Archiv: März 2021

* Friedhelm Schipper ist der Stellvertreter von Viola Kleinau im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow – zuständig für Finanzen. Er war 2016 Mitbegründer der Makler-GmbH (u.a. für Datschenanlagen).

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Drei dringende Fragen an den Verbandsfunktionär Friedhelm Schipper * , deren Beantwortung legitimerweise nicht nur von uns erwartet wird. Wenn keine INTERESSENKOLLISIONEN bestehen, dann sollten die Antworten leicht fallen – und dem Kleingartenwesen wäre gedient.

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Wir berichteten bereits darüber, daß Viola Kleinau und Friedhelm Schipper (nach Beginn unserer Berichterstattung über bestehende INTERESSENKOLLISIONEN) ihre Anteile an der Makler-GmbH (VFR Stadtgrün Erhaltung) an Frau Petra Henning übertragen haben. Frau Henning war langjährig die Lebensgefährtin von Friedhelm Schipper.

Zum Handelsregister-Text … HIER

Im Auftrag von Viola Kleinau und Friedhelm Schipper teilte uns dann die Anwältin der beiden mit, daß „Viola Kleinau mit Petra Henning nicht verwandt und nicht verschwägert“ ist, und daß „Petra Henning nicht die Lebensgefährtin von Friedhelm Schipper“ ist. Mit Blick auf die Frage der Interessengegensätze hielt man diese Mitteilung für sehr wichtig. Wir auch. Unsere Anmerkungen:

– Vom Jahre 2016 an war Viola Kleinau (die Mitbegründerin der Makler-GmbH) mehrere Jahre lang Anteilseignerin und Geschäftsführerin der Makler-GmbH. Ist Viola Kleinau auch mit sich selbst nicht verwandt und nicht verschwägert ? Im Hinblick auf das Problem der Interessengegensätze drängt sich diese Frage auf.

– Friedhelm Schipper und Petra Henning hatten schon vor Jahrzehnten eine gemeinsame Laube in einer Pankower Kleingartenanlage genommen, wo sie beide gemeinsam namentlich erfasst wurden. Und damals schon wohnten sie auch gemeinsam in einer Berliner Wohnung zusammen. Dann sind sie gemeinsam in eine andere Berliner Wohnung umgezogen. Einige weitere Punkte lassen sich hier anführen. Und nunmehr läßt Herr Schipper durch seine Anwältin mitteilen: „Keine Lebensgefährtin“. Gute Güte. Indessen soll klargestellt werden: An der Person der Frau Petra Henning wird hier keine Kritik geübt. Um diese Frau, die hier in etwas involviert wurde, geht es nicht.

Nachfolgend nun zu den drei an Friedhelm Schipper gerichteten Fragen, von denen in der Überschrift dieses Artikels die Rede ist :

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1) Herr Schipper, warum ist es Ihnen so wichtig, den Stellenwert Ihrer sehr langjährigen Beziehungen zu Frau Petra Henning (der Sie und Frau Kleinau Ihre GmbH-Eigentumsanteile übertragen haben) nach außen hin als gering erscheinen zu lassen ? Und bezieht sich Ihre diesbezügliche Darlegung nur auf die Gegenwart oder auch auf die vergangenen Jahrzehnte ? Pankower Kleingärtner sprachen uns diesbezüglich mehrfach an.

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2) Herr Schipper, trifft es zu, daß Sie es waren, der die Idee zur im Jahre 2016 erfolgten Gründung der Makler-GmbH (VFR Stadtgrün Erhaltung) hatte, daß Sie es waren, der dazu ursprünglich den Anstoß gegeben hat ?

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3) Herr Schipper, gewiß kennen Sie unsere Artikel zum Thema

“ Wer küsste die Erbengemeinschaften wach ? “

Beide Artikel befinden sich auf der Titelseite der Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht. Können vielleicht auch Sie, Herr Schipper, hier zweckdienliche Hinweise geben ? Wir setzen hier Hoffnungen auf Ihre Antwort. Eine der betroffenen Kleingartenanlagen, auf die in den o.g. Artikeln Bezug genommen wird, war die …

…………………………. KGA Am Koppelgraben, ……

… bei der Sie seinerzeit bereits Vereinsvorsitzender waren (in der Zeit, als der damalige Eigentümer, die Erbengemeinschaft, Flächen an den Investor verkauft hat).

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Zur . . . RAUMMIETE =

Bei dieser Gelegenheit sei auch nochmal daran erinnert, daß Sie, Herr Schipper, und Frau Kleinau noch immer nicht die Fragen zur Raummiete beantwortet haben, die die VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH für die Raumnutzung in der Quickborner Str. 12 an den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. zu zahlen hatte / hat / hätte / sollte / mußte / müßte …. ?

Unsere Erläuterungen dazu … HIER

Uns sollte doch allen daran gelegen sein, daß der Bezirksverband der Gartenfreunde hier möglichst hohe Mieteinnahmen (respektive Pachteinnahmen) erzielt hat, mindestens marktangemessen. Das käme ja allen Pankower Kleingärtnern zugute.

Ein etwaiges Interesse der Makler-GmbH an geringen oder gar keinen Mietzahlungen werden Sie ja wohl doch mit Entschlossenheit abgewiesen haben. Warum also antworten Sie nicht, warum diese Heimlichtuerei ?

Wir bleiben am Ball !

Zur Thematik der Interessengegensätze:

https://www.pankower-gartenzwerge.de/interessengegensätze/

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
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Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht. www.pankower-gartenzwerge.de

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Lob und Kritik am neuen Betreuungsrecht!

26. März 2021 um 17:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Die Rechtsexperten der bekannten Kester-Haeusler-Stiftung bewerten das neue Gesetz, das heute in 2. Lesung vom Bundesrat beschlossen wurde.

Leitgedanke des neuen Gesetzes ist die Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen. So sollen Betreuer nur dann als Stellvertreter auftreten dürfen, soweit dies wirklich erforderlich ist, dabei soll der konkrete Unterstützungsbedarf in den Vordergrund gestellt und die betroffene Person selbst soll besser informiert und stärker eingebunden werden.

Die Rechtsexperten begrüßen daher ausdrücklich die im neuen Gesetz aufgenommene Berichtspflicht für Betreuer, die diese schon innerhalb der ersten drei Monate erfüllen müssen. Viele Betreute sind nach Verkündung des Betreuungsbeschlusses oftmals von ihren Betreuern nicht besucht worden. „Pflichtwidrigkeiten des Betreuers können mit dem neuen Gesetz besser erkannt und vor allem sanktioniert werden“, so Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung, der auch die Einbeziehung der Angehörigen im Rahmen der Informationspflicht positiv bewertet, dagegen die großen Probleme des Betreuungsrechts nach wie vor nicht behoben sieht.
Im Zentrum der Kritik steht die Vergütung der Betreuer über Fallpauschalen, statt auf Stundenbasis, was das besondere Engagement von Betreuern in einem schwierigen Einzelfall nicht honoriert.
Auch die Vermögensverwaltung durch Betreuer ist nicht umfassend geregelt worden, sie soll jetzt modernisiert und grundsätzlich bargeldlos erfolgen. Aber die eigentlichen Probleme treten auf, wenn es um den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim geht oder um den Verkauf von Immobilien. Oftmals werden Häuser, die jahrzehntelang in Familienbesitz waren ohne öffentliche Ausschreibung verkauft, ein von den Rechtsexperten seit Jahren gefordertes Vorkaufsrecht für Angehörige oder mindestens eine Informationspflicht gegenüber Angehörigen gibt es auch im neuen Gesetz nicht. Das betrifft auch den Umgang mit Inventar, Erinnerungsstücken und persönlichsten Gegenständen, die Betreuten oder deren Angehörigen zumindest angeboten werden sollten. Aber auch hier hat der Gesetzgeber keinen Regelungsbedarf im Gesetz gesehen.
Ehegatten sollen sich künftig in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von drei Monaten vertreten können, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann. Hier sehen die Experten vor allem organisatorische Probleme bei der Mitwirkungspflicht für Ärzte und medizinisches Personal.

Nach wie vor fehlt auch eine neutrale Stelle, an die sich Betreute wegen Problemen wenden können. „Meistens werden Betreute bei den völlig überlasteten Gerichten gar nicht angehört und bleiben hilflos sich allein überlassen“, kritisiert Prof. Dr. Volker Thieler, Leiter des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Kester-Haeusler-Stiftung betreibt seit über 30 Jahren empirische Forschung. Ihre Forschungsergebnisse werden frei zugänglich im Internet dargestellt. Unzählige Anfragen und Zuschriften von Betroffenen erreichen täglich das Institut. Die Auswertung der Anfragen durch Rechtsexperten gewährleistet eine Forschung mit konkretem Praxisbezug. Damit ist das Institut für Betreuungsrecht einmalig in Deutschland.
Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr. Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Link auf unsere Homepage verwenden.

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Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Volker Prof.Dr.Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
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fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.de

Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
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Bringt das neue Betreuungsgesetz mögliche Haftungsrisiken für Ärzte?

17. März 2021 um 14:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Rechtswissenschaftler kritisieren die Ausführungen zum neuen Stellvertretungsrecht für Ehepartner wegen Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht für Ärzte bei der Erstellung der Vertretungsbestätigung

Nach Ansicht der Rechtsexperten der Kester-Haeusler-Stiftung geht das im Bundestag beschlossene neue Vertretungsrecht für Ehegatten in der nun bestehenden Fassung zu Lasten der Ärzte, die das Ehegattenvertretungsrecht im Einzelfall beurteilen müssen.

Die Absicht des Gesetzgebers ist es die vorhandene Lücke im deutschen Stellvertretungsrecht zu schließen, indem den Ehepartnern unter anderem ein zeitlich befristetes und sich auf einen 4-Punkte Katalog der Gesundheitssorge beziehendes Vertretungsrecht ermöglicht wird. Im Rahmen dieses engen Kataloges darf der vertretungsberechtigte Ehepartner z.B. Behandlungsverträge abschließen und Maßnahmen zu Rehabilitation bestimmen. Voraussetzung ist jedoch die Prüfung und Bestätigung der wirksamen Vertretung durch einen Arzt.
Die Bestimmungen des neuen § 1358 BGB regeln die wechselseitige Mitwirkung zwischen Arzt und des zu bevollmächtigenden Ehegatten, siehe § 1358 Absatz 1 und 2 des Entwurfes.

Keine Berechtigung zur Vertretung besteht gem. § 1358 Abs. 3 z.B., wenn die Ehegatten getrennt leben oder dem zur Vertretung berechtigten Ehegatten oder dem Arzt bekannt ist, dass der erkrankte, handlungsunfähige Ehegatte eine Vertretung ablehnt. Der zur Vertretung berechtigte Ehegatte muss gegenüber dem Arzt auch bestätigen, dass keine weiteren Ausschlussgründe für eine Vertretung vorliegen.

Hieraus ergibt sich für die Ärzte eine Erläuterungspflicht des Gesetzestextes und der rechtlichen Regelung z.B. über die Ausschlussgründe gegenüber dem Ehepartner. „Es fragt sich, ob in solchen Notsituationen realistischerweise die Ärzte dazu überhaupt Zeit haben. Das Gleiche gilt für Klinikmitarbeiter, wobei sich natürlich auch noch die Frage des vorausgesetzten Fachwissens stellt. Hier sehen wir generell ein großes Potenzial für eventuelle Haftungsprobleme der Ärzte, so Prof. Dr. Volker Thieler, Leiter des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht und Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung.

Am 5. März 2021 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Die zweite Lesung im Bundesrat soll am 26. März stattfinden. Bei Zustimmung wird das Gesetz voraussichtlich zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Kester-Haeusler-Stiftung betreibt seit über 30 Jahren empirische Forschung. Ihre Forschungsergebnisse werden frei zugänglich im Internet dargestellt. Unzählige Anfragen und Zuschriften von Betroffenen erreichen täglich das Institut. Die Auswertung der Anfragen durch Rechtsexperten gewährleistet eine Forschung mit konkretem Praxisbezug. Damit ist das Institut für Betreuungsrecht einmalig in Deutschland.

Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr. Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Link auf unsere Homepage verwenden.

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Herr Volker Prof.Dr.Thieler
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Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
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Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck

fon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.de

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