Tag: ‘Bremen’

Während die Testpflicht für Beschäftigte weiterhin bestehen bleibt, werden kostenfreie Coronatests abgeschafft. Dies hat Auswirkungen auf die Gebäudereinigungsunternehmen.

Ab dem 30. Juni 2022 gelten in Deutschland neue Regeln in Bezug auf das Coronavirus. Während die Testpflicht für Beschäftigte weiterhin bestehen bleibt, werden kostenfreie Coronatests abgeschafft. Dies hat Auswirkungen auf die Gebäudereinigung, da diese Dienstleistung oft in den genannten Bereichen angeboten wird. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks warnt nun vor den möglichen Folgen der Neuregelung und kritisiert das Bundesgesundheitsministerium für das verheerende Signal, welches mit dieser Entscheidung gesendet wird.

Es gibt immer mehr Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, die notwendigen Tests für ihre Mitarbeiter durchzuführen. Dies liegt daran, dass externe Reinigungskräfte nicht in den Testmöglichkeiten aufgeführt sind. Betriebe sollten sich jedoch keine Sorgen machen, da es mittlerweile zahlreiche Testmöglichkeiten gibt, die auch für externe Reinigungskräfte geeignet sind.

Der BIV hat sich an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gewandt und um bessere Arbeitsbedingungen für die deutsche Handwerksbranche gebeten. Laut Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich ist es angesichts der steigenden Inzidenzen und der immer lauter werdenden Mahnungen vor einer neuerlichen Welle mit Omikron-Subtyp BA.5 sachlich völlig unverständlich, gerade der Reinigungsbranche die Arbeit zu erschweren.

Der Bundesinnungsmeister sieht in der aktuellen Entscheidung der Bundesregierung ein verheerendes politisches Signal. Die Pflegekräfte, Ärzte und die Reinigungskräfte, die in Kliniken, OP-Sälen und Altenheimen arbeiten, spielen nach wie vor eine extrem wichtige Rolle. Allerdings werden sie von der Bundesregierung als „Beschäftigte zweiter Klasse“ angesehen. Dies ist laut dem Bundesinnungsmeister sehr schade, da man gehofft hatte, dass die Pandemie hier zu einem Umdenken führt.

Der BIV verlangt, dass die Liste der Personengruppen für kostenlose Coronatests erweitert wird und auch externe Personen integriert werden, die in den Einrichtungen arbeiten. „In der Praxis macht es keinen Unterschied, ob Reinigungskräfte bei einer Einrichtung unmittelbar oder bei einem Dritten angestellt sind“, sagte Dietrich.

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Wie weit geht die Aufsichtspflicht von Lehrern? Welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gibt es in bremischen Schulen? Was ist das Recht der Leistungsbeurteilungen? Welche Rechte und Pflichten haben Lehrkräfte, Schüler und Eltern? Und welche Pflichten? Auf über 500 Seiten vermittelt Stephan Rademachers „Grundriss des bremischen Schulrechts“ die Antworten auf diese Fragen und liefert Lehrern und Eltern das notwendige Rüstzeug für rechtssicheres Handeln im Schulalltag. Der Schwerpunkt liegt bei der Darstellung alltäglicher schulrechtlicher Fragen, wozu vor allem die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte, die Beurteilung schulischer (Prüfungs-)Leistungen oder die verschiedenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zählen.

Das Buch „Grundriss des bremischen Schulrechts“ von Stephan Rademacher wird so nicht nur zu einem grundlegenden Nachschlagewerk, sondern vor allem auch zu einem praktischen Ratgeber für den Schulalltag und die Lehrerausbildung. Für die jetzt vorliegende 3. Auflage wurden nicht nur die rechtlichen Ausführungen auf den aktuellen Stand gebracht und viele neue Gerichtsentscheidungen und Fallbeispiele eingefügt, sondern das Buch selbst wurde noch einmal um neue Themen erweitert.

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