Archiv: ‘Allgemein’

Außerdem: Zur Täter-Opfer-Umkehr: Wie könnte es sein, daß eine angeblich unfundierte und unberechtigte Kritik die Kritisierten derart nervös und mürbe macht ? Sind die Kritiker alle Verschwörer ?

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Erneut haben Berliner Zeitungen über die Zustände im Pankower Kleingartenwesen berichtet: Die BERLINER MORGENPOST und der TAGESSPIEGEL.

Fast der gesamte Vorstand des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e.V. ist nun zurückgetreten, überwiegend „krankheitsbedingt“. Plötzlich sind so Viele alt und/oder krank. Die Götter weinten. Verantwortungsübernahme und Verantwortungsbewußtsein sehen anders aus.

Nun aber gibt Gerd Hardt (einer der letzten noch im Amt verweilenden Funktionäre des Bezirksverbands) ggü. der BERLINER MORGENPOST bekannt: „Die Leidtragenden, das sind wir“. Er beschuldigt das Bezirksamt Pankow von Berlin. Dort habe man unwahre Behauptungen in die Welt gesetzt. Und zum Rücktritt der vielen Vorstandsmitglieder sagt er, daß dies die Folge von Angriffen und Kampagnen gewesen sei. Gerd Hardt: “ … Viola Kleinau sei wegen Attacken aus dem Kreis der Gärtnerszene im Zuge des Finanzstreits mit den Nerven am Ende gewesen. Es handle sich um einen Fall von Diskriminierung.“

Zur Täter-Opfer-Umkehr: Wie könnte es sein, daß eine angeblich unfundierte und unberechtigte Kritik die Kritisierten derart nervös und mürbe macht ? Sind die Kritiker alle Verschwörer ?

Tatsache ist doch wohl (unter anderem), daß, wie die Medien berichteten,

– … Unterpachten der Pankower Kleingärtner z.T. Jahre lang nicht an das Land Berlin weitergeleitet worden sind. Insgesamt standen Millionen Euro in Rede. Dies war klar rechtswidrig (selbst wenn man das Strafrecht einmal außen vor lässt).

– … daß die nicht weitergeleiteten Gelder nicht nur einstweilen „geparkt“ (lediglich zurückbehalten) worden sind, sondern seinerzeit anderweitig verausgabt worden sind, und man dann (nachdem das Bezirksamt Druck gemacht hat), unbedingt zusehen mußte, wie man schnell an sehr viel Geld kommt,

– … daß allen betroffenen Pankower Kleingärtnern die Kündigung der Unterpachtverträge gedroht hat,

– … daß der Landesvorsitzende der Gartenfreunde Berlin dieses Finanzgebaren streng kritisiert hat und von „einem einmaligen Vorgang“ gesprochen hat,

– … daß der Beschluß zur Erhöhung der Verbandsabgabe (von 70,- Euro auf 130,- Euro), die jeder einzelne Pankower Kleingärtner zahlen muß, herbeigeführt wurde auf der Grundlage einer unwahrhaftigen Berichterstattung (ggü. den Delegierten des Verbandstages) über das nun bekannt gewordene Finanzgebaren des Bezirksverbands. Siehe dazu auch unseren offenen Brief an Tim Eisert: HIER

– … daß unsere harten Vorwürfe (gegen Viola Kleinau) und TATSACHENBEHAUPTUNGEN im Artikel „Aus der Polizeiakte“ (mit den Zitaten der Generalstaatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts) nicht widerlegt wurden. Zwar drohten Anwälte uns Klagen an, unserer Bitte jedoch, diese Klagen nun auch wirklich einzureichen, wurde nicht entsprochen, trotz der bekannten und berüchtigten Prozessfreudigkeit von Viola Kleinau. Zu dem Artikel „Aus der Polizeiakte“: HIER

– … daß Viola Kleinau, in bemerkenswerter Verquickung, zeitweise drei Funktionen inne hatte: 1) Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow (Ehrenamt ohne Arbeitsentgelt). 2) Geschaftsführerin des Bezirksverbands Pankow (mit hohem Angestelltengehalt, kein Ehrenamt), und zwar mit Zustimmung der Vorsitzenden. 3) Gründerin und Geschäftsführerin einer Makler-GmbH, u.a. für Datschenanlagen, mit über 25.000,- Euro Einlage rein privaten Ursprungs, mit der Möglichkeit der Nutzung von Insiderwissen.

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 0162-4347095
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email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht. www.pankower-gartenzwerge.de

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vierter und letzter Verhandlungstag am 21.03. – erneut Demo vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)

Vor dem Amtsgericht Papenburg müssen sich derzeit zwei Landwirte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Das Verfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro vor zwei Jahren aus der größten Schweinemastanlage in Niedersachsen veröffentlich hat. Darauf sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, einige von ihnen haben blutige Wunden. „Die Bilder zeigen auch, dass in den Nächten das Trinkwasser für die Tiere abgestellt worden ist“, kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.

In den ersten Verhandlungstagen erfolgte die Beweisaufnahme. So wurden verschiedene Gutachter und Mitarbeitende des zuständigen Veterinäramtes angehört. Auch wurde das erstellte Bildmaterial aus dem Mastbetrieb angeschaut. Dazu wurde Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro als Zeuge vernommen. Die Anwälte der beiden verantwortlichen Betreiber äußerte Bedenken daran, dass die Bildaufnahmen in dem Sustrumer Mastbetrieb entstanden seien. Ein Antrag zur Prüfung durch einen Gutachter in Hinblick darauf, ob in dem Videomaterial sogenannte Zwischenschnitte vorhanden sind, lehnte das Gericht ab. Die Richterin begründete dies damit, dass es keinen Zweifel gebe, dass die Videoaufnahmen aus dem Betrieb stammen, und ließ die Aufnahmen als Beweis zu. „Es freut mich, dass sich das Gericht hier nicht auf Ablenkungsmanöver der Anwälte eingelassen hat“, so Peifer, der in dem Auftreten der Anwälte eine Verzögerungstaktik sieht. „Offenbar versucht man hier, alle mürbe zu machen, damit sich die Staatsanwaltschaft auf einen Deal einlässt. Die Strategie scheint jedoch nicht aufzugehen“.

Nach einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro wurde im Sommer 2022 gegen zwei Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kam es bereits am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zum ersten Verhandlungstag. Zunächst wurden nur zwei Verhandlungstage angesetzt, doch im Laufe des Verfahrens ergab sich der Bedarf nach weiteren Verhandlungstagen. Der vierte und letzte Verhandlungstag findet am 21.03.2023 statt. Dann soll auch das Urteil bekannt gegeben werden. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 21.03.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“, sagt Peifer und ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen verurteilt werden“.

Das Deutsche Tierschutzbüro will die Demo aber auch nutzen, um auf das System Massentierhaltung hinzuweisen. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 21.03.2023 um 9 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.

Demonstration:
Wann: 21.03.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei durch die Landwirte im Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens

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Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
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fax ..: 02241-261549-1
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email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Freiburg, Deutschland – Der erfahrene Strafverteidiger Rechtsanwalt Häfner bietet seinen Klienten in Freiburg und Umgebung eine hervorragende Beratung und Verteidigung in Strafsachen an.

Als einer der führenden Anwälte in diesem Bereich hat er einen beeindruckenden Ruf aufgebaut und sich in der gesamten Region einen Namen gemacht.

Rechtsanwalt Häfner hat langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in allen Arten von Strafverfahren und ist bekannt für seine professionelle und engagierte Arbeit. Er arbeitet eng mit seinen Klienten zusammen und entwickelt individuelle Verteidigungsstrategien, die auf ihren spezifischen Fall zugeschnitten sind.

Als erfahrener Strafverteidiger verfügt Rechtsanwalt Häfner über umfassende Kenntnisse des Strafrechts und der Gerichtsverfahren in Deutschland. Er setzt sich engagiert für seine Klienten ein und kämpft dafür, dass ihre Rechte respektiert werden. Egal, ob es sich um eine Anklage wegen Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Drogenvergehen oder sogar Mord handelt, Rechtsanwalt Häfner ist bereit, seinen Klienten zu helfen.

„Als Strafverteidiger ist es meine Aufgabe, sicherzustellen, dass jeder meiner Klienten eine faire Chance erhält“, sagt Rechtsanwalt Häfner. „Ich verstehe, dass ein Strafverfahren eine schwierige und belastende Zeit für meine Mandanten sein kann, und ich bin hier, um ihnen zu helfen, diese Herausforderung zu meistern und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.“

Rechtsanwalt Häfner arbeitet hart daran, seinen Klienten die bestmögliche Beratung und Verteidigung zu bieten, und er ist stolz darauf, dass er in der Lage ist, seine Klienten durch schwierige Situationen zu führen und sie zu unterstützen, wenn sie es am meisten brauchen. Er verfügt über ein starkes Engagement für seine Klienten und arbeitet hart daran, ihre Interessen zu vertreten.

Wenn Sie einen erfahrenen und engagierten Strafverteidiger in Freiburg und Umgebung suchen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Häfner. Mit seiner umfassenden Erfahrung und seinem engagierten Einsatz für seine Klienten kann er Ihnen helfen, eine faire Chance im Strafverfahren zu erhalten.

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Wallstraße 4
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Telefon: 0761-28 53 35 63
Fax: 0761-28 53 35 67
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