Archiv: Mai 2022

Esther Omlin: Jeder Mensch besitzt Menschenrechte

29. Mai 2022 um 11:05 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Esther Omlin berichtet über die Bedeutung der Menschenrechte und ihren damit verbundenen Einsatz

Esther Omlin hat in ihrer Karriere bereits einige Stationen hinter sich. Jahrelang war sie als Oberstaatsanwältin in der Schweiz tätig und hat diverse Publikationen zum Thema nationales und internationales Strafrecht veröffentlicht. Inzwischen ist Esther Omlin Leiterin eines Luzerner Büros und leistet dort Beratungsdienste in diversen Kompetenzbereichen. Darüber hinaus führt sie Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und kümmert sich um Untersuchungsberichte. Ein großes Augenmerk der Juristin liegt neben dem Strafrecht allerdings auch auf dem Thema Menschenrechte, für das sie sich als Mitglied der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) seit vielen Jahren einsetzt.

Verzeichnis:
o Wie setzt sich die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter für Menschenrechte ein?
o Wann spricht man von Menschenrechten?
o Was versteht man unter Völkerrechten?
o Wie hilft Esther Omlins Büro bei Rechtsfragen weiter?

WIE SETZT SICH DIE NATIONALE KOMMISSION ZUR VERHÜTUNG VON FOLTER FÜR MENSCHENRECHTE EIN?

Die NKVF gilt, wie Esther Omlin erklärt, als unabhängig arbeitende Kommission, die durch regelmäßige Untersuchungen die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte in verschiedenen Institutionen und Bereichen kontrolliert. Dazu zählen zum Beispiel Gefängnisse, Heime, psychiatrische Anstalten, Asylzentren oder Zwangsrückschaffungsflüge. Die Kontrollen erfolgen stets in enger Zusammenarbeit mit Behörden. Als Mitglied der NKVF entwirft Esther Omlin unter anderem konkrete Empfehlungen zur Umsetzung und Einhaltung der Rechte.

WANN SPRICHT MAN VON MENSCHENRECHTEN?

Als Menschenrechte werden sämtliche Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen universell, unveräußerlich und unteilbar zustehen. Darunter fällt zum Beispiel das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, sowie das Verbot von Sklaverei, Leibeigenschaft, Folter oder unmenschlicher Behandlung. Wie Esther Omlin weiß, werden diese Grundrechte allerdings nicht immer eingehalten, weshalb sich die Juristin schon seit Jahren mit der Thematik auseinandersetzt.

WAS VERSTEHT MAN UNTER VÖLKERRECHTEN?

Das Menschenrecht gilt grundsätzlich als Teil des humanitären Völkerrechts. Allerdings ist das Völkerrecht trotzdem nochmal ein anderes Rechtsgebiet, erklärt Esther Omlin. Unter Völkerrecht versteht man grob zusammengefasst sämtliche Bestimmungen und Regelungen, die für eine friedliche Koexistenz der Völker sorgen. Dazu zählen beispielsweise Doppelbesteuerungsabkommen, durch die verhindert wird, dass eine Person ihre Vermögenswerte in unterschiedlichen Ländern versteuern muss. Aber auch Handelsverträge, die den Import und Export regeln, fallen unter den Bereich des Völkerrechts. Um die Einhaltung dieser Gesetze kümmern sich laut Bundesverfassung Bund und Kantone, wobei die Menschenrechte unter den Bereich des Landesrechts fallen.

WIE HILFT ESTHER OMLINS BÜRO IN DIESEN RECHTSFRAGEN WEITER?

Wer Unterstützung und Beratung in strafrechtlichen und rechtlichen Angelegenheiten benötigt, ist bei Esther Omlin gut aufgehoben. Die Juristin profitiert von einem Netzwerk aus verschiedenen Partnern wie Staatsanwälte, Anwälte, Treuhänder und IT-Fachleute, die eine große Expertise in den Bereichen des Strafrechts, Wirtschaftsrechts und Völkerrechts besitzen. Diskretion wird bei Esther Omlin in diesem Zusammenhang ganz großgeschrieben, weshalb der Klient stets darauf vertrauen kann, dass seine Anfragen und Sorgen streng vertraulich bleiben.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Schweiz

fon ..: +41 (0) 41 220 21 92
web ..: https://esther-omlin.ch/
email : esther.omlin@omlin-strafrecht.ch

DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

Pressekontakt:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
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Patrick Stach informiert über das revidierte Bundesgesetz betreffend Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Rechtsanwalt Patrick Stach weiss um das Dilemma, wenn Menschen in höherem Alter ihre Arbeit verlieren: einerseits ist die Zeit bis zum Renteneintritt nicht mehr lang, andererseits möchte sie kaum noch ein neuer Arbeitgeber beschäftigen. Patrick Stach hat daher das seit dem 1. Juli 2021 in Kraft getretene Bundesgesetz sowie die Verordnung betreffend Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslosen genau analysiert.

Verzeichnis:
o Was beinhaltet das neue Bundesgesetz?
o An wen richten sich die Überbrückungsleistungen?
o Wie muss die Vermögenssituation sein, damit Überbrückungsleistungen bezogen werden können?
o Wie gestalten sich die Überbrückungsleistungen?

WAS BEINHALTET DAS REVIDIERTE BUNDESGESETZ?

Das revidierte Bundesgesetz besagt, dass Personen, die nach dem 58. Altersjahr arbeitslos wurden und für die nach dem 60. Altersjahr die Arbeitslosenversicherung nicht länger zuständig ist, seit dem 1. Juli 2021 einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Dieser Anspruch gilt dann bis zum Be-zug einer Altersrente. Insofern sichern die Überbrückungsleistungen die Existenz von Personen, die we-nige Jahre vor dem Rentenalter ihre Arbeit verloren haben, bis zu dem Moment, an dem sie ihre Rente beziehen können, erläutert Patrick Stach.

AN WEN RICHTEN SICH DIE ÜBERBRÜCKUNGSLEISTUNGEN?

Die Überbrückungsleistungen sind für Personen gedacht, die nach ihrem 58. Lebensjahr ihre Stelle verloren haben und für die ab ihrem 60. Lebensjahr die Arbeitslosenversicherung nicht länger greift. Des Weiteren müssen diese Personen mindestens 20 Jahre in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz versichert gewesen sein, wobei mindestens fünf Jahre nach dem 50. Geburtstag erforderlich sind. Außerdem, erklärt Patrick Stach, müssen diese Personen während dieser Zeit ein Einkommen erzielt haben, das mindestens 75% der AHV-Höchstrente entspricht, also CHF 21’510 im Jahr 2021. Alternativ gelten auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Zudem ist ein Wohnsitz oder ständiger Aufenthaltsort der betreffenden Person in der Schweiz oder in einem Mitgliedsstaat der EFTA oder EU erforderlich. Die monatlichen Ausgaben der Person müssen außerdem die anrechenbaren Einnahmen übersteigen, fügt Patrick Stach hinzu.

WIE MUSS DIE VERMÖGENSSITUATION SEIN, DAMIT ÜBERBRÜCKUNGSLEISTUNGEN BEZOGEN WERDEN KÖNNEN?

Patrick Stach gibt zu bedenken, dass Überbrückungsleistungen nur ausgezahlt werden, wenn das private Vermögen weniger als CHF 50’000 (bei Alleinstehenden) beziehungsweise CHF 100’000 (bei Ehepaaren) beträgt. Immobilien, die von den Betreffenden selbst bewohnt werden, werden dabei nicht berücksichtigt. Vorsorgeguthaben aus der beruflichen Vorsorge wird, wenn es einen bestimmten Betrag über-steigt, zum Vermögen hinzugerechnet.

WIE GESTALTEN SICH DIE ÜBERBRÜCKUNGSLEISTUNGEN?

Die gesamte Überbrückungsleistung besteht aus einer jährlichen finanziellen Leistung und der Vergütung aus Krankheits- und Behinderungskosten. Dabei beläuft sich der jährliche Maximalbetrag der Überbrückungsleistungen auf CHF 44’123 für Alleinstehende und CHF 66’184 für Ehepaare. Krankheits- und Behinderungskosten werden separat jährlich in der maximalen Höhe von CHF 5’000 für Alleinstehende und CHF 10’000 für Ehepaare vergütet, sofern der maximale Betrag der Überbrückungsleistungen nicht erreicht wird. Zur Berechnung der jährlichen Überbrückungsleistung wird die Differenz zwischen den Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen ermittelt, erklärt Patrick Stach.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallen
Schweiz

fon ..: +41 (0)71 278 78 28
fax ..: +41 (0)71 278 78 29
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email : info@stach.ch

PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.

Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.

Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.

Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

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Der Mensch nutzt heute mehr denn je religiöse, politische und anderweitige Ideologien, um sein tagtägliches widernatürliches und asoziales Kulturverhalten vor Gott und der Welt zu rechtfertigen.

Würde der Mensch damit aufhören, sich widernatürlich und asozial zu verhalten, gäbe es für den Menschen auch keine individuellen und kulturellen Probleme, die nicht lösbar sind. Diese einfache und doch elementare Feststellung ist es, die der einfache Mensch heute trotz seiner Neigung zu Ausflüchten und Ablenkungen wieder ins Zentrum seines Weltbildes stellen muss, um den augenblicklichen Kurs der kulturellen Selbstzerstörung zu beenden. Dafür ist nicht nur der persönliche Vorsatz des Einzelnen, sondern auch die selbstverständliche Forderung an die tägliche Kulturgestaltung notwendig, sich stets an der Natur der Erde und an der besonderen sozialen Natur des Menschen zu orientieren. Erst wenn der Mensch diese essenzielle Notwendigkeit für seinen kulturellen Selbsterhalt begreift und einfordert, weiß er auch, was er von jeder Art der asozialen und widernatürlichen Willkür zu halten hat, die der Mensch heute so selbstverständlich über sich selbst und alle Lebewesen der Erde ausgießt – als gäbe es die Natur der Erde und die Natur des Menschen nicht.

Jede kleine „Sünde“ der widernatürlichen und asozialen Art, die der Einzelne und die Kultur heute an jedem Tag produziert, gleicht einem Stich ins Herz der Natur. Die dadurch entstehende Verletzung der Natur verursacht der heutige Mensch vor allem durch ein widernatürliches totalitäres Machtstreben über alles Leben der Erde. Wer sich von dieser traditionellen „Agenda“ einer sado-masochistisch sich organisierenden Standeskultur nicht lösen kann, weil er befürchtet, dadurch nicht länger überlebensfähig zu sein, übersieht, dass er durch seine Anpassung zu einem ständigen „Sünder“ wider die Natur der Erde und der menschlichen Natur wird und damit in die Gefahr gerät zu einer Metastase eines kulturellen Krebsgeschwüres zu werden. Dieses kulturelle Krebsgeschwür hat der Mensch bereits vor 5000 Jahren durch die Erfindung der Standeskultur erzeugt und bis heute so fortschrittlich kultiviert, dass es für den Menschen heute immer bedrohlicher wird.

Auf welche Weise sich daher ein Mensch auch für sein „Mitmachen“ entschuldigt und was immer er dafür als Ausrede verwenden mag – nichts davon wird die Folgen dafür mildern, dass der Mensch ständig widernatürlich und asozial agiert. Für diese fundamentale und essenzielle Tatsache gibt es keine Kompromisse und auch keine Möglichkeit, sich an einen Gott zu wenden, damit er ein widernatürliches Verhalten und Wirken verzeihen, entschuldigen und unwirksam machen möge. Was der Mensch tut, das bewirkt er auch am Leben selbst. Das ist das Faktum, das dem Menschen heute durch seine brisanten kulturellen Entwicklungen immer deutlicher vor Augen geführt wird. Für diese Entwicklungen kann der Mensch eine erhoffte Lösung nicht länger an einen Gott delegieren oder auf ein Morgen verschieben, weil das Morgen mit jedem neuen „normalen“ Kulturalltag immer unwahrscheinlicher wird.

Stellt sich der Mensch daher nicht dem einfachen aber essenziellen Tatsache, dass er auf eine völlig unsinnige und destruktive Weise widernatürlich und asozial agiert und dass er dieses Handeln als völlig „normal“ sanktioniert, dann gibt es nichts, was den Menschen vor den Konsequenzen dieser widernatürlichen Willkür bewahren kann. Nur der Entschluss, das Widernatürliche und das Asoziale nicht länger zu sanktionieren und am laufenden Band zu produzieren, kann dem Menschen eine konstruktive Zukunft bescheren.

Die kulturelle Selbstzerstörung des Menschen vollzieht sich heute vor allem durch das vom Menschen erfundene Mittel Geld, da der Mensch heute durch die Verwandlung der Kultur in einen Geldautomaten alles Leben auf der Erde in einer fortschrittlichen Weise ausbeutet und versklavt. Das immense Artensterben, das wir seit einigen Jahrzehnten registrieren, resultiert aus einer systematischen Reduzierung und Vergiftung der natürlichen Lebensräume, die der Mensch durch eine bodenlos gewordene kapitalistische Agenda verursacht hat und an jedem neuen Tag verursacht. Bereits die menschliche Einteilung der Lebewesen in Nutztiere und Nutzpflanzen und in verzichtbare Tiere und Unkraut, tragen dabei den gefährlichen Keim einer überaus zerstörerischen, holocaustartigen Ideologie in sich, die sich an jedem Tag durch die fortschrittliche, systematische Zerstörung der natürlichen Lebensräume erfüllt. Kommt der Mensch in Bezug auf diese bodenlose Selbstbezogenheit nicht zu einer natürlichen Besinnung, dann wird der Mensch bis 2035 das Natürliche und Menschliche so weit aus seinem Kulturleben ausgeschlossen haben, dass er nur noch eine geringe Chance hat, seine Existenz auf längere Sicht fortzusetzen. Ohne eine Gesinnungsänderung wird der Mensch früher oder später an der von ihm selbst erzeugten äußeren und inneren Selbstvergiftung scheitern.

Weitere aktuelle Artikel und Hintergrundinformationen zur gegenwärtigen Kulturentwicklung finden Sie auf der Internetseite: www.2035-der-Mensch-schafft-die-Menschlichkeit-ab.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Wolfgang Hauke
Herr Wolfgang Hauke
Sägmühleweg 10/1
75339 Höfen an der Enz
Deutschland

fon ..: 01573/1107697
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email : trilogie@mailbox.org

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