Tag: ‘Berlin’

Das Landeskriminalamt Berlin ermittelt. Nicht die Kritik an der Korruption, sondern die dokumentierten Fälle der Korruption selbst sind es, die das Kleingartenwesen und dessen Ansehen schädigen.

Die Kritik des Herrn Gert Schoppa (Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin) an der Korruption im Kleingartenwesen (u.a. auch mit Blick auf den Pankower Korruptionsskandal, den größten in der Geschichte des deutschen Kleingartenwesens) wirkt wie …

… HANDLUNGSARMES GELABER.

Feigenblatt ?

Auch ist eine erhebliche Differenz zwischen seinen Worten und seinen Handlungen zu beobachten.

Im Gegensatz dazu ist die Kritik des BRANDBRIEF-Vereins („… Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption … im Kleingartenwesen e.V.“) …

… WESENTLICH ENTSCHLOSSENER !

DAS scheint es zu sein, was Herrn Schoppa stört.

Der BRANDBRIEF-Verein ist bei diesen Dingen kein Spaßpartner.

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In einer Internetveröffentlichung vom 22.3.2024 kritisiert Gert Schoppa (Präsident des „Landesverbands der Gartenfreunde Berlin“) in hektisch-nervöser und aggressiver Form Kleingärtner, die Korruptionstatbestände im Kleingartenwesen, vor allem im Bereich des Berlin-Pankower Kleingartenwesens, kritisiert haben.

Lt. Schoppa drohe die „Vernichtung“ des deutschen Kleingartenwesens.

Diese kritischen Kleingärtner sind z.T. im Verein „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität und Unregelmäßigkeiten im Kleingartenwesen e.V.“ organisiert. Dieser Verein ist für Schoppa ein rotes Tuch.

Ausgangspunkt der berechtigten Kritik der Kleingärtner war/ist der Pankower Kleingartenskandal, der unstrittig größte Korruptionsskandal in der Geschichte des deutschen Kleingartenwesens. Riesen-Geldbeträge sind beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow „verschwunden“. Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft ermitteln. Der amtsgerichtlich bestellte Insolvenzverwalter waltet seines Amtes. Der Ausgang des Insolvenzverfahrens ist noch völlig offen. Sehr viele Strafanzeigen liegen vor; auch das Land Berlin hat Strafanzeige erstattet, gegen sämtliche Vorstandsmitglieder, die seinerzeit im Vorstand des Bezirksverbands Pankow waren (drei davon sind indessen noch immer im Vorstand).

Die Zeitungen berichten seit langem immer wieder über diesen Korruptionsskandal, zuletzt erneut die BERLINER MORGENPOST zweimal und der TAGESSPIEGEL. Auch zweimal der BERLINER RUNDFUNK. Auch mit der dortigen Berichterstattung ist Schoppa unzufrieden.

Im Zentrum des Skandals steht die frühere Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow, Viola Kleinau. Sie hatte ehemals auch eine Funktion beim „Landesverband der Gartenfreunde Berlin“, war dort Schatzmeisterin. Sie ist inzwischen zurückgetreten, ebenso -gleichzeitig- viele andere Vorstandsmitglieder beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow.

Der BRANDBRIEF-Verein kritisiert die Zustände und sieht in dieser Kritik den einzigen Weg zur Verbesserung der Zustände und zur Heilung. Auch aktuell gibt es Kritikwürdiges beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow, so bspw. die Tatsache, daß der Ehemann eines der verbliebenen drei Vorstandsmitglieder (die schon unter Viola Kleinau im Vorstand waren) vom Vorstand in den Vorstand kooptiert wurde, was im Gegensatz zu jeglicher Compliance steht. Etliche andere, die auch ihre Mitarbeit angeboten hatten, wurden abgelehnt.

Schoppa kritisiert die Arbeit des BRANDBRIEF-Vereins äußerst hektisch, spricht davon, daß das gesamte deutsche Kleingartenwesen verunglimpft wird (was der BRANDBRIEF-Verein indessen niemals getan hat). Seine Kritik gipfelt in dem Verdacht, daß das ganze deutsche Kleingartenwesen „vernichtet“ werden solle. In Wahrheit ist genau das Gegenteil der Fall. Die Arbeit der Korrekten wird gestärkt durch eine Kritik am Unkorrekten !

Axel Quandt, der Vorsitzende des BRANDBRIEF-Vereins ist in einer Sprachnachricht ausführlich auf die hektische Kritik von Schoppa eingegangen, und spricht hier von Hüftschüssen und Panik bei Schoppa:

Zur Sprachnachricht von Axel Quandt (bei Facebook): HIER

Sehr interessant auch der Radio-Bericht des BERLINER RUNDFUNKS zur Thematik: HIER

Siehe auch https://www.pankower-gartenzwerge.de/

Die hektisch-nervöse Kritik des Verbandsfunktionärs Gert Schoppa wurde von einem Facebook-Nutzer wie folgt kommentiert: Hier ein Auszug dieser Kommentierung:

“ Lieber Herr Schoppa,

ich habe ihren Gastbeitrag im Newsletter des BV Pankow mit großem Interesse und wachsendem Erschrecken gelesen. Ihnen ist sicher bewusst, dass ein Mitglied des Brandbrief, die Missstände in Pankow erst ans Tageslicht gebracht hat? Ihnen ist schon bewusst, dass aufgrund dessen, deutschlandweit ein sehr großes Interesse an den Zuständen im Kleingartenwesen entstanden ist? Ihnen ist schon bewusst, dass ähnliche Vorfälle deutschlandweit bereits dokumentiert wurden? Ihnen ist aber sicher auch bewusst, dass der Pankower Kleingartenskandal, der größte Skandal in der Kleingartengeschichte ist? Wo bleibt denn da ihre persönliche Verantwortung als Landesvorsitzender? Und was haben wir von ihrem Gastbeitrag zu halten? …… Ich hoffe sehr, da ich weiß das auch dieser Post im Landesverband gelesen wird, das sie so ehrlich sind, und sich zu ihrem kritikwürdigen Beitrag beim BV Pankow äußern. Mit freundlichen Grüßen „

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46988359
web ..: https://www.pankower-gartenzwerge.de/
email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht.

Pressekontakt:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
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Die Kanzlei Hagen im Berliner Bezirk Lichtenberg vertritt Privatpersonen und kleine sowie mittelständische Unternehmen. Betreut werden Klienten bei Fragen des Familienrechtes und des Arbeitsrechtes.

Unter der Leitung der Rechtsanwältin Antje Hagen und des Rechtsanwaltes Burkhard Hagen betreut die Kanzlei Hagen Privatpersonen bei allen Angelegenheiten, die das Arbeits- und Familienrecht in Berlin betreffen. Dies umfasst Uneinigkeiten bis hin zur Scheidung, aber auch partnerschaftliche Bereiche wie Eheverträge. Die Kanzlei in Berlin vertritt zudem kleine und mittelständische Unternehmen, beispielsweise für eine Vertretung vor Arbeitsgerichten.

So glücklich Paare beim Geben des Jawortes sind, so schnell können Streitthemen im gemeinsamen Alltag aufkommen. Wird keine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten in Privatgesprächen gefunden, ist die Kanzlei Hagen ein fairer und zuverlässiger Ansprechpartner. Sensible Themen wie eine etwaige Scheidung oder Gewaltschutz werden diskret und mit Feingefühl behandelt. Das Bestreben der Kanzlei Hagen in Berlin ist es, konstruktive Unterstützung anzubieten und basierend auf dem Familienrecht für die Interessen der Mandanten und Mandantinnen einzustehen.

Der Beistand guter Rechtsanwälte in Berlin wird auch während einer harmonischen Beziehung zum Thema. Das Familienrecht ist von Belang, wenn es um das rechtswirksame Aufsetzen eines Ehevertrages oder eines Partnerschaftsvertrages geht. Eine begleitete Vermögensplanung sowie der Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Zuständigkeit.

Und auch am Arbeitsplatz, wo oft noch mehr Zeit als mit der Familie verbracht wird, ist selten alles harmonisch. Die Kanzlei Hagen in Berlin berät Arbeitgeber bei der Gestaltung wirksamer und fairer Verträge und vertritt Klienten in allen Instanzen. Auf häufige Streitthemen wie Mindestlohn, Abmahnungen oder Kündigungsschutz ist die Kanzlei Hagen spezialisiert.

In der Kanzlei Hagen ist Antje Hagen juristische Ansprechpartnerin für das Familienrecht. Sie schloss das Jurastudium in Halle (Saale) mit dem ersten Staatsexamen ab und besitzt den Legum Magister in oeconomics im Bereich Wirtschaftsrecht. Ihre Zulassung als Rechtsanwältin erhielt sie 2010. Sie ist seit 2013 mit ihrer Kanzlei Hagen selbstständig.

Burkhard Hagen ist ebenfalls studierter Jurist und in der eigenen Kanzlei auf den Bereich Arbeitsrecht und insbesondere Gesellschaftsrecht spezialisiert. Dabei vertritt er seit Beginn seiner Selbstständigkeit 1990 vor allem mittelständische Unternehmen mit dem Schwerpunkt Unternehmensumwandlungen und -umstrukturierungen sowie Gründungen.

Die Kanzlei Hagen ist in der Möllendorffstraße 111 in 10367 Berlin zu finden und liegt damit in direkter Nähe zum Stadtpark Lichtenberg. Da das Rathaus fußläufig zu erreichen ist, sind notwendige Behördengänge bequem mit einem Termin verbindbar. Beratungsgespräche können sowohl über die Webseite https://www.kanzlei-hagen.com/ als auch über die Rufnummer 030 / 204 507 93 vereinbart werden.

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aus

Mieterhöhung: Berliner Landgericht kippt Mietspiegel

15. April 2019 um 18:04 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Mitten in die Forderungen von Demonstranten, den Wohnungskonzern Deutsche Wohnen zu enteignen, gibt das Berliner Landgericht der Tochterfirma Gehag Recht und kippt de facto den Mietspiegel

Das Berliner Landgericht hat zugunsten einer Tochterfirma (Gehag) des größten Berliner Wohnungseigentümers Deutsche Wohnen SE entschieden: Der Konzern darf bei der Mieterhöhung den Berliner Mietspiegel ignorieren

Gerade ein paar Tage ist es her, dass zehntausende Menschen auf die Straßen gegangen sind (#Mietenwahnsinn) und die Enteignung der Deutschen Wohnen & Co gefordert haben. Mitten in die aufgeheizte Stimmung hinein, hat das Berliner Landgericht jetzt der Gehag, einer Tochterfirma des Wohnungskonzerns Deutsche Wohnen, Recht gegeben, die einen Mieter auf die geforderte Mieterhöhung verklagt hatte (AZ: 63 S 230/16). Damit hat das Gericht quasi den örtlichen Mietspiegel aus dem Jahr 2015 für ungültig erklärt.

Der Berliner Mietspiegel ist seit langem umstritten. Das Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen hat in der Vergangenheit für einige Wohnungen die Mieten nicht nach Berliner Mietspiegel angepasst, sondern durch das Heranziehen von Vergleichswohnungen. Einer dieser Fälle ist vor Gericht gelandet. Das Landesgericht Berlin hat nun in letzter Instanz entschieden.

Michael Zahn, Chef der Deutsche Wohnen, hat jüngst in einem Interview mit der Tageszeitung taz erklärt, dass die Deutsche Wohnen nicht gegen den Mietspiegel an sich klage. Vielmehr halte er den Berliner Mietspiegel für nicht rechtssicher und kritisiere diesen in seiner jetzigen Form. Nun hat die Deutsche Wohnen im Rechtsstreit mit einem Mieter um eine Mieterhöhung vor dem Berliner Landgericht gewonnen und kann damit eine Mietanpassung oberhalb der Mietspiegelgrenze durchsetzen. Wie der Tagesspiegel berichtet, hat das Gericht seine Entscheidung damit begründet, dass der Berliner Mietspiegel „keine geeignete Schätzgrundlage“ für die Miethöhe der Wohnung liefere. Außerdem habe der Sachverständige nach Ansicht des Gerichtes die Bewertung der Miethöhe für die betroffene Wohnung aufgrund von Vergleichswohnungen nachvollziehbar darlegen können.

Mehr dazu unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/berlin-landgericht-kippt-mietspiegel/

Hintergrund: Was ist der Mietspiegel?
Der Mietspiegel gibt sowohl Ihnen als Vermieter als auch den Mietern die Möglichkeit, die Miethöhe nach allgemeingültigen Grundsätzen zu gestalten.

Im Mietspiegel sind Daten mit detaillierten Informationen zur Gemeinde erhältlich, woraufhin Sie Mieterhöhungen durchsetzen können. Er hat jedoch erstmal dann eine nur geringe Bedeutung, wenn es sich um eine Neuvermietung handelt. Hier dürfen Sie frei nach „Angebot und Nachfrage“ den Mietpreis festlegen, wobei Sie immer darauf achten sollten, keinen Wucher zu betreiben. Davon wird ausgegangen, wenn der Mietpreis 50 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und man Ihnen nachweist, die Unerfahrenheit des Mieters ausgenutzt zu haben. Im Endeffekt ist der Mietvertrag dann nichtig, es drohen Erstattungen an den Mieter. Beachten Sie auch § 5 WiStrG, wonach mit Sanktionen gerechnet werden muss, wenn bereits 20 Prozent überschritten werden. In der Praxis gibt es dieses Problem allerdings nur dort, wo Wohnungsnot herrscht. Haben Sie Eigentum in begehrten Lagen, sind Sie relativ sicher. Gesetzlich wird zwischen einfachem und qualifizierten Mietspiegel unterschieden. Liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, müssen Sie auch auf diesen Bezug nehmen.

Einfacher Mietspiegel
Bislang kannte das Gesetz nur eine Form des Mietspiegels, der in § 2 Abs. 2 MHG als „Übersicht über die üblichen Entgelte in der Gemeinde oder in einer vergleichbaren Gemeinde, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist“ definiert wurde. Diese Form des Mietspiegels hat der Gesetzgeber jetzt in § 558 c BGB festgeschrieben, er wird als einfacher Mietspiegel bezeichnet. Er wird entweder von der Gemeinde oder sogenannten „Mietinteressenvertretern“ erstellt und alle zwei Jahre aktualisiert, also an die tatsächliche Marktentwicklung angepasst.

Qualifizierter Mietspiegel
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber einen qualifizierten Mietspiegel vorgesehen, der in § 558 d BGB definiert wird. Danach ist ein qualifizierter Mietspiegel ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Vom einfachen Mietspiegel unterscheidet sich der qualifizierte Mietspiegel dadurch, dass er zum einen wegen der erforderlichen wissenschaftlichen Erstellung eine erhöhte Gewähr der Richtigkeit und Aktualität der Angaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete bietet und zum anderen wegen der zusätzlich nötigen Anerkennung durch die Gemeinde oder durch die Interessenvertreter von Mieter- und Vermieterseite auch breite Akzeptanz ausdrückt. Zudem ist er alle vier Jahre vollständig neu zu erstellen.

Welche Auswirkung hat das Gerichtsurteil für die steigenden Mieten bundesweit?
Welche Auswirkungen dieses Urteil des Berliner Landgerichts zugunsten des Wohnungskonzerns in den nächsten Jahren haben wird, lässt sich aktuell noch nicht absehen, aber direkt im Anschluss an das letztinstanzliche Urteil wurde gefordert, das der Gesetzgeber hier Klarheit schaffe. Denn die Renditechancen, die sich aus dem Mieterhöhungspotenzial ergeben durch den Einsatz von Gutachten, sind beträchtlich. Auch andere Firmen könnten sich auf das Urteil berufen und dem Vorbild folgen. Und in Deutschland gibt es davon mit der Vonovia, TAG, Patrizia usw. eine ganze Reihe börsennotierter milliardenschwerer Konzerne.

Und ob sich daraus auch deutschlandweit Vorteile für die vielen privaten Vermieter ergeben, lässt sich am besten im Gespräch mit Fachleuten von einer Hausverwaltung klären, die alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung abdeckt, wie die Hausverwaltung, Immobilienverwaltung, und die Hausgeldabrechnung. Das gilt nicht nur für an privat vermietete Wohnungen (Mietverwaltung Köln & Wohnungsverwaltung ), sondern auch bei der Gewerbeverwaltung, WEG-Verwaltung, &  Sondereigentumsverwaltung.

Für den Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim ) bietet sich hier etwa die hausverwaltung-koeln.com an.

Mehr Infos:
https://www.hausverwaltung-koeln.com/berlin-landgericht-kippt-mietspiegel/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/vermieterlexikon/mietspiegel/
https://www.hausverwaltung-koeln.com/vermieterlexikon/mieterhoehung/

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Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG
Herr Albert Waiblinger
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