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Shincheonji weist die Vorwürfe von DPK-Vorsitzkandidat Kim Min-seok zur Einmischung in den Parteitag entschieden zurück und kündigt zivil- und strafrechtliche Schritte an.

Die Shincheonji-Kirche Jesu hat eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht, in der sie die von Kim Min-seok, Kandidat für den Vorsitz der Demokratischen Partei Koreas (DPK), öffentlich erhobenen Vorwürfe zurückweist, die Kirche habe sich in den laufenden Parteitagsprozess eingemischt. Die Kirche bezeichnet die Behauptung als eindeutig unwahr und betrachtet den Vorwurf als eine Angelegenheit von erheblicher Tragweite

Hintergrund

Im Vorfeld des für den 17. August angesetzten Parteitags der DPK erklärte Kim Min-seok, ehemaliger Ministerpräsident und Kandidat für den Parteivorsitz, bei einer gemeinsamen Kandidatenveranstaltung, die Auflösung einer von ihm so bezeichneten „geheimen DreiParteien-Allianz“ zwischen Anti-Lee-Jae-myung-Fraktionen, Faktionsinteressen und Shincheonji stehe im Zentrum des Wahlkampfs. Am folgenden Tag bekräftigte Kim diese Behauptung in einem Interview im Sender MBC Radio und warnte Personen mit Verbindungen zu Shincheonji davor, sich in den Parteitag einzumischen. Belege wolle er „zu gegebener Zeit“ vorlegen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden solche Belege nicht öffentlich vorgelegt, und Kim wich auf direkte Nachfragen von Journalisten weiteren Stellungnahmen aus.

Position der Kirche

In ihrer Stellungnahme erklärt die Shincheonji-Kirche, sie habe kein Interesse am Ausgang der internen Vorsitzendenwahl der DPK und keinerlei Maßnahmen ergriffen, um diese zu beeinflussen. Die Kirche stellt weiter klar, dass die Tatsache, dass einzelne Mitglieder unabhängig und in privater Eigenschaft Mitglied der Demokratischen Partei sind, keine institutionelle Einmischung darstellt. Diesen Umstand als Beleg für eine organisierte Einflussnahme darzustellen, verletze die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit.

Die Stellungnahme fordert ein unverzügliches Ende der Verbreitung nicht belegter Behauptungen zum Zweck des innerparteilichen Machtkampfs sowie der von der Kirche kritisierten Instrumentalisierung einer Religionsgemeinschaft für parteipolitische Strategien. Die Kirche äußert zudem ihren Widerspruch dagegen, im Zuge der Auseinandersetzung öffentlich mit abwertenden religiösen Bezeichnungen belegt zu werden.

Die Shincheonji-Kirche erklärt, sie werde gegen die Verantwortlichen für die aus ihrer Sicht falschen und sachlich unbegründeten Behauptungen zivil- und strafrechtlich vorgehen.

Weiterer Kontext

Der Vorwurf ist zu einem Streitpunkt unter den Kandidaten der DPK-Vorsitzendenwahl geworden. Der konkurrierende Kandidat Jung Chung-rae bezeichnete Kims Vorwürfe als unbegründet und deutete seinerseits rechtliche Schritte wegen der aus seiner Sicht verbreiteten Desinformation an; die Angelegenheit stehe in keinerlei Zusammenhang mit seiner Kandidatur. Weitere Parteivertreter, darunter Song Young-gil, verwiesen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung auf frühere, ungeklärte Vorwürfe zur Vorwahl der Partei im Jahr 2021. Eine weitere Kandidatin, Ko Min-jung, kritisierte die zunehmend eskalierenden Wortgefechte zwischen den Kandidaten öffentlich als schädlich für das Ansehen der Partei.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Shincheonji Kirche Jesu Frankfurt e.V.
Frau Jae Eun Song
Westerbachstr. 110
65936 Frankfurt am Main
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Zwischen Produktivitätsschub und Datenschutzrisiko: Wie KMU generative KI rechtssicher einsetzen.

Immer mehr Mitarbeitende in mittelständischen Unternehmen nutzen ChatGPT und ähnliche Werkzeuge im Arbeitsalltag. Die Frage nach der DSGVO-Konformität bleibt für viele Entscheider dabei offen. Die kurze Antwort: Der Einsatz lässt sich datenschutzkonform gestalten, erfordert aber klare Regeln, die passende Vertragsgrundlage und technische Vorkehrungen.

Das Grundproblem: personenbezogene Daten in der Cloud
Wer personenbezogene Daten in ein öffentliches KI-Tool eingibt, verarbeitet diese Daten im Sinne der DSGVO. Ohne passende Rechtsgrundlage und ohne Auftragsverarbeitungsvertrag entsteht ein Datenschutzverstoß.
Kritisch wird es vor allem dann, wenn Kundendaten, Personaldaten oder Geschäftsgeheimnisse in kostenlose Standard-Tools gelangen, deren Eingaben zum Training der Modelle herangezogen werden können. Was einmal eingegeben wurde, lässt sich nicht ohne Weiteres zurückholen.

Drei Bausteine für den rechtssicheren Einsatz
Erstens braucht es eine unternehmensweite KI-Richtlinie, die klar regelt, welche Daten in welche Tools eingegeben werden dürfen und welche nicht. Diese Richtlinie ist die Grundlage für alles Weitere.
Zweitens sollten Unternehmen auf Enterprise- oder API-Varianten setzen, die einen Auftragsverarbeitungsvertrag bieten und die Eingaben nicht zum Training verwenden. Drittens empfiehlt sich, die Datenverarbeitung möglichst innerhalb der EU zu halten oder sensible Daten vor der Übertragung zu anonymisieren.

DSGVO und EU AI Act zusammen denken
Seit dem 2. Februar 2025 gilt zusätzlich die KI-Kompetenzpflicht des EU AI Act. Unternehmen sind damit ohnehin verpflichtet, den kompetenten Umgang ihrer Mitarbeitenden mit KI sicherzustellen. Datenschutz und KI-Regulierung lassen sich deshalb sinnvoll in einem gemeinsamen Regelwerk und einer gemeinsamen Schulung bündeln, statt sie getrennt zu behandeln.

„Die meisten Unternehmen verbieten generative KI entweder komplett oder lassen sie unkontrolliert laufen. Beides ist ein Fehler. Mit einer klaren Richtlinie und der richtigen technischen Basis wird ChatGPT vom Risiko zum produktiven Werkzeug.“
Jochen Glunk, Geschäftsführung von KI Pioniere

Häufige Fragen (FAQ)
Ist ChatGPT im Unternehmen DSGVO-konform nutzbar?
Ja, unter Bedingungen: mit klaren Nutzungsregeln, einem Auftragsverarbeitungsvertrag und einer Variante, die Eingaben nicht zum Training verwendet. Der kostenlose Standardzugang ohne AV-Vertrag ist für personenbezogene Daten nicht geeignet.

Dürfen Kundendaten in ChatGPT eingegeben werden?
In kostenlose Standard-Tools ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nicht. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind Enterprise-Lösungen mit entsprechender Vertragsgrundlage und Trainings-Ausschluss erforderlich.

Was ist der erste Schritt zur DSGVO-konformen KI-Nutzung?
Eine unternehmensweite KI-Richtlinie, die erlaubte und verbotene Anwendungen klar benennt, verbunden mit einer kurzen Schulung der Mitarbeitenden.

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Bestattungsvorsorge: Mehr Möglichkeiten, als viele Menschen vermuten

20. Juli 2026 um 14:07 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Friedwald, Seebestattung oder Erinnerungsdiamant? Viele Menschen kennen ihre Möglichkeiten nicht. Erfahren Sie, welche Bestattungsformen es gibt und welche rechtlichen Regeln gelten.

Viele Menschen setzen sich erst dann mit dem Thema Bestattung auseinander, wenn sie einen Angehörigen verloren haben. In dieser emotional belastenden Situation müssen jedoch oft innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge kann Angehörige entlasten und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden.

Dabei beschränkt sich die Vorsorge längst nicht mehr auf die Entscheidung zwischen Erd- und Feuerbestattung. Heute stehen zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Verfügung – von der Beisetzung in einem Friedwald oder Ruheforst über Seebestattungen bis hin zu modernen Erinnerungsformen wie einem Erinnerungsdiamanten aus einem Teil der Asche.

Rechtliche Grenzen kennen

Viele Menschen wissen nicht, dass in Deutschland das Bestattungsrecht weitgehend Ländersache ist und der sogenannte Friedhofszwang in den meisten Bundesländern weiterhin gilt. Während beispielsweise in den Niederlanden Urnen unter bestimmten Voraussetzungen auch privat aufbewahrt werden dürfen, ist dies in Deutschland regelmäßig nicht zulässig.

Wer individuelle Vorstellungen für seine letzte Ruhestätte hat, sollte sich deshalb frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Vorsorge schafft Sicherheit

Eine schriftliche Bestattungsvorsorge hilft nicht nur dabei, persönliche Wünsche festzuhalten. Sie kann auch spätere Unsicherheiten und Konflikte innerhalb der Familie vermeiden. Dabei sollten neben der gewünschten Bestattungsform auch organisatorische Fragen, finanzielle Aspekte und gegebenenfalls besondere Erinnerungswünsche berücksichtigt werden.

Kostenloser Ratgeber bietet Orientierung

Um Betroffenen und ihren Angehörigen einen umfassenden Überblick zu geben, hat die Blomberger Rechtsanwältin Melanie van Luijn einen kostenlosen Ratgeber zum Thema Bestattungsvorsorge veröffentlicht.

Der Leitfaden erläutert unter anderem:

* die verschiedenen Bestattungsformen,
* die rechtlichen Rahmenbedingungen,
* Besonderheiten im In- und Ausland,
* die wichtigsten Kostenfaktoren sowie
* Möglichkeiten, persönliche Wünsche rechtssicher festzuhalten.

Der vollständige Ratgeber kann kostenlos online gelesen oder als PDF heruntergeladen werden:

https://www.in-ruhe-gehen.de/kostenlose-ratgeber/

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Melanie van Luijn ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig und hat sich auf die Bereiche Erbrecht und rechtliche Vorsorge spezialisiert. Auf ihrer Plattform www.in-ruhe-gehen.de informiert sie mit Fachartikeln, Vorträgen und kostenlosen Ratgebern über Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Nachlassplanung und Bestattungsvorsorge. Ihr Anliegen ist es, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten und Menschen dabei zu unterstützen, frühzeitig rechtssichere und selbstbestimmte Entscheidungen für sich und ihre Angehörigen zu treffen.

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