Tag: ‘Strafe’

vor Amtsgericht Nordhorn (Niedersachsen)

Das Deutsche Tierschutzbüro veröffentlichte Ende 2020 Videomaterial aus verschiedenen Betrieben, die in der Vergangenheit auch an Tönnies geliefert haben. Dabei fiel besonders eine Schweinemast in der Ortschaft Samern im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) auf. Die Aufnahmen zeigen, dass in dem Betrieb gegen Gesetze verstoßen wurde. So waren die Stallungen und Buchten zum Teil sehr verdreckt. Einige der Tiere waren stark verkratzt, abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen auf. Kranke und verletzte Tiere wurden nicht ordnungsgemäß (tierärztlich) behandelt und separiert, wie versteckte Kameras dokumentierten.

So wurde in dem Mastbetrieb in Samern ein Schwein, das schwer krank war und dringend tierärztliche Hilfe benötigt hätte, einfach in den Zwischengang gelegt, ohne Zugang zu Wasser und Futter. Die versteckten Kameras dokumentierten tagelang, wie der Landwirt immer wieder an dem kranken Schwein vorbeiging oder sogar über das Tier stieg, weil es ihm im Weg lag. „Der Landwirt hat das Tier dort abgelegt, damit es jämmerlich stirbt. Ich will mir nicht vorstellen müssen, welche Höllenqualen es in seinem Todeskampf erleiden musste“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros. Erst nach mehreren Tagen ohne Wasser und Futter machte der Landwirt Anstalten, das völlig abgemagerte und erschöpfte Tier mit einer sogenannten Nottötung zu erlösen. Dazu versuchte der Mäster, mit einem Bolzenschussgerät einen kleinen Bolzen in den Kopf des Tieres zu schießen, was jedoch nicht gelang. Auch der zweite Schuss hatte keinen Erfolg. Das Tier zeigte immer noch deutliche Anzeichen von Bewusstsein, was der Landwirt aber nicht mehr mitbekam, da er die Tür hinter sich zumachte und das Tier wieder sich selbst überließ. „Eigentlich hätte nach dem Bolzenschuss der todbringende Kehlschnitt erfolgen müssen. Dieser Landwirt muss zu Rechenschaft gezogen werden, da er ganz bewusst ein Tier massiv leiden ließ“, fordert Peifer. Das dies kein Einzelfall in dem Betrieb war zeigt sich daran, dass in der Kadavertonne des Betriebes ein Schwein vorgefunden worden ist, dass ein Bolzenschuss Einschuss hatte, aber keinen gesetzlich vorgeschriebenen Kehlschnitt.

Dabei handelt es sich bei der Mastanlage um einen kleinen, „regionalen“ Betrieb mit rund 1.000 Tieren, eher der „Bauer um die Ecke“. Laut Facebook-Seite des Landwirts ist dieser aktives Mitglied der Gruppierung „Landwirtschaft verbindet“ (LSV). Die Gruppierung demonstriert regelmäßig mit Traktoren für mehr Beachtung von Landwirt*innen und verurteilt nächtliche Stallkontrollen und Filmarbeiten von Tierrechtler*innen. „Kein Wunder, dass die Verantwortlichen solcher Mastbetriebe nicht wollen, dass in ihren Stallungen gefilmt wird, wenn dort solche Tierquälerei stattfindet“, so Peifer. Auch die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast verurteile damals die Tierquälerei: „Die Videoaufnahmen sind erschreckend. Solche Missstände verurteile ich ausdrücklich.“

Die Filmaufnahmen sind dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt worden. Nach kurzer Sichtung wurde im November 2020 sofort das zuständige Veterinäramt in Bad Bentheim über die Missstände in dem Betrieb informiert. Nach der detaillierten Aufbereitung und juristischen Prüfung wurde dann Anfang Dezember 2020 eine Strafanzeige gegen den Betrieb bei der für Landwirtschaft zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet.

Daraufhin wurde Anfang 2022 ein Strafbefehl gegen den Landwirt in Höhe von 170 Tagessätzen erlassen, wogegen er vorgegangen ist. Aus diesem Grund kommt es am 01.08.2022 zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Nordhorn. „Vermutlich wird der Landwirt versuchen, eine geringere Strafe zu erzielen, indem er sein Verhalten als einmaliges Fehlversagen darstellt. Doch es ist natürlich unglaubwürdig, dass genau bei diesem einmaligen Fehler eine versteckte Kamera alles filmte zumal ein weiteres gequältes Schwein im Kadavereimer gefunden worden ist“, so Peifer.
Die Tierrechtler*innen empfehlen den Menschen, Fleisch sowie andere tierische Produkte durch pflanzliche Alternativen auszutauschen, denn nur so kann die Tierquälerei endlich nachhaltig beendet werden. „Wichtig ist mir zu sagen, dass kein Tier freiwillig in einen Schlachthof geht, denn Tiere wollen leben und nicht in einem Schlachthof getötet werden“, so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 01.08.2022 um 09 Uhr vor dem Amtsgericht Nordhorn (Saal 42) statt. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt.

Demonstration:
Wann: 01.08.2022 in der Zeit von 08 – 12 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Nordhorn (Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial auf dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/skrupelloser-landwirt-laesst-krankes-schwein-verenden/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Nach Strafanzeige durch das Deutsches Tierschutzbüro wurden die Täter*innen nun verurteilt

Tierrechtler*innen haben im Jahr 2017 sechs Monate lang in einer der größten Schweinezucht-Anlagen im Landkreis Rotenburg in Niedersachsen gefilmt und die Abläufe dokumentiert. In dieser Zeit sind über 100 Std. Videomaterial entstanden. Immer wieder schlichen sich die Aktivist*innen nachts in die Anlage, in der ca. 2.500 Zuchtsauen mit mehreren zehntausend Ferkeln gehalten werden und installierten dabei versteckte Kameras. So konnten die grausamen Praktiken in dem Großbetrieb dokumentiert werden. Die Aufnahmen zeigten, dass die Kastenstände (Käfige) in denen die Sauen gehalten werden, systematisch viel zu klein waren. Etwa 20 % weniger als gesetzlich vorgeschrieben, stand den Tieren zu jener Zeit zur Verfügung. „Damit lag damals ein klarer Verstoß gegen die Tierschutz-Nutztierverordnung vor. Die Sauen können sich in solch engen Kastenständen noch nicht einmal umdrehen“ kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.

Auch waren an vielen Stellen im Betrieb die Kotspalten im Ferkelbereich zu groß. Neugeborene Ferkel rutschten durch die Spalten und starben qualvoll. Besonders pikant war auch, dass bei den nächtlichen Dokumentationen ein Medikament vorgefunden wurde, das dazu dient, Geburten bei Sauen einzuleiten. Auf den Zuchtkarten wurde sogar der geplante Geburtstermin notiert, bei der Geburt selbst waren die Mitarbeitenden aus dem Betrieb aber nicht anwesend, wie die Aufnahmen zeigten. Daraus folgte, dass dutzende von Ferkel starben und niemand sich darum kümmerte. „Dadurch wird wieder deutlich, dass Tiere in solchen Betrieben als Produkteinheit gesehen werden. Der Tod ist einkalkuliert“ so Peifer. In einigen Nächten waren die Tierrechtler*innen anwesend und konnten zumindest ein paar Ferkeln helfen und sie aus den Kotspalten befreien.

Der Hauptvorwurf war und ist aber, dass kranke und verletzte Ferkel nicht tierärztlich versorgt worden sind, sondern einfach so lange auf den Boden geschlagen wurden, bis sie vermeintlich tot waren. „Die versteckten Kameras filmten mehrfach diese gesetzeswidrige Praktik. Besonders erschütternd ist, dass mindestens ein Ferkel diesen Gewaltakt überlebte und anschließend qualvoll im Mülleimer verendete“, so Peifer.
Im Sommer 2017 hatte das Deutsche Tierschutzbüro zusammen mit RTL SternTV das Bildmaterial in die Öffentlichkeit gebracht. Die Empörung war groß, denn die Aufnahmen zeigten erstmalig solch einen brutalen Umgang mit Tieren. Entsprechend groß war damals auch das Medieninteresse. Bei einer auf Change.org gestarteten Petition forderten 80.000 Menschen, dass die Täter*innen verurteilt und bestraft werden. „Damals haben wir eine zehnseitige Strafanzeige erstattet und das gesamte Bildmaterial der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt“ so Peifer.

2018 kam es dann überraschend zur Einstellung. In der Begründung hieß es, dass basierend auf den Aufnahmen nicht zweifelsfrei bewiesen werden könne, dass den Tieren erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden ist. Dies sei erforderlich für die Erfüllung einer Straftat. Erstaunlicherweise war die Staatsanwaltschaft bei den Ferkeln, die sich in den zu großen Kotschlitzen verfangen hatten, schon der Meinung, dass hier den Tieren erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden sei. Hier würde aber der Vorsatz fehlen und zudem hätte es ja auch sein können, dass Mitarbeitende des Betriebes doch noch die Tiere aus der misslichen Lage hätten befreien können. „Das ist mit Abstand die absurdeste Einstellungsbegründung einer Staatsanwaltschaft, die ich jemals gelesen habe. Offenbar hatte niemand Interesse daran, richtig zu ermitteln“ empört sich Peifer.

Nachdem die Tierrechtler*innen dann Beschwerde gegen die Einstellung eingereicht hatten, ging man dem Sachverhalt offenbar tiefer auf den Grund und es kam dann zu einer Verurteilung der Täter*innen per Strafbefehl. Auf den Bildaufnahmen ist eine Frau zu sehen, die mehrere Ferkel auf den Boden schlug um sie unsachgemäß zu töten. Sie wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, der Betreiber der Anlage zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (AZ 1102 Js 64585/17, Staatsanwaltschaft Oldenburg). „Wir hätten uns natürlich deutlich höhere Strafen gewünscht, wer Tiere so brutal quält, gehört ins Gefängnis. Dennoch sind wir erleichtert, dass es nach s noch zu einer Verurteilung gekommen ist“. Die Tierrechtler*innen verweisen darauf, dass es in den meisten Fällen von Tierquälerei in landwirtschaftlichen Betrieben nicht zu einer Verurteilung kommt und wenn, dann ist die Strafe so gering, wie auch in diesem Fall, dass es keine wirkliche Abschreckung und Strafe ist. „Wer den Tieren wirklich helfen will, der sollte aufhören, sie zu essen und sich pflanzlich ernähren. Alle Tiere wollen leben“ so Peifer abschließend.

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email : info@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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