Tag: ‘Patientenverfügung’

Das nächste ihr-vollmachtlotse.de Gratis-Webinar findet am 28. Februar um 18:00 Uhr statt.

Was wäre heute in Ihrer Familie oder Unternehmen los, wenn Ihnen gestern etwas passiert wäre? Sobald die eigene Entscheidungsfähigkeit bei Notfällen oder schwerer Krankheit nicht mehr gegeben ist, werden Vollmachten benötigt – von Privatpersonen und Unternehmer:innen. Allerdings wird dieses Thema aufgrund von Unsicherheit, Ängsten oder Unkenntnis oft auf die lange Bank geschoben. Silvia Kaufer, Steuerberaterin und Inhaberin von ihr-vollmachtlotse.de, stellt jetzt in kostenfreien Online-Seminaren ihr ausführliches Expertenwissen einfach verständlich bereit.

Zentrale Aspekte der zweimal monatlich stattfindenden Webinare sind die drei größten Irrtümer über Vollmachten und deren ernste Auswirkungen. Ebenso wird betrachtet, welche Vollmachten für welchen Zweck benötigt werden sowie was passieren kann, falls diese nicht vorhanden sind. Ebenfalls wird auf die Bedeutung des seit Januar 2023 bestehenden Ehegatten-Notvertretungsrechts eingegangen. Darüber hinaus behandeln die Webinare die verschiedenen rechtssicheren Möglichkeiten der Vollmachts-Erstellung mit Hinweisen auf etwaige Fallstricke. Zu den weiteren Webinar-Themen zählen u.a. welche fatalen Auswirkungen eine Familie trifft, wenn kein Testament existiert oder welche steuerlichen Stolperfallen beim Berliner Testament zur Katastrophe führen können.

Familiäre Belastungen rechtssicher vermeiden

Silvia Kaufer zur Frage, wer Menschen vertritt, die z.B. aufgrund eines Unfalls wichtige Dinge nicht mehr selbst zu regeln imstande sind: „Viele denken sofort an den Ehepartner, an Familienangehörige oder leitende Mitarbeiter. Das ist ein Irrglaube. Laut Gesetz sind selbst die engsten Vertrauenspersonen nicht automatisch vertretungsberechtigt.“ Ohne Vollmachten und Verfügungen riskiere man, dass im schlimmsten Fall fremde Personen über private wie auch geschäftliche Bereiche entscheiden. Die Familie werde damit nicht nur finanziell, sondern auch emotional stark belastet. Die Praxis zeige allerdings, dass nur die Wenigsten für entsprechende Notfälle eine Vorsorge treffen.

Dringlichkeit von Vollmachten und Verfügungen für Privatpersonen und Unternehmer

In ihrem Webinar informiert Silvia Kaufer etwa über die Vorsorgevollmacht. Diese stellt sicher, dass im Fall der Fälle eine Vertrauensperson statt eines gerichtlich bestimmten Berufsbetreuers die weitere Verantwortung übernimmt. Wer sich dahingehend absichern will, sollte dies in seiner Betreuungsverfügung unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Eine Patientenverfügung wiederum ist aufgrund möglicher Ängste wichtig, nicht in Würde sterben zu können.
Rund 1.000 Kinder in Deutschland verlieren jährlich beide Elternteile. Liegt nach dem Tod der Eltern keine Sorgerechtsverfügung vor, entscheidet der Richter gemeinsam mit dem Jugendamt über den Vormund – dieses kann ebenfalls die Unterbringung in einem Waisenhaus bedeuten. In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern ihren Willen zur Sorge für ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod festlegend äußern.
Mit einer Unternehmervollmacht für Selbstständige bestimmen Unternehmer eine Person, die im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit die Leitung des Unternehmens übernimmt bzw. vorübergehend oder dauerhaft weiterführt. Mit dem All-Inklusive-Service von ihr-vollmachtlotse.de erhalten Mandanten bequem, zeitnah und ohne großen Zeitaufwand sämtliche anwaltlichen Vollmachten innerhalb weniger Tage. Die Abwicklung erfolgt online, sonst üblich notwendige externe Termine entfallen damit komplett.

Kostenloses Experten-Webinar alle zwei Wochen

Die Anmeldung und Teilnahme am rund 60 Minuten langen Seminar sind kostenlos. Pro Seminar ist die Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt. Die Webinar-Anmeldung mit Terminauswahl erfolgt online unter: https://ihr-vollmachtlotse.de/webinare/vollmachten

Das nächste ihr-vollmachtlotse.de Gratis-Webinar findet am 28. Februar um 18:00 Uhr statt.

Weitere Informationen auch unter: https://ihr-vollmachtlotse.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

JSK Steuerberatungsgesellschaft GmbH
Frau Silvia Kaufer
Amselstr. 1
64732 Bad König
Deutschland

fon ..: +49-(0)151-46278179
web ..: https://ihr-vollmachtlotse.de
email : info@ihr-vollmachtlotse.de

Über ihr-vollmachtlotse.de / JSK Steuerberatungsgesellschaft mbH:
Silvia Kaufer, Inhaberin der JSK Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bad König, ist seit mehr als 30 Jahren Steuerberaterin, Generationenberaterin (IHK) und Kooperationspartnerin von JURA DIREKT. Jede/r Mandant:in wird vom Antrag bis zur Unterschrift rechtssicher durch die Welt der Vollmachten geführt. Zielsetzung von ihr-vollmachtlotse.de ist es, dass jeder Mensch auch in Notsituationen frei von staatlicher Einmischung selbstbestimmt handeln kann.

Pressekontakt:

JSK Steuerberatungsgesellschaft GmbH
Frau Silvia Kaufer
Amselstr. 1
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30 Jahre Medizinrecht auf den Kopf gestellt

23. Mai 2019 um 19:05 Uhr
Autor: PM-Ersteller

BGH-Urteil zum „Leben als Schaden“

Die Entscheidung des Sechsten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. April 2019 setzt in ihrer Urteilsbegründung ein fatales Zeichen in Richtung Ärzteschaft. Sie konterkariert eine seit nun-mehr 30 Jahren gefestigte Rechtsprechung. „Die Entwicklung des Medizinrechts wird geradezu auf den Kopf gestellt“, so der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS e. V.) Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher.
Der BGH kassierte eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes München, nach der der hinterbliebene Sohn eines verstorbenen Patienten Schmerzensgeld in Höhe von 40 000 EUR wegen Verletzung der Auf-klärungspflicht zugesprochen bekam. Die künstliche Ernährung des verstorbenen Mannes sei eine sinnlose Lebensverlängerung von mindestens 9 Jahren gewesen, die durch den Hausarzt hätte beendet werden müssen – durch das Zulassen des Sterbens.
Die Entscheidung des BGH, nun doch dem Arzt Recht zu geben, mag diskutabel sein, zumal weder eine Patientenverfügung vorlag, noch der eindeutige Willen des Patienten bezüglich der Magensonde. Die Urteilsbegründung jedoch ist höchst bedenklich und lässt die Entscheidung als regelrechtes Fehl-urteil dastehen: „Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltenswür-dig“, so der BGH.
Es ging aber in dem hier entschiedenen Fall nicht um die Verlängerung des Lebens schlechthin, son-dern um eine damit einhergehende Verlängerung des Leidens, mithin um eine Entscheidung, die sich nicht am Wohl des Patienten, sondern ausschließlich an der physischen Verlängerung seines Lebens orientiert hat. „Die Ärzteschaft könnte dies so verstehen, dass man, wenn man das Leben eines Men-schen nur rein physisch verlängert, immer auf der richtigen Seite ist. Es gibt jedoch kein ethisches Prinzip, menschliches Leben unabhängig vom Wohl des Patienten zu erhalten“, kommentiert Prof. Robert Roßbruch, Vizepräsident der DGHS und Honorarprofessor für Gesundheits- und Pflegerecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes.
Eine ärztliche Behandlung hat den Zweck, dem Patienten etwas Gutes zu tun. „Es ist sogar ein malum, wenn der Patient das Weiterleben mit schwerem Leiden bezahlt. Auch wenn die Bedenken verständ-lich sind, dieses malum in Geldwert auszudrücken – es ist ein beträchtlicher immaterieller Schaden, der dem Patienten zugefügt wird“, so Birnbacher.
Medizinrechtler Wolfgang Putz hat angekündigt, gegen die Entscheidung des BGH Verfassungsbe-schwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
dghs

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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutz-organisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürgerrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass die unantastbare Würde des Menschen auch im Sterben gewahrt bleibt. DGHS – Mein Weg. Mein Wille.

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