Tag: ‘Steuerberater’

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Köln

11. März 2020 um 14:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Eine Steuererklärung schreibt sich nicht von selbst – besonders Unternehmen haben dabei einiges zu beachten. Martin Bleckmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hilft weiter!

Sie kehrt jährlich wieder: Die Steuererklärung, die man als Privatperson entweder selbst über ein elektronisches Formular ausfüllt oder mithilfe eines Steuerberaters ausfüllt Aber auch Unternehmen müssen eine Steuererklärung einreichen und dabei ein paar mehr Dinge beachten. Deshalb hilft Martin Bleckmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ein-Mann-Unternehmen und kleinen bis mittleren Unternehmen, aber auch Privatpersonen, dabei, Steuererklärungen zu erstellen und alle sonstigen steuerlichen Angelegenheiten zu regeln.

Vorausschauende Steuerplanung mit einem Fachmann

Wer den steuerlich günstigsten Weg einschlagen und die eigene Steuerplanung optimieren möchte, sollte eine professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen. So können Privatpersonen am Ende eines Geschäftsjahres ihre Ersparnisse durch die Steuererklärung geltend machen. Aber nicht nur das, denn die unternehmerische Steuerberatung durch Martin Bleckmann geht über die Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinaus. In der Kanzlei werden alle Möglichkeiten des Steuerrechts aufgezeigt, um eine umfassende Steueroptimierung vorzunehmen und das Geschäftsjahr erfolgreich zu gestalten. Beispielsweise ist auf eine steuerliche Gewinnverwendung zu achten. Gemeinsam mit Unternehmern wird hier der cleverste Lösungsweg für eine langfristige Steuerplanung erarbeitet.

Wirtschaftsprüfer für Unternehmen aller Branchen

Jeder prüfungspflichtige Konzern muss, je nach Rechtsform und Größe der Gesellschaft, die eigenen Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen. Dies übernimmt Martin Bleckmann für Mandanten aus den verschiedensten Branchen. Ganz gleich, um welche Rechtsform es sich handelt – jegliche Aufträge im Bereich der Wirtschaftsprüfung werden mit Erfahrung und der nötigen fachlichen Expertise angegangen. Dabei werden Jahresabschlüsse zunächst auf Korrektheit geprüft, da dieser gegenüber internen und externen Anspruchsinhabern als Informationsdokument gilt. Durch die kontinuierliche und professionelle Betreuung haben Mandanten stets einen Überblick über die Unternehmenslage und können z.B. auch für den Aufbau einer internen Revision professionelle Unterstützung anfordern.

Komplexe Beratungsaufgaben sicher und souverän meistern

Dafür steht die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Köln. Mandanten werden hier in allen Fragen rund um das Thema Steuerberatung betreut. Dazu zählen die Finanzbuchhaltung ebenso wie die Lohnbuchführung, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Abschlusserstellung sowie die Existenzgründung. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Mandaten und Steuerberater ist die Basis für eine gemeinsame, erfolgreiche Steuergestaltung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Martin Bleckmann Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Herr Martin Bleckmann
Mathias-Brüggen-Straße 160
50829 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 – 709 009 0
web ..: https://www.steuerberater-cologne.net/
email : info@steuerberater-cologne.de

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Lohnsteuerhilfe & Steuerberater: Was ist der Unterschied?

4. Oktober 2019 um 07:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bieten ihre Dienste an. Doch wodurch unterscheiden sich diese beiden Möglichkeiten? Das erfahren Sie in diesem Beitrag des ALLCON Lohnsteuerhilfevereins e.V.

Allgemein liegt der Unterschied im Beratungsspektrum. Lohnsteuerhilfevereine sind hinsichtlich der Beratungstätigkeit auf das herrschende Lohnsteuerecht beschränkt, während Steuerberater auf allen restlichen steuerlichen rechtlichen Gebieten tätig werden. Dies gilt auch für Firmen.

Eine Lohnsteuerhilfe strebt Kostendeckung an. Steuerberater versuchen, Gewinne zu erzielen.
Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass der Steuerberater eine bessere lohnsteuerliche Beratung bietet als eine Lohnsteuerhilfe. Die Lohnsteuerhilfe ist als eingetragener Verein tätig, der somit keine Gebühren erhebt, sondern einen Mitgliedsbeitrag. Es steht in finanzieller Hinsicht nicht der Gewinn, sondern die Kostendeckung im Vordergrund.

Lohnsteuerhilfe – wer kann Mitglied werden?
Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine müssen Arbeitnehmer sein. Der Verein darf nicht tätig werden, wenn das Mitglied Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit bezieht. Die Lohnsteuerhilfevereine dürfen somit die Mehrheit der Arbeitnehmer und ebenso Rentner beraten, wenn sie Vereinsmitglieder sind. In den Lohnsteuerhilfevereinen sind ausgebildete Fachkräfte tätig, beispielsweise ehemalige Steuerfachangestellte, Steuerfach- oder Betriebswirte, Bilanzbuchhalter oder Finanzbeamte. Sie sind damit für sämtliche grundlegende Steuerfragen eine ideale Anlaufstelle.

Wo ist der Unterschied zum Steuerberater?
Lohnsteuerhilfevereine gibt es seit rund 50 Jahren im gesamten Bundesgebiet, doch sie dürfen laut § 4 des Steuerberatungsgesetzes nur eingeschränkt beraten, Steuerberater unterliegen den genannten Beschränkungen bezüglich der Steuerberatung nicht. Doch sie sind eingeschränkt, was die allgemeine Rechtsberatung betrifft.

Mit der Lohnsteuerhilfe sparen – wie viel Kosten sind zu erwarten?
Der Mitgliedsbeitrag ist die Gegenleistung dafür, dass der Verein die Steuererklärung erstellt. Daneben werden keine Gebühren erhoben. Lohnsteuerhilfevereine sind somit die günstigere Alternative zum Steuerberater, der oftmals höhere Kosten berechnet. Der Jahresbeitrag der Lohnsteuerhilfe ist vom Einkommen und eventuellen zusätzlichen Einkünften abhängig, überschreitet jedoch 300 bis 400 Euro jährlich in der Regel nicht. Wer wenig verdient, zahlt nur einen geringen Beitrag. Viele Geringverdiener zahlen nur rund 30 Euro jährlich. Bei einem Einkommen von etwa 30.000 Euro muss mit einem Jahresbeitrag von etwa 80 Euro, bei 60.000 mit 120 Euro und bei 90.000 Euro mit 150 Euro gerechnet werden. Der Mitgliedsbeitrag liegt somit meist unterhalb der minimalen Gebühr für einen professionellen Steuerberater.

Lesen Sie im Artikel „Lohnsteuer und Steuerberater“ weiter und erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Lohnsteuerhilfevereins sowie mehr wissenswertes bezüglich Steuerberater.

Alle Artikel rund um das Thema „Steuern“ finden Sie unter ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschland

fon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.de

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