Archiv: Mai 2020

Wem jetzt ein Fahrverbot droht wegen Überschreitung der neuerdings extrem tiefer gelegten Geschwindigkeitstoleranzen, der sollte alles daran setzen, eine gerichtliche Entscheidung zu verzögern.

Zum 28.04.2020 trat im Schatten der Corona-Pandemie die StVO-Novelle in Kraft. Neben deutlich höheren Geldbußen droht nun bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts ein Fahrverbot!

Wann wird die korrigierte Novelle rechtswirksam?

Nach massiver Kritik nun der Paukenschlag: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der zunächst für die teilweise nicht mehr verhältnismäßige Verschärfung heftig kritisiert wurde, kündigt eine Rolle rückwärts an: Der Bußgeldkatalog soll wieder entschärft werden.

Da die überarbeitete Novelle jedoch voraussichtlich erst für die zweite Jahreshälfte 2020 in Kraft treten wird, stellt sich für viele bis dahin Betroffene die Frage, ob ein Fahrverbot dennoch vermieden werden kann.

ADAC-Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Udo Reissner rät betroffenen Autofahrern: Es sollte grundsätzlich zunächst überlegt und überprüft werden, ob gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und eine gerichtliche Entscheidung bis zum Inkrafttreten der Neufassung der StVO in der zweiten Jahreshälfte hinausgezögert werden kann.

Was gilt wie lange?

Nach der auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren geltenden Regelung in § 2 Abs. 1 StGB ist zwar das zur Zeit der Tat geltende Gesetz für die Strafbarkeit und demnach auch für die bußgeldrechtliche Ahndung maßgeblich. Demnach gilt grundsätzlich, dass die aktuell gültige Fassung der StVO der Ahndung zugrunde zu legen ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Gesetz, das bei der Begehung der Tat galt, vor der Entscheidung geändert wird. In diesen Fällen ist das mildere Gesetz anzuwenden.

Je nach Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist es demnach zu erwarten, dass im Falle einer späteren gerichtlichen Entscheidung nach Inkrafttreten der überarbeiteten Neufassung der StVO das Fahrverbot wegfällt – natürlich immer unter der Voraussetzung, dass nach der Neufassung der StVO nunmehr kein Fahrverbot mehr zu verhängen wäre, was beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft um 25 km/h zu erwarten ist.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschland

fon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.

Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg

fon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de

aus

Gängig sind Personalvermittlung und Personalleasing, Projektmanagement oder auch Interims- sowie Management auf Zeit. Legen Sie die Risiken in die Hände Dritter

Köln, 27.05.2020
www.gmbhkaufenshop.de

Haftung splitten und verteilen – durch GmbH mit Bonität kaufen

Eine Personal GmbH ist als Personaldienstleister für das gesamte Leistungsspektrum rund um die Verwaltung von Personal sowohl zuständig als auch verantwortlich. Dazu gehört die Akquisition von Personal und dessen Einsatz bis hin zur Freisetzung. Gängig sind Personalvermittlung und Personalleasing, Projektmanagement oder auch Interims- sowie Management auf Zeit. Die damit verbundenen Haftungsrisiken liegen vorwiegend in der Schadensersatzhaftpflicht gegenüber Dritten sowie im Schadensersatzanspruch des Personals. Dazugehörige Rechte und Pflichten bestehen für die Personal GmbH über Jahre hinweg. Nicht selten werden sie erst nach Jahren geltend gemacht, oftmals auch noch kurz vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Mit einem Satz gesagt: Das Haftungsrisiko ist latent und für den Unternehmer weder einschätzbar noch begrenzbar. Auf der Suche nach Möglichkeiten dem entgegenzuwirken bietet sich die Risikoverlagerung auf ein zweites respektive auf mehrere Unternehmen an. Dadurch wird die Haftungspflicht keinesfalls geschmälert; der Unternehmer bleibt auch weiterhin seiner Verantwortung vollauf gerecht.

Vorratsgesellschaft mit Bonität – Mantelgesellschaft mit Bonitätshistorie

Das hinzugekaufte Unternehmen sollte mindestens ebenso kreditwürdig sein wie die Käufer-GmbH. Die Bewertung der Bonität ist eine individuelle Entscheidung des Gegenübers, beispielsweise die einer Bank. Hier wird als Kreditwürdigkeit die positive Bonitätshistorie erwartet, dort reicht es aus, wenn in den Datenbanken der Wirtschaftsauskunfteien keine negativen Eintragungen den Score reduzieren.

Kurz gesagt: Die Bonität ist – auch – das Ergebnis von Auslegung und Interpretation.

Auf der sicheren Seite ist der Unternehmer immer dann, wenn er beim GmbH mit Bonität kaufen auf eine kreditwürdige Mantel-GmbH zurückgreift. Sie kann ihre Kreditwürdigkeit mit allem nachweisen, was sich die Kreditinstitute wünschen und was das gegenseitige Miteinander ganz wesentlich erleichtert.

Firma kaufen und eigenes Unternehmen entlasten

Im B2B-Business, beispielsweise zwischen Personal GmbH und Vermittlungsagentur hat die aktuelle Kreditwürdigkeit eine deutliche Präferenz gegenüber der jahrelangen respektive Jahre alten Bonitätshistorie. Sie ist, wie man sagt, Schnee von gestern.

Mit dem Kauf einer Vorrats-GmbH kann buchstäblich von heute auf morgen das eigene Unternehmen von seiner bisherigen Haftung deutlich entlastet werden. Die dazu notwendigen Verträge sind schnell umgeschrieben beziehungsweise neugefasst; zukünftige Vereinbarungen werden direkt mit der gekauften Firma abgeschlossen. Erleichtert wird diese Handhabung durch eine identische Geschäftsführung für die bisherige + die hinzugekaufte Firma. Alles läuft über einen Schreibtisch, sämtliche Verträge werden von ein und derselben Person ausgehandelt sowie unterschrieben.

Viele Schultern tragen gemeinsames Haftungsrisiko

Eine Firma kaufen oder einige Firmen kaufen bedeutet, das insgesamt vorhandene Haftungsrisiko auf mehrere Schultern zu verteilen. Das kann sowohl gleich- als auch ungleichmäßig geschehen.

Beispiele für Haftungsrisiken einer Personal GmbH sind die
o Subsidiärhaftung für Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge
o Verleiher- und Entleiherhaftpflicht für die Tätigkeit des Arbeitnehmers
o Unfall- und Berufshaftpflicht für den Arbeitnehmer selbst
o ….. und weitere

Für die verschiedenen Jobbranchen gelten individuelle gesetzliche sowie tarifliche Bestimmungen und Voraussetzungen. Alles in einer einzigen Personal GmbH zu bündeln ist wenig übersichtlich bis hin zu verwirrend. Eine klare, wie man sagt saubere Trennung ist für alle Beteiligten und Betroffenen von Vorteil. Das beste ist eine jeweils eigene Personalgesellschaft, und der ideale Weg dorthin zusätzlich eine Firma kaufen oder besser noch einige Firmen kaufen.

Fazit – Firmen kaufen und Firmenhaftung minimieren

Die Risikominimierung ist nicht nur das legitime Recht, sondern auch die Pflicht der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft gegenüber den Gesellschaftern. Das heißt: Einerseits Recht und Gesetz beachten und andererseits alle sich bietenden Möglichkeiten nutzen, die von Gesetzgebung nebst Rechtsprechung geboten werden.

Das betrifft in diesem Fall das Kaufen einer GmbH, sei es als Vorrats- oder als Mantelgesellschaft. Die Geschäftsführung der Käufer-GmbH legt dabei, allein schon im eigenen Interesse, Wert auf eine ausreichend positive Bonität. Mit der dazugehörigen Haftungsverteilung wird das angestrebte Ziel erreicht.

Niemandem entsteht ein Nachteil – eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Haben Sie noch Fragen, weitergehenden Erklärungs- oder Informationsbedarf? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten sie und zeigen Ihnen, was geht und wie’s gemacht wird.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Gmbhkaufenshop – Hans Simonis
Herr Hans Simonis
Theodor-Heuss-Ring 23
50668 Köln
Deutschland

fon ..: 02212956300
web ..: http://www.gmbhkaufenshop.de
email : info@gmbhkaufenshop.de

Pressekontakt:

Gmbhkaufenshop – Hans Simonis
Herr Hans Simonis
Theodor-Heuss-Ring 23
50668 Köln

fon ..: 02212956300
web ..: http://www.gmbhkaufenshop.de
email : info@gmbhkaufenshop.de

aus

Detektei in Wien für Scheidungs, Unterhalt und Sorgerechtsermittlungen, mit dem Schwerpunkt Familienrecht.

Das Coronavirus greift nicht nur die Gesundheit von Menschen an, auch ihre Beziehungen können mitunter darunter leiden. Im Jahr 2019 sind laut vorläufigen Daten der Statistik Austria 16.245 Ehen in Österreich rechtskräftig geschieden worden! Ob sich die Zahl heuer erhöht, wird sich erst weisen. Berufsdetektiv Christoph Sint (Detektiv Wien) bemerkt bereits eine erhöhte Anfrage zu dem Thema. Auf Termine für Gerichtsverhandlungen dürften Scheidungswillige nun eine Zeit lang warten. Die wegen der Coronakrise auf Notbetrieb beschränkten Gerichte haben einen großen Rückstau abzubauen. Rund 30.000 Verhandlungen wurden aufgrund der Krise bereits vertagt. „Bisher wurden alle Scheidungen abgesagt. Erste Impulse der Gerichte kann man bereits bemerken. Da abberaumte sowie dringende Verhandlungen wohl zuerst aufgenommen werden, könnten Personen, die sich zuletzt im Verlauf der Coronakrise für eine Scheidung entschieden haben, vielleicht erst im Herbst oder gar Winter einen Gerichtstermin bekommen. Personen mit weniger starker psychologischer Struktur, auf die etwa in ihrer Kindheit zu wenig eingegangen wurde, hätten dagegen größere Probleme, ihre Aggression oder Gereiztheit zu unterdrücken. Sie haben eine schwächere Regulation zur Verfügung. Das führt in der Folge dazu, dass sie in Krisenzeiten eher zu übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum tendieren oder gar gewalttätig werden. Psychisch vorbelastete Personen kommen viel schlechter durch diese Krise. Auch deren Beziehung zu ihren Partnern eskaliert viel schneller als sonst. Erschwerend komme hinzu, dass Familienrechtssachen normalerweise oft in kleineren Zimmern verhandelt würden und nun aufgrund der einzuhaltenden Abstände wohl in größere Gerichtssäle verlegt werden müssten.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) kündigte an, dass der Einsatz von Videotechnologie für die Einvernahme in Zivilverfahren mit einer Novelle des Corona-Maßnahmengesetzes erweitert werde. Grundsätzlich wäre das auch für Scheidungen denkbar und könnte Abhilfe verschaffen.
Der Rechtsstaat muss auch in Ausnahmezuständen funktionieren. Gerichtliche Verfahren sind und werden daher auch weiterhin, wenn auch mit möglichen leichten Einschränkungen oder Verzögerungen, möglich sein. Auch Anträge wegen Umgangsrecht, Sorgerecht und Unterhalt sind daher weiterhin möglich. Um Nachteile zu vermeiden, sollte die beabsichtigte Scheidung nicht unbedingt aufgrund einer Situation wie der Corona-Virus-Pandemie hinauszögert werden. Die Einreichung der Scheidung und die anschließende Zustellung des Scheidungsantrages bestimmen den Zeitpunkt für den Wegfall des Ehegattenerbrechts, den Stichtag zur Berechnung des Endvermögens beim Zugewinn und den Zeitraum für den durchzuführenden Versorgungsausgleich Dies unabhängig davon, wie lange das Verfahren anschließend bis zum Scheidungsbeschluss dauert. Ein japanisches Unternehmen ist in der Corona-Krise auf eine Marktlücke gestoßen: Die Firma Kasoku aus Tokio bietet vom engen Zusammenleben gestressten Ehepaar ein möblierte Kurzzeit-Appartements zur Vermeidung von „Corona-Scheidungen“. „Bitte wenden Sie sich an uns, bevor Sie eine ‚Coronavirus-Scheidung‘ erwägen“, heißt es in der Werbung des Unternehmens, das voll möblierte Wohnungen als „zeitweise Zuflucht“ aus der heimischen Enge offeriert. Eheleute sollen auf diese Weise die Möglichkeit haben, auch mal etwas Zeit getrennt zu verbringen. Wie in zahlreichen anderen Ländern auch sind in Japan wegen der Corona-Krise Schulen und Kitas geschlossen, die Menschen sind aufgerufen zu Hause zu bleiben, viele arbeiten im Homeoffice. Kasoku bietet seine Corona-Zufluchten für umgerechnet etwa 35 Euro am Tag an. Darin enthalten ist das Angebot einer halbstündigen Scheidungs-Beratung mit einem Rechtsexperten. Seit Beginn des neuen Services am 3. April hätten 20 Kunden gebucht, sagte Sprecher Kosuke Amano. Darunter sei etwa eine Frau, die nach einem heftigen Streit mit ihrem Mann aus der gemeinsamen Wohnung geflohen sei. Eine andere Kundin habe einfach die Nase voll davon, sich zu Hause die ganze Zeit um die Kinder zu kümmern, während ihr Mann Homeoffice mache. Tipp: Sollte es derzeit zu Diskussionen oder Streit im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht aufgrund der Gefahren des Corona-Virus geben, sollte regelmäßig der erste Schritt vor Anrufung des Gerichts sein, telefonischen Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen. Das Jugendamt kann Sie beraten und hilft auch bei einer Vermittlung mit dem anderen Elternteil. Im Falle eines gerichtlichen Streits wird das Jugendamt im gerichtlichen Verfahren angehört und spricht auch eine Empfehlung aus.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pro-Investigations
Herr Christoph Sint
Sterngasse 3/2/6
1010 Wien
Österreich

fon ..: +43 664 5700007
fax ..: +43 664 5700007
web ..: http://www.pro-investigations/privatdetektiv
email : office@pro-investigations.at

Die Detektei „PRO-INVESTIGATIONS“ in Wien bietet Ihnen Ermittlungen auf höchstem Niveau, in Wien, ganz Österreich sowie Europa und weltweit. Jahrelange Berufserfahrung im operativen Ermittlungsdienst, höchste Loyalität, vollste Transparenz sowie professionellste Ermittlungen zeichnen uns aus. Der Detektiv heutiger Prägung ist ein Spezialist, der zum festen Bestandteil unserer Rechtspflege gehört. Es werden gerichtsverwertbare Informationen und Beweise für wirtschaftliche und private Angelegenheiten ermittelt. Wir verhelfen unseren Mandanten zur Gewissheit, Klarheit und Aufklärung in verschiedensten Lebenslagen. Wir liefern Ihnen erstklassige und ausgezeichnete österreichweite und internationale Ermittlungen, Recherchen und Observationen. Seriöse und äußerst vertrauliche Ermittlungen für Privatpersonen, Versicherungen, Hausverwaltungen,Wirtschaftskanzleien, Wirtschaftsunternehmen & Rechtsanwälte.

Pressekontakt:

Pro-Investigations
Herr Christoph Sint
Sterngasse 3/2/6
1010 Wien

fon ..: +43 664 5700007
web ..: http://www.pro-investigations.at/privatdetektiv
email : office@pro-investigations.at

aus