Archiv: Mai 2026
Dr. Christopher Riedel gehört zu den besten Anwaltskanzleien 2026
Der Düsseldorfer Experte für Vermögensnachfolge Dr. Christopher Riedel wurde im Rahmen der neuen Studie „Die Besten Anwaltskanzleien 2026“ von Capital und Statista ausgezeichnet.
Capital hat in Kooperation mit dem Marktforschungsunternehmen Statista eine neue Studie zu den „Besten Anwaltskanzleien 2026“ durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, Qualität und Reputation von Kanzleien in Deutschland abzubilden und dem Markt ein transparentes Gesamtbild führender Anbieter zu geben. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel aus Düsseldorf wurde im Rahmen dieser Studie ausgezeichnet und zählt damit zu den führenden Kanzleien in Deutschland.
Die Grundlage des Rankings bildet nach Angaben von Statista eine breit angelegte Befragung von in Deutschland tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Inhouse-Juristinnen und Inhouse-Juristen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden auf Basis etablierter Branchenverzeichnisse und ergänzender Recherchen identifiziert und zur Teilnahme eingeladen. In die Bewertung flossen ausschließlich Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen ein; Eigennennungen wurden konsequent ausgeschlossen.
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der nationalen und grenzüberschreitenden Nachlass- und Nachfolgeplanung für Privatpersonen und Unternehmer. Dazu gehören erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit privatem und unternehmerischem Vermögen, insbesondere bei komplexen Vermögensstrukturen, Unternehmensnachfolgen und Pflichtteilsangelegenheiten. „Die Auszeichnung ist für mich eine große Freude und zugleich eine Bestätigung der fachlichen Arbeit in einem sehr anspruchsvollen Beratungsfeld. Gerade bei Nachfolge- und Vermögensfragen greifen Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht häufig eng ineinander. Dass die Anerkennung auf Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen beruht, hat für mich einen besonderen Wert“, sagt Dr. Christopher Riedel.
Für Mandanten, Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen besitzt die fachliche Einordnung spezialisierter Kanzleien eine besondere Bedeutung. Nachlass- und Nachfolgeplanung betrifft regelmäßig Vermögenswerte, familiäre Interessen, steuerliche Folgen und die praktische Umsetzung über Jahre hinweg. Eine belastbare Beratung setzt daher nicht nur rechtliche Präzision, sondern auch Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Vermögensarten und familiären Konstellationen voraus.
Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragen des Erbrechts, des Pflichtteilsrechts und der Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Zudem ist er Mitherausgeber der Monatszeitschrift ZErb (Zeitschrift für Steuer- und Erbrecht) und Mitglied des Beirats des IFE – Institut für Erbrecht. Ebenso ist er in der Weiterbildung von Juristen und Steuerberatern tätig. „Auszeichnungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie können aber sichtbar machen, welche Kanzleien in einem anspruchsvollen Markt fachlich wahrgenommen werden. Für mich bleibt entscheidend, dass jede Nachfolgegestaltung zur konkreten Vermögensstruktur, zur Familie und zu den steuerlichen Rahmenbedingungen passt“, so Dr. Christopher Riedel.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Christopher Riedel, LL.M.
Herr Dr. Christopher Riedel
Königsallee 20
40212 Düsseldorf
Deutschland
fon ..: 0211 5422740
web ..: http://www.christopherriedel.de
email : info@christopherriedel.de
Über Dr. Christopher Riedel
Dr. Christopher Riedel ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht und praktiziert in eigener Kanzlei in Düsseldorf. Dr. Christopher Riedel berät Unternehmer und Privatpersonen bei allen Fragen rund um die Unternehmens- und Vermögensnachfolge und Pflichtteilsansprüche (auch mit grenzüberschreitendem Bezug) und verbindet dafür seine Kompetenzen im Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht. Dr. Christopher Riedel tritt regelmäßig als Buchautor, Herausgeber und Vortragsredner zu Fragestellungen rund um Erbrecht und Unternehmensnachfolge in Erscheinung. Weitere Informationen: www.christopherriedel.de und www.mein-pflichtteil.de
Pressekontakt:
Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbach
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web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.de
Drei Säulen der Vorsorge: Warum Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung untrennbar zusammengehören
Wer Angehörigen Ärger ersparen will, sollte rechtzeitig vorsorgen – und das umfassend. Denn gute Vorsorge ruht auf drei rechtlichen Säulen: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
1. Testament – Die Grundlage Ihrer Nachfolgeplanung
Ein Testament ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich – aber in vielen sehr sinnvoll. Wer keine letztwillige Verfügung trifft, hinterlässt seinen Nachlass nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Diese sieht feste Erbenordnungen vor – je nach Verwandtschaftsgrad.
Doch auch wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich einverstanden sind, sollten Sie mögliche Pflichtteilsansprüche kennen. Diese stehen etwa Kindern, Ehegatten oder – in Ausnahmefällen – Eltern zu und betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Testament kann helfen, individuelle Wünsche umzusetzen, etwa bestimmte Personen zu enterben, Vermächtnisse anzuordnen oder einen Testamentsvollstrecker zu benennen.
Gerade in komplexen Familienkonstellationen oder bei größeren Vermögen ist eine individuelle Nachfolgegestaltung dringend zu empfehlen. Auch spezielle Konstellationen wie Behinderten- oder Geschiedenentestamente erfordern rechtliche Expertise.
2. Vorsorgevollmacht – Damit Sie im Ernstfall handlungsfähig bleiben
Die wenigsten Menschen machen sich gerne Gedanken über Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Doch was passiert, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Erkrankung plötzlich nicht mehr geschäftsfähig sind? Ohne Vorsorgevollmacht wird ein Betreuer durch das Gericht bestellt – und das kann auch eine völlig fremde Person sein.
Mit einer General- und Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer in Ihrem Namen handeln darf – in gesundheitlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Wichtig ist, eine Vertrauensperson zu wählen, idealerweise ergänzt durch einen Ersatzbevollmächtigten. Auch Betreuungsanordnungen oder Wünsche zur Sorge für minderjährige Kinder lassen sich im Rahmen der Vollmacht festlegen.
3. Patientenverfügung – Selbstbestimmt bis zuletzt
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten gesundheitlichen Situationen wünschen – und welche Sie ablehnen. Das betrifft etwa Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Beatmung oder Schmerztherapie.
Seit mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs muss eine Patientenverfügung möglichst konkret gefasst sein. Es genügt nicht, allgemein „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu fordern. Vielmehr sollten Sie für verschiedene Fallkonstellationen (z. B. Sterbephase, Hirnschädigung, Locked-In-Syndrom) festlegen, wie Sie behandelt werden möchten.
Auch Wünsche zur Organspende oder Bestattung lassen sich in einer Patientenverfügung dokumentieren.
Fazit: Wer frühzeitig alle drei Vorsorgedokumente erstellt, schützt sich und seine Angehörigen – rechtlich und emotional.
Für eine rechtssichere Umsetzung empfiehlt sich anwaltlicher Rat. Denn viele Fehler – etwa beim Pflichtteil, bei der Testierfähigkeit oder bei Formulierungen in der Patientenverfügung – lassen sich leicht vermeiden, wenn man sich professionell beraten lässt.
Weitere Informationen zur rechtlichen Vorsorge und zu regelmäßigen kostenlosen Infoveranstaltungen finden Sie auf der Homepage:
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Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.
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Interim-Juristen gewinnen an Bedeutung: Unternehmen setzen verstärkt auf flexible Rechtsexpertise
Unternehmen und Kanzleien stehen zunehmend vor der Herausforderung, kurzfristig auf komplexe rechtliche Anforderungen reagieren zu müssen. Lexx360 bietet deutschlandweit passgenaue Lösungen.
Das Heidelberger Unternehmen, Lexx360 vermittelt erfahrene Volljuristen, Wirtschaftsjuristen und Legal Counsel auf Projektbasis an Unternehmen, Behörden und Kanzleien in ganz Deutschland für zeitlich begrenzte Projekte und anspruchsvolle Mandate.
Die Einsatzbereiche reichen von Vertrags- und Wirtschaftsrecht über Datenschutz und Compliance bis hin zu IT-, Arbeits- und Vergaberecht. Dabei profitieren Auftraggeber von einer schnellen Verfügbarkeit hochqualifizierter Experten und flexiblen Einsatzmodellen.
Das Heidelberger Unternehmen vermittelt erfahrene Volljuristen, Wirtschaftsjuristen und Legal Counsel auf Projektbasis an Unternehmen, Behörden und Kanzleien in ganz Deutschland. Die Einsatzbereiche reichen von Vertrags- und Wirtschaftsrecht über Datenschutz und Compliance bis hin zu M&A, IT-, Arbeits- und Vergaberecht. Dabei profitieren Auftraggeber von einer schnellen Verfügbarkeit hochqualifizierter Experten und flexiblen Einsatzmodellen.
„Interim-Juristen und Juristinnen ermöglichen Unternehmen maximale Flexibilität in dynamischen Marktphasen. Gerade bei zeitkritischen Projekten oder kurzfristigen personellen Ausfällen ist schnelle und spezialisierte Unterstützung entscheidend“, erklärt Friederike Best von Lexx360.
Auch für Juristinnen und Juristen selbst wird Interim-Arbeit immer attraktiver. Projektbezogene Einsätze bieten abwechslungsreiche Aufgaben, flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, unterschiedliche Branchen und Unternehmen kennenzulernen. Zudem können Interim-Juristen ihre fachlichen Schwerpunkte gezielt ausbauen und wertvolle Netzwerke aufbauen.
Lexx360 gehört zur doxx Gruppe und ist seit 2010 auf flexible Personallösungen in den Bereichen Recht und Medizin spezialisiert. Der Fokus liegt auf individueller Beratung, persönlicher Betreuung und maßgeschneiderten Vermittlungen statt standardisierter Lösungen.
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