Tag: ‘Arbeitsrecht’

Inhouse-Schulungen für den Personalrat bzw. Personalratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Schwerbehindertenvertretung. Alle Bundesländer (LPVG’s bzw. LPersVG’s) und Bund (BPersVG).

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Personalräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: LPVG bzw. LPersVG und BPersVG (Personalvertretungsrecht – Bund und Länder), Grundlagen und Vertiefung, allgemeines Arbeitsrecht für Personalräte, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Mobbing, Arbeitszeugnis u.a. … Die Seminare werden durchgeführt in allen Behörden, in Jobcenter, bei Sozialversicherungsträgern (bspw. Betriebskrankenkassen – BKK’s), Ärztekammern, Studentenwerde u.a. … Nähere Informationen erhalten Sie unter

http://www.personalrat-seminare.com/

oder

http://www.praktiker-seminare.com

Zu den Seminaren für den Personalrat:

Hier werden in den Grundlagenseminaren Grundkenntnisse vermittelt zu den PersVG bzw. PVG (Personalvertretungsgesetzen) aller Bundesländer und des Bundes (BPersVG) und zur Personalratsarbeit. Es werden auch Vertiefungsseminare angeboten. Das jeweilige PersVG steht dabei im Mittelpunkt; es werden aber auch allgemeinere arbeits- und beamtenrechtliche Fragen behandelt, die mit der Personalratsarbeit im Zusammenhang stehen (bspw. Kündigung, TVÖD oder TV-L, Befristungen, Zeugniserteilung, AGG, Telearbeit u.a….). Dabei werden natürlich auch besondere Schwerpunktwünsche berücksichtigt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Praktiker-Seminare GbR
Frau Rita Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46064746
web ..: http://www.praktiker-seminare.com
email : admin@praktiker-seminare.de

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit praxisnahe Inhouse- Seminare mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: PersVG (Personalvertretungsrecht -Bund und Länder-), allgemeines Arbeitsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Sozialrecht u.a. …

Pressekontakt:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

fon ..: 030-46064746
web ..: http://www.personalrat-seminare.com
email : admin@praktiker-seminare.de

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Keine Verjährung des Urlaubs bei unterlassenem Hinweis des Arbeitgebers

21. Oktober 2022 um 09:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern verjähren nur dann, wenn der Arbeitgeber seiner sog. Hinweispflicht nachgekommen ist. Dies hat der EUGH am 22.09.2022, Az C 120/21) entschieden.

Der gesetzliche Mindesturlaub von Arbeitnehmern verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, wieviel Urlaub sie noch haben, sie aufzufordern, diesen zu nehmen und darauf hinweisen, dass der Urlaub anderenfalls verfällt.

Unterlassen Arbeitgeber diesen Hinweis, kann es teuer werden: Arbeitnehmer können Urlaub über Jahre anhäufen und sich – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses- auszahlen lassen Der Einwand eines Arbeitgebers, dass der nicht genommene, angehäufte Urlaub verjährt sei (3-jährige Verjährungsfrist) war ohne Erfolg.

Der EUGH hat am 22.09.2022 entschieden (AZ C120/21), dass der Urlaubsanspruch nicht verjährt, wenn der Arbeitgeber den Hinweis auf den Verfall unterlassen hat. Der Arbeitgeber sei in einem solchen Falle nicht schützenswert. Man würde anderenfalls ein Verhalten des Arbeitgebers billigen, das ihn ungerechtfertigt bereichere und die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht schütze. Der unwissende Arbeitnehmer sei als schwächere Partei schützenswerter. Die Verjährungsfrist des Urlaubsanspruchs beginne erst dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Hinweises des Arbeitgebers, dass noch Urlaubsansprüche bestehen und dass diese verfallen könnten, positive Kenntnis von seinen Ansprüchen habe.

Arbeitgebern ist dringend anzuraten, ihrer Hinweispflicht rechtzeitig und alljährlich nachzukommen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Reichert und Kollegen – Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Frau Dr. Sabine Reichert
Drakestraße 48
12205 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-679 665 434
web ..: https://www.reichert-recht.com/
email : berlin@reichert-recht.com

Wir sind eine ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Das unterscheidet mich und ist Ihr Vorteil. Auf der Basis unserer über 20 -jährigen Erfahrung beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte („Leitende“) außergerichtlich sowie gerichtlich in allen Belangen des Arbeitsrechts.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

FairPlay SEO Berlin
Herr Martin Theiler
Annenstr. 15
10179 Berlin

fon ..: 030-5552 7449
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Kanzlei mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht mit neuem Standort in Krefeld

25. Juni 2021 um 11:06 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht eröffnet neuen Standort in Krefeld.

Die Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB hat die neuen Büroräume im Zentrum Krefelds eröffnet und besetzt mit den spezialisierten Rechtsanwälten die wichtigsten Rechtsbereiche des wirtschaftlichen Lebens.

Die Aussage „Unser Credo lautet: Wir bieten nur das an, was wir beherrschen – Was wir anbieten, beherrschen wir dann aber im Detail!“ ist dabei keine plumpe Werbeaussage, sondern wesentliche Maxime der beschäftigten Rechtsanwälte. Alle haben sich im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn auf maximal zwei Rechtsgebiete spezialisiert und sind dort bereits seit vielen Jahren tätig.

Der Umzug in die neuen Büroräume ist dabei ein logischer Schritt um der Nachfrage und dem technischen Fortschritt gerecht werden zu können. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstr. 17 in unmittelbarer Nachbarschaft zum neu errichteten Krefelder Forum.

Die Kanzlei pflegt Dauermandate in der Wirtschaft und bei Unternehmen, aber auch zu Privatmandanten, die in schwierigen Situationen mit gleichem Einsatz und Sachverstand begleitet werden. Regelmäßig haben die Mandate einen Bezug zum wirtschaftlichen Leben.

Insoweit wird die Betreuung in den folgenden Teilrechtsgebiete angeboten: Arbeitsrecht | Steuerstrafrecht| Steuerrecht| Insolvenzrecht | Handelsrecht, Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht | Markenrecht & Designrecht

Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Friedrichstr. 17
47798 Krefeld
Tel.: 02151-56 98 000

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Herr Tim Cörper
Friedrichstr. 17
47798 Krefeld
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fax ..: 02151-5698099
web ..: https://www.pauls-coerper.de
email : info@pauls-coerper.de

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Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB
Herr Tim Cörper
Friedrichstr. 17
47798 Krefeld

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email : info@pauls-coerper.de

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