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Verkehrsunfall im Schneegestöber? So steht es um die Haftung

16. Februar 2021 um 09:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Der Winter ist folgenreich über Deutschland hereingebrochen: Vielerorts haben vereiste Straßen die Anzahl der Unfälle in die Höhe getrieben. Das müssen Geschädigte und Verursacher jetzt wissen.

Mit solchen Witterungsverhältnissen hatten deutsche Autofahrer schon lange nicht mehr zu kämpfen: Der Schnee türmt sich an den Straßenrändern und der Asphalt ist spiegelglatt. In diesen Zeiten gilt es besonders vorsichtig und vorausschauend zu fahren. Konkret bedeutet dies, seine Fahrweise so anzupassen, dass zu jeder Zeit ein gefahrloses Lenken, Bremsen sowie Anhalten gewährleistet ist. Das setzt auch voraus, sein Auto technisch den Wetterbedingungen anzupassen, es also mit Winterreifen auszustatten und für freie Scheiben zu sorgen.

Unfall auf glatten Straßen: Wer trägt die Schuld?

Kommt es dennoch zu einem Unfall, bei dem das Fahrzeug ins Rutschen geraten ist und der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, spricht bereits der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers. Es wird demnach von einer nicht angepassten Fahrweise im Rahmen der Witterung ausgegangen. Bei zu schlechtem Wetter beziehungsweise zu schlechten Fahrbedingungen hat der Fahrer Schrittgeschwindigkeit zu fahren oder sein Fahrzeug abzustellen, um einen Unfall zu verhindern. Auch bei Blitzeis liegt die Schuld beim Fahrer. So sind plötzliche Überfrierungen des Asphalts keine höhere Gewalt, die die Haftung des Fahrers unwirksam macht. Im Falle eines Unfalls ist also zu klären, welcher Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise nicht ausreichend angepasst hat und somit die alleinige oder zumindest eine Teilschuld trägt.

Sommerreifen auf vereisten Straßen: Wer übernimmt die Kosten?
Wichtig zu wissen für alle Vollkaskoversicherten: Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Auto teilweise, wenn vor Fahrtantritt und während der Fahrt klar ist, dass die Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es mit falscher Bereifung zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung gekürzt werden.

Sie sind Geschädigter oder Verursacher eines Verkehrsunfalls?
Die Rechtsanwaltskanzlei von Stefan Tödt-Lorenzen bietet Ihnen durch die konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts eine optimale Interessenvertretung.

Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie Stefan Tödt-Lorenzen dabei, das Beste aus Ihrem Fall herauszuholen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Herr Stefan Tödt-Lorenzen
Alfred-Delp-Str. 12
60599 Frankfurt am Main
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EuGH-Urteil zum Widerruf „Hammer für Verbraucher“

14. April 2020 um 12:04 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Viele Informationen in bestimmten Kreditverträgen sind unvereinbar mit europäischem Recht und daher jederzeit widerrufbar. Das neue EuGH-Urteil betrifft allein rund 20 Millionen Autokreditverträge.

„Das Urteil ist ein echter Hammer für Verbraucher!“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, zeigt sich begeistert vom aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das besagt, dass Kreditverträge und für Verbraucher verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen beinhalten müssen. „Da dies bei einem Großteil der Darlehensverträge in Deutschland nicht der Fall ist, hat das Urteil für Kreditnehmer weitreichende Folgen. Das EuGH-Urteil macht auf einen Schlag rund 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge mit einem Gesamtvolumen von geschätzt 340 Milliarden Euro widerrufbar. Bei ebenfalls widerrufbaren Baukrediten für private Haushalte geht es nach Expertenmeinung um eine Darlehenssumme von insgesamt 1,2 Billionen Euro“, betont der Rechtsanwalt, der sich mit einem Team nahezu ausschließlich auf Verbraucherschutz- und Widerrufsthemen konzentriert.

Kurz gesagt sind Widerrufsinformationen in bestimmten Kreditverträgen unvereinbar mit europäischem Recht. Daher sind die Verträge jederzeit widerrufbar. „Bei den in Frage stehenden Verträgen liegt ein sogenannter Kaskadenverweis vor, dessen Tragweite ein durchschnittlicher Verbraucher gar nicht absehen kann. Darunter versteht man Hinweise in Widerrufsbelehrungen, die auf eine Quelle führen, die wiederum auf andere Informationsseiten verweisen. So finden sich in vielen Widerrufsbelehrungen Verweise auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das wiederum auf einen anderen Paragrafen verweist. Das umfangreiche Regelwerk ist aber sehr komplex, und juristische Laien können dieses vom Grundsatz her schon nicht verstehen“, betont Dr. Gerrit W. Hartung.

Die EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge solle Kunden ein hohes Maß an Schutz bieten, urteilten die EU-Richter. Kreditverträge müssten deshalb klar und prägnant die Bedingungen für die Widerrufsfrist darlegen. Daher sei es laut Hartung richtig, dass der EuGH dieser Darstellungsweise in Kreditverträgen einen Riegel vorgeschoben habe.

Verhandelt wurde beim EuGH übrigens die Klage eines Sparkassenkunden aus Deutschland, der seinen Immobilienvertrag aufgrund vermeintlich falscher Widerrufsinformationen widerrufen wollte. Schon die erste Instanz – das Landgerichts Saarbrücken – sah die Problematik auf der europäischen Ebene verortet und verwies die Klage an den EuGH. Dieser befand die Klauseln schließlich für nicht mit europäischen Regeln für den Verbraucherschutz übereinstimmend und gab der Klage statt. Damit stellt sich der Europäische Gerichtshofs auch gegen den Bundesgerichtshof, der 2016 geurteilt hatte, dass der Kaskadenverweis in Widerrufsbelehrungen geltenden EU-Verordnungen entspricht.

Das Problem für Verbraucher: Dadurch wurde der Widerrufsjoker mehr oder weniger auf Eis gelegt. Dr. Hartung stellt heraus: „Eine in nahezu allen Verträgen standardmäßig auftauchende Klausel fiel als Argument für einen erfolgreichen Widerruf für über drei Jahre komplett aus. Dass dies jetzt rückgängig gemacht wurde, ist ein Sieg für den Verbraucherschutz.“

Interessant ist das Urteil vor allem für Autokredite, da die verwendete Klausel bis heute in vielen Finanzierungen durch Autobanken zu finden ist. Dasselbe gilt für private Kfz-Leasingverträge. Bei Immobilienfinanzierungen sind Verträge widerrufbar, die zwischen 2010 und 2016 geschlossen wurden. Auf diese Weise können Verbraucher sich von ungeliebten Darlehensverträgen trennen, wenn diese nicht gesetzeskonform gestaltet sind. Der EuGH gibt ihnen das Recht dazu.

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Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Über die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de

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Bestens beraten im Bereich des Arbeitsrechts

18. November 2019 um 16:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Das Team von Lazarus Rechtsanwälte vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber deutschlandweit bei Rechtsfragen zum Thema Arbeitsrecht.

Als Rechtsanwälte für das Thema Arbeitsrecht haben es sich die Kollegen um Anwalt Christian Möbus in Königs Wusterhausen zur Aufgabe gemacht, alle beteiligten Parteien des Arbeitsrechts zu vertreten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erhalten in der Kanzlei Lazarus Rechtsanwälte Unterstützung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen und werden sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich beraten und vertreten.

Zielführende Vertretung für alle Anliegen des Arbeitsrechts

Ob Kündigungsschutz für Arbeitnehmer oder Kündigungsfristen für Arbeitgeber – diese und viele weitere Themen sind die Kernkompetenz der Kanzlei Lazarus Rechtsanwälte. Dabei vertreten die Anwälte von Selbstständigen und Angestellten über Abteilungsleiter bis hin zur Management- und Führungsebene die Mandanten durchsetzungsstark und zielgerichtet. Während einem Beratungsgespräch in der Kanzlei werden hierfür alle Einzelheiten ausführlich besprochen.

Für jeden einzelnen Fall und auch für komplexe Fragestellungen werden individuelle Strategien ausgearbeitet, die die Risiken für alle Beteiligten abwägen und die bestmögliche Lösung stets im Blick haben. Diese kann auch darin bestehen, dass durch die richtige Informationsbeschaffung ein Rechtsstreit bereits im Vorfeld abgewendet wird. Die Kompetenzen zum Thema Arbeitsrecht werden durch erfolgreiche Kooperationen mit Fachanwälten in den Bereichen Wirtschafts-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht erweitert. Der zusätzliche Sachverstand kommt, wenn notwendig und für den Fall hilfreich, außerhalb und innerhalb eines Gerichts ebenfalls zum Tragen.

Bei folgenden Rechtsfragen stehen die Rechtsanwälte Ihnen unter anderem zur Seite:

– Arbeitszeugnis
– Aufhebungsvertrag
– Kündigung & Kündigungschutzklage
– Abmahnungen

Zusammenarbeit mit Fachanwälten

Um auch in komplexen Sachverhalten und Fragestellungen stets die nötigen Informationen und Antworten zu beschaffen, arbeiten Rechtsanwältin Laura Lazarus und Rechtsanwalt Christian Möbus eng mit Fachanwälten aus anderen Rechtsgebieten zusammen. Fachanwalt Christian Feierabend bringt beispielsweise fundierte Kenntnisse im Bereich internationales Wirtschaftsrecht sowie in der Unternehmensführung mit sich. Rechtsanwältin Natalia Pospiesznas ermöglicht juristische Unterstützung in den Sprachen Deutsch, Englisch und Polnisch.

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Lazarus Rechtsanwälte GbR
Frau Laura Lazarus
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15711 Königs Wusterhausen
Deutschland

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