Tag: ‘Seminare München’

Wie wird Compliance richtig kommuniziert? Seminare in München

8. Dezember 2019 um 14:12 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Top informiert zu aktuellen Compliance-Themen: Compliance – Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen –

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt & Stuttgart 03.12.2019

Frankfurt & München 18.02.2020

Berlin & Stuttgart 10.03.2020

Köln & Leipzig 12.05.2020

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Vorstände und Geschäftsführer bei Unternehmen im Nicht-Finanzsektor sowie im Finanzsektor,
> Compliance Officer, Mitarbeiter von Compliance- und Rechtsabteilungen,
> Leiter Interne Revision, Datenschutzbeauftragte, Geldwäsche Officer, Justiziare,
> Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance

Seminarprogramm:

Compliance: Keine Haftung, keine Strafen, keine Ermittlungen

> Aktuelle aufsichtsrechtliche und prüfungsrelevante Anforderungen
> Wie sollte die Stellenbeschreibung des Compliance Officers aussehen und was hat es mit der Garantenstellung auf sich?
> Wann haftet der Compliance Officer? Und wann haftet das Unternehmen?
> Legal Inventory als Basis von Überwachungs- und Kontrollhandlungen der Compliance-Funktion
> Risikobewertung für die Geldwäsche-Prävention, sonstige strafbare Handlungen sowie Compliance-relevante Sachverhalte
> Was passiert nach der Risikobewertung? Aufgaben und Sorgfaltspflichten des Compliance Officers

Top informiert zu aktuellen Compliance-Themen

> Geschenke, Einladungen und Co.
> Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter – Welche Arten von arbeitsrechtlichen Kontrollen sind zulässig?
> Business Partner Check – Auf was kommt es an?
> Neues Datenschutzrecht – Was gilt es als Compliance Officer zu beachten?
> Interne Untersuchungen vs externe Ermittlungen – Wenn der Ernstfall zur Krise wird

High Level-Kontrollen zur Steuerung von Compliance-Risiken

> Kontrollplan Compliance – Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
> Schnittstellen zwischen Geldwäsche und Compliance optimal steuern
> Optimales Zusammenspiel mit dem Auslagerungsbeauftragten
> Tax-Compliance sicher umsetzen
> IT-Compliance: Die neuen BAIT als Benchmark für die Praxis
> Kontrollplan des Compliance-Beauftragten: Überwachungs- und Berichtspflichten, Überprüfung der Compliance-Vorgaben

Compliance richtig kommunizieren

> Best-Practice zu Verhaltenskodex und Compliance-Richtlinien
> Tone at the Top: Kommunikation im Unternehmen und Schulung der Mitarbeiter
> Welche Rolle spielt ein Whistleblowing-System im Rahmen der Compliance-Kommunikation?
> Berichterstattung an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Informationen zum Thema Compliance finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de

Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

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aus

Datenschutz-Compliance – Datenschutz-Managementsystem & IT-Compliance

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Hamburg & München 04. – 06.12.2019

München & Frankfurt 19.-21.02.2020

Stuttgart & Berlin 11.-13.03.2020

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Zielgruppe:

> Neu als Datenschutzbeauftragter in Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance- und Datenschutzbeauftragte,
> Führungskräfte und Mitarbeiter im Vertrieb und HR-Management

Ihr Nutzen:

Tag 1

> Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen
> Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
> Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?

Tag 2

> Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten
> Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten

Tag 3

> IT-Compliance sicher umsetzen
> IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs
> Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern

Seminarprogramm Tag 1:

Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen

> Überblick zu EU-DSGVO und BDSG:
– „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“
– Striktere Löschpflichten und Recht auf Vergessenwerden
– Neue Compliance-Meldepflichten: Organisation der Datenflüsse und Prozesse mit der Datenschutzrichtlinie
> Besonderheiten für Unternehmensgruppen/Konzerne
> Meldepflichten bei Datenschutz-Vorfällen
> Neue Zuständigkeiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Sanktionen und Bußgelder

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte

> Benennung, Stellung und Aufgaben im Überblick
> Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren und überwachen
> Risikobeurteilung der mit den Verarbeitung verbundenen Risiken
> Mehr Akzeptanz schaffen: Überzeugende Kommunikation der Prüfungsergebnisse
> Erledigungsverfahren effizient einrichten: Maßnahmenverfolgung und Follow Up-Prozesse in der Praxis

Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?

> Erweiterte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sicher erfüllen
> Risikobasierter Datenschutz:
– Durchführung eines prüfungssicheren Risk Assessments
– Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
> Anforderungen an die Datenübermittlung an Drittländer
> Datenschutzrechtliche Folgen des „Brexit“

Seminarprogramm Tag 2:

Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten

> Schnittstelle EU-DSGVO und Kundendaten im Vertrieb
> Einrichten eines Datenschutz-Management-Systems (DMS)
> Ermitteln von Risikoindikatoren
> Was gilt künftig für Datentransfers ins EWR-Ausland?
> Abgrenzung zwischen wettbewerbsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Einwilligung
> Was muss in die Datenschutzhinweise?
> Social Media und Cloud-Computing – wichtige Regelungen auf einen Blick
> Safe Harbor und EU-US Privacy Shield
> EU-Standardvertragsklauseln – Binding Corporate Rules gemäß Art. 47 DSGVO

Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten

> Mindestanforderungen an die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
> Beschäftigtendatenschutz nach Art. 88 DSGVO:
– Neue Erlaubnistatbestände – Was gilt für Betriebsvereinbarungen?
– Nutzung und Kontrolle von Kommunikationsmitteln, wie E-Mail, Internet & Co.
– Betriebliches Eingliederungsmanagement
> Sonderfall: Datenverarbeitung für Compliance-Zwecke

Seminarprogramm Tag 3:

IT-Compliance sicher umsetzen

> Diese „rote Linien“ müssen Sie kennen: Mindestanforderungen aus BAIT, VAIT, DIN EN ISO 2700x und BSI-Grundschutz prüfungsfest umsetzen
> Welche Risiken sind „wesentlich“? Begriffsabgrenzung zu § 25b KWG; § 26 ZAG und § 32VAG
> Auslagerung oder Fremdbezug? Richtige Bewertung von Software und IT-Dienstleistungen
> IT-Compliance im Überblick: Verzahnung von IT-Strategie, IT- Governance, Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement
> Prüfungsschwerpunkt IT-Compliance: IT-Strategie, IT-Umfeld und IT-Organisation im Fokus der neuen MaRisk, MaGO, KAMaRisk und BCBS 239

IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs

> Risikoanalyse im Informationsmanagement
> Durchführung der qualitativ verschärften IT-Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
– Einschätzung des Schutzbedarfs mit Blick auf Integrität,Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Authentizität
– Neue BaFin-Anforderungen an Cloud-Computing: Strategie, Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbewertung
– Informationssicherheits-Management: Erstellung des Sollmaßnahmenkatalogs und Ableiten der risikoreduzierenden Maßnahmen

Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern

> Module eines wirksamen Datenschutzsystems: Schnittstellenmanagement zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Sicherer Umgang mit selbst entwickelten IT-Anwendungen, Zugriffsrechten, IT- Abnahmen sowie Veränderungen im IT-System
> Effiziente Kommunikation zu Auslagerungs-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Informationssicherheits-Beauftragten
> Kontrollplan Compliance: Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
> Compliance-Anforderungen an Kontroll- und Reportingpflichten im IT-Bereich

Die inhaltlichen Details sowie unsere weiteren Zertifizierungslehrgänge finden Sie direkt hier.

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Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

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Kompaktseminar für Geldwäschebeauftragte – Risikoanalyse, Monitoring, Verdachtsmeldung – Datenschutz §58 GwG

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München & Frankfurt 21.11.2019

München & Stuttgart 12.12.2019

München & Frankfurt 20.02.2020

Stuttgart & Berlin 12.03.2020

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Zielgruppe:

> Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften.
> Geldwäsche-Beauftragte, Stv. Geldwäsche-Beauftragte, Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision, Datenschutzbeauftragte und Rechtsabteilung.

Seminarprogramm:

Die Risikoanalyse nach §5 GwG: Prüfungssichere Erstellung und Aktualisierung für den Jahresabschluss

> Geldwäsche aktuell: Praxisberichte aus Prüfungen und Urteilen
> Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz
> Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
> Anforderungen an die Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken prüfungssicher umsetzen
> Aufbau einer Konzern-Risikoanalyse
> Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung
> Sektor-spezifische Leitlinien der ESA zur Geldwäscheprävention

Gefährdungsanalyse und unternehmensspezifische Handlungsstrategien

> Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
> Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen
> Spezielle Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen bzw. sonstige strafbare Handlungen
> Betrugsbekämpfung gemäß § 25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
> Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der Praxis

Verdachtsmeldung nach §§43, 45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt

> Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
> Form und Inhalt der Verdachtsmeldung: Welche Unterlagen müssen der Meldung beiliegen?
> Interne und externe Verdachtsmeldungen: Pflichten von Mitarbeitern
> Meldung von Verdachtsfällen und Schnittstellen zu Ermittlungsbehörden
> Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt? Ablehnung – Ausführungsverbot – neue Regelungen zum Fristfall – Haftungsrisiken

Datenschutz für Geldwäsche-Beauftragte

> Neue Anforderungen des § 58 GwG an den Datenschutz
> Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018
> Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten
> Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG?
> Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten – §37 GwG
> Schnittstellen in der Praxis zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Gruppenweit einheitliche Sicherungsmaßnahmen für den Datenschutz
> Rechtsfolgen bei der Verletzung von Datenschutzpflichten durch den Geldwäsche-Beauftragten

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Informationen zur Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.

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