Tag: ‘Deutsches Tierschutzbüro’

Vor mehr als einem Jahr veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro erschreckendes Bildmaterial aus dem größten Kaninchenzuchtbetrieb in Deutschland.

Die Aufnahmen sind in einer umfangreichen Undercover-Recherche entstanden. Immer wieder wurden die Zustände im Betrieb der Firma Dr. Zimmermann in Abtsgmünd, Ostalbkreis (Baden-Württemberg), auch durch versteckte Kameras, dokumentiert. So zeigen die dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielten Bilder Kaninchen dicht gedrängt in engen Käfigen, wobei sich die Gitterstäbe in die empfindlichen Pfoten der Tiere drücken. Es sind nach unserer Einschätzung auch kranke und zum Teil stark verletzte Tiere zu sehen. „Ich frage mich: Wie herzlos sind die Verantwortlichen? „, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V. und verweist dabei auf die Videoaufnahmen.

Der Hauptvorwurf der Tierrechtsorganisation ist aber, dass kranke Tiere unsachgemäß (not-)getötet worden sind. Versteckte Kameras filmten, wie verschiedene Mitarbeitende Kaninchen mit einer Eisenstange geschlagen haben. Einige Tiere wurden auch einfach an den Hinterläufen gepackt und auf den Boden geschlagen. „Es gab Tiere, die nach diesem Gewaltakt noch klare Lebensanzeichen zeigten. So etwas Brutales habe ich lange nicht mehr gesehen“, so Peifer und weiter: „Wir meinen, dass die dokumentierte Art des Tötens nach dem Tierschutzgesetz verboten ist, vor allem, weil es teilweise an einer zeitnahen Abschlusshandlung gefehlt hat, um sicherzugehen, dass die Tiere auch wirklich tot sind“.

Der Betrieb und seine Inhaber bestreiten die Vorwürfe und verweisen unter anderem darauf, dass es bei Kontrollen durch die Behörden keine Beanstandungen gegeben habe.
Die Veröffentlichung der Bilder sorgte letztes Jahr für großes Aufsehen, es folgten diverse juristische Auseinandersitzungen zwischen dem Betreiber der Dr. Zimmermann und dem Deutschen Tierschutzbüro, die bis heute anhalten. Dabei wird über die Frage verhandelt, ob die Nennung des Firmennamens im Zusammenhang mit der Berichterstattung zulässig war. In einem Verfügungs-Verfahren gewann das Deutsche Tierschutzbüro kürzlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Neben den zivilrechtlichen Verfahren laufen auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ellwangen (AZ 45 Js 9153/22) wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Die Ermittlungen sind auf Grund einer Anzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro und einem Hinweis durch das zuständige Veterinäramt ins Rollen gekommen. Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen vier Personen, wie uns die Staatsanwaltschaft kürzlich mitgeteilt hat, darunter auch die beiden Gesellschafter. Der Anwalt des Betriebes weist Vorwürfe eines strafbaren Verhaltens zurück und zudem darauf hin, dass der Sachstand des Verfahrens dem aus Juli 2022 entspreche. „Wir können und wollen den Ermittlungen nicht vorgreifen und auch niemand vorverurteilen, zumal wir über die im Ermittlungsverfahren vorliegenden Kenntnisse keine näheren Informationen haben. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, strafrechtliche Beurteilungen vorzunehmen. Sollten die Ermittlungen zu dem Ergebnis führen, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, dann hoffen wir aber auf eine hohe Strafe für den oder die Täter: Tierquälerei darf nicht folgenlos bleiben“, so Peifer abschließend.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/staatsanwaltschaft-ermittelt-weiter-gegen-groesste-kaninchenzucht-deutschlands

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro umfassendes Videomaterial aus einem Schweinehaltungsbetrieb im Münsterland.

Ein Recherche-Team hatte die Bilder in der Zeit von Ende November 2022 bis Februar 2023 erstellt. Auf den Bildaufnahmen sind kranke und zum Teil schwer verletzte Schweine zu sehen. Die bei den Tieren zu sehenden Symptome lassen vermuten, dass sie vermutlich nicht hinreichend tierärztlich behandelt wurden, obwohl eine Behandlung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenso ist eine Krankenbucht verpflichtend, die jedoch auf den Aufnahmen nicht erkennbar und vermutlich auch nicht vorhanden ist. „Einige der Tiere haben schwerwiegende Verletzungen und werden einfach sich selbst überlassen“, so Denise Weber vom Deutschen Tierschutzbüro.

Das Videomaterial wurde veterinärmedizinisch von dem Verein „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“ begutachtet. In dem Gutachten kommen Dr. med. vet. Claudia Preuß-Ueberschär und Dr. med. vet. Julia Pfeiffer-Schlichting zu dem Ergebnis, dass in diversen Fällen Schweinen länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt worden sind und damit gegen § 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen worden ist. Damit würde der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt sein.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte Ende Mai Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Nun hat die Staatsanwaltschaft in Münster die Ermittlungen aufgenommen (AZ 540 Js 1837/23). „Wir erhoffen uns eine gerechte Strafe für die Verantwortlichen, Tierquälerei darf nicht unbestraft werden“ so Weber.

Dem Deutschen Tierschutzbüro ist es wichtig zu betonen, dass solche Aufdeckungen nicht den bedauerlichen Einzelfall darstellen. „Seit Jahren veröffentlichen wir und andere Tierrechtsorganisationen immer wieder erschreckendes Bildmaterial aus Tierhaltungsbetrieben. Von einem Einzelfall kann hier wirklich nicht mehr die Rede sein“, so Weber abschließend. Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt allen Menschen, die solch eine Tierquälerei nicht unterstützen möchten, die rein pflanzliche Lebensweise.

Weitere Informationen zu diesem Fall: https://www.tierschutzbuero.de/alltag-schweinehaltung-mit-louisa-dellert

Bildmaterial senden wir auf Anfrage gerne zu.

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Heute fand vor dem Amtsgericht Papenburg der vierte und letzte Verhandlungstag wegen Tierquälerei gegen die Verantwortlichen der größten Schweinemast Niedersachsens statt.

Das Gerichtsverfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro Mitte 2020 veröffentlicht hatte, und daraufhin Strafanzeige erstattete. Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert, dieses hatte bei einer durchgeführten Kontrolle die Missstände ebenfalls festgestellt und dokumentiert.

Die Bilder vom Deutschen Tierschutzbüro zeigen kranke und verletzte Tiere, die nicht in einer Krankenbucht separiert und tierärztlich versorgt worden sind. Zudem wurde in den dokumentieren Nächten das Trinkwasser abgestellt und es wurden tote Tiere vorgefunden, die zwischen den Lebenden lagen. „Vor allem hat mich schockiert, dass den verletzten Schweinen nicht geholfen worden ist“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V.

In dem Sustrumer Betrieb werden pro Jahr rund 45.000 Schweine gemästet, damit ist es die größte Schweinemast in Niedersachsen. Betreiber der Mastanlage ist eine GmbH aus Herzlake, die beiden Gesellschafter, Vater und Sohn, sollen laut Aussage eines Mitarbeitenden der Mastanlage unregelmäßig vor Ort sein. Durch das Gerichtsverfahren wurde auch bekannt, dass sich nur drei Personen um die täglich anfallenden Arbeiten kümmern. „Einzelne Tiere werden in der Massentierhaltung nicht beachtet, es geht nur um die Masse und den damit verbundenen Profit“, so Peifer.

Das Gerichtsverfahren zog sich in die Länge, zunächst waren nur zwei Verhandlungstage angesetzt, am Ende waren es vier. Wäre es nach dem Willen der Verteidiger gegangen, hätten noch einige mehr dazu kommen sollen. So wollten sie noch das eingereichte Videomaterial durch einen Gutachter prüfen lassen. Die Anwälte behaupteten, dass das Bildmaterial manipuliert worden sei und es Zwischenschnitte gäbe. Den Antrag auf die Anfertigung eines Gutachtens wurde von der Richterin abgewiesen. Das Gericht hätte keinen Zweifel daran, dass die Bilder in den betreffenden Stallungen entstanden sind. Auch versuchten die Anwälte ein Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden ist und aufzeigte, dass etliche Schweine erheblich gelitten haben, fachlich anzuzweifeln. Aber auch dies gelang ihnen nicht. „Ich sehe in dem Verhalten der Anwälte Verzögerungstaktik, offenbar wollen sie die Richterin und den Staatsanwalt mürbe machen, um so einen Deal oder mildes Urteil zu erzielen“, vermutet Peifer.

Kurz, bevor das Urteil gesprochen wurde, stellten die Anwälte der beiden Schweinemäster noch einige Beweisanträge, die allesamt von der Richterin abgelehnt wurden. Am Ende forderten die Verteidiger einen Freispruch. Nach kurzer Beratung des Gerichts wurden beiden Schweinemäster jeweils zu je 85 Tagessätzen zu je 100 Euro (also 8.500 Euro) verurteilt. Zudem müssen sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten tragen, die sich vermutlich auf insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen werden. „Die beiden Angeklagten sind im Grunde mit einem blauen Auge davongekommen, denn erst ab 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das wäre hier angebracht gewesen“, sagt Peifer.

Schon im Vorfeld hatte die Aufdeckung durch das Deutsche Tierschutzbüro Folgen für die Betreiber, denn Vion und Tönnies hatten die Zusammenarbeit bereits eingestellt. Die beiden Firmen zählten vermutlich zu den Hauptabnehmern.

Kurz vor der Urteilsverkündung demonstrierten rund 10 Personen vor dem Amtsgericht in Papenburg und forderten eine Verurteilung der Tierquäler. Zu der Demonstration hatte das Deutsche Tierschutzbüro aufgerufen. Die Tierrechtsorganisation nutzte die Versammlung, um erneut auf das Leid der Tiere in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen: „Genau in diesem Moment werden Millionen von Schweinen, Puten, Rindern und Hühnern in Mastanlagen gehalten und sie leiden“, so Peifer während der Demonstration und ergänzt: „Ich kann den Menschen nur empfehlen, sich vegan zu ernähren, denn sonst hört diese Tierquälerei nie auf“.

Weitere Informationen zur veganen Ernährung unter https://twenty4vegan.de

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/schweinemaester-verurteilt

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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