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Staatsanwaltschaft Oldenburg stellt Ermittlungen gegen Verantwortliche des Schlachthofs Oldenburg ein
Anfang November 2018 hatte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial, das Tierquälerei im Schlachthof Oldenburg dokumentiert, der Staatsanwaltschaft Oldenburg überreicht.
Die Videos zeigen, wie eine Vielzahl von Rindern und ausgedienten Milchkühen unzureichend und nicht fachgerecht betäubt wurden und, obwohl sie augenscheinlich bei Bewusstsein waren, noch gestochen und getötet wurden. Dies lässt sich auf den Aufnahmen in erschreckender Vielzahl bei den Tieren feststellen. Darüber hinaus wurden Tiere verbotenerweise bis zu 28 Mal mit Elektroschockern malträtiert, mit Treibpaddeln oder anderweitig gewaltsam aus ihren Boxen getrieben und unnötigerweise Verletzungsgefahren ausgesetzt. Der Schlachthof selbst bestätigte im Grunde die Vorwürfe. Die Bildaufnahmen entstanden mit versteckten Kameras in dem Zeitraum September und Oktober 2018 und umfassen über 600 Stunden Videomaterial.
Kurz darauf wurde der Schlachthof geschlossen und damit dem öffentlichen Druck nachgegeben. „Mich schockierte vor allem, mit welcher Rohheit und geradezu Selbstverständlichkeit Rinder geschlagen, getreten, misshandelt und gequält worden sind“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Dabei zählte der Schlachthof zu den Top zehn der größten Rinderschlachthöfe in Deutschland. Pro Jahr wurden dort rund 90.000 Tiere geschlachtet. Zu den Abnehmern zählten in der Vergangenheit u.a. bekannte Supermarktketten, IKEA und McDonald’s. Nach einem Umbau eröffnete der Schlachthof unter der Führung der Goldschmaus GmbH wieder.
Das Deutsche Tierschutzbüro hatte 2018 eine umfangreiche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet. Das Verfahren wurde gegen die Verantwortlichen 2020 eingestellt. „Das hat mich sehr gewundert, denn noch klarer und eindeutiger kann man aus meiner Sicht Tierquälerei nicht dokumentieren und Straftaten aufzeigen“, so Peifer. Bei der Einstellungsbegründung stützt sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf ein Gutachten, welches sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2019 in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten käme zu dem Ergebnis, dass keine Straftaten vorliegen würden. Pikant an der Sache ist, dass dem Deutschen Tierschutzbüro das Gutachten aus dem Jahr 2019 zugespielt worden ist. Der Gutachter kommt darin entgegen der Aussage der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass zumindest in zwei Fällen Rinder unzureichend betäubt gewesen seien und dadurch den Tieren erhebliches Leid und Schmerzen zugefügt worden seien. Damit handelt es sich um Straftaten. „Warum die Staatsanwaltschaft Oldenburg der Bewertung des eigenen Gutachters nicht folgt, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist im Grunde der Skandal im Skandal“, so Peifer. Mehrfach hat die Tierrechtsorganisation Beschwerde eingelegt, erfolglos. Die letzte Einstellung von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg gegen eine Beschwerde erfolgte 2022.
In der Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft heißt es auch, dass gegen einen Mitarbeitenden ein abgetrenntes Verfahren eröffnet würde. Es handelt sich um eine Person, die ein lahmendes Rind getrieben hat. Der Gutachter hat diesen Vorfall als ordnungswidrig eingestuft. „Warum jetzt ausgerechnet dieser Mitarbeiter und dieser Vorfall rausgegriffen wird, ist mir schleierhaft. Auf mich wirkt es so, als hätte man hier einen Sündenbock gesucht“, so Peifer. Im Vergleich zu den Misshandlungen, die sonst im Schlachthof dokumentiert wurden, wirkt diese Verfehlung wie eine Lappalie.
Vor wenigen Tagen hat sich nun das Veterinäramt Oldenburg beim Deutschen Tierschutzbüro zu einzelnen Szenen und Übergriffen, die im Videomaterial zu sehen sind, erkundigt. Man prüfe ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. „Nach fünf Jahren will das Veterinäramt aktiv werden, das ist wirklich beschämend“, kommentiert Peifer abschließend.
Dass dieser Fall kein Einzelfall ist, zeigt die jetzt vom Deutschen Tierschutzbüro, SOKO Tierschutz, Tierretter.de und ARIWA veröffentlichte Online Datenbank auf. Die Tierrechtsorganisationen haben alle Tierschutz-Skandale seit 2016 auf der Website www.tierschutz-skandale.de veröffentlicht. Hier kann auch nach den rechtlichen Folgen der Verantwortlichen gesucht werden. Nur in drei von 163 dokumentierten Fällen wurden Haftstrafen auf Bewährung ausgesprochen. Das sind lediglich zwei Prozent
Weitere Informationen zum Schlachthof Oldenburg unter https://www.tierschutzbuero.de/schlachthof-oldenburg
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland
fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de
Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
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Verantwortliche der größten Schweinemast Niedersachsens wegen Tierquälerei verurteilt
Heute fand vor dem Amtsgericht Papenburg der vierte und letzte Verhandlungstag wegen Tierquälerei gegen die Verantwortlichen der größten Schweinemast Niedersachsens statt.
Das Gerichtsverfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro Mitte 2020 veröffentlicht hatte, und daraufhin Strafanzeige erstattete. Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert, dieses hatte bei einer durchgeführten Kontrolle die Missstände ebenfalls festgestellt und dokumentiert.
Die Bilder vom Deutschen Tierschutzbüro zeigen kranke und verletzte Tiere, die nicht in einer Krankenbucht separiert und tierärztlich versorgt worden sind. Zudem wurde in den dokumentieren Nächten das Trinkwasser abgestellt und es wurden tote Tiere vorgefunden, die zwischen den Lebenden lagen. „Vor allem hat mich schockiert, dass den verletzten Schweinen nicht geholfen worden ist“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V.
In dem Sustrumer Betrieb werden pro Jahr rund 45.000 Schweine gemästet, damit ist es die größte Schweinemast in Niedersachsen. Betreiber der Mastanlage ist eine GmbH aus Herzlake, die beiden Gesellschafter, Vater und Sohn, sollen laut Aussage eines Mitarbeitenden der Mastanlage unregelmäßig vor Ort sein. Durch das Gerichtsverfahren wurde auch bekannt, dass sich nur drei Personen um die täglich anfallenden Arbeiten kümmern. „Einzelne Tiere werden in der Massentierhaltung nicht beachtet, es geht nur um die Masse und den damit verbundenen Profit“, so Peifer.
Das Gerichtsverfahren zog sich in die Länge, zunächst waren nur zwei Verhandlungstage angesetzt, am Ende waren es vier. Wäre es nach dem Willen der Verteidiger gegangen, hätten noch einige mehr dazu kommen sollen. So wollten sie noch das eingereichte Videomaterial durch einen Gutachter prüfen lassen. Die Anwälte behaupteten, dass das Bildmaterial manipuliert worden sei und es Zwischenschnitte gäbe. Den Antrag auf die Anfertigung eines Gutachtens wurde von der Richterin abgewiesen. Das Gericht hätte keinen Zweifel daran, dass die Bilder in den betreffenden Stallungen entstanden sind. Auch versuchten die Anwälte ein Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden ist und aufzeigte, dass etliche Schweine erheblich gelitten haben, fachlich anzuzweifeln. Aber auch dies gelang ihnen nicht. „Ich sehe in dem Verhalten der Anwälte Verzögerungstaktik, offenbar wollen sie die Richterin und den Staatsanwalt mürbe machen, um so einen Deal oder mildes Urteil zu erzielen“, vermutet Peifer.
Kurz, bevor das Urteil gesprochen wurde, stellten die Anwälte der beiden Schweinemäster noch einige Beweisanträge, die allesamt von der Richterin abgelehnt wurden. Am Ende forderten die Verteidiger einen Freispruch. Nach kurzer Beratung des Gerichts wurden beiden Schweinemäster jeweils zu je 85 Tagessätzen zu je 100 Euro (also 8.500 Euro) verurteilt. Zudem müssen sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten tragen, die sich vermutlich auf insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen werden. „Die beiden Angeklagten sind im Grunde mit einem blauen Auge davongekommen, denn erst ab 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das wäre hier angebracht gewesen“, sagt Peifer.
Schon im Vorfeld hatte die Aufdeckung durch das Deutsche Tierschutzbüro Folgen für die Betreiber, denn Vion und Tönnies hatten die Zusammenarbeit bereits eingestellt. Die beiden Firmen zählten vermutlich zu den Hauptabnehmern.
Kurz vor der Urteilsverkündung demonstrierten rund 10 Personen vor dem Amtsgericht in Papenburg und forderten eine Verurteilung der Tierquäler. Zu der Demonstration hatte das Deutsche Tierschutzbüro aufgerufen. Die Tierrechtsorganisation nutzte die Versammlung, um erneut auf das Leid der Tiere in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen: „Genau in diesem Moment werden Millionen von Schweinen, Puten, Rindern und Hühnern in Mastanlagen gehalten und sie leiden“, so Peifer während der Demonstration und ergänzt: „Ich kann den Menschen nur empfehlen, sich vegan zu ernähren, denn sonst hört diese Tierquälerei nie auf“.
Weitere Informationen zur veganen Ernährung unter https://twenty4vegan.de
Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.
Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/schweinemaester-verurteilt
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Verantwortliche der größten Schweinemast Niedersachsens stehen weiterhin vor Gericht
vierter und letzter Verhandlungstag am 21.03. – erneut Demo vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)
Vor dem Amtsgericht Papenburg müssen sich derzeit zwei Landwirte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Das Verfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro vor zwei Jahren aus der größten Schweinemastanlage in Niedersachsen veröffentlich hat. Darauf sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, einige von ihnen haben blutige Wunden. „Die Bilder zeigen auch, dass in den Nächten das Trinkwasser für die Tiere abgestellt worden ist“, kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.
In den ersten Verhandlungstagen erfolgte die Beweisaufnahme. So wurden verschiedene Gutachter und Mitarbeitende des zuständigen Veterinäramtes angehört. Auch wurde das erstellte Bildmaterial aus dem Mastbetrieb angeschaut. Dazu wurde Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro als Zeuge vernommen. Die Anwälte der beiden verantwortlichen Betreiber äußerte Bedenken daran, dass die Bildaufnahmen in dem Sustrumer Mastbetrieb entstanden seien. Ein Antrag zur Prüfung durch einen Gutachter in Hinblick darauf, ob in dem Videomaterial sogenannte Zwischenschnitte vorhanden sind, lehnte das Gericht ab. Die Richterin begründete dies damit, dass es keinen Zweifel gebe, dass die Videoaufnahmen aus dem Betrieb stammen, und ließ die Aufnahmen als Beweis zu. „Es freut mich, dass sich das Gericht hier nicht auf Ablenkungsmanöver der Anwälte eingelassen hat“, so Peifer, der in dem Auftreten der Anwälte eine Verzögerungstaktik sieht. „Offenbar versucht man hier, alle mürbe zu machen, damit sich die Staatsanwaltschaft auf einen Deal einlässt. Die Strategie scheint jedoch nicht aufzugehen“.
Nach einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro wurde im Sommer 2022 gegen zwei Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kam es bereits am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zum ersten Verhandlungstag. Zunächst wurden nur zwei Verhandlungstage angesetzt, doch im Laufe des Verfahrens ergab sich der Bedarf nach weiteren Verhandlungstagen. Der vierte und letzte Verhandlungstag findet am 21.03.2023 statt. Dann soll auch das Urteil bekannt gegeben werden. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 21.03.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“, sagt Peifer und ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen verurteilt werden“.
Das Deutsche Tierschutzbüro will die Demo aber auch nutzen, um auf das System Massentierhaltung hinzuweisen. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.
Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 21.03.2023 um 9 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.
Demonstration:
Wann: 21.03.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei durch die Landwirte im Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).
Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.
Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens
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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
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