Archiv: August 2026
Tierquälerei im Schlachthof Hürth bleibt ohne Urteil – ANINOVA maßlos enttäuscht
Verfahren gegen vier ehemalige Schlachthofmitarbeiter nach § 153a StPO eingestellt. ANINOVA kritisiert, dass trotz eindeutiger Bilder keine Verurteilung erfolgt.
Das Strafverfahren gegen vier ehemalige Beschäftigte des Schlachthofs Hürth ist vorläufig eingestellt worden. Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren (Az. 584 Ds 237/24) mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten nach § 153a Abs. 2 StPO ein. Die vier Angeklagten müssen innerhalb von sechs Monaten jeweils eine Geldauflage im mittleren vierstelligen Bereich an vom Gericht bestimmte Tierschutzorganisationen zahlen. Kommen sie dieser Auflage nach, gibt es weder ein Urteil noch eine strafrechtliche Verurteilung.
Die Tierrechtsorganisation ANINOVA zeigt sich maßlos enttäuscht. „Angesichts der Bilder ist für uns kaum nachvollziehbar, dass dieses Verfahren ohne Urteil und ohne Verurteilung endet. Die Angeklagten kommen strafrechtlich ohne Verurteilung davon. Das sendet aus unserer Sicht ein völlig falsches Signal“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.
ANINOVA hatte das Bildmaterial aus dem Schlachthof Anfang 2023 veröffentlicht. Zu sehen ist unter anderem, wie Tiere ohne wirksame Betäubung geschlachtet werden, Tiere unzureichend betäubt sind und weiter leiden sowie Rinder, Schafe und Ziegen brutal gezerrt und in den Schlachtbereich getrieben werden.
Die Veröffentlichung hatte damals unmittelbare Konsequenzen: Der Schlachthof wurde vom zuständigen Veterinäramt geschlossen und den Beschäftigten wurden die Schlachtberechtigungen entzogen.
„Die Aufnahmen sind aus unserer Sicht so eindeutig wie in kaum einem anderen Fall, zu dem uns Bildmaterial vorgelegen hat. Wenn selbst solche Bilder am Ende nicht zu einer Verurteilung führen, stellt sich die Frage, was eigentlich noch passieren muss, damit Tierquälerei konsequent strafrechtlich geahndet wird“, so Peifer.
Bei der Verhandlung am 22. Mai 2026 hatte die Verteidigung unter anderem argumentiert, dass das von ANINOVA veröffentlichte Bildmaterial ohne Zustimmung des Schlachthofbetreibers entstanden sei und deshalb nicht als Beweismittel verwertet werden dürfe. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen.
ANINOVA hält es für nicht nachvollziehbar, wenn die Art der Entstehung solcher Aufnahmen dazu führt, dass das dokumentierte Leid der Tiere strafrechtlich in den Hintergrund tritt. Aus anderen Verfahren ist bekannt, dass vergleichbares Bildmaterial trotz Einwänden gegen dessen Entstehung vor Gericht berücksichtigt und Grundlage von Verurteilungen wurde.
„Eine Geldauflage ist keine strafrechtliche Verurteilung. Genau das macht uns so enttäuscht“, sagt Peifer. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich massive Tierquälerei am Ende mit einer Zahlung erledigen lässt.“
ANINOVA sieht sich trotz der Entscheidung darin bestärkt, auch künftig Bildmaterial über Missstände in Tierhaltungs- und Schlachtbetrieben zu veröffentlichen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und entsprechende Hinweise an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
„Unsere Arbeit ist gerade deshalb notwendig. Hinter den verschlossenen Türen von Schlachthöfen haben Tiere keine Stimme. Wir werden auch künftig veröffentlichen, was ihnen dort angetan wird, wenn uns entsprechendes Material vorliegt“, so Peifer.
Für ANINOVA geht die grundsätzliche Kritik über den einzelnen Fall hinaus:
„Kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof. Tiere sind Lebewesen und wollen leben. Wer wirklich Gerechtigkeit für Tiere will, entscheidet sich gegen das Töten – und für ein veganes Leben.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ANINOVA e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland
fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
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email : Presse@aninova.org
Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org
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Menschenrechtsvertreter warnen vor Erosion rechtsstaatlicher Verfahren in Südkorea
Internationale Pastorenkoalition stuft Gefangenschaft eines religiösen Leiters als Testfall für die menschenrechtlichen Verpflichtungen Südkoreas ein; verweist auf Artikel 18 des ICCPR und Schutzstand
SEOUL “ Eine Koalition internationaler religiöser Führungspersönlichkeiten äußerte am 13. im Rahmen der Ersten Weltpastoren-Gemeinschaftsversammlung Bedenken, wonach der Umgang Südkoreas mit einem prominenten Gefangenschaftsfall möglicherweise nicht den Standards eines ordnungsgemäßen Verfahrens nach internationalem Menschenrecht entspreche, und forderte die Behörden auf, die Unschuldsvermutung unabhängig von religiöser Zugehörigkeit oder öffentlichem Ansehen des Angeklagten anzuwenden.
Die von sieben christlichen Organisationen aus dem In- und Ausland ausgerichtete Versammlung, an der rund 3.000 Teilnehmer vor Ort und online teilnahmen, konzentrierte sich auf den Fall von Lee Man-hee, den 95-jährigen Leiter der religiösen Gemeinschaft Shincheonji, der derzeit wegen Vorwürfen nach dem Parteiengesetz in Gefangenschaft ist. Die Redner “ aus Südkorea, Russland und Sambia “ stellten den Fall nicht als Frage religiöser Lehre dar, sondern als menschenrechtliches Anliegen mit Auswirkungen, die über ein einzelnes Land oder eine einzelne Glaubensgemeinschaft hinausreichen.
Auflösungsbefugnisse für Körperschaften werfen rechtsstaatliche Fragen auf
Pastor Lim Young-woong von der Sae-Huimang-Gemeinde (Presbyterianische Kirche Koreas) eröffnete die Versammlung mit einer menschenrechtlichen Analyse des südkoreanischen Rechtsrahmens zur Auflösung religiöser Körperschaften und stellte infrage, ob die geltenden gesetzlichen Formulierungen ausreichenden Schutz vor willkürlicher oder politisch motivierter Anwendung böten.
Er verwies auf Artikel 38 des koreanischen Zivilgesetzbuchs, der es den Behörden erlaubt, die Gründungsgenehmigung einer Körperschaft wegen dem Gemeinwohl schädlicher Handlungen zu widerrufen, und argumentierte, das Fehlen einer präzisen Definition schaffe eine mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbare Rechtsunsicherheit. Als Beleg für die zunehmende Anwendung dieser Bestimmung nannte er den Widerruf der Gründungsgenehmigung eines mit Shincheonji verbundenen Vereins durch die Stadt Seoul während der Pandemie 2020, ein vergleichbares Verfahren gegen HWPL sowie eine Kabinettssitzung im Dezember 2025, bei der der Präsident laut Berichten unter Verweis auf die im Juni 2026 vom Obersten Gerichtshof Japans bestätigte Auflösung der ehemaligen Vereinigungskirche eine Prüfung möglicher Auflösungen inländischer religiöser Organisationen angeordnet habe.
Lim berief sich auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert, und argumentierte, menschenrechtlicher Schutz dürfe nicht von der Popularität einer Gruppe oder dem Alter ihrer Gründung abhängig gemacht werden. Er unterschied zwischen individueller Verantwortlichkeit “ der Verfolgung konkreten strafbaren Verhaltens “ und Kollektivstrafen und warnte, dass die Abhängigmachung des Fortbestands einer religiösen Gemeinschaft von der öffentlichen Stimmung einen mit internationalen Normen unvereinbaren Präzedenzfall schaffe.
Fragen zur Einhaltung fairer Verfahrensstandards
Pfarrer Vitali Kirillowitsch Wlaschenko, Generalsekretär der Russischen Evangelischen Allianz, thematisierte das Spannungsverhältnis zwischen öffentlicher Meinung und richterlicher Unabhängigkeit und argumentierte, die Garantien eines fairen Verfahrens nach internationalem Recht verlangten, dass Gerichte unabhängig von der Intensität medialer Berichterstattung oder öffentlicher Kampagnen blieben.
Er verwies auf eine Petition aus dem Jahr 2020, die im Zusammenhang mit der Verbindung der Gemeinschaft zu einem COVID-19-Ausbruch in Daegu innerhalb von 48 Stunden mehr als 500.000 Unterschriften für eine Zwangsauflösung sammelte, und argumentierte, dieser Vorgang veranschauliche die Gefahr, dass öffentlicher Druck dem gerichtlichen Verfahren vorgreife. Er wies darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof Südkoreas Lee Man-hee später von den Vorwürfen nach dem Infektionsschutzgesetz freisprach, während er Verurteilungen in anderen Anklagepunkten bestätigte “ ein Beleg dafür, dass Gerichte in der Lage seien, einzelne Anklagepunkte unabhängig von der vorherrschenden öffentlichen Stimmung zu beurteilen, ein Maßstab, den er auch für das laufende Verfahren konsequent angewendet sehen wollte.
Wlaschenko forderte, die Unschuldsvermutung müsse während des gesamten Ermittlungs- und Untersuchungshaftverfahrens gewahrt bleiben, und betonte, internationale Standards für ein faires Verfahren “ darunter jene, die sich in Artikel 14 des ICCPR widerspiegeln “ gälten unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit eines Angeklagten oder der Popularität der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Gesundheitszustand des betagten Inhaftierten als humanitäres Anliegen
Bischof Elias Elijah Changa, Gründer und Vorsitzender der in Lusaka, Sambia, ansässigen Organisation Missionary Ambassadors for Global Evangelism (MAGE), betrachtete den Fall aus humanitärer Perspektive und im Hinblick auf Haftbedingungen, gestützt auf die Erfahrungen seiner Organisation in der Gefängnisseelsorge in Subsahara-Afrika.
Changa erklärte, internationale Standards zur Behandlung von Gefangenen “ darunter die Leitlinien der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (die „Nelson-Mandela-Regeln“) “ erkennten die besondere Schutzbedürftigkeit älterer Inhaftierter an und forderten eine individuelle Berücksichtigung von Gesundheit und Wohlergehen bei Entscheidungen über den Vollzug der Untersuchungshaft. Er vermied es, die Gefangenschaft von Lee Man-hee als rechtswidrig zu bezeichnen, und stellte klar, diese Beurteilung obliege den Gerichten “ bat die Behörden jedoch, rechtlich zulässige Alternativen wie Kaution, Wohnsitzauflagen oder medizinische Rücksichtnahme zu prüfen, im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Umgang mit alternden Inhaftierten.
Er betonte, es gehe nicht um eine Vorzugsbehandlung religiöser Führungspersönlichkeiten, sondern um grundlegende Menschenrechte “ ordnungsgemäßes Verfahren, menschenwürdige Behandlung, Würde „, die unabhängig vom religiösen Status oder öffentlichen Ansehen eines Inhaftierten gewährleistet werden müssten.
Gemeinsame Erklärung
Die Versammlung endete mit einer gemeinsamen Erklärung der teilnehmenden religiösen Führungspersönlichkeiten, die Folgendes forderten:
? Die Regierungsbehörden sollen davon absehen, Auflösungsverfahren gegen religiöse Organisationen als Instrument politischen Drucks einzusetzen, im Einklang mit den Verpflichtungen aus Artikel 18 des ICCPR;
? Die Justiz soll das Untersuchungshaftverfahren von öffentlicher Meinung abschirmen und die Unschuldsvermutung im Einklang mit Artikel 14 des ICCPR wahren;
? Das Gericht soll humanitären Erwägungen, darunter Alter und Gesundheitszustand, bei der Prüfung des anhängigen Kautionsantrags angemessenes Gewicht beimessen.
Die Veranstalter erklärten, sie beabsichtigten, den Fall bei internationalen Menschenrechtsgremien vorzubringen, und bezeichneten ihn als Beispiel für umfassendere Bedenken hinsichtlich der Behandlung religiöser Minderheiten im südkoreanischen Rechtssystem.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Shincheonji Kirche Jesu Frankfurt e.V.
Frau Jae Eun Song
Westerbachstr. 110
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Die Shincheonji-Gemeinde Frankfurt ist eine christliche Glaubensgemeinschaft im Rhein-Main-Gebiet und Teil der international tätigen Shincheonji-Kirche Jesu. Im Mittelpunkt ihres Gemeindelebens stehen das systematische Bibelstudium und offene Unterrichtsangebote. Die Gemeinde arbeitet mehrsprachig und wird überwiegend ehrenamtlich getragen.
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Stigmatisierung als Warnzeichen: ALLATRA GRC thematisiert Misshandlungsprävention bei OSZE-Treffen in Wien
Wie werden aus Feindbildern reale Übergriffe? Beim OSZE-Treffen in Wien zeigte ALLATRA GRC, warum der Schutz vor Misshandlung bereits bei Stigmatisierung und Diffamierung beginnen muss.
Wien, 30. Juni 2026 “ Das ALLATRA Global Research Center (GRC) hat mit eigenen Beiträgen und einer hochrangig besetzten Nebenveranstaltung am OSZE-Zusatztreffen zur menschlichen Dimension teilgenommen. Die Konferenz fand am 29. und 30. Juni 2026 in Wien unter dem Titel „Folter und Misshandlung verhindern: Zusammenarbeit und Umsetzung stärken“ statt.
Während die offizielle OSZE-Tagesordnung Schutzmechanismen im Strafvollzug, Monitoring, Rechenschaftspflicht und die Rehabilitation von Überlebenden behandelte, setzte ALLATRA GRC an einem früheren Glied der Präventionskette an: dem Informationsraum. Anhand konkreter Fallbeispiele zeigten Experten auf, wie systematische Stigmatisierung, Desinformation und Entmenschlichung den Boden für schwere Menschenrechtsverletzungen bereiten.
Internationale Nebenveranstaltung zur Missbrauchsprävention
Am 29. Juni veranstaltete ALLATRA im Rahmen des Begleitprogramms einer OSZE-Konferenz eine Diskussionsveranstaltung mit dem Titel „Von Stigmatisierung zu Misshandlung: Lehren aus Russland und darüber hinaus, Frühwarnzeichen, Menschenwürde und Prävention von Missbrauch“ ein. Die Tagung brachte Rechtswissenschaftler, Zivilgesellschaftsvertreter und Zeitzeugen aus der gesamten OSZE-Region und darüber hinaus zusammen.
Zur Eröffnung formulierte Vladimir Ivanov, Rechtsanwalt, Rechtsforscher und Vertreter von ALLATRA GRC aus Bulgarien, die Leitfrage der Veranstaltung:
„Ab welchem genauen Zeitpunkt wandelt sich soziale Stigmatisierung in ein systemisches Menschenrechtsrisiko, und wann beginnt institutioneller Druck, den gleichen Schutz vor dem Gesetz zu ersetzen?“
Alberto Contu, leitender Berater für Verfassungstheorie und ethische Regierungsführung aus Italien, warnte in seinem Videobeitrag davor, individuelle Beweise durch Stereotype und vermutete Gruppenmerkmale zu ersetzen:
„Wir müssen uns vom Strafrecht des Verdachts lösen und die Kultur des ordnungsgemäßen Verfahrens auf allen Ebenen verbreiten: Macht muss den Rechten untergeordnet sein.“
Dr. Aicha Bacha, Politikwissenschaftlerin aus Belgien und Präsidentin des ECDA, thematisierte die Ausgrenzung von Gemeinschaften beim Zugang zu öffentlichen Arbeitsplätzen und deren Folgen für den sozialen Zusammenhalt:
„Wenn Gemeinschaften feststellen, dass sie von den Institutionen, die sie regieren, systematisch ausgeschlossen werden, ist das Signal, das sie empfangen, von großer Bedeutung. Es bedeutet: Eure Beteiligung ist in einigen Bereichen willkommen, aber nicht in den Bereichen, die am wichtigsten sind.“
Konkrete Fallbeispiele: Russland, China und transnationale Repressionen
Ein anonymer Zeuge aus der Russischen Föderation schilderte detailliert, wie eine seit 2015 laufende, koordinierte Medienkampagne schrittweise den Weg für staatliche Gewalt gegen ehemalige ALLATRA-Freiwillige ebnete:
„Sieben Jahre lang wurden regelmäßig diffamierende Artikel über uns in den Medien veröffentlicht. Wir wurden bewusst als ,destruktive Sekte‘ und ,apokalyptischer Kult‘ gebrandmarkt, nicht weil diese Bezeichnungen die Realität widerspiegelten, sondern weil sie dazu dienten, das Bild eines Feindes zu schaffen.“
Diese Stigmatisierung führte in der Praxis zu Razzien, Hausdurchsuchungen, Zwangsverhören und Strafverfahren. Der Zeuge berichtete zudem von direkten Zensurmaßnahmen bei Verhören: Ermittlungsbeamte untersagten den Befragten ausdrücklich, über wissenschaftliche und klimabezogene Themen zu sprechen, mit der Begründung: „Sie dürfen nicht über das Klima sprechen. Dieses Thema ist verboten.“
Leos Strnad, Vertreter von Falun Dafa in Tschechien, brachte das Beispiel transnationaler Repression gegen religiöse Gemeinschaften sowie die Künstlergruppe Shen Yun außerhalb Chinas ein. Er forderte die Institutionen auf, wiederkehrende Muster zu erkennen:
„Wenn wir von Folter und Misshandlung sprechen, denken wir natürlich an Haftanstalten, Polizeistationen, Verhöre und Gefängnisse. Doch Folter beginnt fast nie dort. Sie beginnt, wenn eine Gruppe als gefährlich, irrational, illoyal oder unschutzwürdig dargestellt wird.“
Er zeigte auf, wie Einschüchterungs- und Rufschädigungskampagnen im Ausland gezielt darauf abzielen, Gemeinschaften von öffentlicher Unterstützung und dem Schutz durch staatliche Behörden abzuschneiden.
Mariia Anapreichyk, Juristin für internationales Recht bei ALLATRA GRC Schweiz, verwies ergänzend darauf, dass Organisationen durch anhaltende, grenzüberschreitende Diffamierungskampagnen gezielt handlungsunfähig gemacht werden, was den praktischen Zugang zum Recht verwehre.
„Informationsterrorismus“ und Lehren aus der Ukraine
Jevgenija Malecka, lettische Rechtsanwältin, ehemalige Strafverfolgungsbeamtin und ALLATRA-Vertreterin, stellte das kriminologische Modell des „Informationsterrorismus“ vor:
„Das Gefährlichste daran ist die Legitimierung des Inakzeptablen. Informationsterrorismus verschiebt das moralische Klima eines Landes so weit, dass Diskriminierung, Verfolgung oder Repression gegen eine bestimmte Gruppe als ,gerechtfertigt‘ oder gar ,notwendig‘ erscheinen, um den Staat zu retten.“
Die Nebenveranstaltung analysierte Vorfälle und Muster aus Belgien, Russland, der Ukraine, China sowie im transnationalen Raum.
In der Plenardiskussion der OSZE-Konferenz forderte Vladimir Ivanov abschließend, dass solche Narrative als verbindliche Frühwarnindikatoren für Folter und Misshandlung anerkannt werden müssen. Als konkretes Beispiel nannte er russische Anti-Sekten-Kampagnen, die die Ukraine öffentlich als „totalitäre Hypersekte“ und Ukrainer als „Kannibalen“ diffamierten. Diese systematische Entmenschlichung habe über Jahre hinweg die gesellschaftliche Empathie untergraben und letztlich eine wesentliche Rolle bei der Rechtfertigung der russischen Aggression gegen die Ukraine gespielt.
ALLATRA GRC bekräftigte seine Absicht, weiterhin interdisziplinäre Forschung und Dialoge zu fördern, um Diskriminierungsmuster im OSZE-Raum frühzeitig zu identifizieren und die Menschenwürde nachhaltig zu schützen.
Über ALLATRA
ALLATRA ist eine internationale Organisation mit einem Forschungszentrum in den Vereinigten Staaten (ALLATRA Global Research Center). Sie befasst sich mit umfassenden Analysen des Klima- und Umweltwandels, der Erforschung der Auswirkungen von Mikro- und Nanoplastik sowie der Förderung interkultureller Zusammenarbeit und dem Schutz grundlegender Menschenrechte und Freiheiten.
In Anerkennung ihres Engagements für den Umweltschutz und die Bewahrung der Schöpfung erhielt ALLATRA 2024 den Apostolischen Segen von Papst Franziskus. 2025 erteilte Papst Leo XIV. der Präsidentin von ALLATRA und allen ehrenamtlichen Teilnehmern ebenfalls den Apostolischen Segen.
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Allatra e.V. ist ein eingetragener Verein. Wir vertreten die internationale Gesellschaftliche Bewegung ALLATRA in Deutschland, stehen außerhalb von Politik und Religion und sind getragen von ehrenamtlichem Engagement. Mit klarem Fokus auf die eskalierende Klimakrise informieren wir über die klimatische Situation und setzen uns ein für den Schutz von Menschenrechten und das menschliche Leben.
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