Archiv: ‘Allgemein’
Entgelttransparenz: Das Gesetz fehlt, die Arbeit beginnt trotzdem
IT-Dienstleister TechDivision gründet mit HR- und Legal-Spezialisten die
AIHRCON GmbH, um mittelständische Unternehmen bei der Datenanalyse im HR-Umfeld zu unterstützen.
Kolbermoor, 3. September 2026: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 18. August 2026 entschieden, dass Daimler Truck einer früheren Abteilungsleiterin rund 210.000 Euro brutto nachzahlen muss. Zugesprochen wurde ihr die Differenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene.
Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 verstreichen lassen. Fachbeobachter rechnen frühestens Anfang 2027 mit einem novellierten Entgelttransparenzgesetz. Folgenlos bleibt das nicht: Öffentliche Arbeitgeber sind seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar an zentrale Vorgaben gebunden, und nationale Gerichte sind gehalten, bestehendes Recht richtlinienkonform auszulegen. Im Streitfall müssen Arbeitgeber Entgeltunterschiede mit objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien erklären können.
Mittelstand ist auf die Datenanforderungen kaum vorbereitet
Vorbereitet ist darauf bislang wenig: Eine Befragung des German Business Panel der Universität Mannheim vom Juli 2026 zeigt, dass 26,8 Prozent der Unternehmen noch nie von der Richtlinie gehört hatten. Weitere 52,2 Prozent hatten sich nicht konkret damit befasst. Der eigentliche Aufwand liegt für den Mittelstand dabei nicht im Juristischen, sondern in der Datenanalyse. Denn die EU-Richtlinie setzt eine scharfe Grenze: Können Arbeitgeber einen geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied von 5 Prozent oder mehr in einer Vergleichsgruppe nicht durch objektive Faktoren rechtfertigen, drohen rechtliche Konsequenzen. Vergleichsgruppen entstehen jedoch erst, wenn Tätigkeiten präzise nach Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen eingeordnet sind. Unternehmen benötigen dringend saubere Entgeltdaten und eine Dokumentation, die einer rechtlichen Überprüfung standhält.“
AIHRCON bündelt IT, HR und Arbeitsrecht
Dies war der Startschuss für den IT-Dienstleister Tech Division, zusammen mit langjährigen Partnern aus dem Bereich HR und Legal die AIHRCON GmbH zu gründen. Das neue Unternehmen stellt für mittelständische Unternehmen eine pragmatische Audit-Lösung bereit, die DSGVO-konform und vollständig in der EU verarbeitet wird. Der Kern von AIHRCON ist der ,Human-in-the-Lead-Ansatz: Die Software übernimmt die komplexe statistische Berechnung der bereinigten Entgeltunterschiede, allerdings wird jedes Audit wird der Übergabe an den Kunden durch das HR- und Compliance-Expertenteam plausibilisiert. So entsteht kein reiner KI-Export, sondern ein rechtssicher argumentierbarer Report für Geschäftsführung und Betriebsrat.
„Wer bei Entgeltunterschieden erst dann anfängt zu rechnen, wenn jemand nachfragt, hat das eigentliche Problem schon. Die Frage ist nicht, ob es Unterschiede gibt, sondern ob man sie erklären kann“, sagt Stefan Willkommer, Mitgründer und CEO der TechDivision GmbH. „Als Unternehmen betrifft uns das Entgelttransparenzgesetz zukünftig auch, daher war es unser eigenes Interesse, hierfür eine entsprechende Lösung zu finden.
Mit AIHRCON schlagen wir die Brücke zwischen juristischen Vorgaben und der HR-Realität im Mittelstand. Unsere Software-Lösung ermöglicht es Unternehmen, ihre Entgeltdaten rechtssicher, diskriminierungsfrei und vor allem ohne unüberschaubaren administrativen Aufwand zu analysieren“, ergänzt Stefan Willkommer verantwortlich für Strategie und Wachstum bei AIHRCON.
Der vollständige Fachbeitrag ist im TechDivision Blog unter folgendem Link abrufbar: https://www.techdivision.com/newsroom/gleicher-lohn-ist-ein-datenproblem
Hinweis für Redaktionen: Terminhinweis Webinar
Am Donnerstag, 10. September 2026, um 10:00 Uhr zeigt das AIHRCON-Gründerteam in rund 45 Minuten Einblicke zum Entgelttransparenzgesetz und stellt die neue Softwarelösung für mittelständische Unternehmen anhand eines konkreten, anonymisierten Praxisbeispiels vor. Anschließend gibt es Raum für Fragen. Die Teilnahme ist kostenlos, alle Angemeldeten erhalten im Anschluss die Aufzeichnung.
Anmeldung unter: https://www.aihrcon.com/webinar/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
TechDivision GmbH
Herr Josef Willkommer
An der Alten Spinnerei 2 a
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Der Digital Enabler unterstützt und begleitet seit 2006 nationale und internationale Unternehmen auf ihrem digitalen Weg. Inhabergeführt, nachhaltig und werteorientiert. Mit rund 140 Mitarbeiter*innen und an sechs Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Kunden bekommen vom zertifizierten Adobe-, Shopify-, Magento Enterprise- , Google- und Akeneo Partner digitale Business-Lösungen aus einer Hand: von der strategischen Beratung über die Entwicklung und Implementierung webbasierter Anwendungen bis hin zur crossmedialen Vermarktung. Dabei spielt das Thema Künstliche Intelligenz natürlich auch eine immer größere Rolle.
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Tierquälerei im Schlachthof Hürth bleibt ohne Urteil – ANINOVA maßlos enttäuscht
Verfahren gegen vier ehemalige Schlachthofmitarbeiter nach § 153a StPO eingestellt. ANINOVA kritisiert, dass trotz eindeutiger Bilder keine Verurteilung erfolgt.
Das Strafverfahren gegen vier ehemalige Beschäftigte des Schlachthofs Hürth ist vorläufig eingestellt worden. Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren (Az. 584 Ds 237/24) mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten nach § 153a Abs. 2 StPO ein. Die vier Angeklagten müssen innerhalb von sechs Monaten jeweils eine Geldauflage im mittleren vierstelligen Bereich an vom Gericht bestimmte Tierschutzorganisationen zahlen. Kommen sie dieser Auflage nach, gibt es weder ein Urteil noch eine strafrechtliche Verurteilung.
Die Tierrechtsorganisation ANINOVA zeigt sich maßlos enttäuscht. „Angesichts der Bilder ist für uns kaum nachvollziehbar, dass dieses Verfahren ohne Urteil und ohne Verurteilung endet. Die Angeklagten kommen strafrechtlich ohne Verurteilung davon. Das sendet aus unserer Sicht ein völlig falsches Signal“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.
ANINOVA hatte das Bildmaterial aus dem Schlachthof Anfang 2023 veröffentlicht. Zu sehen ist unter anderem, wie Tiere ohne wirksame Betäubung geschlachtet werden, Tiere unzureichend betäubt sind und weiter leiden sowie Rinder, Schafe und Ziegen brutal gezerrt und in den Schlachtbereich getrieben werden.
Die Veröffentlichung hatte damals unmittelbare Konsequenzen: Der Schlachthof wurde vom zuständigen Veterinäramt geschlossen und den Beschäftigten wurden die Schlachtberechtigungen entzogen.
„Die Aufnahmen sind aus unserer Sicht so eindeutig wie in kaum einem anderen Fall, zu dem uns Bildmaterial vorgelegen hat. Wenn selbst solche Bilder am Ende nicht zu einer Verurteilung führen, stellt sich die Frage, was eigentlich noch passieren muss, damit Tierquälerei konsequent strafrechtlich geahndet wird“, so Peifer.
Bei der Verhandlung am 22. Mai 2026 hatte die Verteidigung unter anderem argumentiert, dass das von ANINOVA veröffentlichte Bildmaterial ohne Zustimmung des Schlachthofbetreibers entstanden sei und deshalb nicht als Beweismittel verwertet werden dürfe. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen.
ANINOVA hält es für nicht nachvollziehbar, wenn die Art der Entstehung solcher Aufnahmen dazu führt, dass das dokumentierte Leid der Tiere strafrechtlich in den Hintergrund tritt. Aus anderen Verfahren ist bekannt, dass vergleichbares Bildmaterial trotz Einwänden gegen dessen Entstehung vor Gericht berücksichtigt und Grundlage von Verurteilungen wurde.
„Eine Geldauflage ist keine strafrechtliche Verurteilung. Genau das macht uns so enttäuscht“, sagt Peifer. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich massive Tierquälerei am Ende mit einer Zahlung erledigen lässt.“
ANINOVA sieht sich trotz der Entscheidung darin bestärkt, auch künftig Bildmaterial über Missstände in Tierhaltungs- und Schlachtbetrieben zu veröffentlichen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und entsprechende Hinweise an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
„Unsere Arbeit ist gerade deshalb notwendig. Hinter den verschlossenen Türen von Schlachthöfen haben Tiere keine Stimme. Wir werden auch künftig veröffentlichen, was ihnen dort angetan wird, wenn uns entsprechendes Material vorliegt“, so Peifer.
Für ANINOVA geht die grundsätzliche Kritik über den einzelnen Fall hinaus:
„Kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof. Tiere sind Lebewesen und wollen leben. Wer wirklich Gerechtigkeit für Tiere will, entscheidet sich gegen das Töten – und für ein veganes Leben.“
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
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Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org
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Menschenrechtsvertreter warnen vor Erosion rechtsstaatlicher Verfahren in Südkorea
Internationale Pastorenkoalition stuft Gefangenschaft eines religiösen Leiters als Testfall für die menschenrechtlichen Verpflichtungen Südkoreas ein; verweist auf Artikel 18 des ICCPR und Schutzstand
SEOUL “ Eine Koalition internationaler religiöser Führungspersönlichkeiten äußerte am 13. im Rahmen der Ersten Weltpastoren-Gemeinschaftsversammlung Bedenken, wonach der Umgang Südkoreas mit einem prominenten Gefangenschaftsfall möglicherweise nicht den Standards eines ordnungsgemäßen Verfahrens nach internationalem Menschenrecht entspreche, und forderte die Behörden auf, die Unschuldsvermutung unabhängig von religiöser Zugehörigkeit oder öffentlichem Ansehen des Angeklagten anzuwenden.
Die von sieben christlichen Organisationen aus dem In- und Ausland ausgerichtete Versammlung, an der rund 3.000 Teilnehmer vor Ort und online teilnahmen, konzentrierte sich auf den Fall von Lee Man-hee, den 95-jährigen Leiter der religiösen Gemeinschaft Shincheonji, der derzeit wegen Vorwürfen nach dem Parteiengesetz in Gefangenschaft ist. Die Redner “ aus Südkorea, Russland und Sambia “ stellten den Fall nicht als Frage religiöser Lehre dar, sondern als menschenrechtliches Anliegen mit Auswirkungen, die über ein einzelnes Land oder eine einzelne Glaubensgemeinschaft hinausreichen.
Auflösungsbefugnisse für Körperschaften werfen rechtsstaatliche Fragen auf
Pastor Lim Young-woong von der Sae-Huimang-Gemeinde (Presbyterianische Kirche Koreas) eröffnete die Versammlung mit einer menschenrechtlichen Analyse des südkoreanischen Rechtsrahmens zur Auflösung religiöser Körperschaften und stellte infrage, ob die geltenden gesetzlichen Formulierungen ausreichenden Schutz vor willkürlicher oder politisch motivierter Anwendung böten.
Er verwies auf Artikel 38 des koreanischen Zivilgesetzbuchs, der es den Behörden erlaubt, die Gründungsgenehmigung einer Körperschaft wegen dem Gemeinwohl schädlicher Handlungen zu widerrufen, und argumentierte, das Fehlen einer präzisen Definition schaffe eine mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbare Rechtsunsicherheit. Als Beleg für die zunehmende Anwendung dieser Bestimmung nannte er den Widerruf der Gründungsgenehmigung eines mit Shincheonji verbundenen Vereins durch die Stadt Seoul während der Pandemie 2020, ein vergleichbares Verfahren gegen HWPL sowie eine Kabinettssitzung im Dezember 2025, bei der der Präsident laut Berichten unter Verweis auf die im Juni 2026 vom Obersten Gerichtshof Japans bestätigte Auflösung der ehemaligen Vereinigungskirche eine Prüfung möglicher Auflösungen inländischer religiöser Organisationen angeordnet habe.
Lim berief sich auf Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert, und argumentierte, menschenrechtlicher Schutz dürfe nicht von der Popularität einer Gruppe oder dem Alter ihrer Gründung abhängig gemacht werden. Er unterschied zwischen individueller Verantwortlichkeit “ der Verfolgung konkreten strafbaren Verhaltens “ und Kollektivstrafen und warnte, dass die Abhängigmachung des Fortbestands einer religiösen Gemeinschaft von der öffentlichen Stimmung einen mit internationalen Normen unvereinbaren Präzedenzfall schaffe.
Fragen zur Einhaltung fairer Verfahrensstandards
Pfarrer Vitali Kirillowitsch Wlaschenko, Generalsekretär der Russischen Evangelischen Allianz, thematisierte das Spannungsverhältnis zwischen öffentlicher Meinung und richterlicher Unabhängigkeit und argumentierte, die Garantien eines fairen Verfahrens nach internationalem Recht verlangten, dass Gerichte unabhängig von der Intensität medialer Berichterstattung oder öffentlicher Kampagnen blieben.
Er verwies auf eine Petition aus dem Jahr 2020, die im Zusammenhang mit der Verbindung der Gemeinschaft zu einem COVID-19-Ausbruch in Daegu innerhalb von 48 Stunden mehr als 500.000 Unterschriften für eine Zwangsauflösung sammelte, und argumentierte, dieser Vorgang veranschauliche die Gefahr, dass öffentlicher Druck dem gerichtlichen Verfahren vorgreife. Er wies darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof Südkoreas Lee Man-hee später von den Vorwürfen nach dem Infektionsschutzgesetz freisprach, während er Verurteilungen in anderen Anklagepunkten bestätigte “ ein Beleg dafür, dass Gerichte in der Lage seien, einzelne Anklagepunkte unabhängig von der vorherrschenden öffentlichen Stimmung zu beurteilen, ein Maßstab, den er auch für das laufende Verfahren konsequent angewendet sehen wollte.
Wlaschenko forderte, die Unschuldsvermutung müsse während des gesamten Ermittlungs- und Untersuchungshaftverfahrens gewahrt bleiben, und betonte, internationale Standards für ein faires Verfahren “ darunter jene, die sich in Artikel 14 des ICCPR widerspiegeln “ gälten unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit eines Angeklagten oder der Popularität der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.
Gesundheitszustand des betagten Inhaftierten als humanitäres Anliegen
Bischof Elias Elijah Changa, Gründer und Vorsitzender der in Lusaka, Sambia, ansässigen Organisation Missionary Ambassadors for Global Evangelism (MAGE), betrachtete den Fall aus humanitärer Perspektive und im Hinblick auf Haftbedingungen, gestützt auf die Erfahrungen seiner Organisation in der Gefängnisseelsorge in Subsahara-Afrika.
Changa erklärte, internationale Standards zur Behandlung von Gefangenen “ darunter die Leitlinien der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (die „Nelson-Mandela-Regeln“) “ erkennten die besondere Schutzbedürftigkeit älterer Inhaftierter an und forderten eine individuelle Berücksichtigung von Gesundheit und Wohlergehen bei Entscheidungen über den Vollzug der Untersuchungshaft. Er vermied es, die Gefangenschaft von Lee Man-hee als rechtswidrig zu bezeichnen, und stellte klar, diese Beurteilung obliege den Gerichten “ bat die Behörden jedoch, rechtlich zulässige Alternativen wie Kaution, Wohnsitzauflagen oder medizinische Rücksichtnahme zu prüfen, im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Umgang mit alternden Inhaftierten.
Er betonte, es gehe nicht um eine Vorzugsbehandlung religiöser Führungspersönlichkeiten, sondern um grundlegende Menschenrechte “ ordnungsgemäßes Verfahren, menschenwürdige Behandlung, Würde „, die unabhängig vom religiösen Status oder öffentlichen Ansehen eines Inhaftierten gewährleistet werden müssten.
Gemeinsame Erklärung
Die Versammlung endete mit einer gemeinsamen Erklärung der teilnehmenden religiösen Führungspersönlichkeiten, die Folgendes forderten:
? Die Regierungsbehörden sollen davon absehen, Auflösungsverfahren gegen religiöse Organisationen als Instrument politischen Drucks einzusetzen, im Einklang mit den Verpflichtungen aus Artikel 18 des ICCPR;
? Die Justiz soll das Untersuchungshaftverfahren von öffentlicher Meinung abschirmen und die Unschuldsvermutung im Einklang mit Artikel 14 des ICCPR wahren;
? Das Gericht soll humanitären Erwägungen, darunter Alter und Gesundheitszustand, bei der Prüfung des anhängigen Kautionsantrags angemessenes Gewicht beimessen.
Die Veranstalter erklärten, sie beabsichtigten, den Fall bei internationalen Menschenrechtsgremien vorzubringen, und bezeichneten ihn als Beispiel für umfassendere Bedenken hinsichtlich der Behandlung religiöser Minderheiten im südkoreanischen Rechtssystem.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Shincheonji Kirche Jesu Frankfurt e.V.
Frau Jae Eun Song
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Die Shincheonji-Gemeinde Frankfurt ist eine christliche Glaubensgemeinschaft im Rhein-Main-Gebiet und Teil der international tätigen Shincheonji-Kirche Jesu. Im Mittelpunkt ihres Gemeindelebens stehen das systematische Bibelstudium und offene Unterrichtsangebote. Die Gemeinde arbeitet mehrsprachig und wird überwiegend ehrenamtlich getragen.
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