Tag: ‘Fachanwalt für Arbeitsrecht’

Keine Verjährung des Urlaubs bei unterlassenem Hinweis des Arbeitgebers

21. Oktober 2022 um 09:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern verjähren nur dann, wenn der Arbeitgeber seiner sog. Hinweispflicht nachgekommen ist. Dies hat der EUGH am 22.09.2022, Az C 120/21) entschieden.

Der gesetzliche Mindesturlaub von Arbeitnehmern verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, wieviel Urlaub sie noch haben, sie aufzufordern, diesen zu nehmen und darauf hinweisen, dass der Urlaub anderenfalls verfällt.

Unterlassen Arbeitgeber diesen Hinweis, kann es teuer werden: Arbeitnehmer können Urlaub über Jahre anhäufen und sich – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses- auszahlen lassen Der Einwand eines Arbeitgebers, dass der nicht genommene, angehäufte Urlaub verjährt sei (3-jährige Verjährungsfrist) war ohne Erfolg.

Der EUGH hat am 22.09.2022 entschieden (AZ C120/21), dass der Urlaubsanspruch nicht verjährt, wenn der Arbeitgeber den Hinweis auf den Verfall unterlassen hat. Der Arbeitgeber sei in einem solchen Falle nicht schützenswert. Man würde anderenfalls ein Verhalten des Arbeitgebers billigen, das ihn ungerechtfertigt bereichere und die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht schütze. Der unwissende Arbeitnehmer sei als schwächere Partei schützenswerter. Die Verjährungsfrist des Urlaubsanspruchs beginne erst dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Hinweises des Arbeitgebers, dass noch Urlaubsansprüche bestehen und dass diese verfallen könnten, positive Kenntnis von seinen Ansprüchen habe.

Arbeitgebern ist dringend anzuraten, ihrer Hinweispflicht rechtzeitig und alljährlich nachzukommen.

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Kanzlei mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht mit neuem Standort in Krefeld

25. Juni 2021 um 11:06 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht eröffnet neuen Standort in Krefeld.

Die Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB hat die neuen Büroräume im Zentrum Krefelds eröffnet und besetzt mit den spezialisierten Rechtsanwälten die wichtigsten Rechtsbereiche des wirtschaftlichen Lebens.

Die Aussage „Unser Credo lautet: Wir bieten nur das an, was wir beherrschen – Was wir anbieten, beherrschen wir dann aber im Detail!“ ist dabei keine plumpe Werbeaussage, sondern wesentliche Maxime der beschäftigten Rechtsanwälte. Alle haben sich im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn auf maximal zwei Rechtsgebiete spezialisiert und sind dort bereits seit vielen Jahren tätig.

Der Umzug in die neuen Büroräume ist dabei ein logischer Schritt um der Nachfrage und dem technischen Fortschritt gerecht werden zu können. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstr. 17 in unmittelbarer Nachbarschaft zum neu errichteten Krefelder Forum.

Die Kanzlei pflegt Dauermandate in der Wirtschaft und bei Unternehmen, aber auch zu Privatmandanten, die in schwierigen Situationen mit gleichem Einsatz und Sachverstand begleitet werden. Regelmäßig haben die Mandate einen Bezug zum wirtschaftlichen Leben.

Insoweit wird die Betreuung in den folgenden Teilrechtsgebiete angeboten: Arbeitsrecht | Steuerstrafrecht| Steuerrecht| Insolvenzrecht | Handelsrecht, Gesellschaftsrecht & Vertragsrecht | Markenrecht & Designrecht

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