Archiv: Dezember 2021

Die gesellschaftlichen Gefahren einer Impfpflicht

28. Dezember 2021 um 16:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Deutsche durch eine Impfpflicht alles verliert, was er sich in den letzten 75 Jahren erarbeitet hat.

Daher ist es besonders wichtig, dass die Deutschen die im Raum stehende Impfpflicht sorgfältig überdenken und erörtern. Sollte es zu einer Impfpflicht für mRNA- und Vektorimpfstoffe kommen, so dass die neuen Totimpfstoffe ausgeschlossen bleiben, dann wird ein Riss durch die deutsche Bevölkerung gehen, der nicht mehr ohne Weiteres wieder gekittet werden kann. Es besteht dabei durchaus die Möglichkeit, dass die Deutschen dadurch alles wieder verlieren, was sie sich in den letzten 75 Jahren erarbeitet haben. Seit dem Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648 neigt das deutsche Volk auf eine tragische Weise periodisch zu selbstzerstörenden Kulturentwicklungen. Auch heute ist eine solche Entwicklung wieder möglich, wenn die Deutschen kein hinreichendes Verständnis für die gegenwärtige Situation vieler ihrer Landsleute aufbringen.

Es ist noch nicht so lange her, dass Deutsche Menschen wie Tiere behandelt haben. Es ist daher besonders wichtig, dass der Teil der Deutschen, der nicht mit der herrschenden Corona-Politik konform gehen kann, nicht mit der stillschweigenden Duldung der Mehrheit ohne eine wirkliche Wahlmöglichkeit wie Vieh zur Impfbank getrieben wird. Denn dann gibt es notwendig kein deutsches Volk mehr, sondern nur noch Einzelkämpfer, die um ihr seelisches und geistiges Überleben kämpfen.

Wie es zu dieser Möglichkeit überhaupt kommen konnte, erfahren Sie auf der folgenden Internetseite: http://www.2035-der-mensch-schafft-sich-ab.de/#DieDeutschen

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Wolfgang Hauke
Herr Wolfgang Hauke
Sägmühleweg 10/1
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Super Union Holding verteidigt ihre Markenrechte konsequent

Die Inhaberin der deutschen Wortmarke „Black Friday“, die Super Union Holdings Limited, sieht sich einer gezielten Täuschungs-Kampagne ausgesetzt. So wurden Gerüchte darüber gestreut, dass die Wortmarke markenrechtlich nicht mehr geschützt beziehungsweise frei benutzbar sei. Tatsächlich wurde die Wortmarke anlässlich einer langwierigen rechtlichen Auseinandersetzung aber nur für einen kleinen Teil der für sie geschützten Waren und Dienstleistungen gelöscht und steht ansonsten für über 900 Waren und Dienstleistungen trotz andauernder gerichtlicher Angriffe voll in Kraft. Da viele Medien diese Gerüchte ohne eigene Prüfung übernommen haben, sieht sich die Inhaberin der Wortmarke gezwungen, dagegen konsequent vorzugehen und hat diesbezüglich auch bereits abgemahnt, etwa Pepper Media Holding / Mydealz. Aufgrund der Falschmeldungen kam es zu einem sprunghaften Anstieg der Markenverletzungen. Aktuell lässt die Super Union Holdings in großem Umfang Kampagnen deutscher Händler daraufhin prüfen, ob die geschützte Wortmarke ohne Berechtigung verwendet wurde. Denjenigen Unternehmen, die die Wortmarke ungerechtfertigt benutzt haben, drohen Abmahnungen und gegebenenfalls eine gerichtliche Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadenersatz.

In den Monaten vor der Black Friday Sale Veranstaltung häuften sich Falschmeldungen in den deutschen Medien. In diesen wurde zumeist suggeriert, dass die Wortmarke „Black Friday“ aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs uneingeschränkt für die Werbung verwendet werden könne. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Zwar hat der Bundesgerichtshof unter anderem die Löschung einiger Werbedienstleistungen aus dem Schutzbereich der Wortmarke bestätigt. Dies hat aber allenfalls zur Folge, dass Unternehmen, die selbst bestimmte Werbedienstleistungen für Dritte im Stile einer Werbe-Agentur unter Verwendung des Zeichens „Black Friday“ anbieten möchten, dies jetzt auch tun können. Keineswegs hat dies aber zur Folge, dass damit etwa jede Benutzung der Marke „Black Friday“ durch Händler ohne Lizenz erlaubt ist. Die Wortmarke ist weiterhin für alle registrierten Waren sowie für einen Großteil der ursprünglich eingetragenen Dienstleistungen in Kraft, insbesondere auch umfangreich für Handelsdienstleistungen. Gestreut wurden diese Gerüchte offenbar von Marktteilnehmern, die selbst an der Marke wirtschaftlich profitieren wollten.

Wortmarke „Black Friday“ weiterhin markenrechtlich geschützt

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Wortmarke „Black Friday“ unter der Nr. 3020130575741 eingetragen. Dort ist auch ein über 900 Waren und Dienstleistungen umfassendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis abrufbar, für welches Markenschutz besteht. Im letzten Jahr hat das Bundespatentgericht die rechtmäßige Eintragung der Wortmarke letztinstanzlich weitestgehend bestätigt. Weitere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Markenrechtliche Konsequenzen

Wie jede Markeninhaberin setzt sich auch die Super Union Holdings gegen Verletzungen ihrer Markenrechte zur Wehr. Laut deutschen Markenrechts-Experten ist so ein Vorgehen nicht nur üblich, sondern sogar zwingend notwendig, denn wer seine Markenrechte nicht entsprechend durchsetzt, dem drohen Schutz-Einbußen oder gar der Verlust der Marke. Es ist darüber hinaus wichtig, die Interessen jener Händler zu schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke legal erstanden haben.

Markeninhaberin wehrt sich gegen falsche Behauptungen

Obwohl die Markeninhaberin in den letzten Wochen zumeist erfolgreich versucht hat, die falschen Behauptungen in den Medien zu berichtigen, scheinen sich unzählige Händler durch diese Falschaussagen bestärkt gefühlt zu haben und verwendeten die Wortmarke „Black Friday“, ohne Lizenzen dafür zu besitzen. Leider wiegen sich diese Händler unberechtigterweise in Sicherheit und müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Es drohen Abmahnungen und gegebenenfalls eine gerichtliche Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadenersatz.

legal@superunionholdings.com

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