Tag: ‘Schweinemäster’

Veterinäramt spricht Tierhalteverbot aus

2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Das zuständige Veterinäramt in Hameln sprach bereits im vergangen Jahr ein Tierhalteverbot aus. Auf Grund des Urteils sperrt QS nun den Betrieb und die „Initiative Tierwohl“ entzieht dem Landwirt das Siegel. „Auch wenn wir uns höhere Strafen für Tierquälerei wünschen, so sehen wir in diesem Urteil einen Erfolg, denn in der Vergangenheit sind Tierquäler oft straffrei davon gekommen“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.

Im September 2022 veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) aus insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial. In allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequält, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der größten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der betroffenen Mastbetriebe liegt in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Mehrfach wurden Tierquälerei und Misshandlungen von Schweinen dokumentiert. In dem Vorzeigebetrieb werden rund 850 Mastschweine gehalten.

Damals präsentierte Westfleisch den Betrieb noch auf der firmeneigenen Website. Der Landwirt lachte in die Kamera, im Hintergrund war ein idyllischer Hof mit kleinen Stallungen zu sehen. Die Mastanlage wurde als familiengeführt und mit dem Image vom „Bauern von nebenan“ dargestellt. „Die PR-Fotos und der Eintrag auf der Westfleisch-Website wurden allerdings recht schnell offline genommen, als wir das Bildmaterial aus dem Stall veröffentlicht haben“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

Die Bauernhofidylle sucht man zudem vergeblich auf den Undercover Aufnahmen von ANINOVA. Ein Schwein fällt auf dem Videomaterial besonders auf, da es einen blutigen Ringelschwanz hat. Eine tierärztliche Behandlung erfolgte nicht. Doch das war kein Einzelfall, gleich dutzende kranke und verletzte Tiere sind auf den Bildaufnahmen zu sehen. Weitere, versteckte Kameras, die im Stall montiert waren, filmten, wie der Landwirt diese kranken Tiere nicht behandelt, sondern einfach an ihnen vorbeiging. Später zeigen die Aufnahmen, wie der Landwirt die Tiere unter illegalem Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat. „Die Bilder haben mich damals sprachlos gemacht“, erinnert sich Peifer.
Die Tierrechtsorganisation hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet (AZ 1106 Js 25990/22). Nach Abschluss der Ermittlungen wurde ein Strafbefehl über 110 Tagessätze erlassen, gegen diesen ist der Landwirt rechtlich vorgegangen. Daher kam es zum Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht in Hameln. U.a. wurde vor Gericht eine Gutachterin angehört. Sie hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg das von ANINOVA eingereichte Bildmaterial bewertet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass in 14 Fällen Schweinen erheblich Leid und Schmerzen zugefügt worden sind und dass dadurch der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt ist. Konkret zeigte sie auf, dass die Tiere stark erkrankt waren, ihnen aber nicht vom Tierhalter geholfen wurde. Es wurde teilweise über 19 Tage kein Tierarzt informiert oder das Tier in eine Krankenbucht gebracht. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben. „Die Tiere wurden einfach sich selbst überlassen“, sagt Peifer. Besonders schockierend war die Auswertung der Betreuungszeit pro Tier, die der Landwirt und seine Mitarbeitenden aufbrachte. Demnach betrug diese insgesamt nur 0,5 – 1 Sekunde pro Tier und Tag. „Völlig absurd, dass sich der Landwirt bis heute als Vorzeigebetrieb bezeichnet“, so Peifer.

Auch wurde vor Gericht eine Mitarbeiterin des zuständigen Veterinäramts in Hameln angehört. Das Veterinäramt wurde damals auch von ANINOVA (damals noch Deutsches Tierschutzbüro) informiert. Bei einer unangekündigten Kontrolle in dem Betrieb wurde die Tierquälerei ebenfalls festgestellt und u.a. die Nottötung von elf erkrankten und geschwächten Schweinen angeordnet. In den folgenden Monaten wurde der Betrieb achtmal vom Veterinäramt kontrolliert, immer wieder wurden zum Teil massive Tierschutzverstöße vorgefunden. Mitte 2023 hat das Veterinäramt dann ein Tierhaltungsverbot gegen den Betreiber erlassen. Im Gerichtssaal sagte die Amtsveterinärin, dass dem Landwirt „Empathie gegenüber den Schweinen gefehlt“ habe. Das wurde auch dadurch deutlich, dass der Landwirt bei einer Kontrolle lieber frühstücken ging, als den Veterinären die Stalltür zu öffnen.

Der Landwirt selbst verstickte sich vor Gericht in massive Widersprüche und wirkte unglaubwürdig. Die Richterin sah keine Reue in Hinblick auf das Fehlverhalten des Landwirts und verurteilte ihn zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), damit gilt der Landwirt als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. „Wir würden uns natürlich deutlich höhere Strafen wünschen, aber wir sind zufrieden mit dem Urteil“, so Peifer und ergänzt: „In den meisten Fällen von Tierquälerei passiert am Ende überhaupt nichts“.
Nach dem Urteil reagierte auch QS und sperrte den Betrieb für den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen Supermärkten. Auch die Initiative Tierwohl reagierte und entzog dem Landwirt das Siegel. Bereits im letzten Jahr hatte Westfleisch die Zusammenarbeit mit dem Landwirt beendet.

Abschließend verweist Jan Peifer darauf, dass diese Verurteilung nur auf die Aktivitäten des Vereins ANINOVA zurückzuführen sind. „Ohne uns hätte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett. Tiere kann man letztlich nur schützen, wenn wir sie nicht essen“, so Peifer. Laut Auskunft der Bundesregierung wird durchschnittlich nur alle 17 Jahren eine Mastanlage in Deutschland kontrolliert, in Niedersachsen durchschnittlich sogar nur alle 21 Jahre.
Bildmaterial kann angefordert werden.

Weitere Informationen: https://aninova.org/news/westfleisch-schweinemaester-tierhalteverbot-und-vorstrafe

Bildmaterial kann angefordert werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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und muss sich jetzt vor Gericht verantworten – 08.12.2022 Demo vor Amtsgericht Nordhorn

Vor 2 Jahren veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus verschiedenen Schweinemastanlagen. U.a. auch aus einem Betrieb in der Ortschaft Ohne, Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen). Der Betrieb hatte in der Vergangenheit u.a. auch die Firma Tönnies (in Sögel) beliefert, das Schlachtunternehmen stellte nach Bekanntwerden der Vorwürfen die Zusammenarbeit ein.

Die Videoaufnahmen, die im Herbst 2020 in dem Mastbetrieb in der Ortschaft Ohne entstanden sind, zeigen sehr verdreckte Buchten. Einige der Tiere waren stark zerkratzt, abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen auf. Kranke und verletzte Tiere wurden von den Verantwortlichen nicht ordnungsgemäß tierärztlich behandelt und separiert. Auf den Videoaufnahmen fiel vor allem ein Tier auf, das eine erheblich blutende und eitrige Verletzung hatte. „Es hing der halbe Darm aus dem Tier heraus, so etwas habe ich noch nie gesehen“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Die versteckten Kameras dokumentierten zudem, dass zusätzlich zu diesem Tier auch noch drei weiteren schwer kranken Schweinen mindestens drei Tage lang nicht geholfen wurde. Am vierten Tag kam der behandelnde Tierarzt des Betriebes, begutachtete die kranken Schweine und ordnete eine sofortige Nottötung an. Diese erfolgte allerdings erst drei qualvolle Tage später. Mit einem Gewehr versuchte der Landwirt dann die Tiere zu erschießen, was nicht gelang. Nach dem Schuss liefen die Schweine regelrecht durch den Stall. Dem Mäster war dies egal, denn er überließ die Tiere sich selbst und ging einfach aus dem Stall. Die Tiere starben später qualvoll. „Wer Tiere vorsätzlich so sehr leiden lässt, gehört bestraft“, so Peifer. Das dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, müsste der Landwirt eigentlich wissen, schließlich ist er im Hauptberuf für die Landwirtschaftskammer NRW tätig und hält u. a. Vorträge. Im Nebenberuf betreibt er mit seinem Bruder und Vater die Mastanlage mit rund 1.000 Tieren.

Die Filmaufnahmen sind dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt worden. Nach kurzer Sichtung wurde sofort das zuständige Veterinäramt in Bad Bentheim Ende November 2020 über die Missstände in dem Betrieb informiert. Nach der detaillierten Aufbereitung und juristischen Prüfung wurde Anfang Dezember 2020 Strafanzeige gegen den Betreib bei der für Landwirtschaft zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet. Diese hatte vor einigen Wochen 2 Strafbefehle zu je 80 Tagessätzen (zu je 70 Euro – also 5.600 Euro) erlassen. Gegen diese Strafbefehle sind die Verantwortlichen vorgegangen, aus diesem Grund kommt es am 08.12.2022 vor dem Amtsgericht Nordhorn zur Verhandlung. „Aus unser Sicht müsste die Strafe deutlich höher ausfallen, denn die Videoaufnahmen belegen massive Tierquälerei“ so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro moniert, dass bei Tierquälerei nicht konsequent durchgegriffen wird. „Immer wieder veröffentlichen wir vom Deutschen Tierschutzbüro oder andere Organisationen erschreckendes Bildmaterial, doch in den meisten Fällen werden die Täter nicht verurteilt“ so Peifer abschließend. Die Tierrechtsorganisation empfiehlt daher die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.

Verhandlung:
Die öffentliche Verhandlung findet am 08.12.2022 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Nordhorn (Saal 41) statt. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt. Aktenzeichen NZS 6 Cs 1102 Js 76010/20 (658/22).

Demonstration:
Wann: 08.12.2022 in der Zeit von 08:30 – 09:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Nordhorn (Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V. (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/landwirt-vor-gericht

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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