Tag: ‘Widerruf’

EuGH-Urteil zum Widerruf „Hammer für Verbraucher“

14. April 2020 um 12:04 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Viele Informationen in bestimmten Kreditverträgen sind unvereinbar mit europäischem Recht und daher jederzeit widerrufbar. Das neue EuGH-Urteil betrifft allein rund 20 Millionen Autokreditverträge.

„Das Urteil ist ein echter Hammer für Verbraucher!“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, zeigt sich begeistert vom aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das besagt, dass Kreditverträge und für Verbraucher verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen beinhalten müssen. „Da dies bei einem Großteil der Darlehensverträge in Deutschland nicht der Fall ist, hat das Urteil für Kreditnehmer weitreichende Folgen. Das EuGH-Urteil macht auf einen Schlag rund 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge mit einem Gesamtvolumen von geschätzt 340 Milliarden Euro widerrufbar. Bei ebenfalls widerrufbaren Baukrediten für private Haushalte geht es nach Expertenmeinung um eine Darlehenssumme von insgesamt 1,2 Billionen Euro“, betont der Rechtsanwalt, der sich mit einem Team nahezu ausschließlich auf Verbraucherschutz- und Widerrufsthemen konzentriert.

Kurz gesagt sind Widerrufsinformationen in bestimmten Kreditverträgen unvereinbar mit europäischem Recht. Daher sind die Verträge jederzeit widerrufbar. „Bei den in Frage stehenden Verträgen liegt ein sogenannter Kaskadenverweis vor, dessen Tragweite ein durchschnittlicher Verbraucher gar nicht absehen kann. Darunter versteht man Hinweise in Widerrufsbelehrungen, die auf eine Quelle führen, die wiederum auf andere Informationsseiten verweisen. So finden sich in vielen Widerrufsbelehrungen Verweise auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das wiederum auf einen anderen Paragrafen verweist. Das umfangreiche Regelwerk ist aber sehr komplex, und juristische Laien können dieses vom Grundsatz her schon nicht verstehen“, betont Dr. Gerrit W. Hartung.

Die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge solle Kunden ein hohes Maß an Schutz bieten, urteilten die EU-Richter. Kreditverträge müssten deshalb klar und prägnant die Bedingungen für die Widerrufsfrist darlegen. Daher sei es laut Hartung richtig, dass der EuGH dieser Darstellungsweise in Kreditverträgen einen Riegel vorgeschoben habe.

Verhandelt wurde beim EuGH übrigens die Klage eines Sparkassenkunden aus Deutschland, der seinen Immobilienvertrag aufgrund vermeintlich falscher Widerrufsinformationen widerrufen wollte. Schon die erste Instanz – das Landgerichts Saarbrücken – sah die Problematik auf der europäischen Ebene verortet und verwies die Klage an den EuGH. Dieser befand die Klauseln schließlich für nicht mit europäischen Regeln für den Verbraucherschutz übereinstimmend und gab der Klage statt. Damit stellt sich der Europäische Gerichtshofs auch gegen den Bundesgerichtshof, der 2016 geurteilt hatte, dass der Kaskadenverweis in Widerrufsbelehrungen geltenden EU-Verordnungen entspricht.

Das Problem für Verbraucher: Dadurch wurde der Widerrufsjoker mehr oder weniger auf Eis gelegt. Dr. Hartung stellt heraus: „Eine in nahezu allen Verträgen standardmäßig auftauchende Klausel fiel als Argument für einen erfolgreichen Widerruf für über drei Jahre komplett aus. Dass dies jetzt rückgängig gemacht wurde, ist ein Sieg für den Verbraucherschutz.“

Interessant ist das Urteil vor allem für Autokredite, da die verwendete Klausel bis heute in vielen Finanzierungen durch Autobanken zu finden ist. Dasselbe gilt für private Kfz-Leasingverträge. Bei Immobilienfinanzierungen sind Verträge widerrufbar, die zwischen 2010 und 2016 geschlossen wurden. Auf diese Weise können Verbraucher sich von ungeliebten Darlehensverträgen trennen, wenn diese nicht gesetzeskonform gestaltet sind. Der EuGH gibt ihnen das Recht dazu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Deutschland

fon ..: 02161 68456-0
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email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de

Über die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de

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Widerruf der Lebensversicherung – So kommen Sie zu Ihrem Recht

20. März 2019 um 18:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Eine Lebensversicherung zu widerrufen kann sich auch nach vielen Jahren noch lohnen. Dr. Graf hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf ist seit 2009 in eigener Kanzlei in Herford (Nordrhein-Westfalen) tätig. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht und berät und betreut bundesweit Mandanten ebenfalls in Angelegenheiten des Vertrags- sowie des Versicherungsrechts und vertritt sie auch vor Gericht.

Seine Rechtsgebiete umfassen unter anderem
– Anlage- und Kapitalmarktrecht
– Arbeitsrecht
– Bankrecht
– Datenschutzrecht
– Geschmacksmusterrecht/Designrecht
– Markenrecht
– Internet- und Informationstechnologierecht
– Urheberrecht
– Versicherungsrecht
– Vertragsrecht
– Wettbewerbsrecht

Sein Werdegang

Dr. Graf ist seit 1998 promovierter Jurist, der sich spezielle Kenntnisse sowohl im Angestelltenverhältnis, in der Sozietät als auch in eigener Kanzlei erworben hat. 2007 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer in Hamm die Urkunde zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, im Jahre 2015 diejenige zum Fachanwalt für Informationstechnologie und im Jahre 2018 für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen. Seine langjährige Erfahrung und Kompetenz machen ihn zu einem gesuchten Partner, wenn es um Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes in allen freien sowie wirtschaftlichen Berufen und Unternehmen geht. Ebenso hat er sich in Fragen des Vertrags- und Versicherungsrechts spezialisiert.

In den modern ausgestatteten Büroräumen in Herford sind Ratsuchende herzlich willkommen. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird bestmöglich nach Lösungsansätzen gesucht und eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Selbstverständlich vertritt Dr. Graf seine Mandanten auch vor allen Landes- und Oberlandesgerichten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, Kompetenz und Erfahrung sind die Bausteine zum Erfolg in allen außer- als auch gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Dr. Graf steht für alle Anfragen und Beratungen auch online zur Verfügung. Dies hat den Vorteil, dass Mandanten auch abends oder am Wochenende mit Rechtsanwalt Dr. Graf Kontakt aufnehmen können. Außerdem spart man sich die Anfahrtszeit nach Herford. Nähere Informationen dazu erfährt der Ratsuchende auf der Webseite des Fachanwalts.

Lohnt es sich, eine Lebensversicherung zu widerrufen?

Das Vertrags- und Versicherungsrecht ist sehr kompliziert, so dass heute fast nur noch darauf spezialisierte Rechtsanwälte im Durcheinander der Formulierungen und Paragrafen durchblicken. Das Vertragsrecht hat seine Tücken, die dem Laien meist nicht verständlich sind. Nicht alle Verträge entsprechen der Rechtsnorm und können anfechtbar sein. Worauf Versicherungsnehmer achten sollten und welche Rechte sie im Widerruf haben, auch hierbei berät Dr. Graf fachlich kompetent und vertrauensvoll.

Eine vor vielen Jahren bereits abgeschlossene Lebensversicherung soll widerrufen werden. Selbstverständlich kann der Versicherungsnehmer den Vertrag einfach kündigen und erhält den Rückkaufwert, der allgemein bei rund 50 % der bereits eingezahlten Prämien liegt. Dies wäre natürlich ein Verlust.

Widerruf auf unbegrenzte Zeit

Es ist aber auch möglich, über die gesetzliche Widerspruchsfrist von 30 Tagen hinaus noch nach vielen Jahren den Vertrag zu widerrufen. Eine fehlerhafte Formulierung im Vertrag erlaubt beispielsweise den Widerruf auf unbegrenzte Zeit. Selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt oder gar rückabgewickelt wurde, ist ein Widerruf bei einer fehlenden oder falschen diesbezüglichen Formulierung jederzeit noch möglich. Sollten nämlich die Angaben zum Widerspruchsrecht im Vertrag nicht ordnungsgemäß beschrieben sein, gilt eine unbegrenzte Frist zum Widerruf. Dabei geht es um Detailfragen und zum Teil nachlässige Formulierungen, die die Anfechtung, bzw. den Widerruf der einst abgeschlossenen Lebensversicherung rechtlich erlauben.

Dies kann sich finanziell durchaus lohnen, denn vor allem die Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, weisen teilweise eine recht schwammige und deshalb anfechtbare Formulierung auf.

Nutzungszins

Da die Kapitalgesellschaft mit dem Geld der Versicherten einen Gewinn erwirtschaftet hat und vertraglich vereinbarte Zinsen zu zahlen sind, müssen die Beträge zuzüglich der vereinbarten Verzinsung ausgezahlt werden. Hierauf gibt es dann noch den sogenannten „Nutzungszins“ wegen des Einsatzes des Geldes an den Kapitalmärkten. Hier kann ein Rechtsanwalt mit seinem Know How gezielt helfen. Es handelt sich dabei meist um einige Tausend Euro, vor dessen Auszahlung sich die Lebensversicherer meist sträuben.

Dr. Graf prüft in jedem Fall die Rechtsgrundlage und wird Sie kompetent beraten. Als Anwalt Ihres Vertrauens wird er Sie auf alle Eventualitäten hinweisen. Nicht in jedem Fall lohnen sich nämlich die Rückabwicklung und der Widerruf. Bei einer Garantieverzinsung und der gleichzeitigen Koppelung an eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht eine Fortführung der Lebensversicherung durchaus Sinn.

Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Graf:
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Salzufler Straße 141 b
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Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf berät Sie zu den Widerrufsmöglichkeiten Ihrer Lebensversicherung und unterstützt Sie anschließend bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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