Tag: ‘Datenschutz’

Corona – Homeoffice und DSGVO

18. März 2020 um 16:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Wem es möglich ist, der sollte nun diese Wochen ab ins Homeoffice. Damit es aber nicht zu Datenpannen kommt bzw. Datenschutzverstöße entstehen, müssen Unternehmer einiges beachten.

Nachdem nun immer mehr Unternehmen Möglichkeiten suchen, die Mitarbeiter keinen unnötigen Risiken auszusetzen und zugleich den „normalen“ Betrieb, soweit es geht, aufrecht zu erhalten, scheint „Home-Office“ plötzlich die Lösung zu sein; vor allem da deutschlandweit die Krippen, Kindergärten und Schulen nun geschlossen sind, und die Kinder daher möglichst von den Eltern betreut werden sollten.

Jeder Computer-Job kann doch auch von Hause erledigt werden, indem man sich einfach mit einem Notebook zu Hause an den Schreibtisch setzt und dann die Ergebnisse der Arbeit per E-Mail an die Firma sendet.

Aber Achtung! Das kann sehr schnell zu einem Verstoß gegen die geltenden Datenschutzregelungen werden.

Daher haben Sie daher als Unternehmer zum einen die Aufgabe, Ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass keine personenbezogenen Daten gegenüber Dritten öffentlich gemacht werden dürfen.

Zum anderen müssen alle nach dem aktuellen Stand der Technik mit angemessenem Aufwand herstellbaren Schutzmaßnahmen getroffen werden, damit es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommen kann.

Meine dringende Empfehlung ist daher, dass Sie Ihren Mitarbeitern entweder unternehmenseigene Notebooks mitgeben, auf denen den Mitarbeitern die Privatnutzung streng untersagt ist, oder dass Sie einen sogenannten „Remote-Zugriff“ auf die Rechner der Mitarbeiter im Unternehmen einrichten, sodass Ihre Mitarbeiter zwar die eigenen Computer nutzen, aber dort überhaupt keine Datenspeicherung stattfindet, da Ihre Mitarbeiter per Remote auf den Unternehmensrechner im Betrieb zugreifen.

Als Lösung könnte man hier z. B. an TeamViewer oder Google Remote denken.

Bitte achten Sie dann aber darauf, dass Ihre Mitarbeiter z. B. bei Google Remote nicht die eigenen Google-Konten nutzen, sondern Sie ein für diesen Zweck eigenes Google-Konto einrichten, das ausschließlich für die Nutzung von Google Remote bestimmt ist. In diesem Fall findet außer der Dokumentation des Logins keine Datenübertragung an Google statt, und auch auf den Computern Ihrer Mitarbeiter befinden sich außer den Zugangsdaten zu Google Remote keine personenbezogenen Daten Ihrer Kunden bzw. Ihres Unternehmens.

WICHTIG: Sie müssen neben diesen technischen Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter natürlich auch entsprechend auf die datenschutzrechtlichen Pflichten hingewiesen haben, da die Daten aus Ihrem Unternehmen innerhalb der vier Wände Ihrer Mitarbeiter zumindest sichtbar gemacht werden.

Gern können Sie hierfür die unter www.dsgvo-anwalt.eu veröffentlichte „Homeoffice-Datenschutz-Belehrung“ nutzen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Matutis
Herr Cornelius Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdam
Deutschland

fon ..: 0331 – 813 284 70
web ..: https://matutis.de
email : mail@matutis.de

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Link auf https://dsgvo-anwalt.eu/conora-homeoffice-und-die-dsgvo/ bzw. www.dsgvo-anwalt.eu gern kostenlos auch auf Ihrer Webseite oder in Ihren Social-Media-Kanälen oder auch im Printbereich verwenden.

Über eine kurze Mitteilung an mail@matutis.de, dass diese genutzt wurde, sind wir dankbar.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Matutis
Herr Cornelius Matutis
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aus

Seminare Leipzig – Fit für die Datenschutz-Grundverordnung

15. März 2020 um 15:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Pflichten im Datenschutz- und Compliance-Management

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Stuttgart & Berlin 11.03.2020

Köln & Leipzig 13.05.2020

Köln & Stuttgart 01.07.2020

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
> Leiter und Mitarbeiter der Internen Revision, Prokuristen, Compliance- und Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte des Unternehmens

Seminarprogramm:

Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen

> Überblick zu EU-DSGVO und BDSG:
– „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“
– Striktere Löschpflichten und Recht auf Vergessenwerden
– Neue Compliance-Meldepflichten: Organisation der Datenflüsse und Prozesse mit der Datenschutzrichtlinie
> Besonderheiten für Unternehmensgruppen/Konzerne
> Meldepflichten bei Datenschutz-Vorfällen
> Neue Zuständigkeiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Sanktionen und Bußgelder

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte

> Benennung, Stellung und Aufgaben im Überblick
> Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren und überwachen
> Risikobeurteilung der mit den Verarbeitung verbundenen Risiken
> Mehr Akzeptanz schaffen: Überzeugende Kommunikation der Prüfungsergebnisse
> Erledigungsverfahren effizient einrichten: Maßnahmenverfolgung und Follow Up-Prozesse in der Praxis

Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?

> Erweiterte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sicher erfüllen
> Risikobasierter Datenschutz:
– Durchführung eines prüfungssicheren Risk Assessments
– Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
> Anforderungen an die Datenübermittlung an Drittländer
> Datenschutzrechtliche Folgen des „Brexit“

Die inhaltlichen Details sowie viele Informationen finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de

Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

Pressekontakt:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring

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email : as@sp-unternehmerforum.de

aus

Wie wird Compliance richtig kommuniziert? Seminare in München

8. Dezember 2019 um 14:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Top informiert zu aktuellen Compliance-Themen: Compliance – Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen –

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt & Stuttgart 03.12.2019

Frankfurt & München 18.02.2020

Berlin & Stuttgart 10.03.2020

Köln & Leipzig 12.05.2020

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Vorstände und Geschäftsführer bei Unternehmen im Nicht-Finanzsektor sowie im Finanzsektor,
> Compliance Officer, Mitarbeiter von Compliance- und Rechtsabteilungen,
> Leiter Interne Revision, Datenschutzbeauftragte, Geldwäsche Officer, Justiziare,
> Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance

Seminarprogramm:

Compliance: Keine Haftung, keine Strafen, keine Ermittlungen

> Aktuelle aufsichtsrechtliche und prüfungsrelevante Anforderungen
> Wie sollte die Stellenbeschreibung des Compliance Officers aussehen und was hat es mit der Garantenstellung auf sich?
> Wann haftet der Compliance Officer? Und wann haftet das Unternehmen?
> Legal Inventory als Basis von Überwachungs- und Kontrollhandlungen der Compliance-Funktion
> Risikobewertung für die Geldwäsche-Prävention, sonstige strafbare Handlungen sowie Compliance-relevante Sachverhalte
> Was passiert nach der Risikobewertung? Aufgaben und Sorgfaltspflichten des Compliance Officers

Top informiert zu aktuellen Compliance-Themen

> Geschenke, Einladungen und Co.
> Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter – Welche Arten von arbeitsrechtlichen Kontrollen sind zulässig?
> Business Partner Check – Auf was kommt es an?
> Neues Datenschutzrecht – Was gilt es als Compliance Officer zu beachten?
> Interne Untersuchungen vs externe Ermittlungen – Wenn der Ernstfall zur Krise wird

High Level-Kontrollen zur Steuerung von Compliance-Risiken

> Kontrollplan Compliance – Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
> Schnittstellen zwischen Geldwäsche und Compliance optimal steuern
> Optimales Zusammenspiel mit dem Auslagerungsbeauftragten
> Tax-Compliance sicher umsetzen
> IT-Compliance: Die neuen BAIT als Benchmark für die Praxis
> Kontrollplan des Compliance-Beauftragten: Überwachungs- und Berichtspflichten, Überprüfung der Compliance-Vorgaben

Compliance richtig kommunizieren

> Best-Practice zu Verhaltenskodex und Compliance-Richtlinien
> Tone at the Top: Kommunikation im Unternehmen und Schulung der Mitarbeiter
> Welche Rolle spielt ein Whistleblowing-System im Rahmen der Compliance-Kommunikation?
> Berichterstattung an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Informationen zum Thema Compliance finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100

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Ohne Umwege Chancen sichern
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Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

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