Archiv: Mai 2023

Impfschäden sind leider keine Seltenheit…

25. Mai 2023 um 11:05 Uhr
Autor: PM-Ersteller

…beweisen muss das allerdings der Geschädigte! Ohne Unterstützung geht das kaum.

Auch wenn uns immer wieder gesagt wird, dass die Corona-Impfung harmlos sei, so ist sie doch nicht ganz ohne. Es überwiegen wahrscheinlich gerade in der Pandemie die Vorteile einer Impfung gegenüber den Risiken. Impfschäden sind nach jetzigem Kenntnisstand relativ selten – wer aber betroffen ist, leidet nicht nur unter den gesundheitlichen Folgen. Der Geschädigte muss quasi beweisen, dass seine Beschwerden direkt mit der Impfung zu tun haben. Und das ist gar nicht so einfach. Sie brauchen rechtliche und ärztliche Unterstützung.

Wie sieht es aus ärztlicher Sicht aus?

Wir sprachen mit Dr. Kai Ruffmann, Internist und Kardiologe aus Baden-Baden, der sich besonders für nichtinvasive und innovative Therapien einsetzt.

„Post Covid Syndrom/Post Vac Syndrom hat Gemeinsamkeiten mit dem chronischen Erschöpfungssyndrom (ME/CSF ICD G 93.3). Wenn es um das Erschöpfungssyndrom geht, zeichne ich mithilfe von drei unterschiedlichen EKG-Verfahren das EKG der betroffenen Patientinnen/Patienten auf: Das konventionelle EKG, das dreidimensionale EKG Cardisio und das dreidimensionale EKG Enverdis. Mit den beiden genannten räumlichen EKGs kann eine erweiterte EKG- Diagnostik gemacht werden. Ich führe ebenfalls eine Ultraschalluntersuchung des Herzens durch und arbeite mit der Gewebedopplerechokardiographie. Dieses Verfahren ermöglicht eine sehr feine und treffsichere Diagnostik im Vergleich zu der allgemein üblichen konventionellen Echokardiographie. Das macht es mir möglich, in einer ärztlichen Stellungnahme dann auch den Nachweis eines Impfschadens zu attestieren.“

Wie aber sieht die rechtliche Situation aus?

Wir sprachen mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Volker Delf Löschner aus Berlin, der als Spezialist für Medizinrecht einige sehr unterschiedliche Mandanten mit erheblicher Impfschädigung vertritt.

„Über Paragraph 60 IfSG (Infektionsschutzgesetz) soll es im Falle eines Impfschadens staatliche Versorgung, wie z.B. eine Grundrente geben. Ich selbst arbeite mit § 84 AMG (Arzneimittelgesetz) für einige Betroffene, die ich vertrete. Dazu hat das Landgericht Hof bereits seit 3. Januar 23 ein Urteil (Geschäftszeichen: 15 O 22/21) gefällt. Daneben gibt es vom Landgericht Kleve (Geschäftszeichen: 2 O 83/22 vom 25. Januar 23) und vom Land¬gericht Köln ein Urteil (Geschäftszeichen: 3 O 34/22 auch aus dem Jahr 2023). Paragraph 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder auch die Produkthaftung sind in manchen Fällen allerdings auch denkbar“, erklärt Rechtsanwalt Volker Löschner und führt weiter aus: „Ich persönlich vertrete die Ansicht, dass bezogen auf die Ärzte, die gegen Corona impfen, eine Art funktionelle öffentlich-rechtliche Tätigkeit zur Gefahrenabwehr vorliegt und deshalb die Staatshaftung nach Artikel 34 GG (Grundgesetz) eröffnet ist.

Die Therapiefreiheit und Arztwahlfreiheit wurde in den Impfzentren und durch die Priorisierung eingeschränkt. Es liegt also eine Art Beleihung mit einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit zur Gefahrenabwehr vor. Etwas ähnliches gibt es im Bereich der Psychiatrie, die für eine Gefahrenabwehr für die dort tätigen Ärzte, ebenfalls eine Staatshaftung annimmt.
Hat also in einem Impfzentrum ein Arzt nicht aufgeklärt oder gegen eine Kontraindikation gespritzt oder vielleicht auch nicht gekühlt, dann gibt es aus meiner Sicht diese ,Staatshaftung‘.“

Ärztlichen Unterstützung finden Sie unter:
https://kardiologie-baden-baden.de/presseinfos/patientengeschichte-wer-den-schaden-hat/

Rechtliche Informationen und Beratung gibt es hier:
https://www.zahn-medizinrecht.de/
*Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. med. Kai Ruffmann o Arzt für innere Medizin o Kardiologie
Herr Kai Dr. Ruffmann
Sophienstraße 47
76530 Baden-Baden
Deutschland

fon ..: +49 (0)7221 970 72 20
web ..: https://kardiologie-baden-baden.de/
email : info@kardiologie-baden-baden.de

Kurzprofil – Dr. Kai Ruffmann

Dr. Kai Ruffmann kam über das Studium der Elektrotechnik zur Medizin und entschied sich nach dem medizinischen Grundstudium für eine Ausbildung zum Kardiologen in Heidelberg und Zürich. Sein Weg führte ihn anschließend ins Städtische Klinikum Karlsruhe, wo er sich als Leitender Oberarzt der Kardiologie einbrachte. 1992 gründete er mit Kollegen und eigenem Herzkatheterlabor die Kardiologische Fachpraxis Karlsruhe. 2008 verließ er die Praxis in Karlsruhe um eine Privatpraxis für schonende nicht-invasive Kardiologie in Baden-Baden zu etablieren.

Mit über 40 Jahren Erfahrung und Expertenwissen vertritt Dr. Kai Ruffmann heute einen ganzheitlichen Ansatz in der Inneren Medizin und Kardiologie unter dem Motto: Prävention statt Operation.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://kardiologie-baden-baden.de

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Kurzprofil – Ra Volker Löschner

Die Kanzlei des Rechtsanwaltes Volker Delf Loeschner schafft die rechtlichen Voraussetzungen und hat die nötigen Erfahrungen, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken, Versicherungen, Medikamentenherstellern, Krankenkassen, Unfallgegnern und anderen durchzusetzen. Rechtanwalt Löschner ist ausschließlich auf Patientenseite tätig.

„Unabhängig von einer Mandatserteilung können Sie bei uns eine Beratung erhalten. In einem ersten telefonischen Kontakt klären wir die weitere Vorgehensweise“, erklärt Rechtsanwalt Volker Delf Löschner, Fachanwalt für Medizinrecht.

Mehr dazu finden Sie unter: https://zahn-medizinrecht.de/

Pressekontakt:

FutureConcepts
Frau Christa Jäger-Schrödl
Vogelbuck 11
91601 Dombühl – Kloster Sulz

fon ..: 0171-5018438
web ..: http://www.futureconcepts.de
email : info@futureconcepts.de

aus

Inhouse-Schulungen für den Personalrat bzw. Personalratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Schwerbehindertenvertretung. Alle Bundesländer (LPVG’s bzw. LPersVG’s) und Bund (BPersVG).

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit (kostengünstige) praxisnahe Inhouse- Seminare, insbesondere auch für Personalräte, mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: LPVG bzw. LPersVG und BPersVG (Personalvertretungsrecht – Bund und Länder), Grundlagen und Vertiefung, allgemeines Arbeitsrecht für Personalräte, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Mobbing, Arbeitszeugnis u.a. … Die Seminare werden durchgeführt in allen Behörden, in Jobcenter, bei Sozialversicherungsträgern (bspw. Betriebskrankenkassen – BKK’s), Ärztekammern, Studentenwerde u.a. … Nähere Informationen erhalten Sie unter

http://www.personalrat-seminare.com/

oder

http://www.praktiker-seminare.com

Zu den Seminaren für den Personalrat:

Hier werden in den Grundlagenseminaren Grundkenntnisse vermittelt zu den PersVG bzw. PVG (Personalvertretungsgesetzen) aller Bundesländer und des Bundes (BPersVG) und zur Personalratsarbeit. Es werden auch Vertiefungsseminare angeboten. Das jeweilige PersVG steht dabei im Mittelpunkt; es werden aber auch allgemeinere arbeits- und beamtenrechtliche Fragen behandelt, die mit der Personalratsarbeit im Zusammenhang stehen (bspw. Kündigung, TVÖD oder TV-L, Befristungen, Zeugniserteilung, AGG, Telearbeit u.a….). Dabei werden natürlich auch besondere Schwerpunktwünsche berücksichtigt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Praktiker-Seminare GbR
Frau Rita Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46064746
web ..: http://www.praktiker-seminare.com
email : admin@praktiker-seminare.de

Die Praktiker-Seminare GbR führt bundesweit praxisnahe Inhouse- Seminare mit hochqualifizierten Dozenten durch. Einige der Themen: PersVG (Personalvertretungsrecht -Bund und Länder-), allgemeines Arbeitsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht, Abmahnung, Kündigung, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Sozialrecht u.a. …

Pressekontakt:

Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

fon ..: 030-46064746
web ..: http://www.personalrat-seminare.com
email : admin@praktiker-seminare.de

aus

In Deutschland soll in Zukunft die Notfallversorgung zunehmend zentralisiert werden. Diese Entwicklung hält die „Beratung mit Handicap“ für den falschen Ansatz.

Stattdessen fordert sie, elektive Behandlungen in Kliniken der Maximal- oder Zentralversorgung und Fachkrankenhäusern zu bündeln, während die notfallmedizinische Grundversorgung auch in der Peripherie und im Ländlichen Raum gewährleistet bleiben muss. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), spricht sich mit Blick auf die Rechte der Patienten dafür aus, dass auch künftig in maximal 15 – 20 Minuten Fahrzeit eine Anlaufstelle für akute Notfälle zur Verfügung stehen muss. Wenngleich durch die Unterstützung von Notfallhelfern und dem Telenotarzt eine Erstversorgung am Einsatzort gewährleistet werden kann, müssen Rettungsfahrzeuge und Notfalltransporte durch Privatpersonen Anlaufstellen zur Übergabe von Patienten an eine geeignete Notaufnahme in höchstens 20 – 30 Kilometer Entfernung erreichen können. „Stationäre Diagnostik und Therapie chronischer Erkrankungen oder spezialmedizinische Eingriffe, die keiner Dringlichkeit unterliegen, können in größeren Krankenhäusern zusammengefasst werden. Aber eine grundständige Notfallbehandlung gehört zum Schutzauftrag des Staates gegenüber dem Bürger, der grundgesetzlich festgehalten ist und nicht durch Zentralisierung aufgeweicht werden kann“. Insofern sei der angestrebte Weg so unverständlich, dass sich gerade die Notfallmedizin aus der Fläche zurückziehen soll, sagt Riehle.

Und weiter: „Menschen müssen im Ernstfall darauf vertrauen können, rechtzeitig einer adäquaten Behandlung zugeführt und nicht noch über lange Strecken transportiert werden zu müssen. Denn verstreichende Zeit kann in diesen Konstellationen lebensentscheidend sein. Insofern unterstützen wird, dass fachspezifische, zeitlich aufschiebbare Eingriffe in zentralisierten Kliniken stattfinden und es hierfür nicht in jeder kleineren Stadt ein geeignetes Krankenhaus geben muss. Doch Notfallbehandlung zurückzufahren – und diesen Eindruck hat das Vorhaben aus dem Gesundheitsministerium erweckt -, ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne höchst bedenklich und abzulehnen“. Stattdessen spricht sich der Sozialberater für eine Stärkung der Notfall-Luftrettung aus, um auch komplizierte Unfallopfer oder Personen mit schwerwiegenden Akuterkrankungen im Zweifel über weitere Entfernung zeitnah einem Maximalversorger zuführen zu können. „Daneben befürworten wir das Konzept der Kommunalen Gesundheitshäuser, die eine wohnortnahe Mindestversorgung gewährleistet, beispielsweise durch Notfallpraxen und eine Notaufnahme. Gleichzeitig können diese Einrichtungen auch weitere Akteure einbinden, welche für eine medizinisch-therapeutisch-beratende Grundversorgung wichtig sind – beginnend bei Haus- und Facharztpraxen über Apotheken, Beratungsstellen, Hebammen, Psycho- und Physiotherapie-Praxen, Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfevereinen mit Gemeindeschwestern und Dorfhelfern bis hin zu Sanitätsgeschäften oder Gesundheitslotsen. Und das in öffentlicher Hand, denn es ist die Aufgabe unserer Zeit, die Versorgung wieder zu entkommerzialisieren und das System von profitorientierten Investoren zu lösen“.

Die Beratung mit Handicap ist unter www.beratung-riehle.de kostenlos und überregional erreichbar.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
Deutschland

fon ..: 07531/955401
web ..: https://www.presse-riehle.de
email : info@presse-riehle.de

Das ehrenamtliche Büro für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt gemeinnützige Vereine und Initiativen in der Pressearbeit, Kommunikation und im Marketing. Es wird vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle geleitet.

Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Beratung mit Handicap
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz

fon ..: 07531/955401
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email : info@beratung-riehle.de

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