Tag: ‘Einkommensteuererklärung’

Steuerklassen einfach erklärt!

6. Oktober 2019 um 10:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Mit dem Beginn der Berufstätigkeit erfolgt bei nichtselbstständigen Arbeitnehmern die Einstufung in eine Steuerklasse. Hier erfahren Sie wer in welche Steuerklasse gehört.

Ehepartner können die Steuerklasse wählen. Alle anderen Arbeitnehmer werden abhängig von ihrem Familienstand und dem Status der Berufstätigkeit in eine Steuerklasse eingestuft. Wenn sich die persönlichen Lebensumstände ändern, kann dies einen Wechsel der Steuerklasse nach sich ziehen.

Der Nutzen der Steuerklassen
In Deutschland wird die Lohnsteuer direkt vom Einkommen abgezogen. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, und zwar unabhängig von ihrem Status. So führt der Arbeitgeber sowohl für Lohn- als auch für Gehaltsempfänger die Steuer an das zuständige Finanzamt ab.

Die Höhe der Steuer berechnet sich nach dem Einkommen des Steuerpflichtigen. Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz an. Für kleine Einkommen liegt dieser bei 12 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent. (Stand:2019). Dieser ist nicht zu verwechseln mit der noch etwas höheren Reichensteuer.

Jeder Steuerpflichtige hat einen Grundfreibetrag. Für diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden. Dies gilt auch für Freiberufler und Selbstständige, die ihre Einkommenssteuer selbst an das Finanzamt überweisen. Der Grundfreibetrag liegt bei 9.168 Euro im Jahre 2019 und wird 2020 auf 9.408 Euro erhöht.

Für Einkommen unter dem Grundfreibetrag fallen keinerlei Steuern an.
In den Steuerklassen ist dieser Freibetrag bereits eingearbeitet. So wird von einem Einkommen, das unter diesen Beträgen liegt, keine Lohnsteuer abgezogen.

Somit haben die Steuerklassen das Ziel, einen realistischen Abzug der Steuern gemäß der Lohnsteuertabellen sicherzustellen.

Grundtabelle und Splittingtabelle
Alle unverheirateten Arbeitnehmer werden nach der Grundtabelle besteuert. In dieser Tabelle ist der Grundfreibetrag, der jedem Arbeitnehmer zusteht, eingearbeitet. Verheiratete können nicht nur spezielle Steuerklassen wählen, sondern sie profitieren auch von einer gesonderten Besteuerung.

Hier wird die Splittlingtabelle zugrunde gelegt. Das Gesamteinkommen des Ehepaares wird geteilt. Somit wird angenommen, dass jeder der Ehepartner die Hälfte des Einkommens verdient hat. Da der Steuersatz bei einem niedrigen Einkommen sinkt, ergibt sich in der Gesamtbesteuerung der Ehepaare ein Vorteil.

Einen Überblick über die verschiedenen Steuerklassen, finden Sie im original Artikel „Steuerklassen einfach erklärt!“

Weitere spannende Beiträge rund um das Thema „Steuern“ finden Sie unter allcon-steuern.de

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Herr Berthold Schadek
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Belege für die Steuererklärung: Was wird gebraucht?

4. Oktober 2019 um 16:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

In diesem Beitrag gehen wir von der ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V. darauf ein, welche Belege für die Einkommensteuer benötigt werden.

Pünktlich zum Jahresende quillt der Ordner für Kassenbeläge, Verträge, Versicherungen und Quittungen, Handwerkerrechnungen und Zinserträge in den meisten Haushalten über. Die Aufbewahrung der Belege für die Steuerklärung bei Arbeitnehmer beträgt in der Regel vier Jahre. Viele Lohnsteuerhilfen und Steuerberater empfehlen hingegen zehn. Die Problematik der schwindenden Übersicht ist so jedoch praktisch vorprogrammiert.

Einige Belege für die Steuererklärung liegen dem Finanzamt bereits vor. Im Regelfall wird die Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber und die Rentenbezugsmitteilung direkt durch die Rentenkasse ans Finanzamt überstellt. Die Bescheinigung der Krankenversicherung geht der Behörde durch die Krankenkasse zu. Riester- oder Rürup Renten werden ebenfalls vom Versicherer überstellt.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Dokumente nicht vom Arbeitnehmer eingereicht und der Steuererklärung angehängt werden müssen.

Gesetzlich vorgeschriebene Belege zur Steuererklärung
Als Beleg wird jeder Nachweis zu getätigten Zahlungen und erhaltenen Geldern gewertet. Alles, was für das Finanzamt relevant ist, unterliegt der Aufbewahrungspflicht und muss direkt, optional oder nach Aufforderung zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.

Zu den vorgeschriebenen Belegen für das Finanzamt gehören Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen, Unterhaltsbezüge und -verpflichtungen. Dazu kommen Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge, Zinsen und im Ausland erwirtschaftete Steuern oder Steuerlasten.

Ebenso müssen Spendenquittungen, Dokumente über Lohnersatzleistungen und Nachweise über eine eventuelle Behinderung ohne explizite Aufforderung eingereicht werden. Fehlen die Belege in der Steuererklärung, kann keine Berechnung vorgenommen werden und die Steuerlast wird geschätzt. Meist zu Ungunsten des Arbeitnehmers.

Die Ermittlung der Steuerlast auf Basis von Vergleichswerten stellt den Steuerzahler in der Regel schlechter. Eine authentische, auf Fakten und Tatsachen beruhende Steuererklärung erzielt meist eine niedrigere Steuerlast. In Einzelfällen können Finanzämter auch ursprünglich optionale Belege einfordern, was im Regelfall nur bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben erfolgt.

Wer zum Beispiel ein heimisches Arbeitszimmer abrechnet, kann zur Vorlage der Grundrisse aufgefordert werden. Wird ein privates Fahrzeug auch für den Beruf genutzt, kann die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs erfolgen.

Optionale Belege, die man zugunsten der Steuerersparnis einreichen sollte
Wer Steuern sparen und eine Rückerstattung erhalten möchte, sollte alle Nachweise über außergewöhnliche Belastungen oder einen beruflich bedingten Umzug erbringen. Ebenso wirkt sich die doppelte Haushaltsführung positiv auf die Steuer aus. Bei der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers können die vollständigen und plausiblen Belege für eine Erhöhung der Rückerstattung sorgen.

Diese Dokumente werden vom Finanzamt nicht eingefordert, sondern müssen entsprechend der Angaben in den Werbungskosten und Sonderausgaben zur Verfügung gestellt werden.

Sobald eine besondere Belastung steuerlich geltend gemacht wird, ist der Steuerpflichtige zur Bereitstellung der Nachweise verpflichtet. Es gibt eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten für eine Senkung der Steuern. Die wenigsten Privatpersonen kennen alle abschreibungs- und anrechnungsfähigen Anschaffungen und Ausgaben.

Wer zum Beispiel mehr Sonderausgaben als 1.000 EUR pro Jahr tätigt, sollte sich nicht mit der automatisch angerechneten Pauschale abfinden. Hier kann die Aufzählung unter Nachweis der Belege eine deutliche Ersparnis nach sich ziehen.

Wenn Sie mehr zu den Aufbewahrungsfristen erfahren wollen können Sie hier den gesamten Artikel lesen.

Weitere interessante Artikel rund um das Theme „Steuer“ finden sie in unserem Blog.

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Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?

4. Oktober 2019 um 13:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Jeder Haushalt in Deutschland muss für Rundfunk Gebühren zahlen. In diesem Artikeln erfahren Sie, wer davon befreit werden kann und was es zu beachten gibt!

Privatpersonen können den Rundfunkbetrag nicht absetzen
Alle Privathaushalte zahlen in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro pro Monat. Doch den Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen können Privatpersonen nicht, da der Gesetzgeber eine Einstufung als Privatausgabe vorsieht. Diese Gebühr gehört zu den Kosten, für die es im privaten Sektor kein Steuersparmodell gibt. Doch es gibt eine Ausnahme, mit der sich die Rundfunkgebühren anteilig in die Steuererklärung aufnehmen lassen.

Ausnahmeregelungen bei Arbeitszimmern im Privathaushalt möglich
Wer in einen den vier Wänden ein Arbeitszimmer nutzt, hat die Möglichkeit, die GEZ Gebühren anteilig zu berechnen und in der Steuererklärung anzuführen. Wichtig zum Rundfunkbeitrag absetzen ist die Akzeptanz des Arbeitszimmers durch das Finanzamt. Ein kleines Heimbüro ohne nachweislich gewerbliche Nutzung ist in Deutschland nicht als Arbeitszimmer im eigentlichen Sinn anerkannt. Um den Rundfunkbeitrag absetzen und die Vorteile eines Arbeitszimmers nutzen zu können, müssen einige Kriterien erfüllt werden.
So darf ein Arbeitszimmer kein Durchgangsraum und auch kein anderweitig (doppelt) genutztes Zimmer sein. Der Schreibtisch mit Computer im Wohn- oder Schlafzimmer ist kein Arbeitszimmer. Sind die Voraussetzungen für Arbeitszimmer und Büros im eigenen Haus gegeben, kann man den Rundfunkbeitrag anteilig nach beruflich genutzten Quadratmetern steuerlich geltend machen.

Zweitwohnsitz und Gewerbe: Rundfunkbeitrag ist absetzbar
Arbeitnehmer die in Deutschland durch einen wohnortfernen Arbeitsplatz eine Zweitwohnung nutzen, können die Rundfunkgebühren für den zweiten Wohnsitz abrechnen. Auch Gewerbebetriebe und Unternehmen können ihren Rundfunkbeitrag absetzen und die gesamte monatliche Aufwendung in den Betriebsausgaben listen.

Anders als beim privaten Arbeitszimmer, wo die GEZ in den Werbungskosten verrechnet wird, handelt es sich bei Unternehmen in Deutschland um Betriebsausgaben. Bei der Abrechnung der Gebührung für die Zweitwohnung fordert das Finanzamt einen Nachweis über die berufliche Nutzung. Möglich ist auch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit durch die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Hauptwohnung erbracht werden muss.

Hier geht es zum Blogbeitrag von ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.

Viele weitere spannende Artikel rund um das Thema „Steuer“ finden Sie in unserem Blog „Steuertipps

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