Archiv: September 2021

Esther Omlin über Urkundenfälschung – Gesetze und Strafen in der Schweiz

22. September 2021 um 06:09 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Dr. Esther Omlin informiert über Urkundenfälschung und Falschbeurkundung.

Dokumente bestimmen das Leben eines jeden Menschen, verrät Dr. Esther Omlin. Dazu gehören die Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Verträge und vieles mehr. Kurz gesagt: Urkunden bescheinigen den beruflichen Werdegang, die Staatsangehörigkeit, den Versicherungsschutz und so ziemlich alles, was einen Menschen ausmacht. Jeder verlässt sich darauf, dass die ausgehändigten oder auch vorgelegten Dokumente richtig sind und auf korrektem Wege erstellt wurden. Doch was passiert, wenn das nicht der Fall ist?

Wir haben Staatsanwältin Esther Omlin zum Thema Urkundenfälschung gefragt:

o Was ist Urkundenfälschung?
o Wann ist Urkundenfälschung strafbar?
o Wie wird Urkundenfälschung bestraft?
o Wie unterscheiden sich Urkundenfälschung und Falschbeurkundung?
o Was passiert beim Gebrauch einer gefälschten Urkunde?
o Kann Urkundenfälschung verjähren?

WAS IST URKUNDENFÄLSCHUNG?

Unter den Begriff Urkundenfälschung fallen alle Handlungen, die den Beweiswert von Urkunden durch manipulative Eingriffe verändern. Hierzu gehören die Herstellung, die Veränderung einer bestehenden Urkunde oder die offensichtliche Verwendung einer falschen oder veränderten Urkunde, berichtet Dr. Esther Omlin. Demnach kann eine Urkundenfälschung auf drei Arten erfolgen.

o Die ganze Urkunde wird von einer anderen Person angefertigt. Das bedeutet, dass dieses Dokument nicht von der vermerkten ausstellenden Behörde stammt. In diesem Fall spricht die Justiz von einer Totalfälschung.
o Die Urkunde wird verfälscht, indem Textpassagen oder Titelbezeichnungen hinzugefügt werden. Beispiele hierfür sind Doktortitel (Falschbeurkundung).
o Es wird eine Blankettfälschung angefertigt. In diesem Fall wird die echte Unterschrift einer anderen Person mit einem Text zusammengefügt, der nicht dem Willen dieser Person entspricht.

Bei allen drei Varianten stellt der Täter oder die Täterin eine unechte Urkunde her.
Das Vertrauen in Urkunden ist aber ein schützenswertes Rechtsgut. Daher kann auch die Abänderung einer E-Mail unter die Urkundenfälschung fallen. Eng verwandt mit der Urkundenfälschung ist das Erschleichen einer falschen Beurkundung unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Alle Varianten der Urkundenfälschung sind Bestandteil des Strafgesetzbuches ab Art. 251, weiß Dr. Esther Omlin.

WANN IST URKUNDENFÄLSCHUNG STRAFBAR?

Wurde die Urkunde vorsätzlich gefälscht, geht die Justiz von einer strafbaren Handlung aus. Der Fälscher oder die Fälscherin muss wissentlich und willentlich vorgehen und die wesentlichen Bestandteile der Urkunde kennen und wiedergeben. Zusätzlich zum Vorsatz muss zudem auch die Absicht nachgewiesen sein, dass die Urkunde verwendet werden soll. Zur Verwendung kommt die Absicht, mit dem gefälschten Dokument zu gewissen Vorteilen (Vorteilsabsicht) zu gelangen. Auch der Plan, mit einer falschen Urkunde eine dritte Person zu schädigen oder um das Vermögen zu bringen (Schädigungsabsicht) fällt darunter. Das Vorliegen der bloßen Absicht ist aber ausreichend. Für die Straftat ist es unerheblich, ob der Getäuschte tatsächlich geschädigt wurde oder tatsächlich ein Vorteil erreicht wurde, schildert Dr. Esther Omlin.

WIE WIRD URKUNDENFÄLSCHUNG BESTRAFT?

Das genaue Strafmaß orientiert sich bei der Urkundenfälschung an den Folgen der Täuschung, so Dr. Esther Omlin. Generell handelt es sich aber bei der Fälschung von Dokumenten und Urkunden immer um ein Verbrechen und nicht um ein Kavaliersdelikt. Die Folgen können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre sein. In leichten Fällen liegt diese auch bei drei Jahren. Bei sehr leichten Fällen wird die Fälschung als Bagatellfall eingestuft. In diesen Fällen kann von Gesetzes wegen eine Strafmilderung erfolgen. Die Kriterien für einen Bagatellfall sind sehr hoch. Aber nur so ist eine Abgrenzung von schweren Urkundenfälschungen möglich. Die Kriterien sind:

o Die Bedeutung der gefälschten Urkunde im Rechtsverkehr?
o Wie weit weicht die Fälschung von der wahren Sachlage ab?
o Welche Vorteile sollten mit dem gefälschten Dokument erschlichen werden?
o Wie hoch sollte die beabsichtigte Schädigung ausfallen (Erschleichung von Geld beispielsweise)?
o Was sind die Tatmotive?

So ist die Erschleichung einer Freistunde eines minderjährigen Schülers durch die Unterschriftsfälschung der Eltern bestimmt keine schwere Urkundenfälschung, verrät Dr. Esther Omlin.

Bagatellfälle können sein:

o Fälschung einer bestehenden Vollmacht aus Bequemlichkeit (KGer GR, 25.08.1970).
o Fälschung einer Unterschrift zum Erhalt eines Feriengeldanspruchs vor dem Fälligkeitstag (OGer BE, 28.06.1956, ZBJV 1957, 116).

Zusätzlich kann Urkundenfälschung auch als Betrug eingestuft werden. Vor allem dann, wenn jemand geschädigt wurde. Dies tritt beispielsweise beim Immobilienverkauf gelegentlich zutage. Wird ein Grundstück überteuert verkauft wegen eines zugrunde liegenden gefälschten Wertgutachtens, ist dies nicht nur Urkundenfälschung, sondern auch Betrug.

WIE UNTERSCHEIDEN SICH URKUNDENFÄLSCHUNG UND FALSCHBEURKUNDUNG?

Bei der Falschbeurkundung wird eine echte Urkunde um einen unwahren Inhalt erweitert oder ergänzt. Jedoch ist die Abgrenzung der einfachen schriftlichen Lüge bei einer Falschbeurkundung schwer nachzuweisen, erläutert Dr. Esther Omlin. Damit auch die Frage, ob es sich um eine strafbare Handlung handelte oder eben nicht. Daher muss die Urkunde im Verhältnis zur normalen schriftlichen Lüge eine erhöhte Glaubwürdigkeit vorweisen. Eine Urkunde gilt als erhöht glaubwürdig, wenn allgemeine tatsächliche Garantien die Richtigkeit der Erklärung verbriefen und daher einer Urkunde generell ein gewisses Vertrauen zugutekommt (BGE 126 IV 65). Solche Garantien ergeben sich:

o Durch die Prüfungspflicht einer beurkundenden Person, die den Beweis für die Wahrheit der Erklärung oder des Tatbestandes in der Urkunde bringt.
o Aus den gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel den Bilanzvorschriften (OR 958 ff). Darin werden der Aufbau und die wesentlichen Inhalte genau benannter Schriftstücke exakt gesetzlich vorgegeben.

Allgemein unterscheidet sich eine Falschbeurkundung von einer Urkundenfälschung in einem wesentlichen Punkt, erklärt Dr. Esther Omlin: Der Aussteller der Falschurkunde ist mit dem Aussteller der Urkunde identisch. Bei einer Urkundenfälschung ist der tatsächliche Aussteller der Urkunde mit dem Aussteller nicht identisch. Wie auch die Urkundenfälschung ist die Falschbeurkundung ein Verbrechen und kann mit dem gleichen Strafmaß geahndet werden.

WAS PASSIERT BEIM GEBRAUCH EINER GEFÄLSCHTEN URKUNDE?

Die strafbare Handlung ergibt sich durch den Gebrauch der Urkundenfälschung oder Falschbeurkundung im Rechtsverkehr mit Dritten, schildert Dr. Esther Omlin. Die Bestrafung entspricht den allgemeinen Vorgaben der Urkundenfälschung. Dabei ist es auch beim Gebrauch gefälschter Dokumente unerheblich, ob die Täuschung zum Erfolg führt oder nicht. Die dritte Person muss die Urkunde nicht einmal wissentlich zur Kenntnis nehmen. Der Tatbestand gilt bereits als gegeben, wenn die Urkunde der zu täuschenden Drittperson zugänglich gemacht wird. Beispiele hierfür sind:

o Publikation und Erläuterung inhaltlich falscher Bilanz für eine Generalversammlung einer AG.
o Einreichen gefälschter Urkunden zum Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung.
o Vorlegen gefälschter Bankauszüge für den Erhalt vermögenswirksamer Vorteile.
o Abgabe gefälschter Studienzeugnisse oder Hochschulabschlüsse bei Bewerbungen.
Auch bei der Benutzung gefälschter Dokumente muss der Täter oder die Täterin vorsätzlich handeln und die wichtigsten Umstände kennen. Ebenso muss die Absicht einer Schädigung oder Vorteilsnahme vorliegen.

KANN URKUNDENFÄLSCHUNG VERJÄHREN?

Eine allgemeingültige Verjährungsfrist ist beim Strafbestand der Urkundenfälschung nicht gegeben. Dies liegt unter anderem an den verschiedenen Formen der Urkundenfälschung und an der unterschiedlich eingestuften Schwere der Tat. Generell verjähren aber leichte Fälle und das Fälschen von Ausweisen nach sieben Jahren. Die meisten Varianten, wie das Erschleichen einer falschen Beurkundung und Urkundenfälschung im Amt, verjähren aber erst nach Ablauf von 15 Jahren. Die Aufnahme ins Strafregister erfolgt bei Bagatellfällen (Übertretungen) mit einer Busse von unter 5000 Franken oder unter 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit nicht. Einträge zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung und Freiheitsstrafen unter einem Jahr bleiben 10 Jahre bestehen. Erst dann erfolgt deren Löschung. Eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bleibt bis zu 15 Jahre im Strafregister stehen und damit auch im Auszug, berichtet Esther Omlin abschließend.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Schweiz

fon ..: +41 (0) 41 220 21 92
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email : esther.omlin@omlin-strafrecht.ch

DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

Pressekontakt:

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Dr. Esther Omlin – Netzwerk für Wirtschaftsstrafrecht in Luzern

22. September 2021 um 06:09 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Büro Esther Omlin in Luzern als kompetenter Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen.

Das Wirtschaftsstrafrecht gehört zu den dynamischsten Rechtsbereichen der heutigen Zeit. Bedingt durch die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und zur Eindämmung des Terrorismus wurden im Laufe der letzten Jahre zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen erlassen. Diese beziehen sich sowohl auf nationale und internationale Wirtschaftsaspekte. Zu den neuen Bestimmungen gehören zahlreiche Gesetzesvorgaben zu den Themen Vermögensdelikte, Cyberkriminalität, Korruption und Geldwäscherei. Das Büro Esther Omlin hat all diese Entwicklungen genau im Blick und profitiert zudem von einem weitreichenden Erfahrungsschatz in diesem Themengebiet. Zahlreiche Publikationen und Weiterbildungskurse belegen dies.

FACHGEBIET WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Als kompetenter Partner im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bietet Strafrechtlerin Dr. Esther Omlin mit ihrem Netzwerk von Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten Unterstützung in folgenden Bereichen an:

o Beratungsleistungen bezüglich internationaler und nationaler Bestimmungen und Sachverhalte im Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Das Augenmerk liegt dabei vor allem auf den Themen Betrug, Veruntreuung von Firmengeldern, Korruption, Insiderhandel, Geldwäsche, Wirtschaftsspionage oder auch Embargoverletzungen.
o Das Verfolgen und die Rückgewinnung deliktisch erwirtschafteten Kapitals, das in der Schweiz oder anderswo gelagert ist, durch den Erlass von Sperrverfügungen.
o Bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen, welche hinsichtlich eines Vergehens im Bereich Wirtschaftsstrafrecht mit strafrechtlichen Einziehungsansprüchen konfrontiert wurden.
o Bei der Verhinderung einer angedrohten Kontosperrung in Folge eines nationalen oder internationalen Strafverfahrens.
o Bei der Offenlegung der Unternehmenskonten wegen eines Strafverfahrens.

EINHALTUNG WESENTLICHER GESETZESVORGABEN

Zur Wirtschaftsberatung gehört für Dr. Esther Omlin auch die Entwicklung einer stimmigen Compliance Organisation innerhalb eines Unternehmens zur Risikominimierung von straf- und zivilrechtlichem Vergehen. Darunter fallen unter anderem risikominimierende Maßnahmen betreffend:

o Geldwäscherei
o Verstöße gegen das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht
o Korruption
o Cyberkriminalität
o Insiderhandel
o Wirtschafsspionage.

Aber auch die Implementierung wichtiger Kontrollinstanzen zur Bewahrung und Durchführung von Offenlegungspflichten, Marktregeln und Datenschutzbestimmungen gehört dazu. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiter und der Unternehmensführung werden auch Schulungen über relevante Themen, das Compliance betreffend angeboten. Des Weiteren bietet das Büro Esther Omlin:

o Die Vertretung der Klienten bei internen und staatlichen Untersuchungen
o Die Vertretung der Klienten bei Verfahren
o Unterstützung bei der Erstellung nationaler und internationaler Verträge
o Streitschlichtung bei internationalen Streitigkeiten

ANSPRECHPARTNER FÜR UNTERNEHMEN

Allgemein wird im Büro in Luzern das Thema Unternehmen und Unternehmensberatung hoch geschrieben. Rechtsberatung für KMUs und Einzelfirmen beinhaltet weit mehr wirtschaftsrechtliche Fachgebiete. Dr. Esther Omlin und ihr Netzwerk unterstützen auch bei folgenden Angelegenheiten:
o Bei der Unternehmensgründung
o Bei der Erarbeitung und Prüfung von Unternehmensstatuten
o Bei der Nachfolgeregelung
o Im IT und Datenschutzgesetz
o Bei Aktionärsbindungsverträgen
o Bei Fragen rund um Fusionen
o Bei der Unternehmenssanierung

UMFASSENDE RECHTSBERATUNG DURCH GROßES NETZWERK

Bedingt durch ein großes Netzwerk von Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten ist Dr. Esther Omlin zudem in der Lage, zahlreiche weitere Themengebiete aus dem großen Spektrum Recht und Gesetz abzudecken. Während die Schwerpunkte von Dr. jur. Esther Omlin auf den Bereichen

o Nationales und internationales Strafrecht
o Strafprozessrecht
o Wirtschaftsrecht
o Menschenrechte und
o Völkerrecht

beruhen, decken die Partner zum Teil andere Bereiche ab.

Diese sind:

o Das Völkerrecht, besonders das Recht der internationalen Organisation und des internationalen öffentlichen Beschaffungswesens
o Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
o Handels- und Wirtschaftsrecht, vor allem unter Berücksichtigung internationaler Vertragsbeziehungen
o Das angloamerikanische Recht
o Vertragsrecht
o Gesellschaftsrecht
o Konkursrecht und
o Verwaltungsrecht

DAS VÖLKERRECHT ALS SINNVOLLE ERGÄNZUNG ZUM WIRTSCHAFTSRECHT

Das Völkerrecht regelt allgemein die zwischenstaatlichen Verbindungen. Durch zahlreiche Bestimmungen und Regelungen sorgt das Völkerrecht für eine friedliche Koexistenz. Ohne es zu wissen, werden in der Schweiz zahlreiche ganz alltägliche Situationen durch das Völkerrecht geregelt. Darunter fallen die Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass eine Person dieselben Vermögenswerte in unterschiedlichen Ländern versteuern muss. Oder die Handelsverträge, die erleichterte Import- und Exportbestimmungen zwischen verschiedenen Staaten zulassen. Aber auch Auslieferungsübereinkommen fallen darunter. Jedoch gilt die Einhaltungspflicht für die Schweiz erst nach Abschuss eines innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens. Wichtige Abkommen sind grundsätzlich vom Parlament zu bewilligen und unterstehen dem obligatorischen oder dem fakultativen Volksentscheid.
Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone aber auch zur Einhaltung zwingenden Völkerrechts. Denn der wichtigste Teil des Völkerrechts – insbesondere das humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte – bricht das Landesrecht. Diesbezüglich hat die Bundesverfassung allgemeingültige Rechtsgrundsätze bestimmt, auf deren Basis der Bundesrat Verordnungen und das Bundesgericht Leitsätze erlassen hat.

Gerne berät das Büro Dr. Esther Omlin in einem Erstgespräch genauer darüber.

JEDER MENSCH HAT MENSCHENRECHTE

Dr. Esther Omlin, langjähriges Mitglied in der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit den Menschenrechten. Die NKVF als unabhängig arbeitende Kommission kontrolliert bei regelmäßigen Untersuchungen die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte in Gefängniseinrichtungen, Heimen, psychiatrischen Anstalten, Asylzentren und auf Zwangsrückschaffungsflügen. Die NKVF steht dabei im unermüdlichen Kontakt mit Behörden und entwirft konkrete Empfehlungen zur Umsetzung und Einhaltung dieser Rechte. Dazu ist es der NKVF ein Bedürfnis, rechtzeitig auf Missstände in diesen Einrichtungen aufmerksam zu machen. Das Büro Esther Omlin kümmert sich auch gerne um die Betroffenen in diesen sensiblen Bereichen.

WANN WIRD RECHTLICHE BERATUNG IM STRAFRECHT BENÖTIGT?

Nicht nur bei einem Strafverfahren wird rechtliche Beratung benötigt. Auch bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte, der Völkerrechte und bei zahlreichen wirtschaftlichen Belangen ist eine Rechtsberatung von Vorteil. Ehe sich jemand versieht, wird der Vorwurf der Geldwäscherei, der Urkundenfälschung oder anderer Vergehen erhoben. Ein Laie kann sich hierzu nur schwer wehren. Aus diesem Grund bieten Dr. Esther Omlin und ihr Netzwerk intensive und diskrete Erstberatungsgespräche an. Darin werden die Möglichkeiten, Chancen und eventuellen Folgen aufgezeigt. Aber auch die Vorgehensweise gegen irgendwelche Vorwürfe werden besprochen. Zudem bietet die Rechtsberatung nicht nur wertvolle Tipps in der Anfangsphase, sondern unterstützt auch bei:
o Vorgehen hinsichtlich Einstellung eines Verfahrens.
o Bestrebungen zur Reduktion einer Geldbuße.
o Schriftlichen Strafbefehlsverfahren.
o Dem allgemeinen Prozess.
o Bei der Erstellung von Anträgen.
o Bei der Erstellung von Revisionsbegehren.
o Beim Kontakt mit Ämtern und Behörden.

OHNE VERTRAUEN KEINE RICHTIGE BERATUNG

Dr. Esther Omlin berät immer unter Beachtung der Diskretion. Der vertrauensvolle Umgang mit dem Klienten ist ein wesentlicher Aspekt für die erfolgreiche Arbeit eines Anwaltes. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient zuverlässig, ob und wie im jeweiligen Fall geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit gleichbleibender Sensibilität und Wichtigkeit behandelt. Geschütz durch das Berufs- und/oder Amtsgeheimnis werden zudem alle Daten vertrauensvoll und diskret bearbeitet.

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DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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Dr. Esther Omlin führt in ihrem Büro in Luzern als ausserordentliche Oberstaatsanwältin oder Staatsanwältin Strafuntersuchungen durch und berät zu unterschiedlichen Themengebieten.

Das Büro von Dr. jur. Esther Omlin befindet sich in Luzern, Schweiz. Die Fachkompetenzen liegen auf den Themengebieten:

o Nationales und internationales Strafrecht;
o Nationales und internationales Handels- und Wirtschaftsrecht;
o Humanitäres Völkerrecht;
o Recht der internationalen Organisation;
o Internationales Beschaffungswesen;
o Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
o Medizinrecht, insbes. Arztrecht;
o Rechtsvergleichung zu angloamerikanischem Recht;

Dr. jur. Esther Omlin selbst arbeitet in den Schwerpunktgebieten:

o Nationales und internationales Strafrecht
o Strafprozessrecht
o Wirtschaftsrecht
o Menschenrechte
o Völkerrecht

Das Wissen hierzu erlangte sie durch ihr Doktorat im Strafrecht an der Université Fribourg, ihre langjährige Arbeit als Oberstaatsanwältin und Staatsanwältin für diverse Kantone sowie zahlreiche fachspezifische Aus- und Weiterbildungen.

Durch ihre Mitgliedschaft in der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter ist Dr. jur. Esther Omlin zudem auch mit den internationalen und nationalen menschenrechtlichen Rahmenbedingungen für staatliches Handeln bestens vertraut.

Das Büro arbeitet eng mit verschiedenen Netzwerkpartnern aus den Bereichen Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand zusammen. Zu deren Schwerpunktgebieten gehören unter anderem:

o Das Völkerrecht, besonders das Recht der internationalen Organisation und des internationalen öffentlichen Beschaffungswesen
o Nationales und internationales Klima- und Umweltrecht
o Handels- und Wirtschaftsrecht, vor allem unter Berücksichtigung internationaler Vertragsbeziehungen
o Das angloamerikanische Recht.
o Das Vertragsrecht
o Das Gesellschaftsrecht
o Das Konkursrecht,
o Das Verwaltungsrecht

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand. Nach einem ersten Telefonat und einem ausführlichen ersten Beratungsgespräch erfährt der Klient zuverlässig, ob und wie im jeweiligen Fall geholfen werden kann. Dabei wird jedes Anliegen mit gleichbleibender Sensibilität und Wichtigkeit behandelt. Geschützt durch das Berufs- und/oder Amtsgeheimnis werden zudem alle Daten vertrauensvoll und diskret bearbeitet.

DAS SCHWEIZER STRAFRECHT

Das Schweizer Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zugeordnet und in einem weit verzweigten Netz von miteinander verknüpften Gesetzen und Verordnungen geregelt. Darin verankert sind die strafbaren Handlungen und die dafür vorgesehenen Sanktionen. Sobald eine Person gegen die geltenden Gesetze und Vorgaben des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden verstößt, werden Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Wird eine Privatperson oder ein Unternehmen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft verdächtigt, ein Vergehen oder Verbrechen begangen zu haben, ist aufgrund der Komplexität des schweizerischen Strafrechts und des Strafprozessrechts die geltende Rechtslage für die betroffenen Personen (ob auf Täter oder Opferseite) oft undurchsichtig. In solchen Fällen berät das Büro Dr. Esther Omlin Opfer, Geschädigte, Angeklagte und private Kläger und versucht, gute Lösungen zu finden.

DIE STRAFBEREICHE

Dr. Esther Omlin bietet in enger Zusammenarbeit mit anderen Staatsanwälten, Anwälten, Treuhändern und IT-Experten in folgenden Bereichen des Strafrechts Unterstützung an:

o Für die Vermeidung resp. spätere Einstellung des Strafverfahrens
o Vertretung während des Verfahrens in allen Verfahrensabschnitten
o Abwendung möglicher Zwangsmassnahmen
o Kontrolle und Überprüfung der zugestellten Strafentscheide
o Beistand bei Ermittlungsverfahren
o Unterstützung bei der angesetzten Hauptverhandlung oder bei Berufungsprozessen.
o Revision und Revisionsverfahren

Fachliche Schwerpunkte im Strafrecht bilden dabei:

o Vermögensdelikte wie Veruntreuung, Raub, Diebstahl, Betrug;
o Unternehmensstrafrecht
o Wirtschaftsstrafsachen
o Urkundenfälschungen
o Konkursdelikte
o Amtsdelikte wie Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, ungetreue Amtsführung, Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung im Amt
o Straftaten gegen Leib und Leben, insbesondere ärztliche Behandlungsfehler
o Verleumdung, Beschimpfung, üble Nachrede, Cybermobbing

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DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

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