Archiv: Februar 2022

Aktuelle Studie zum Verhältnis zwischen Betreuer und Arzt

23. Februar 2022 um 15:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Zwei Drittel aller befragten Ärzte haben Patienten, die unter Betreuung stehen! Experten fordern daher gesetzliche Grundlagen für das Arzt-Betreuer-Verhältnis.

Die Studie ist in Auftrag gegeben worden, weil sich vermehrt sowohl unter Betreuung stehende Menschen und /oder ihre Angehörigen als auch behandelnde ÄrztInnen an das Forschungsinstitut gewandt haben und Missstände im Arzt-Betreuer-Verhältnis beklagen.

Ziel der Forschungsarbeit des Instituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung war es erstmalig die Situation im Verhältnis zwischen unter Betreuung stehenden Personen und ÄrztInnen zu analysieren.

Dazu wurden über 3000 ÄrztInnen in deutschen Ballungszentren (Arztpraxen und Krankenhäuser) angeschrieben. Zwei Drittel aller befragten Ärzte (69%) haben heute schon mit Betreuungsfällen zu tun.
Nur in 38 % der Fälle setzen sich die BetreuerInnen selbstständig mit den behandelnden ÄrztInnen in Verbindung.
Fast in der Hälfte der Fälle (45 %) setzen sich die Betreuer jedoch nur selten mit den ÄrztInnen in Verbindung.

Noch deutlicher ist das Ergebnis hinsichtlich der Erreichbarkeit der BetreuerInnen für die behandelnden ÄrztInnen: 48 % von Ihnen haben angegeben, dass die Betreuer schwierig zu erreichen sind. 22 % haben angegeben, dass die Betreuer überhaupt nicht erreichbar sind.
Die Kontaktdaten der Betreuer, die den ÄrztInnen an sich vorliegen müssten, liegen 48 % der Ärzte gar nicht vor. Auch dieses Ergebnis ist erschreckend.

Die Umfrage führt demzufolge auch zu krassen Ergebnissen hinsichtlich der medizinischen Information: nur 11 % der ÄrztInnen bestätigen, dass die Betreuer über die medizinischen Belange der ärztlich behandelten, unter Betreuung stehenden Personen, informiert werden. 50 % sagen „meistens“, 22 % der Ärzte sagen „selten“.

Damit ergibt sich auch folgende Situation bei der Durchführung von wichtigen medizinischen Operationen oder Behandlungsweisen:
52 % der Ärzte reicht eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme des Betreuers, es findet weder ein persönliches Gespräch zwischen BetreuerInnen und ÄrztInnen statt, noch erfolgt ein Beratungsgespräch in Gegenwart des Patienten.
53 % der befragten Ärzte erstellen eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme bei der Durchführung von Operationen oder Behandlungsweisen für BetreuerInnen, 38 % erstellen keine Stellungnahmen.

Die Rechtsexperten des Kester-Haeusler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht fordern daher eine gesetzliche Regelung für die Situation zwischen Ärzten und Betreuern.
„Bisher fehlt es an jeglicher gesetzlichen Grundlage zur Wahrung der Rechte der betreuten Personen. Lebensentscheidende Operationen oder Behandlungen sollten nur in Gegenwart des Betreuers und des Patienten mit dem Arzt besprochen werden“, ergänzt Prof. Dr. jur. utr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung und Initiator der Studie.

Dem Forschungsinstitut liegen zur Berichterstattung entsprechende Fallbeispiele vor, bei denen sich die Betroffenen für Interviews zur Verfügung stellen. Auch Prof. Dr. Volker Thieler steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Prof.Dr.Volker Thieler; Mail RA
Herr Prof.Dr. Volker Thieler
Dachauer Straße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschland

fon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : prof.thieler@rechtsanwalt-thieler.de

Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit über 30 Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Kester-Haeusler-Stiftung
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstr. 61
82256 Fürstenfeldbruck

fon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.de

aus

Risk Consulting und Secret Problem Solving & Troubleshooting international ist unsere Aufgabe. Wann, wo und warum wir im Einsatz sind, weiß nur der Auftraggeber. Alles andere bleibt geheim.

Was genau ist die Detektei ManagerSOS?
Ursprünglich ist die Detektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS, im Englischen auch ManagerSOS International Special Investigation for Crime and Antiterrorism Ltd., eine deutsche Detektei gewesen. Über die Jahre hinweg hat sie sich allerdings zu der leitenden Institution eines hauptsächlich in Europa, dem Mittleren und Nahen Osten und Asien operierenden Sicherheitsnetzwerks entwickelt. Dessen Hauptaufgabe besteht darin im Fall von konkreten Problemsituationen einzugreifen und Privatpersonen, Geschäftspersonen und Unternehmen vor Gefahren zu beschützen. Außerdem führt die Detektei ManagerSOS für ihre Mandanten Privat- und Wirtschaftsermittlungen in sensiblen und hochsensiblen Angelegenheiten durch und berät sie in jeglichen Fragen hinsichtlich der Sicherheitsaspekte.

Wer steckt hinter der ManagerSOS?
Die Detektei ManagerSOS ist das Antriebsrad für einen Mechanismus, der über 300 Leute aus 22 verschiedenen Nationen umfasst. Von unseren Zentralen aus koordinieren und begleiten wir – die leitenden Ermittler – unsere mobilen Einsatzteams, die je nach Auftragslage für unsere Klienten individuell zusammengestellt werden. Das Netzwerk, auf das wir dabei zurückgreifen, besteht zu zwei Dritteln aus Ermittlern die militärisch und sonderbehördlich ausgebildet wurden und zu einem weiteren Drittel aus IT-Spezialisten, Juristen, Journalisten, Unternehmern und Sicherheitsberatern. Sie alle sind über den eurasischen Kontinent und im Mittleren Osten verteilt und in der dortigen Wirtschaft verankert.

Wer genau sind Ihre Ermittler ?
Selbstverständlich können wir Ihnen, zu Ihrem und unserem Schutz, keine detaillierte Auskunft über unsere Ermittler geben. Doch so viel darf gesagt sein: Ausnahmslos jeder unserer Beschäftigten hat im Laufe seines Lebens eine militärische oder behördliche Ausbildung absolviert und trainiert regelmäßig in speziell dafür aufgebauten Trainingscamps. Jeder Ermittler hat spezielle Kampferfahrungen, ist geschult im Umgang mit Waffen und kann auf mehrere Jahre Erfahrung im High-Risk Sicherheitsbereich zurückblicken. Im Falle eines Auftrags lernen unsere Mandanten selbstverständlich den leitenden Ermittler persönlich kennen, allerdings bleiben die eingesetzten Ermittler anonym. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe: Abgesehen vom Einsatzleiter wissen die Ermittler selbst nicht mehr über den Auftraggeber als das Notwendigste, um den Einsatz problemlos durchführen zu können.

Wann greift die ManagerSOS ein?
An erster Stelle ist die ManagerSOS die zentrale Leitstelle operativ agierender Einsatzteams zur schnellen Abwehr von Gefahren. Das heißt, dass unsere Ermittler auf Anfrage in akuten Krisensituationen in Aktion treten, also ein vom Klienten bestehendes dringendes Problem hinsichtlich der Sicherheitsaspekte analysieren und schnellstmöglich und diskret vollständig eliminieren. Die Bandbreite an potenziellen Problemen ist dabei weit gefasst, häufig handelt es sich um Fälle von Erpressung, Bedrohung, Spionage, Sabotage, Korruption, Entführung oder Betrug – um nur einige Bereiche zu nennen. Doch es muss nicht zwangsweise ein konkreter Problemfall vorliegen. An zweiter Stelle liegt die Aufgabe der Detektei ManagerSOS darin präventiv und retrospektiv Privatpersonen und Unternehmen vor Gefahren zu schützen. Dies geschieht hauptsächlich im Rahmen von generellen Privat- und Wirtschaftsermittlungen, also Unternehmungen wie beispielsweise Personen- oder Firmenüberprüfungen oder generellen Informationsbeschaffungen. Zusätzlich bietet unser Expertennetzwerk umfangreiche Sicherheitsberatungen für Jedermann an, vornehmlich in den Bereichen Risk Management, Fraud Management, Compliance Management und Due Diligence, aber auch einfach als individuelles Beratungsgespräch. Kurzum: Ein Eingriff der ManagerSOS findet dann statt, wenn die berufliche oder private Unversehrtheit einer Person oder eines Unternehmens bedroht ist oder Betroffene Gefahren vorsorglich oder nachträglich abwehren wollen.

Wer sind die Klienten der ManagerSOS?
Selbstverständlich werden hier keine Referenzen aufgelistet – das gebietet die Diskretion. Was wir jedoch sagen können ist, dass unser Feld an Auftraggebern Unternehmen und Menschen aus aller Welt und jeder sozialen Schicht umfasst. Ob CEO, Arzt oder Anwalt, prominenter Künstler oder Ehepartner, ob Verwandter oder Freund: Wir sind ein Unternehmen, dass sich ganz dem Interesse des Auftraggebers widmet, unabhängig davon wer sich dahinter verbirgt. Falls Sie an Ihrer Eignung zweifeln sollten, rufen Sie uns einfach an. Unsere telefonischen Erstberatungen sind kostenlos und wir wissen mit Sicherheit, wie Ihnen geholfen werden kann!

Wie läuft ein Einsatz der ManagerSOS ab?
Zunächst rufen die Mandanten über unsere Hotline oder in dringenden Fällen über die Nummern der Einsatzbereitschaften an. Sie werden entweder mit einer Zentrale oder direkt einem leitenden Ermittler verbunden. In jedem Fall wird mit Ihnen zunächst eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung durchgeführt – gerne auch anonym. Im nächsten Schritt kommt es an einem geeigneten Ort zu einem Treffen zwischen dem zuständigen Einsatzleiter und dem Klienten, wobei das konkrete Problem genauestens analysiert und die weitere Vorgehensweise besprochen wird. Wichtig hierbei: Diese und ähnliche heikle Informationen werden ausnahmslos in Face-to-Face Gesprächen zwischen dem Mandanten und dem Einsatzleiter ausgetauscht. Abgesehen vom Klienten ist nur der zuständige Ermittlungsleiter befugt, die vollumfängliche Kenntnis über den Sachverhalt und den Ermittlungsstand zu haben. Alle weiteren in den Auftrag involvierten Personen erhalten nur so viele Informationen wie nötig um den Auftrag erfolgreich abzuschließen. Sind diese Gespräche in beidseitigem Einvernehmen abgeschlossen, wird der Auftrag unverzüglich aufgenommen und unter fortlaufender Berichterstattung an den Mandanten wie besprochen ausgeführt. Sobald der Auftrag beendet ist, gibt es ein finales Meeting indem der Klient auf Wunsch eine schriftliche Berichterstattung über Verlauf und Ergebnis der Ermittlung erhält.

Wo sind Sie überhaupt im Einsatz?
Kurzum: Dort, wo wir gebraucht werden. Dank unseres ausgefeilten Netzwerks sind wir in der Lage Einsatzteams zu mobilisieren, die überall auf der Welt für Sie arbeiten können. Dennoch gibt es klare Schwerpunkte: Die Detektei ManagerSOS agiert länderübergreifend vor allem in Deutschland, in Südostasien und dem Nahen Osten. Außerdem sind unsere Ermittler Spezialisten im High-Risk Sicherheitsbereich, was neben den genannten Regionen weltweite Krisen-, Kriegs- und Katastrophengebiete umfasst. Organisiert werden unsere Einsatzteams von unseren Einsatzzentralen aus, von der sich in jedem Schwerpunktgebiet eine befindet.

Was kostet es, Sie zu beauftragen?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Wir berechnen für unsere Einsätze je nach Aufwand einen Tagessatz, der im Vorhinein mit dem Klienten abgesprochen wird. Die gesamte Auftragssumme errechnet sich demnach aus der Anzahl der Tage, die wir insgesamt für den Auftraggeber im Einsatz sind. In diesem Satz sind alle Spesen und Kalkulationen enthalten, sodass garantiert keine zusätzlichen Gebühren entstehen.

Wie lange dauert es, bis Sie eingreifen können?
Wann genau die ManagerSOS in Aktion treten kann, ist abhängig von dem jeweiligen Fall. Wo genau befindet sich der Auftrag? Wieviele Personen müssen dafür mobilisiert werden? Welche Funktion müssen diese jeweils innehaben? All dies sind Faktoren, die den Zeitraum bis zum tatsächlichen Einsatz mitbestimmen. Dennoch haben wir uns ein klares und strenges Limit gesetzt: Maximal 72 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung sind unsere Ermittler für Ihren Auftrag einsatzbereit.

https://detektiv-international.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Detektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS
Herr Elean Van Boem
Hugo Eckener Ring 15
60549 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 0700 97797777
fax ..: 0700 97797777
web ..: http://www.managersos.info
email : frankfurt@managersos.info

FAQ: INFORMATIONEN FÜR AUFTRAGGEBER

Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ, frequentely asked questions) zur Beauftragung unserer Detektive kurz und präzise beantwortet.

Was genau ist die Detektei ManagerSOS?

Ursprünglich ist die Detektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS, im Englischen auch ManagerSOS International Special Investigation for Crime and Antiterrorism Ltd., eine deutsche Detektei gewesen. Über die Jahre hinweg hat sie sich allerdings zu der leitenden Institution eines hauptsächlich in Europa, dem Mittleren und Nahen Osten und Asien operierenden Sicherheitsnetzwerks entwickelt. Dessen Hauptaufgabe besteht darin im Fall von konkreten Problemsituationen einzugreifen und Privatpersonen, Geschäftspersonen und Unternehmen vor Gefahren zu beschützen. Außerdem führt die Detektei ManagerSOS für ihre Mandanten Privat- und Wirtschaftsermittlungen in hochsensiblen Angelegenheiten durch und berät sie in jeglichen Fragen hinsichtlich der Sicherheitsaspekte.

Wer steckt hinter der Detektei ManagerSOS?

Die Detektei ManagerSOS ist das Antriebsrad für einen Mechanismus, der über 300 Leute aus 22 verschiedenen Nationen umfasst. Von unseren Zentralen in Frankfurt, Doha und Hongkong aus koordinieren und begleiten wir – die leitenden Ermittler – unsere mobilen Einsatzteams, die je nach Auftragslage für unsere Klienten individuell zusammengestellt werden. Das Netzwerk, auf das wir dabei zurückgreifen, besteht zu zwei Dritteln aus Ermittlern die militärisch und sonderbehördlich ausgebildet wurden und zu einem weiteren Drittel aus IT-Spezialisten, Juristen, Journalisten, Unternehmern und Sicherheitsberatern. Sie alle sind über den eurasischen Kontinent und im Mittleren Osten verteilt und in der dortigen freien Wirtschaft tätig.

Wer genau sind Ihre Ermittler?

Selbstverständlich können wir Ihnen, zu Ihrem und unserem Schutz, keine detaillierten Auskunft über unseren Ermittlerpool geben. Doch so viel darf gesagt sein: Ausnahmslos jeder unserer Beschäftigten hat im Laufe seines Lebens eine militärische oder behördliche Ausbildung absolviert und trainiert regelmäßig in unseren eigens dafür aufgebauten Trainingscamps. Jeder einzelne Ermittler hat spezielle Kampferfahrungen, ist geschult im Umgang mit Waffen und kann auf mehrere Jahre Erfahrung im High-Risk Sicherheitsbereich zurückblicken. Im Falle eines Auftrags lernen unsere Mandanten selbstverständlich den leitenden Ermittler persönlich kennen, allerdings bleiben die eingesetzten Ermittler anonym. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe: Abgesehen vom Einsatzleiter wissen die Ermittler selbst nicht mehr über den Auftraggeber als das Notwendigste, um den Einsatz problemlos durchführen zu können.

Wann greift die ManagerSOS ein?

An erster Stelle ist die ManagerSOS die zentrale Leitstelle operativ agierender Einsatzteams zur schnellen Abwehr von Gefahren. Das heißt, dass unsere Ermittler auf Anfrage in akuten Krisensituationen in Aktion treten, also ein vom Klienten bestehendes dringendes Problem hinsichtlich der Sicherheitsaspekte analysieren und schnellstmöglich diskret, vollständig eliminieren. Die Bandbreite an potenziellen Problemen ist dabei weit gefasst, häufig handelt es sich um Fälle von Erpressung, Bedrohung, Spionage, Sabotage, Korruption, Entführung oder Betrug – um nur einige Bereiche zu nennen. Doch es muss nicht zwangsweise ein konkreter Problemfall vorliegen. An zweiter Stelle liegt die Aufgabe der Detektei ManagerSOS darin, präventiv und retrospektiv – also im Vorhinein und Nachhinein – Privatpersonen und Unternehmen vor Gefahren zu schützen. Dies geschieht hauptsächlich im Rahmen von generellen Privat- und Wirtschaftsermittlungen, also Unternehmungen wie zum Beispiel Personen- oder Firmenüberprüfungen oder generellen Informationsbeschaffungen. Zusätzlich bietet unser Expertennetzwerk umfangreiche Sicherheitsberatungen für Jedermann an, vornehmlich in den Bereichen Risk Management, Fraud Management, Compliance Management und Due Diligence, aber auch schlichtwegeinfach als individuelles Beratungsgespräch. Kurzum: Ein Eingriff der ManagerSOS findet dann statt, wenn die berufliche oder private Unversehrtheit einer Person oder eines Unternehmens bedroht ist oder Betroffene Gefahren vorsorglich oder nachträglich abwehren wollen.

Wer sind die Klienten der ManagerSOS?

Selbstverständlich werden hier keine Referenzen aufgelistet – das gebietet die Diskretion. Was wir jedoch sagen können ist, dass unser Feld an Auftraggebern Unternehmen und Menschen aus aller Welt und jeder sozialen Schicht umfasst. Ob CEO, Arzt oder Anwalt, prominenter Künstler oder Ehepartner, ob Verwandter oder Freund: Wir sind ein Unternehmen, dass sich ganz dem Interesse des Auftraggebers widmet, unabhängig davon wer sich dahinter verbirgt. Falls Sie an Ihrer Eignung zweifeln sollten, rufen Sie uns einfach an. Unsere telefonischen Erstberatungen sind kostenlos und wir wissen mit Sicherheit, wie Ihnen geholfen werden kann!

Wie läuft ein Einsatz der ManagerSOS ab?

Zunächst rufen die Mandanten über unsere Hotline oder in dringenden Fällen über die Nummern der Einsatzbereitschaften an. Sie werden entweder mit einer Zentrale oder direkt einem leitenden Ermittler verbunden. In jedem Fall wird mit Ihnen zunächst eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung durchführt – gerne auch anonym. Im nächsten Schritt kommt es an einem geeigneten Ort zu einem Treffen zwischen dem zuständigen Einsatzleiter und dem Klienten, wobei das konkrete Problem genauestens analysiert und die weitere Vorgehensweise besprochen wird. Wichtig hierbei: Diese und ähnliche heikle Informationen werden ausnahmslos in Face-to-Face Gesprächen zwischen dem Mandanten und dem Einsatzleiter ausgetauscht. Abgesehen vom Klienten ist nur der zuständige Ermittlungsleiter befugt, die vollumfängliche Kenntnis über den Sachverhalt und den Ermittlungsstand zu haben. Alle weiteren in den Auftrag involvierten Personen erhalten nur so viele Informationen wie nötig um den Auftrag erfolgreich abzuschließen. Sind diese Gespräche in beidseitigem Einvernehmen abgeschlossen, wird der Auftrag unverzüglich aufgenommen und unter fortlaufender Berichterstattung an den Mandanten wie besprochen ausgeführt. Sobald der Auftrag beendet ist, gibt es ein finales Meeting indem der der Klient auf Wunsch eine schriftliche Berichterstattung über Verlauf und Ergebnis der Ermittlung erhält.

Wo sind Sie überhaupt im Einsatz?

Kurzum: Dort, wo wir gebraucht werden. Dank unseres ausgefeilten Netzwerks sind wir in der Lage Einsatzteams zu mobilisieren, die überall auf der Welt für Sie arbeiten können. Dennoch gibt es klare Schwerpunkte: Die Detektei ManagerSOS agiert länderübergreifend vor allem in Europa, dem Mittleren und Nahen Osten sowie in Asien. Außerdem sind unsere Ermittler Spezialisten im High-Risk Sicherheitsbereich, was neben den genannten Regionen weltweite Krisen-, Kriegs- und Katastrophengebiete umfasst. Organisiert werden unsere Einsatzteams von unseren Zentralen aus die sich in Frankfurt, Doha und Hongkong befinden.

Was kostet es, Sie zu beauftragen?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Wir berechnen für unsere Einsätze je nach Aufwand einen Tagessatz, der im Vorhinein mit dem Klienten abgesprochen wird. Die gesamte Auftragssumme errechnet sich demnach aus der Anzahl der Tage, die wir für insgesamt für den Auftraggeber im Einsatz sind. In diesem Satz sind alle Spesen und Kalkulationen enthalten, sodass keine zusätzlichen Gebühren entstehen.

Wie lange dauert es, bis Sie eingreifen können?

Wann genau die ManagerSOS in Aktion treten kann, ist abhängig von dem jeweiligen Fall. Wo genau befindet sich der Auftrag? Wieviele Personen müssen dafür mobilisiert werden? Welche Funktion müssen diese jeweils innehaben? All dies sind Faktoren, die den Zeitraum bis zum tatsächlichen Einsatz mitbestimmen. Dennoch haben wir uns ein klares Limit gesetzt: Maximal 72 Stunden nach Eingang der Auftragsbestätigung sind unsere Ermittler für Ihren Auftrag einsatzbereit.

Pressekontakt:

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Google Schriften – Schadensersatz bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht

20. Februar 2022 um 17:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Was muss man bei der Einbindung von Google Fonts beachten und was bedeutet die Entscheidung des Landgerichts München im Bezug auf Schadensersatz?

Einbindung von Google Schriften

Was muss man bei der Einbindung von Google Fonts beachten und was bedeutet die Entscheidung des Landgerichts München? Google stellt auf https://fonts.google.com/ eine sehr schöne Auswahl von Schriftarten unter Apache Lizenz (Version 2.0) zur Verfügung. Diese Schriftarten sind für eine kostenlose Nutzung freigegeben.

Auf sehr vielen Websites werden die Google Fonts benutzt und kaum jemandem fällt es auf. Daher ist dringend eine Sensibilisierung erforderlich.

Einbindung in die Website

Wie erfolgt nun die Einbindung der Google Fonts?  In der statischen Variante wird die gewünschte Schriftart heruntergeladen und erneut in den eigenen Webspace hochgeladen, von dort aus wird die Datei lokal in die Website eingebunden. Zum Beispiel im Format TTF, WOFF bzw. WOFF2.
Bei dem Besuch einer solche Internetseite, wird keine Verbindung zu Google-Servern aufgebaut. Diese Variante ist daher datenschutzrechtlich und persönlichkeitsrechtlich in dieser Form unkritisch.
In der dynamischen Variante besteht die Möglichkeit, ein Code-Snippet in den HTML-Code der Webseiten einzubinden, entweder per @import oder .

Diese Variante ist rechtlich problematisch.

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

Das Landgericht München hat nun entschieden, dass dem Kläger gegen die Websitebetreiberin ein Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe seiner IP-Adressen an Google hat.

Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers an Google verletze dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB.

Eine dynamische IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO statt. Diesbezüglich ist eine abstrakte Bestimmbarkeit ausreichen. Der Besucher könnte mit behördlicher Hilfe bestimmen, wer die Website besucht hat. Die konkrete Nutzung der Verknüpfungsmöglichkeit vom Websitebetreiber ist nicht erforderlich.

Fehlende Einwilligung der Datennutzung

Die Beklagte hatte unstreitig keine Einwilligung für die Weitergabe der dynamischen IP-Adressen an Google von ihren Besuchern eingeholt hatte (vgl. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO). Weiterhin ist es nicht möglich sich auf ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO zu berufen.

Die Websitebesucher sind auch nicht verpflichtet, die eigene IP-Adresse zu verbergen, beispielsweise per VPN. Das ist nicht der Sinn des Datenschutzrechts. Es steht der Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Fokus.

Schadensersatz wegen individuellen Unwohlseins

Das Landgericht München sprach dem Kläger Schadensersatz zu, da durch die Datenweitergabe an Google ein Kontrollverlust entstanden ist. Dabei wurde berücksichtigt, dass die IP-Adresse an einen Server von Google in die USA weitergeleitet wurde.

Bedeutung des Urteils

Man wird die Rechtsprechung abwarten müssen. Sollte sich dieser Trend durchsetzen, wird es in diesem Zusammenhang noch einige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen geben.

Unterstützung durch die ELBKANZLEI Hamburg Schadensersatz bei Markenverletzungen

Fragen zu diesem Artikel „Schadensersatz bei Markenverletzungen“ können Ihnen die erfahrenden

Fachanwälte der ELBKANZLEI beantworten.

Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Urheberrechts umfassen insbesondere folgende Themen:

Wir entwerfen und prüfen Verträge mit urheberrechtlichem Bezug, wie Lizenz-, Software, Bildlizenz- und Künstlerverträge.

Wir verfolgen Urheberrechtsverletzungen aller Art und machen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend. Beginnend mit der außergerichtlichen Abmahnung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung im Wege der einstweiligen Verfügung und/oder einer Klage.

Wir begleiten und beraten unsere Mandanten bereits vor der Herstellung ihrer Werke. Wir prüfen diesbezüglich die zu erfüllenden Anforderungen an einer persönlichen geistigen Schöpfung und das Vorliegen entgegenstehender Rechte Dritter (Miturheber etc.).

Wir schützen unsere Mandanten vor der unberechtigten Inanspruchnahme wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen. Wir überprüfen etwaig abzugebende Unterlassungserklärungen, Verjährungsfristen und minimieren vorhandene Kostenrisiken.

Weitere Informationen können Sie unserer Startseite zum Markenrecht entnehmen: https://www.elbkanzlei.com/rechtsgebiete/gewerblicher-rechtsschutz-ip/markenrecht/

Wenn Sie mehr über unsere Maßnahmen für gewerblichen Rechtsschutz wissen wollen, lesen Sie gerne unsere regelmäßig veröffentlichen Blogartikel in unserem Magazin.

Infos erhalten Sie zudem auf unserem Instagram Account: https://www.instagram.com/elbkanzlei/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Elbkanzlei
Herr Boris H. Nolting
Bleichenbrücke 11
20354 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040/ 55 43 19 02
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email : rae@elbkanzlei.com

Unterstützung durch die ELBKANZLEI Hamburg
Fragen zu diesem Artikel können Ihnen die erfahrenden Fachanwälte der ELBKANZLEI beantworten.
Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Markenrechts umfassen insbesondere folgende Themen:
o Anmeldung und Eintragung von nationalen und internationalen Marken.
o Überwachung und Verwaltung von nationalen und internationalen Marken.
o Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und/oder Schadensersatzansprüchen wegen Markenverletzung.
o Durchsetzung oder Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen.
o Vertretung in markenrechtlichen Gerichtsverfahren.
o Ausgestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen.
o Unterstützung bei Transaktionen, wie Übertragungen von Marken und einzelner Nutzungsrechte.
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