Archiv: Januar 2020

Sind Sie fit & proper als Compliance Officer? Seminare in Stuttgart

16. Januar 2020 um 15:01 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Top informiert zu aktuellen Compliance-Themen – Compliance – Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt & München 18.02.2020

Berlin & Stuttgart 10.03.2020

Köln & Leipzig 12.05.2020

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Vorstände und Geschäftsführer bei Unternehmen im Nicht-Finanzsektor sowie im Finanzsektor,
> Compliance Officer, Mitarbeiter von Compliance- und Rechtsabteilungen,
> Leiter Interne Revision, Datenschutzbeauftragte, Geldwäsche Officer, Justiziare,
> Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance.

Seminarprogramm:

Compliance: Keine Haftung, keine Strafen, keine Ermittlungen

> Aktuelle aufsichtsrechtliche und prüfungsrelevante Anforderungen
> Wie sollte die Stellenbeschreibung des Compliance Officers aussehen und was hat es mit der Garantenstellung auf sich?
> Wann haftet der Compliance Officer? Und wann haftet das Unternehmen?
> Legal Inventory als Basis von Überwachungs- und Kontrollhandlungen der Compliance-Funktion
> Risikobewertung für die Geldwäsche-Prävention, sonstige strafbare Handlungen sowie Compliance-relevante Sachverhalte
> Was passiert nach der Risikobewertung? Aufgaben und Sorgfaltspflichten des Compliance Officers

Top informiert zu aktuellen Compliance-Themen

> Geschenke, Einladungen und Co.
> Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter – Welche Arten von arbeitsrechtlichen Kontrollen sind zulässig?
> Business Partner Check – Auf was kommt es an?
> Neues Datenschutzrecht – Was gilt es als Compliance Officer zu beachten?
> Interne Untersuchungen vs externe Ermittlungen – Wenn der Ernstfall zur Krise wird

High Level-Kontrollen zur Steuerung von Compliance-Risiken

> Kontrollplan Compliance – Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
> Schnittstellen zwischen Geldwäsche und Compliance optimal steuern
> Optimales Zusammenspiel mit dem Auslagerungsbeauftragten
> Tax-Compliance sicher umsetzen
> IT-Compliance: Die neuen BAIT als Benchmark für die Praxis
> Kontrollplan des Compliance-Beauftragten: Überwachungs- und Berichtspflichten, Überprüfung der Compliance-Vorgaben

Compliance richtig kommunizieren

> Best-Practice zu Verhaltenskodex und Compliance-Richtlinien
> Tone at the Top: Kommunikation im Unternehmen und Schulung der Mitarbeiter
> Welche Rolle spielt ein Whistleblowing-System im Rahmen der Compliance-Kommunikation?
> Berichterstattung an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Informationen finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de

Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

Pressekontakt:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring

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web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de

aus

simpleLEGAL hilft schnell und unkompliziert bei Kündigung und Abfindung

16. Januar 2020 um 13:01 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Neuer Online-Legal-Service simpleLEGAL.de hilft Arbeitnehmern schnell und einfach bei der kostenlosen Ermittlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen.

Rechtsanwalt und Legal-Tech Gründer Sascha B. Greier bietet seit Januar 2020 den innovativen Kanzleiservice simpleLEGAL (www.simplelegal.de) für Arbeitnehmer jeglicher Art an.

Obwohl ein Großteil aller Kündigungen unwirksam ist und 90% aller Kündigungsschutzverfahren mit der Zahlung einer Abfindung enden, scheuen viele Arbeitnehmer einen Gang zum Anwalt und vor Gericht.

Über den kostenlosen Abfindungsrechner unter https://simplelegal.de/kuendigungsschutzklage/abfindungsrechner können Arbeitnehmer innerhalb von 2 Minuten nach Erhalt einer Kündigung erfahren, ob und in welcher Höhe realistische Aussichten auf Zahlung einer Abfindung bestehen.

Nach der Online-Erstprüfung erfolgt eine kostenlose Beratung via E-Mail, Telefon oder WhatsApp durch einen Anwalt. Somit weiß der Arbeitnehmer i.d.R. innerhalb von 24 Stunden sicher, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung unter Berücksichtigung sämtlicher Sonderfälle sinnvoll ist und welche Kosten dabei anfallen.

In einem 3-Schritte-Prinzip verbindet simpleLEGAL.de damit eine jahrelange anwaltliche Erfahrung mit dem Einsatz von Technologie:

1. Kostenlose Vorqualifizierung mittels Technologie (Abfindungsrechner)
2. Kostenloses, persönliches Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt
3. Übernahme des Falls nur bei ausreichender Erfolgswahrscheinlichkeit

Rechtsanwalt Sascha Greier: „Auch wenn die Problemstellungen bei kündigungsrechtlichen Streitigkeiten häufig gleichgelagert sind, ist letztlich jeder Fall einzigartig. Deswegen haben wir bei www.simplelegal.de einen Prozess mit der Garantie installiert, dass nur dann gegen eine Kündigung vorgegangen wird, wenn nach Vorprüfung auch gute Erfolgsaussichten auf Abfindung bestehen“.

Maximale Transparenz für den Kunden
Wird eine Abfindung erzielt, sind ausschließlich die vorher mitgeteilten Gebühren zu zahlen. Die Anwaltsgebühren können i.d.R. aus der erhaltenen Abfindung gezahlt und in die Abfindungsverhandlungen mit eingepreist werden.

100% der Abfindung für den Arbeitnehmer
Eine Beteiligung an der Abfindung erfolgt bei simpleLEGAL, anders als bei anderen Anbietern, die i.d.R. als Inkassounternehmen auftreten, nicht. Dem Arbeitnehmer werden keinerlei Ansprüche auf Abfindung abgekauft.

Rechtsanwalt Sascha Greier: „Es ist die Arbeit, der soziale Besitzstand und die Abfindung des Arbeitnehmers! Jeder Anbieter, der die Ansprüche gegen eine Gewinnbeteiligung erwirbt, kauft natürlich nur die Erfolgsversprechenden und bedient sich damit letztlich am Arbeitgeber. Dieser Ansatz schafft es meiner Meinung nach nicht, das Vertrauen in das Rechtssystem und die Verbraucherrechte zu stärken, im Gegenteil.“

Der Anspruch von simpleLEGAL ist, den Kunden zufrieden zu stellen und zu seinem Recht zu verhelfen. Dazu gehört, den Kunden bis zu dem Zeitpunkt kostenlos zu begleiten, an dem er eine informierte Entscheidung in Kenntnis aller relevanten Punkte treffen kann. Für den gesamten Vorprozess ist keine Terminvereinbarung vor Ort erforderlich.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

simpleLEGAL
Herr Sascha Greier
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 677 854 897
fax ..: +49 221 677 854 899
web ..: https://simplelegal.de/
email : info@simplelegal.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier wurde 2007 in Köln von Rechtsanwalt Greier gegründet. Durch die konsequente Ausrichtung auf den Bereich des Arbeitsrechts und des Rechts der neuen Technologien hat sich die Kanzlei im vergangenen Jahrzehnt als kompetenter Partner bei der bundesweiten Vertretung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber etabliert.

Pressekontakt:

simpleLEGAL
Herr Sascha Greier
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln

fon ..: +49 221 677 854 897
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email : info@simplelegal.de

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