Tag: ‘Ferkel’

Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro umfassendes Videomaterial aus einem Schweinehaltungsbetrieb im Münsterland.

Ein Recherche-Team hatte die Bilder in der Zeit von Ende November 2022 bis Februar 2023 erstellt. Auf den Bildaufnahmen sind kranke und zum Teil schwer verletzte Schweine zu sehen. Die bei den Tieren zu sehenden Symptome lassen vermuten, dass sie vermutlich nicht hinreichend tierärztlich behandelt wurden, obwohl eine Behandlung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenso ist eine Krankenbucht verpflichtend, die jedoch auf den Aufnahmen nicht erkennbar und vermutlich auch nicht vorhanden ist. „Einige der Tiere haben schwerwiegende Verletzungen und werden einfach sich selbst überlassen“, so Denise Weber vom Deutschen Tierschutzbüro.

Das Videomaterial wurde veterinärmedizinisch von dem Verein „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“ begutachtet. In dem Gutachten kommen Dr. med. vet. Claudia Preuß-Ueberschär und Dr. med. vet. Julia Pfeiffer-Schlichting zu dem Ergebnis, dass in diversen Fällen Schweinen länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt worden sind und damit gegen § 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen worden ist. Damit würde der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt sein.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte Ende Mai Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Nun hat die Staatsanwaltschaft in Münster die Ermittlungen aufgenommen (AZ 540 Js 1837/23). „Wir erhoffen uns eine gerechte Strafe für die Verantwortlichen, Tierquälerei darf nicht unbestraft werden“ so Weber.

Dem Deutschen Tierschutzbüro ist es wichtig zu betonen, dass solche Aufdeckungen nicht den bedauerlichen Einzelfall darstellen. „Seit Jahren veröffentlichen wir und andere Tierrechtsorganisationen immer wieder erschreckendes Bildmaterial aus Tierhaltungsbetrieben. Von einem Einzelfall kann hier wirklich nicht mehr die Rede sein“, so Weber abschließend. Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt allen Menschen, die solch eine Tierquälerei nicht unterstützen möchten, die rein pflanzliche Lebensweise.

Weitere Informationen zu diesem Fall: https://www.tierschutzbuero.de/alltag-schweinehaltung-mit-louisa-dellert

Bildmaterial senden wir auf Anfrage gerne zu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

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und muss sich jetzt vor Gericht verantworten – 08.12.2022 Demo vor Amtsgericht Nordhorn

Vor 2 Jahren veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus verschiedenen Schweinemastanlagen. U.a. auch aus einem Betrieb in der Ortschaft Ohne, Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen). Der Betrieb hatte in der Vergangenheit u.a. auch die Firma Tönnies (in Sögel) beliefert, das Schlachtunternehmen stellte nach Bekanntwerden der Vorwürfen die Zusammenarbeit ein.

Die Videoaufnahmen, die im Herbst 2020 in dem Mastbetrieb in der Ortschaft Ohne entstanden sind, zeigen sehr verdreckte Buchten. Einige der Tiere waren stark zerkratzt, abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen auf. Kranke und verletzte Tiere wurden von den Verantwortlichen nicht ordnungsgemäß tierärztlich behandelt und separiert. Auf den Videoaufnahmen fiel vor allem ein Tier auf, das eine erheblich blutende und eitrige Verletzung hatte. „Es hing der halbe Darm aus dem Tier heraus, so etwas habe ich noch nie gesehen“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Die versteckten Kameras dokumentierten zudem, dass zusätzlich zu diesem Tier auch noch drei weiteren schwer kranken Schweinen mindestens drei Tage lang nicht geholfen wurde. Am vierten Tag kam der behandelnde Tierarzt des Betriebes, begutachtete die kranken Schweine und ordnete eine sofortige Nottötung an. Diese erfolgte allerdings erst drei qualvolle Tage später. Mit einem Gewehr versuchte der Landwirt dann die Tiere zu erschießen, was nicht gelang. Nach dem Schuss liefen die Schweine regelrecht durch den Stall. Dem Mäster war dies egal, denn er überließ die Tiere sich selbst und ging einfach aus dem Stall. Die Tiere starben später qualvoll. „Wer Tiere vorsätzlich so sehr leiden lässt, gehört bestraft“, so Peifer. Das dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, müsste der Landwirt eigentlich wissen, schließlich ist er im Hauptberuf für die Landwirtschaftskammer NRW tätig und hält u. a. Vorträge. Im Nebenberuf betreibt er mit seinem Bruder und Vater die Mastanlage mit rund 1.000 Tieren.

Die Filmaufnahmen sind dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt worden. Nach kurzer Sichtung wurde sofort das zuständige Veterinäramt in Bad Bentheim Ende November 2020 über die Missstände in dem Betrieb informiert. Nach der detaillierten Aufbereitung und juristischen Prüfung wurde Anfang Dezember 2020 Strafanzeige gegen den Betreib bei der für Landwirtschaft zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet. Diese hatte vor einigen Wochen 2 Strafbefehle zu je 80 Tagessätzen (zu je 70 Euro – also 5.600 Euro) erlassen. Gegen diese Strafbefehle sind die Verantwortlichen vorgegangen, aus diesem Grund kommt es am 08.12.2022 vor dem Amtsgericht Nordhorn zur Verhandlung. „Aus unser Sicht müsste die Strafe deutlich höher ausfallen, denn die Videoaufnahmen belegen massive Tierquälerei“ so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro moniert, dass bei Tierquälerei nicht konsequent durchgegriffen wird. „Immer wieder veröffentlichen wir vom Deutschen Tierschutzbüro oder andere Organisationen erschreckendes Bildmaterial, doch in den meisten Fällen werden die Täter nicht verurteilt“ so Peifer abschließend. Die Tierrechtsorganisation empfiehlt daher die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.

Verhandlung:
Die öffentliche Verhandlung findet am 08.12.2022 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Nordhorn (Saal 41) statt. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt. Aktenzeichen NZS 6 Cs 1102 Js 76010/20 (658/22).

Demonstration:
Wann: 08.12.2022 in der Zeit von 08:30 – 09:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Nordhorn (Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V. (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/landwirt-vor-gericht

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Nach Strafanzeige durch das Deutsches Tierschutzbüro wurden die Täter*innen nun verurteilt

Tierrechtler*innen haben im Jahr 2017 sechs Monate lang in einer der größten Schweinezucht-Anlagen im Landkreis Rotenburg in Niedersachsen gefilmt und die Abläufe dokumentiert. In dieser Zeit sind über 100 Std. Videomaterial entstanden. Immer wieder schlichen sich die Aktivist*innen nachts in die Anlage, in der ca. 2.500 Zuchtsauen mit mehreren zehntausend Ferkeln gehalten werden und installierten dabei versteckte Kameras. So konnten die grausamen Praktiken in dem Großbetrieb dokumentiert werden. Die Aufnahmen zeigten, dass die Kastenstände (Käfige) in denen die Sauen gehalten werden, systematisch viel zu klein waren. Etwa 20 % weniger als gesetzlich vorgeschrieben, stand den Tieren zu jener Zeit zur Verfügung. „Damit lag damals ein klarer Verstoß gegen die Tierschutz-Nutztierverordnung vor. Die Sauen können sich in solch engen Kastenständen noch nicht einmal umdrehen“ kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.

Auch waren an vielen Stellen im Betrieb die Kotspalten im Ferkelbereich zu groß. Neugeborene Ferkel rutschten durch die Spalten und starben qualvoll. Besonders pikant war auch, dass bei den nächtlichen Dokumentationen ein Medikament vorgefunden wurde, das dazu dient, Geburten bei Sauen einzuleiten. Auf den Zuchtkarten wurde sogar der geplante Geburtstermin notiert, bei der Geburt selbst waren die Mitarbeitenden aus dem Betrieb aber nicht anwesend, wie die Aufnahmen zeigten. Daraus folgte, dass dutzende von Ferkel starben und niemand sich darum kümmerte. „Dadurch wird wieder deutlich, dass Tiere in solchen Betrieben als Produkteinheit gesehen werden. Der Tod ist einkalkuliert“ so Peifer. In einigen Nächten waren die Tierrechtler*innen anwesend und konnten zumindest ein paar Ferkeln helfen und sie aus den Kotspalten befreien.

Der Hauptvorwurf war und ist aber, dass kranke und verletzte Ferkel nicht tierärztlich versorgt worden sind, sondern einfach so lange auf den Boden geschlagen wurden, bis sie vermeintlich tot waren. „Die versteckten Kameras filmten mehrfach diese gesetzeswidrige Praktik. Besonders erschütternd ist, dass mindestens ein Ferkel diesen Gewaltakt überlebte und anschließend qualvoll im Mülleimer verendete“, so Peifer.
Im Sommer 2017 hatte das Deutsche Tierschutzbüro zusammen mit RTL SternTV das Bildmaterial in die Öffentlichkeit gebracht. Die Empörung war groß, denn die Aufnahmen zeigten erstmalig solch einen brutalen Umgang mit Tieren. Entsprechend groß war damals auch das Medieninteresse. Bei einer auf Change.org gestarteten Petition forderten 80.000 Menschen, dass die Täter*innen verurteilt und bestraft werden. „Damals haben wir eine zehnseitige Strafanzeige erstattet und das gesamte Bildmaterial der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt“ so Peifer.

2018 kam es dann überraschend zur Einstellung. In der Begründung hieß es, dass basierend auf den Aufnahmen nicht zweifelsfrei bewiesen werden könne, dass den Tieren erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden ist. Dies sei erforderlich für die Erfüllung einer Straftat. Erstaunlicherweise war die Staatsanwaltschaft bei den Ferkeln, die sich in den zu großen Kotschlitzen verfangen hatten, schon der Meinung, dass hier den Tieren erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden sei. Hier würde aber der Vorsatz fehlen und zudem hätte es ja auch sein können, dass Mitarbeitende des Betriebes doch noch die Tiere aus der misslichen Lage hätten befreien können. „Das ist mit Abstand die absurdeste Einstellungsbegründung einer Staatsanwaltschaft, die ich jemals gelesen habe. Offenbar hatte niemand Interesse daran, richtig zu ermitteln“ empört sich Peifer.

Nachdem die Tierrechtler*innen dann Beschwerde gegen die Einstellung eingereicht hatten, ging man dem Sachverhalt offenbar tiefer auf den Grund und es kam dann zu einer Verurteilung der Täter*innen per Strafbefehl. Auf den Bildaufnahmen ist eine Frau zu sehen, die mehrere Ferkel auf den Boden schlug um sie unsachgemäß zu töten. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, der Betreiber der Anlage zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (AZ 1102 Js 64585/17, Staatsanwaltschaft Oldenburg). „Wir hätten uns natürlich deutlich höhere Strafen gewünscht, wer Tiere so brutal quält, gehört ins Gefängnis. Dennoch sind wir erleichtert, dass es nach s noch zu einer Verurteilung gekommen ist“. Die Tierrechtler*innen verweisen darauf, dass es in den meisten Fällen von Tierquälerei in landwirtschaftlichen Betrieben nicht zu einer Verurteilung kommt und wenn, dann ist die Strafe so gering, wie auch in diesem Fall, dass es keine wirkliche Abschreckung und Strafe ist. „Wer den Tieren wirklich helfen will, der sollte aufhören, sie zu essen und sich pflanzlich ernähren. Alle Tiere wollen leben“ so Peifer abschließend.

Weitere Informationen hier.

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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