Tag: ‘google fonts’

Razzia bei Abmahn-Anwälten wegen Erpressung mit Google Fonts

22. Dezember 2022 um 13:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Durchsuchung und Vollstreckung bei Abmahnanwälten. Über 340.000,-EUR sichergestellt, wegen Betrug und Erpressung mit Google Fonts Abmahnungen.

Die Abmahnwelle wegen Google Fonts hat eine – aus unserer Sicht erfreuliche – Wendung genommen: Gestern durchsuchte nach übereinstimmenden Pressemeldungen die Polizei die Geschäftsräume eines Abmahnanwalts aus Berlin und dessen Mandanten „wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen“ .

Wieviel hatten die Abmahnanwälte eingesackt?
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurden durch die Polizei in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden Durchsuchungsbeschlüsse und zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt.

Bei der bekannten Höhe der Forderung von 170,-EUR und hunderttausenden Abmahnschreiben hätten knapp 2.000 Leute gezahlt, was in etwa der gepfändeten Summe entspricht. Allerdings gingen auch über 400 Anzeigen von Abgemahnten bei der Staatsanwaltschaft ein. Bleibt zu hoffen, dass die Leute, die das „Vergleichsangebot“ aus Sorge vor einem Zivilverfahren annahmen und die Zahlung leisteten, ihr Geld bald zurückerhalten.

Was sagt die Staatsanwaltschaft zu der Durchsuchung bei den Abmahn-Anwälten?
Dass die behaupteten Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht bestanden, soll den Beschuldigten dabei bewusst gewesen sein. Entsprechend sollen sie auch gewusst haben, dass für die Angeschriebenen kein Anlass für einen entsprechenden Vergleich bestand, da sie die angeblichen Forderungen gerichtlich nicht hätten durchsetzen können. Die Androhung eines Gerichtsverfahrens soll daher tatsächlich nur mit dem Ziel erfolgt sein, die Vergleichsbereitschaft zu wecken.

Quelle: Pressemeldung der Berliner Staatsanwaltschaft
Auch die aufgeführten Abmahngründe als Schadensersatz für einen „Kontrollverlust“ des Betroffenen und ein „individuelles Unwohlsein“ dürften damit vom Tisch sein.

Mehr zu dem Thema „Durchsuchungen bei Abmahnanwälten“:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1277538.php
https://www.golem.de/news/generalstaatsanwaltschaft-berlin-google-fonts-abmahner-bundesweit-wegen-erpressung-durchsucht-2212-170671.html
https://www.heise.de/news/Google-Fonts-Durchsuchungen-wegen-Abmahnbetrugs-vermeintlicher-Datenschuetzer-7440620.html
https://www.da-agency.de/razzia-bei-abmahn-anwaelten-wegen-erpressung-mit-google-fonts/

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Stufen die großen Suchmaschinen eine Webseite als relevant zu einem Keyword / Suchbegriff ein, so profitiert eine auf dieser Webseite verlinkter Inhalt ebenfalls davon (Link-Juice). Dies gilt im Umgekehrten Fall genauso: Eine große Anzahl Backlinks von Spam-Seiten niedriger Qualität, können die verlinkten Seiten ebenfalls runterziehen. Bei der Suchmaschinenoptimierung ist es wichtig, kontinuierlich zu arbeiten, bzw. die erzielten Ergebnisse immer wieder zu überprüfen und ggf. geeignete SEO Maßnahmen zu ergreifen. Updates der Google Algorithmen Panda und Penguin haben in den letzten Jahren für einige Bewegung in den SERPS (Search Engine Result Pages) gesorgt.

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Google Schriften – Schadensersatz bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht

20. Februar 2022 um 17:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Was muss man bei der Einbindung von Google Fonts beachten und was bedeutet die Entscheidung des Landgerichts München im Bezug auf Schadensersatz?

Einbindung von Google Schriften

Was muss man bei der Einbindung von Google Fonts beachten und was bedeutet die Entscheidung des Landgerichts München? Google stellt auf https://fonts.google.com/ eine sehr schöne Auswahl von Schriftarten unter Apache Lizenz (Version 2.0) zur Verfügung. Diese Schriftarten sind für eine kostenlose Nutzung freigegeben.

Auf sehr vielen Websites werden die Google Fonts benutzt und kaum jemandem fällt es auf. Daher ist dringend eine Sensibilisierung erforderlich.

Einbindung in die Website

Wie erfolgt nun die Einbindung der Google Fonts?  In der statischen Variante wird die gewünschte Schriftart heruntergeladen und erneut in den eigenen Webspace hochgeladen, von dort aus wird die Datei lokal in die Website eingebunden. Zum Beispiel im Format TTF, WOFF bzw. WOFF2.
Bei dem Besuch einer solche Internetseite, wird keine Verbindung zu Google-Servern aufgebaut. Diese Variante ist daher datenschutzrechtlich und persönlichkeitsrechtlich in dieser Form unkritisch.
In der dynamischen Variante besteht die Möglichkeit, ein Code-Snippet in den HTML-Code der Webseiten einzubinden, entweder per @import oder .

Diese Variante ist rechtlich problematisch.

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

Das Landgericht München hat nun entschieden, dass dem Kläger gegen die Websitebetreiberin ein Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe seiner IP-Adressen an Google hat.

Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers an Google verletze dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB.

Eine dynamische IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO statt. Diesbezüglich ist eine abstrakte Bestimmbarkeit ausreichen. Der Besucher könnte mit behördlicher Hilfe bestimmen, wer die Website besucht hat. Die konkrete Nutzung der Verknüpfungsmöglichkeit vom Websitebetreiber ist nicht erforderlich.

Fehlende Einwilligung der Datennutzung

Die Beklagte hatte unstreitig keine Einwilligung für die Weitergabe der dynamischen IP-Adressen an Google von ihren Besuchern eingeholt hatte (vgl. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO). Weiterhin ist es nicht möglich sich auf ein berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO zu berufen.

Die Websitebesucher sind auch nicht verpflichtet, die eigene IP-Adresse zu verbergen, beispielsweise per VPN. Das ist nicht der Sinn des Datenschutzrechts. Es steht der Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Fokus.

Schadensersatz wegen individuellen Unwohlseins

Das Landgericht München sprach dem Kläger Schadensersatz zu, da durch die Datenweitergabe an Google ein Kontrollverlust entstanden ist. Dabei wurde berücksichtigt, dass die IP-Adresse an einen Server von Google in die USA weitergeleitet wurde.

Bedeutung des Urteils

Man wird die Rechtsprechung abwarten müssen. Sollte sich dieser Trend durchsetzen, wird es in diesem Zusammenhang noch einige Abmahnungen und Schadensersatzforderungen geben.

Unterstützung durch die ELBKANZLEI Hamburg Schadensersatz bei Markenverletzungen

Fragen zu diesem Artikel „Schadensersatz bei Markenverletzungen“ können Ihnen die erfahrenden

Fachanwälte der ELBKANZLEI beantworten.

Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Urheberrechts umfassen insbesondere folgende Themen:

Wir entwerfen und prüfen Verträge mit urheberrechtlichem Bezug, wie Lizenz-, Software, Bildlizenz- und Künstlerverträge.

Wir verfolgen Urheberrechtsverletzungen aller Art und machen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend. Beginnend mit der außergerichtlichen Abmahnung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung im Wege der einstweiligen Verfügung und/oder einer Klage.

Wir begleiten und beraten unsere Mandanten bereits vor der Herstellung ihrer Werke. Wir prüfen diesbezüglich die zu erfüllenden Anforderungen an einer persönlichen geistigen Schöpfung und das Vorliegen entgegenstehender Rechte Dritter (Miturheber etc.).

Wir schützen unsere Mandanten vor der unberechtigten Inanspruchnahme wegen des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen. Wir überprüfen etwaig abzugebende Unterlassungserklärungen, Verjährungsfristen und minimieren vorhandene Kostenrisiken.

Weitere Informationen können Sie unserer Startseite zum Markenrecht entnehmen: https://www.elbkanzlei.com/rechtsgebiete/gewerblicher-rechtsschutz-ip/markenrecht/

Wenn Sie mehr über unsere Maßnahmen für gewerblichen Rechtsschutz wissen wollen, lesen Sie gerne unsere regelmäßig veröffentlichen Blogartikel in unserem Magazin.

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