Archiv: Oktober 2019

Ihr Scheidungsanwalt in Berlin als kompetenter Partner für die Regelung der Trennung und Scheidung: als Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht sowie Mediator helfe ich Ihnen, Streit zu vermeiden

Sind Sie von einer Trennung oder Scheidung betroffen? Möglicherweise stehen Sie vor der Entscheidung, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen oder Ihr Ehegatte hat Ihnen eröffnet, dass er die Scheidung will. Was bedeutet das für Ihre Finanzen? Wer muss aus dem Haus ausziehen und wer zahlt die Kredite weiter? Wo leben künftig die Kinder? Was kostet eine Scheidung und wie lange dauert sie? Braucht man für die Scheidung einen Anwalt und gibt es einen gemeinsamen Anwalt?

Ihr Scheidungsanwalt hilft!
Als Anwalt für Scheidungen und Familienrecht in Berlin begleite ich tagtäglich Ehegatten bei der Regelung der komplexen Probleme bei Trennung und Ehescheidung. Ich kläre mit Ihnen, wer wie viel Unterhalt zu zahlen hat. Eine Gütertrennung ist nötig und der Zugewinnausgleich muss geregelt werden. Auch Ihre Renten werden im Versorgungsausgleich geteilt. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bei der Scheidung Haus und Kredite vorhanden sind. Bei einer Unternehmerscheidung bzw. bei der Trennung und Scheidung von Selbstständigen sind spezielle Kenntnisse erforderlich.

Wie können Streit und hohe Kosten bei einer Scheidung vermieden werden?
Hohe Scheidungskosten lassen sich durch eine gemeinsame Regelung in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden. Sehr belastend ist auch der Nervenkrieg, den ein mehrjähriges Scheidungsverfahren bedeuten würde. Sind Kinder vorhanden, sind sie oft die Leidtragenden. All das vermeidet eine zügige und faire Einigung. Das Scheidungsverfahren ist letztlich nur noch eine Formalie.

Eine Scheidung ist etwas anderes als ein Verkehrsunfall!
Bei einer Scheidung spielen Emotionen eine große Rolle. Eine Trennung und Scheidung greift tief in Ihre finanziellen und familiären Verhältnisse ein – eine Lösung muss alle komplexen Fragen erfassen. Praktische Regelungen sind vom Scheidungsanwalt gefragt, nicht nur eine korrekte Anwendung des Familienrechts. Und bei alledem sollten die Kosten möglichst gering gehalten werden.

Ljoscha Reister – Ihr Rechtsanwalt für Familiensachen in Berlin (www.scheidungsrechtsanwalt.com)
Mit meiner mehr als 20-jährigen Erfahrung als Scheidungsanwalt konzentriere ich mich darauf, mit Ihnen zusammen eine optimale Lösung in finanzieller wie persönlicher Hinsicht zu erarbeiten. Dabei sparen Sie Nerven und viel Geld. Am Ende des Einigungsprozesses entwerfe ich einen Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag, den Sie schließlich bei einem Notar beurkunden. Das Scheidungsverfahren beim Familiengericht ist dann nur noch eine formale Beendigung Ihrer Ehe und keine Schlammschlacht.

Welches sind die Schritte zu einer Trennungsvereinbarung und Scheidung?
In der ganz überwiegenden Mehrzahl meiner Verfahren führe ich Ehegatten gemeinsam zu einer Lösung und kann Streitigkeiten vor Gericht vermeiden. Der Weg zu einer Regelung der Trennung und Scheidung ist folgender:

Ich nehme mir viel Zeit für Ihr Anliegen im Rahmen einer Erstberatung.
Wir klären dabei, wie Sie mit einer Scheidungsvereinbarung umfassend
alle familienrechtlichen Probleme lösen.

Im zweiten Schritt kommt häufig Ihr Ehepartner hinzu. Es werden verschiedene
Möglichkeiten einer Einigung besprochen.

Ich entwerfe in der Regel eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Diese kann Ihr Ehegatte gerne auch durch einen eigenen Rechtsanwalt prüfen
lassen. Der Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag wird dann vor einem Notar
unterschrieben.

Zum Abschluss spricht das Familiengericht die Scheidung Ihrer Ehe aus. Da
sämtliche Streitpunkte bereits im Vertrag geregelt sind, handelt es sich hierbei
nur noch um eine Formalie. Dabei ist ein Rechtsanwalt nötig, ein zweiter Anwalt
kann meist vermieden werden.

Mit einem Ehevertrag kann Klarheit geschaffen werden!
Viele Probleme lassen sich dadurch vermeiden, dass vor oder in der Ehe ein Ehevertrag geschlossen wird. In einem Ehevertrag wird z.B. ein Gesellschaftsanteil oder eine geerbte Immobilie aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen. Hier ist sorgfältige Vertragsgestaltung angesagt! Denn viele Verträge sind unwirksam oder müssen angepasst werden, weil sich die Ehe anders entwickelt hat, als bei Vertragsschluss vorhergesehen.

Mein Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an einen kompetenten Scheidungsanwalt.

Nehmen Sie sich Zeit, um mit Ihrem Scheidungsanwalt, der Fachanwalt für Familienrecht sein sollte, die gesamte Situation ausführlich zu besprechen und Lösungen zu erarbeiten. Werden bei einer Trennung falsche Weichen gestellt, wird es schwierig, Ihren Ehepartner wieder an einen Tisch zu bekommen.

Eine frühzeitige Einigung ist immer die beste Lösung! –
Für Ihre Einigung setze ich mich ein. Als Fachanwalt für Familienrecht und Mediator habe ich den Blick auf rechtliche Fragen und verfolge einen lösungsorientierten Ansatz. Da ich auch Fachanwalt für Steuerrecht bin, werde ich häufig bei Unternehmerscheidungen tätig. In unserer Anwaltspartnerschaft in Berlin finden Sie auch Spezialisten Immobilienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Auf diese Weise kann Ihr Anliegen umfassend bei uns betreut werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Ljoscha Reister
Herr Ljoscha Reister
Schönhauser Allee 146
10435 Berlin
Deutschland

fon ..: 030/44684444
fax ..: 030/44684468
web ..: http://www.scheidungsrechtsanwalt.com
email : mail@scheidungsrechtsanwalt.com

Viele Ehepaare möchten ihre Trennung und Scheidung einvernehmlich klären. Damit vermeiden sie unnötigen Streit, Kosten und eine emotionale Belastung.
Im Rahmen einer umfassenden Beratung kläre ich mit Ihnen sämtliche Fragen und erarbeite Lösungen zu Unterhalt, Vermögen und Altersvorsorge. Diese werden gemeinsam mit Ihrem Ehepartner besprochen und in einem Vertrag geregelt. Die Scheidung vor dem Familiengericht ist dann nur noch eine Formalie. Häufig macht auch ein Ehevertrag Sinn, den wir gemeinsam erstellen.
Vertrauen Sie auf über 20 Jahre Erfahrung als Scheidungsanwalt und auf meine Spezialisierung als Fachanwalt für Familienrecht, Steuerrecht und Mediator. Mein persönliches Anliegen ist es, Streit vor Gericht zu vermeiden und Lösungen zu finden, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind. Dies gelingt in aller Regel, ohne dass ein weiterer Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
Sollte sich ausnahmsweise keine Einigung finden, vertrete ich Ihre Interessen auf fachlich höchstem Niveau. In unserer Rechtsanwaltspartnerschaft stehen mir dabei Ansprechpartner im Immobilienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und sonstigen Zivilrecht zur Verfügung.

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

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Lohnsteuerhilfe & Steuerberater: Was ist der Unterschied?

4. Oktober 2019 um 07:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten ihre Dienste an. Doch wodurch unterscheiden sich diese beiden Möglichkeiten? Das erfahren Sie in diesem Beitrag des ALLCON Lohnsteuerhilfevereins e.V.

Allgemein liegt der Unterschied im Beratungsspektrum. Lohnsteuerhilfevereine sind hinsichtlich der Beratungstätigkeit auf das herrschende Lohnsteuerecht beschränkt, während Steuerberater auf allen restlichen steuerlichen rechtlichen Gebieten tätig werden. Dies gilt auch für Firmen.

Eine Lohnsteuerhilfe strebt Kostendeckung an. Steuerberater versuchen, Gewinne zu erzielen.
Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass der Steuerberater eine bessere lohnsteuerliche Beratung bietet als eine Lohnsteuerhilfe. Die Lohnsteuerhilfe ist als eingetragener Verein tätig, der somit keine Gebühren erhebt, sondern einen Mitgliedsbeitrag. Es steht in finanzieller Hinsicht nicht der Gewinn, sondern die Kostendeckung im Vordergrund.

Lohnsteuerhilfe – wer kann Mitglied werden?
Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine müssen Arbeitnehmer sein. Der Verein darf nicht tätig werden, wenn das Mitglied Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit bezieht. Die Lohnsteuerhilfevereine dürfen somit die Mehrheit der Arbeitnehmer und ebenso Rentner beraten, wenn sie Vereinsmitglieder sind. In den Lohnsteuerhilfevereinen sind ausgebildete Fachkräfte tätig, beispielsweise ehemalige Steuerfachangestellte, Steuerfach- oder Betriebswirte, Bilanzbuchhalter oder Finanzbeamte. Sie sind damit für sämtliche grundlegende Steuerfragen eine ideale Anlaufstelle.

Wo ist der Unterschied zum Steuerberater?
Lohnsteuerhilfevereine gibt es seit rund 50 Jahren im gesamten Bundesgebiet, doch sie dürfen laut § 4 des Steuerberatungsgesetzes nur eingeschränkt beraten, Steuerberater unterliegen den genannten Beschränkungen bezüglich der Steuerberatung nicht. Doch sie sind eingeschränkt, was die allgemeine Rechtsberatung betrifft.

Mit der Lohnsteuerhilfe sparen – wie viel Kosten sind zu erwarten?
Der Mitgliedsbeitrag ist die Gegenleistung dafür, dass der Verein die Steuererklärung erstellt. Daneben werden keine Gebühren erhoben. Lohnsteuerhilfevereine sind somit die günstigere Alternative zum Steuerberater, der oftmals höhere Kosten berechnet. Der Jahresbeitrag der Lohnsteuerhilfe ist vom Einkommen und eventuellen zusätzlichen Einkünften abhängig, überschreitet jedoch 300 bis 400 Euro jährlich in der Regel nicht. Wer wenig verdient, zahlt nur einen geringen Beitrag. Viele Geringverdiener zahlen nur rund 30 Euro jährlich. Bei einem Einkommen von etwa 30.000 Euro muss mit einem Jahresbeitrag von etwa 80 Euro, bei 60.000 mit 120 Euro und bei 90.000 Euro mit 150 Euro gerechnet werden. Der Mitgliedsbeitrag liegt somit meist unterhalb der minimalen Gebühr für einen professionellen Steuerberater.

Lesen Sie im Artikel „Lohnsteuer und Steuerberater“ weiter und erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Lohnsteuerhilfevereins sowie mehr wissenswertes bezüglich Steuerberater.

Alle Artikel rund um das Thema „Steuern“ finden Sie unter ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschland

fon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.de

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Achtung Friständerung für Einkommensteuererklärung

3. Oktober 2019 um 10:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung haben sich geändert. Für die Abgabe der Erklärung für das Jahr 2018 hätten Sie bis zum 31. Juli Zeit gehabt.

Wie Sie eine Fristverlängerung beantragen:
In den meisten Fällen können Sie unter Angabe einer plausiblen Begründung eine Fristverlängerung beantragen. Dazu gehen Sie folgendermaßen vor:

Suchen Sie Ihr zuständiges Finanzamt
Auf dieser Website können Sie ganz bequem eine Suche auf der Basis Ihres Wohnortes oder Ihrer Postleitzahl tätigen und finden so das für Sie zuständige Finanzamt. Das Suchergebnis sollte in der Regel die wichtigsten Kontaktdaten beinhalten. Dabei geben Ihnen inzwischen fast alle Finanzämter die Möglichkeit, die Kommunikation über E-Mail an eine Poststelle abzuwickeln.

Formulieren Sie Ihren Antrag
Der Antrag für eine Fristverlängerung zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung ist nicht in einem Formular geregelt. Dieser sollte daher möglichst einfach und ohne umständliche Formulierungen gestaltet werden.

Ein Beispiel zur Formulierung finden Sie im offiziellen Blogbeitrag.

Nehmen Sie Hilfe in Anspruch.
Alternativ können Sie, falls Sie das nicht bereits getan haben, die Hilfe eines Steuerberaters oder eine Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen. Diese haben, wenn es um die Fristen der Abgabe der Steuererklärung geht, Sonderprivilegien: Eine Abgabe bis zum 28.02. Des Folgejahres ist daher in solchen Fällen die Regel.

Doch die formalen Fristen sind nur die eine Sache.
In den meisten Fällen ist sehr sinnvoll, die Steuererklärung sehr frühzeitig abzugeben oder noch besser durch den Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater erstellen zu lassen und beim Finanzamt einreichen zu lassen.

Übrigens beträgt die durchschnittliche Erstattung, die Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins erzielen, über 1000 Euro – und das mit steigender Tendenz. Der Grund für die steigenden Rückerstattungsbeträge liegt zum Teil darin, dass die prozentuale Steuerbelastung bei steigendem Einkommen immer höher wird.

Die Belastung durch die sogenannte Progression wird immer höher für Sie. Deshalb wird es immer lohnender, eine Steuererklärung abzugeben.

Durchblick im Steuer-Dschungel
Es ist ja nicht leicht in dem Steuer-Dschungel den Durchblick zu gewinnen und es wird auch wegen der Gesetzesflut ständig schwieriger. Deshalb ist es nicht nur wegen der Arbeitsersparnis sinnvoll die Hilfe von Experten zu nutzen, die sich täglich darin üben die Vorteile des Steuerrechts für die Mitglieder ausfindig zu machen.

Weitere spannende Infos rund um das Thema „Steuern“ finden Sie im Blog des ALLCON Lohnsteuerhilfevereins e.V..

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ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
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