Tag: ‘Tierqual’

Anfang November 2018 hatte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial, das Tierquälerei im Schlachthof Oldenburg dokumentiert, der Staatsanwaltschaft Oldenburg überreicht.

Die Videos zeigen, wie eine Vielzahl von Rindern und ausgedienten Milchkühen unzureichend und nicht fachgerecht betäubt wurden und, obwohl sie augenscheinlich bei Bewusstsein waren, noch gestochen und getötet wurden. Dies lässt sich auf den Aufnahmen in erschreckender Vielzahl bei den Tieren feststellen. Darüber hinaus wurden Tiere verbotenerweise bis zu 28 Mal mit Elektroschockern malträtiert, mit Treibpaddeln oder anderweitig gewaltsam aus ihren Boxen getrieben und unnötigerweise Verletzungsgefahren ausgesetzt. Der Schlachthof selbst bestätigte im Grunde die Vorwürfe. Die Bildaufnahmen entstanden mit versteckten Kameras in dem Zeitraum September und Oktober 2018 und umfassen über 600 Stunden Videomaterial.
Kurz darauf wurde der Schlachthof geschlossen und damit dem öffentlichen Druck nachgegeben. „Mich schockierte vor allem, mit welcher Rohheit und geradezu Selbstverständlichkeit Rinder geschlagen, getreten, misshandelt und gequält worden sind“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Dabei zählte der Schlachthof zu den Top zehn der größten Rinderschlachthöfe in Deutschland. Pro Jahr wurden dort rund 90.000 Tiere geschlachtet. Zu den Abnehmern zählten in der Vergangenheit u.a. bekannte Supermarktketten, IKEA und McDonald’s. Nach einem Umbau eröffnete der Schlachthof unter der Führung der Goldschmaus GmbH wieder.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte 2018 eine umfangreiche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet. Das Verfahren wurde gegen die Verantwortlichen 2020 eingestellt. „Das hat mich sehr gewundert, denn noch klarer und eindeutiger kann man aus meiner Sicht Tierquälerei nicht dokumentieren und Straftaten aufzeigen“, so Peifer. Bei der Einstellungsbegründung stützt sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf ein Gutachten, welches sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2019 in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten käme zu dem Ergebnis, dass keine Straftaten vorliegen würden. Pikant an der Sache ist, dass dem Deutschen Tierschutzbüro das Gutachten aus dem Jahr 2019 zugespielt worden ist. Der Gutachter kommt darin entgegen der Aussage der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass zumindest in zwei Fällen Rinder unzureichend betäubt gewesen seien und dadurch den Tieren erhebliches Leid und Schmerzen zugefügt worden seien. Damit handelt es sich um Straftaten. „Warum die Staatsanwaltschaft Oldenburg der Bewertung des eigenen Gutachters nicht folgt, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist im Grunde der Skandal im Skandal“, so Peifer. Mehrfach hat die Tierrechtsorganisation Beschwerde eingelegt, erfolglos. Die letzte Einstellung von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg gegen eine Beschwerde erfolgte 2022.

In der Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft heißt es auch, dass gegen einen Mitarbeitenden ein abgetrenntes Verfahren eröffnet würde. Es handelt sich um eine Person, die ein lahmendes Rind getrieben hat. Der Gutachter hat diesen Vorfall als ordnungswidrig eingestuft. „Warum jetzt ausgerechnet dieser Mitarbeiter und dieser Vorfall rausgegriffen wird, ist mir schleierhaft. Auf mich wirkt es so, als hätte man hier einen Sündenbock gesucht“, so Peifer. Im Vergleich zu den Misshandlungen, die sonst im Schlachthof dokumentiert wurden, wirkt diese Verfehlung wie eine Lappalie.

Vor wenigen Tagen hat sich nun das Veterinäramt Oldenburg beim Deutschen Tierschutzbüro zu einzelnen Szenen und Übergriffen, die im Videomaterial zu sehen sind, erkundigt. Man prüfe ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. „Nach fünf Jahren will das Veterinäramt aktiv werden, das ist wirklich beschämend“, kommentiert Peifer abschließend.

Dass dieser Fall kein Einzelfall ist, zeigt die jetzt vom Deutschen Tierschutzbüro, SOKO Tierschutz, Tierretter.de und ARIWA veröffentlichte Online Datenbank auf. Die Tierrechtsorganisationen haben alle Tierschutz-Skandale seit 2016 auf der Website www.tierschutz-skandale.de veröffentlicht. Hier kann auch nach den rechtlichen Folgen der Verantwortlichen gesucht werden. Nur in drei von 163 dokumentierten Fällen wurden Haftstrafen auf Bewährung ausgesprochen. Das sind lediglich zwei Prozent

Weitere Informationen zum Schlachthof Oldenburg unter https://www.tierschutzbuero.de/schlachthof-oldenburg

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
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email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro umfassendes Videomaterial aus einem Schweinehaltungsbetrieb im Münsterland.

Ein Recherche-Team hatte die Bilder in der Zeit von Ende November 2022 bis Februar 2023 erstellt. Auf den Bildaufnahmen sind kranke und zum Teil schwer verletzte Schweine zu sehen. Die bei den Tieren zu sehenden Symptome lassen vermuten, dass sie vermutlich nicht hinreichend tierärztlich behandelt wurden, obwohl eine Behandlung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenso ist eine Krankenbucht verpflichtend, die jedoch auf den Aufnahmen nicht erkennbar und vermutlich auch nicht vorhanden ist. „Einige der Tiere haben schwerwiegende Verletzungen und werden einfach sich selbst überlassen“, so Denise Weber vom Deutschen Tierschutzbüro.

Das Videomaterial wurde veterinärmedizinisch von dem Verein „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“ begutachtet. In dem Gutachten kommen Dr. med. vet. Claudia Preuß-Ueberschär und Dr. med. vet. Julia Pfeiffer-Schlichting zu dem Ergebnis, dass in diversen Fällen Schweinen länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt worden sind und damit gegen § 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen worden ist. Damit würde der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt sein.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte Ende Mai Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Nun hat die Staatsanwaltschaft in Münster die Ermittlungen aufgenommen (AZ 540 Js 1837/23). „Wir erhoffen uns eine gerechte Strafe für die Verantwortlichen, Tierquälerei darf nicht unbestraft werden“ so Weber.

Dem Deutschen Tierschutzbüro ist es wichtig zu betonen, dass solche Aufdeckungen nicht den bedauerlichen Einzelfall darstellen. „Seit Jahren veröffentlichen wir und andere Tierrechtsorganisationen immer wieder erschreckendes Bildmaterial aus Tierhaltungsbetrieben. Von einem Einzelfall kann hier wirklich nicht mehr die Rede sein“, so Weber abschließend. Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt allen Menschen, die solch eine Tierquälerei nicht unterstützen möchten, die rein pflanzliche Lebensweise.

Weitere Informationen zu diesem Fall: https://www.tierschutzbuero.de/alltag-schweinehaltung-mit-louisa-dellert

Bildmaterial senden wir auf Anfrage gerne zu.

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und muss sich jetzt vor Gericht verantworten – 08.12.2022 Demo vor Amtsgericht Nordhorn

Vor 2 Jahren veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus verschiedenen Schweinemastanlagen. U.a. auch aus einem Betrieb in der Ortschaft Ohne, Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen). Der Betrieb hatte in der Vergangenheit u.a. auch die Firma Tönnies (in Sögel) beliefert, das Schlachtunternehmen stellte nach Bekanntwerden der Vorwürfen die Zusammenarbeit ein.

Die Videoaufnahmen, die im Herbst 2020 in dem Mastbetrieb in der Ortschaft Ohne entstanden sind, zeigen sehr verdreckte Buchten. Einige der Tiere waren stark zerkratzt, abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen auf. Kranke und verletzte Tiere wurden von den Verantwortlichen nicht ordnungsgemäß tierärztlich behandelt und separiert. Auf den Videoaufnahmen fiel vor allem ein Tier auf, das eine erheblich blutende und eitrige Verletzung hatte. „Es hing der halbe Darm aus dem Tier heraus, so etwas habe ich noch nie gesehen“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Die versteckten Kameras dokumentierten zudem, dass zusätzlich zu diesem Tier auch noch drei weiteren schwer kranken Schweinen mindestens drei Tage lang nicht geholfen wurde. Am vierten Tag kam der behandelnde Tierarzt des Betriebes, begutachtete die kranken Schweine und ordnete eine sofortige Nottötung an. Diese erfolgte allerdings erst drei qualvolle Tage später. Mit einem Gewehr versuchte der Landwirt dann die Tiere zu erschießen, was nicht gelang. Nach dem Schuss liefen die Schweine regelrecht durch den Stall. Dem Mäster war dies egal, denn er überließ die Tiere sich selbst und ging einfach aus dem Stall. Die Tiere starben später qualvoll. „Wer Tiere vorsätzlich so sehr leiden lässt, gehört bestraft“, so Peifer. Das dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, müsste der Landwirt eigentlich wissen, schließlich ist er im Hauptberuf für die Landwirtschaftskammer NRW tätig und hält u. a. Vorträge. Im Nebenberuf betreibt er mit seinem Bruder und Vater die Mastanlage mit rund 1.000 Tieren.

Die Filmaufnahmen sind dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt worden. Nach kurzer Sichtung wurde sofort das zuständige Veterinäramt in Bad Bentheim Ende November 2020 über die Missstände in dem Betrieb informiert. Nach der detaillierten Aufbereitung und juristischen Prüfung wurde Anfang Dezember 2020 Strafanzeige gegen den Betreib bei der für Landwirtschaft zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet. Diese hatte vor einigen Wochen 2 Strafbefehle zu je 80 Tagessätzen (zu je 70 Euro – also 5.600 Euro) erlassen. Gegen diese Strafbefehle sind die Verantwortlichen vorgegangen, aus diesem Grund kommt es am 08.12.2022 vor dem Amtsgericht Nordhorn zur Verhandlung. „Aus unser Sicht müsste die Strafe deutlich höher ausfallen, denn die Videoaufnahmen belegen massive Tierquälerei“ so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro moniert, dass bei Tierquälerei nicht konsequent durchgegriffen wird. „Immer wieder veröffentlichen wir vom Deutschen Tierschutzbüro oder andere Organisationen erschreckendes Bildmaterial, doch in den meisten Fällen werden die Täter nicht verurteilt“ so Peifer abschließend. Die Tierrechtsorganisation empfiehlt daher die vegane Lebensweise, denn nur so kann den Tieren wirklich geholfen werden.

Verhandlung:
Die öffentliche Verhandlung findet am 08.12.2022 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Nordhorn (Saal 41) statt. Es ist ein Verhandlungstag angesetzt. Aktenzeichen NZS 6 Cs 1102 Js 76010/20 (658/22).

Demonstration:
Wann: 08.12.2022 in der Zeit von 08:30 – 09:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Nordhorn (Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei in dem Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V. (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/landwirt-vor-gericht

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