Archiv: August 2021

Dr. Patrick Stach informiert Sie über die wichtigsten Punkte des schweizerischen Arbeitsrechtes (Art. 319 ff. OR).

Dr. Patrick Stach aus St. Gallen hat sich im Verlaufe seiner Karriere zahlreiche Male intensiv mit dem Thema Arbeitsrecht auseinandergesetzt. Als Anwalt verfügt er über das notwendige Know-how, um Arbeitnehmer in noch so verzahnten Situationen zu ihrem Recht zu verhelfen. Bei seiner Tätigkeit liegen ihm besonders die Regelungen zu den Themen Gleichberechtigung, Kündigungsschutz sowie Urlaubs- und Pausenregelungen am Herzen.

Uns informiert Dr. Patrick Stach von der Stach Rechtsanwälte AG über die folgenden Punkte:

o Wie wird ein Arbeitsverhältnis gem. schweizerischem Obligationenrecht geregelt?
o Was bedeutet Lohngleichheit im Arbeitsrecht?
o Wie viel Ferientage können Arbeitnehmer in der Schweiz beanspruchen?
o Wer hilft bei Arbeitskonflikten weiter?

WIE WIRD EIN ARBEITSVERHÄLTNIS GEM. SCHWEIZERISCHEM OBLIGATIONENRECHT GEREGELT?

Bei Arbeitsverhältnissen in der Schweiz gelten laut Dr. Patrick Stach neben den vertraglichen auch die gesetzlichen Vorschriften. Diese finden sich im Arbeits-, dem Arbeitsvermittlungs- sowie Gleichstellungsgesetz. Ihr Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen für Menschen gleicher Tätigkeitsbranchen zu vereinheitlichen. Dennoch treten hinsichtlich Ferientagen, Probezeiten und Kündigungsfristen vereinzelt Ungereimtheiten auf, die es abzuklären gilt.

WAS BEDEUTET LOHNGLEICHHEIT IM ARBEITSRECHT?

Im Rahmen der Gleichbehandlung von Frau und Mann stellt die Lohngleichheit einen wichtigen Bestandteil dar. Der Grundsatz, welcher im Gleichstellungsgesetz sowie der Bundesverfassung geregelt ist, besagt, dass beide Geschlechter für dieselbe Tätigkeit gleich zu entlöhnen sind. Obwohl die Lohngleichheit sogar grundrechtlich verankert ist, gibt es noch immer Arbeitgeber, die durch Lohndiskriminierung gegen diesen Grundsatz verstossen. Laut Dr. Patrick Stach sollten Betroffene deshalb unbedingt rechtlich gegen sie vorgehen.

WIE VIEL FERIENANSPRUCH HABEN ARBEITNEHMER IN DER SCHWEIZ?

Regelungen betreffend Ferienanspruch finden sich in Art. 329a OR. Dieser besagt, dass vollzeittätige Arbeitnehmer innerhalb eines Dienstjahres, bis zum vollendeten 20. Lebensjahres, fünf Wochen Ferienanspruch geltend machen können. Angestellte, die älter sind, haben einen Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. Für teilzeittätige Arbeitnehmende, gelten anteilige Urlaubsregelungen. Bei längerer Abwesenheit, beispielsweise infolge Krankheit, kann die Ferienzeit reduziert werden. Ebenso gibt es Anlässe, die zu weiteren Urlaubstagen berechtigen, informiert Dr. Patrick Stach.

WER HILFT BEI ARBEITSKONFLIKTEN WEITER?

Wie arbeitsinterne Konflikte geregelt werden, hängt von zahlreichen Faktoren ab. So wird beispielsweise zwischen kollektiven und individuellen Problemen unterschieden. Bei letzterem sind in der Regel Spezialgerichte, wie das Arbeitsgericht zuständig, wobei der Betroffene zuerst die Schlichtungsstelle zu kontaktieren hat. Personen, die eine öffentlich-rechtliche Funktion wahrnehmen, haben bei individuellen Problemen hingegen eine leitende und zuständige Stelle zu informieren. Streitigkeiten mit mehreren Arbeitnehmern regelt die Schlichtungsstelle des betreffenden Kantons sowie die Eidgenössische Einigungsstelle, schließt Dr. Patrick Stach ab.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallen
Schweiz

fon ..: +41 (0)71 278 78 28
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email : info@stach.ch

PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.

Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.

Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

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Staatsanwältin Esther Omlin verrät mehr über die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Cyberkriminalität

Für die meisten Menschen ist das Internet ein fester Bestandteil im Alltag. Dort gibt es die Option, einzukaufen, zu kommunizieren oder sogar zu arbeiten. Mit dem Internet gewinnen wir nicht nur viele Freiheiten, verrät Esther Omlin aus Obwalden. Wir setzen uns auch vielen Risiken aus, die durch Cyberkriminalität entstehen. Bereits der Lagebericht des Bundeskriminalamts lässt erkennen, dass Kriminelle, mithilfe von Malware, sogar leicht auf Firmeninterna zugreifen können.

Uns erzählt Dr. Esther Omlin, die als Staatsanwältin und Oberstaatsanwältin für diverse Kantone arbeitet, mehr zum Thema:

o Was ist Cyberkriminalität?
o Weshalb tritt Cyberkriminalität aktuell so oft auf?
o Welche Arten an Cyberkriminalität gibt es?
o Was ist im Hinblick auf Cyberkriminalität zukünftig zu erwarten?

WAS IST CYBERKRIMINALITÄT?

Dr. Esther Omlin berichtet, dass Cybercrime kriminelle Taten bezeichnet, die mithilfe des Internets begangen werden. Eine klare Definition gibt es somit nicht. Oft wird zwischen Cyberkriminalität im engeren und weiteren Sinne unterschieden. Bei Delikten im engeren Sinne handelt es sich um Taten, die ohne die Nutzung des Internets unmöglich sind. Hierzu zählt unter anderem das Hacking. Cybercrime im weiteren Sinne bezieht sich somit auf Verbrechen, die ohne einen Internetzugang möglich sind. Besonders häufig kommt es zum Beispiel zu Kreditkartenmissbräuchen. Zusätzlich wird zwischen gezielten und ungezielten Angriffen unterschieden.

WESHALB TRITT CYBERKRIMINALITÄT AKTUELL SO OFT AUF?

Oberstaatsanwältin Esther Omlin beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Cybercrime. Sie weiss, dass bereits über 20 Prozent der Schweizer Opfer von Malware- oder Virenangriffen waren. Noch mehr Menschen haben schon Phishing-Angriffe oder Spam-Attacken erlebt. Das Risiko ist somit hoch Opfer von kriminellen Machenschaften im Internet zu sein. Da die Online-Nutzung immer stärker in den Vordergrund tritt, geht die Staatsanwältin davon aus, dass die Straftaten online zukünftig deutlich in die Höhe schnellen.

WELCHE ARTEN AN CYBERKRIMINALITÄT GIBT ES?

Cybercrime ist facettenreich. Aus diesem Grund gibt es viele Erscheinungsformen. Häufig geschehen Betrugsfälle aufgrund von Identitätsbetrug im Internet, verrät Esther Omlin aus Obwalden. Selbst E-Mail-Kriminalität sowie Cyber-Erpressung passieren oft. In vielen Fällen verlangen Hacker Schutzgeld von ihren Opfern. Ebenso kommt es vor, dass finanzielle Daten von Kreditkarten missbraucht werden. Kriminelle verwenden sogar Cryptojacking und Cyberspionage, um mit ihren Machenschaften Geld zu verdienen. Das ist nicht nur für Privatpersonen eine grosse Gefahr, sondern auch für Unternehmer/-innen.

WAS IST IM HINBLICK AUF CYBERKRIMINALITÄT ZUKÜNFTIG ZU ERWARTEN?

Experten gehen davon aus, dass die Angriffe durch Betrüger zukünftig deutlich zunehmen. Ein besonders hohes Risiko entsteht dabei vor allem, weil Kriminelle sich immer intelligenteren und neuen Methoden bedienen. Sie sind schwer aufzuspüren und aus diesem Grund sehr gefährlich. Esther Omlin, die bekannte Oberstaatsanwältin, rät Betroffenen dazu sofort die Polizei zu informieren, wenn Cyberkriminalität auftritt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Schweiz

fon ..: +41 (0) 41 220 21 92
web ..: https://www.omlin-strafrecht-untersuchungen-expertisen-beratung.com/
email : esther.omlin@omlin-strafrecht.ch

DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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Esther Omlin gibt Informationen zu dem neu entworfenen Schweizer Datenschutzgesetz.

Esther Omlin erläutert, dass der Schutz von personenbezogenen Daten einen hohen Stellenwert hat. Er soll Privatsphäre schaffen und Persönlichkeitsrechte entfalten. Oftmals kommt es zu Schwierigkeiten, weil Unternehmen Angaben von Kunden nutzen, um Werbestrategien anzupassen. Mit besonders detaillierte Daten erhalten sie sogar einen Einblick in das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Hierüber sind die betroffenen Menschen nur selten informiert, obwohl es schnell zum Datenmissbrauch kommen kann.

Aufgrund der aktuellen Datenschutzbestimmungen innerhalb der EU hat sich die Schweiz veranlasst gesehen ihre Gesetze zu optimieren. Wir haben die bekannte Staatsanwältin Dr. iur. Esther Omlin zum Thema Schweizer Datenschutzgesetz befragt:

o Was ist das Schweizer Datenschutzgesetz?
o Welche Änderungen gibt es im Schweizer Datenschutzgesetz?
o Welche Unternehmen sind vom Datenschutzgesetz der Schweiz betroffen?
o Welche Strafen gelten beim Verstoss gegen das Datenschutzgesetz in der Schweiz?

WAS IST DAS SCHWEIZER DATENSCHUTZGESETZ?

Das Schweizer Datenschutzgesetz ist dazu konzipiert worden personenbezogene Daten kontrolliert zu nutzen. Hierbei steht das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen im Vordergrund. Problematisch sind in diesem Zusammenhang legitime Einschränkungen dieses. Bei einer behördlichen Ermittlung sollte es somit die Option geben auf personenspezifische Daten zuzugreifen. Omlin gibt an, dass im Schweizer Datenschutzgesetz die Verhältnismässigkeit von grösster Bedeutung ist. Personenbezogene Informationen sollten somit nur so wenig wie möglich aber so viel wie nötig geteilt werden.

WELCHE ÄNDERUNGEN GIBT ES IM SCHWEIZER DATENSCHUTZGESETZ?

Im revidierten Schweizer Datenschutzgesetz wird laut Omlin eine Annäherung an die europäischen Datenschutzverordnungen erzielt. Im Allgemeinen ist festzuhalten, dass Verbraucher mehr Rechte erhalten. Personen, die Daten bearbeiten, haben eine strikte Informations-, Sorgfalts- und Präventionspflicht zu berücksichtigen. Ausserdem erhalten die Datenschutzbehörden zusätzliche Befugnisse, um die Einhaltung der neuen Gesetze strikt zu überwachen. Eine hohe Transparenz des Gesetzes steht im Vordergrund aller Entscheidungen. Wer gegen das Datenschutzgesetz verstösst, hat zukünftig noch höhere Strafen einzukalkulieren, weshalb Vorsicht geboten ist.

WELCHE UNTERNEHMEN SIND VOM DATENSCHUTZGESETZ DER SCHWEIZ BETROFFEN?

Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben, müssen das neue Datenschutzgesetz beachten. Sogar Betriebe, welche ihre Zweigniederlassung im Land haben, sind von den Änderungen im Gesetz betroffen.

Neben Online-Shops sind spezielle Branchen stark von der Neustrukturierung betroffen, berichtet Esther Omlin. Zu diesen zählen unter anderem:

o Hotellerie und Gastronomie
o Finanz- sowie Personaldienstleister
o Immobilienverwalter
o Kliniken, Spitäler und Ärzte im Allgemeinen
o Vereine sowie Verbände

WELCHE STRAFEN GELTEN BEIM VERSTOSS GEGEN DAS DATENSCHUTZGESETZ IN DER SCHWEIZ?

Unternehmen, die vorsätzlich gegen das Datenschutzgesetz verstossen, haben mit hohen Strafen zu rechnen. Entsprechende Strafbestimmungen finden sich im Artikel 15, 34 und 35 des Datenschutzgesetzes. Bei Verstössen gegen die Gesetze sollten Betroffene mit einem Bussgeld von bis zu 500000 Schweizer Franken rechnen. Wer seine berufliche Schweigepflicht missachtet, muss auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem wird bei einer Übertretung des Datenschutzgesetzes die Verfolgungsverjährungsfrist deutlich verlängert, erläutert Esther Omlin.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Schweiz

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