Tag: ‘Strafrecht’

Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer – Seminare in München

3. September 2019 um 08:09 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Pflichten des Geldwäsche-Beauftragten: Risikomanagement + Datenschutz + Strafrecht

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt 29.-30.08.2019

Frankfurt 12.-13.09.2019

München 26.-27.09.2019

Hamburg 24.-25.10.2019

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Zielgruppe:

> Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften, Nicht-Finanzunternehmen
> Geldwäsche-Beauftragter, Stellvertreter aus Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision und Rechtsabteilung

Ihr Nutzen:

Tag 1:
> Aufsichtsprüfungen 2019 – Aktuelle Prüfungsschwerpunkte
> Risikoanalyse nach § 5 GwG: Aufbau eines Risikomanagement-Systems
> Datenschutz für Geldwäsche Officer – Umsetzung § 58 GwG

Tag 2:
> Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie
> Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter wissen und beachten sollten?
> 6. EU Geldwäscherichtline: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

Teilnehmerzertifikat:
Fortbildungsbestätigung gemäß §27 PrüfbV –
Nachweis der Sachkunde zum GwG

Seminarprogramm Tag 1:

Risikoanalyse nach §5 GwG: Prüfungssichere Erstellung und Aktualisierung für den Jahresabschluss

> Geldwäsche aktuell: Praxisberichte aus Prüfungen und Urteilen
> Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz
> Aufbau, Struktur und Inhalt einer Gefährdungsanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
> Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken
> Aufbau einer Konzern-Risikoanalyse
> Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung
> Sektor-spezifische Leitlinien der ESA zur Geldwäscheprävention

Risikoanalyse nach § 25h Abs. 1 KWG: Sonstige strafbare Handlungen

> Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
> Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen
> Spezielle Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen bzw. sonstige strafbare Handlungen
> Betrugsbekämpfung gemäß § 25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
> Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der Praxis

Verdachtsmeldung nach §§43,45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt

> Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
> Form und Inhalt der Verdachtsmeldung: Welche Unterlagen müssen der Online-Meldung beiliegen?
> Interne und externe Verdachtsmeldungen: Pflichten von Mitarbeitern
> Meldung von Verdachtsfällen – Schnittstellen zu Ermittlungsbehörden
> Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt? Ablehnung – Ausführungsverbot – neue Regelungen zum Fristfall – Haftungsrisiken
> Konsequenzen des OLG Urteils Frankfurt vom 10.04.2018 für die Meldepraxis des Geldwäsche-Beauftragten

Datenschutz für Geldwäsche-Beauftragte

> Neue Anforderungen des § 58 GwG an den Datenschutz
> Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018
> Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten
> Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG?
> Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten – §37 GwG
> Schnittstellen in der Praxis zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Gruppenweit einheitliche Sicherungsmaßnahmen für den Datenschutz
> Rechtsfolgen bei der Verletzung von Datenschutzpflichten durch den Geldwäsche-Beauftragten

Seminarprogramm Tag 2:

Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie

> Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Geldwäschegesetz
> Prüfung des Risikomanagements nach §4 GwG – Auf was müssen Beauftragte und zuständiges Leitungsorgan zwingend achten?
> Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte – OLG Frankfurt: Urteil vom 10.04.2018
> 55 Erwägungsgründe der 5. EU Geldwäscherichtlinie:
– Erweiterter Kreis der Verpflichteten: Anbieter von virtuellen Währungen und Fiatgeld (EG 8 bis 11)
– Überwachung von politisch exponierten Personen (EG 23)
– Neuregelung der risikobasierten Überprüfung vorhandener Kunden (EG 24)
– Offenlegungspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern (EG 28 bis 42)
– Sorgfaltspflichten gegenüber Drittländern: Grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen (EG 43)
> Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Neue Anforderungen der EU Delegierten Verordnung

Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis

> Zivilrecht – Strafrecht: Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
> Haftung des Vorstands und leitender Angestellter gegenüber ihrem Unternehmen
> Echte Delikthaftung: Unterlassungsdelikte, Beauftragtenhaftung, Bußgeldkatalog § 56 GwG und Verbandsgeldbuße §30 OWiG
> Organisation und Delegation im Unternehmen: Strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter
> Durchsetzen von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen
> Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
> Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
> Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was ist zu beachten?
> Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
> Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
> Verzahnung mit den Sektorspezifischen Leitlinien zur Geldwäscheprävention

6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

> 24 Erwägungsgründe zur 6. EU Richtlinie im Überblick
> Änderungen zum Katalog der Vortaten sowie zu Steuerstraftaten
> Neue strafverschärfende Vorschriften für Verpflichtete
> EU-weite Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de

Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

Pressekontakt:

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fon ..: 089 4524 2970 100
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email : as@sp-unternehmerforum.de

aus

Seminar Strafrecht für Geldwäsche Officer – Seminare in Frankfurt

22. August 2019 um 08:08 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Sind Sie auf externe Prüfungen und Ermittlungen vorbereitet? Neue Verschärfungen der 6. EU Geldwäsche-Richtlinie

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt 13.09.2019

München 27.09.2019

Hamburg 25.10.2019

Leipzig & Düsseldorf 15.11.2019

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Zielgruppe:

> Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, Finanz- und Industrieholdings
> Geldwäschebeauftragte, Betrugsbeauftragte, Zentrale Stelle und Compliance Beauftragte

Ihr Nutzen:

> Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie
> Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis
> 6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

Seminarprogramm:

Top vorbereitet auf die Aufsichtsprüfung der Behörden

> Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Geldwäschegesetz
> Prüfung des Risikomanagements nach §4 GwG – Auf was müssen Beauftragte und zuständiges Leitungsorgan zwingend achten?
> Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte – OLG Frankfurt: Urteil vom 10.04.2018
> 55 Erwägungsgründe der 5. EU Geldwäscherichtlinie:
– Erweiterter Kreis der Verpflichteten: Anbieter von virtuellen Währungen und Fiatgeld (EG 8 bis 11)
– Überwachung von politisch exponierten Personen (EG 23)
– Neuregelung der risikobasierten Überprüfung vorhandener Kunden (EG 24)
– Offenlegungspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern (EG 28 bis 42)
– Sorgfaltspflichten gegenüber Drittländern: Grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen (EG 43)
> Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Neue Anforderungen der EU Delegierten Verordnung
> Task Force FinTech: Monitoring von Crypto-Transaktionen und Nutzung virtueller Währungen
> Verzahnung mit den Sektor-spezifischen Leitlinien zur Geldwäscheprävention

Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis

> Zivilrecht – Strafrecht: Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
> Haftung des Vorstands und leitender Angestellter gegenüber ihrem Unternehmen
> Echte Delikthaftung: Unterlassungsdelikte, Beauftragtenhaftung, Bußgeldkatalog § 56 GwG und Verbandsgeldbuße §30 OWiG
> Organisation und Delegation im Unternehmen: Strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter
> Durchsetzen von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen
> Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
> Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
> Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was ist zu beachten?
> Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
> Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft

6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

> 24 Erwägungsgründe zur 6. EU Richtlinie im Überblick
> Änderungen zum Katalog der Vortaten sowie zu Steuerstraftaten
> Neue strafverschärfende Vorschriften für Verpflichtete
> EU-weite Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.

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Deutschland

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Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

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aus

Seit 2007 bilden Frank Hatlé und Tobias Nikolas Westkamp eine Fachkanzlei mit Schwerpunkt Strafrecht in Köln. Sie decken nahezu alle Bereiche des Strafrechts ab.

Wer als Beschuldigter in ein Strafverfahren kommt, ist gut beraten, einen sachverständigen und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu verpflichten. Denn ein Laie ist kaum in der Lage, abzuschätzen, wie die Beweislage genau aussieht und welche Verhörmethoden und polizeilichen Tricks (z.B. Fangfragen) zur Anwendung kommen. In Köln und Umgebung finden Betroffene schnell Rat und anwaltliche Expertise bei Hatlé Westkamp Rechtsanwälte. Die Kanzlei hat sich auf Strafrecht spezialisiert. Die Leistungen von Frank Hatlé und Tobias Nikolas Westkamp umfassen neben Allgemeinem Strafrecht insbesondere folgende Rechtsgebiete: Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Arzneimittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht, Jugendstrafrecht, Fanstrafrecht (Sport) sowie Geschädigtenbeistand/Nebenklage/Adhäsionsverfahren.

Intensive und sehr persönliche Beratung in Strafsachen

Die zwei Fachanwälte für Strafrecht in Köln sehen es als eine Kernaufgabe an, die Grundrechte des Bürgers in Strafverfahren zu verteidigen. Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten greift der Staat bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten teils massiv in die Grundrechte ein. Mandanten schätzen die große Erfahrung der Fachanwaltskanzlei Hatlé & Westkamp und ihre Leidenschaft, jeden Fall und die Persönlichkeit des Angeklagten umfassend zu ergründen.

Die Strafverteidiger Hatlé & Westkamp sind 24 Stunden erreichbar

Im Strafrecht entscheiden auch am Standort Köln die Erfahrung und Spezialisierung der Strafverteidiger, wie ein Strafverfahren für Täter oder Opfer ausgeht. Zudem ist es sehr wichtig, dass die Rechtsanwälte schnell und sofort kontaktiert werden. Das gilt im Besonderen bei Festnahmen, Hausdurchsuchungen oder verhängten Haftbefehlen. Für diese Notfälle hat die Fachkanzlei Hatlé & Westkamp eine extra Hotline geschaltet. Rund um die Uhr sind die Strafverteidiger unter Telefon Köln 0221/93 67 97 28 zu erreichen.

Bereits seit 2007 für Mandanten in Köln aktiv

Mit ihrer Fachkanzlei für Strafrecht sind Frank Hatlé und Tobias Nikolas Westkamp in der Kölner City ansässig. Bereits seit 2007 betreuen sie als gleichberechtigte Partner Mandantinnen und Mandanten. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und Mitglieder im Deutschen Anwaltverein und dessen Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Weitere Mitgliedschaften bestehen in der Strafverteidigervereinigung NRW und im Kölner Anwaltverein. Wer die Kanzlei (Hohenstaufenring 17, 50674 Köln, Telefon 0221/93 67 97 28) besuchen will, erreicht diese ab Hauptbahnhof mit den Linien 16 und 17 bis Barbarossaplatz, außerdem mit den Linien 12 und 15 entlang des Innenstadtrings.
Mehr unter www.ra-hatle-westkamp.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hatlé & Westkamp Rechtsanwälte
Herr Frank Hatlé
Hohenstaufenring 17
50674 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 93679728
fax ..: 0221 98542705
web ..: https://www.ra-hatle-westkamp.de/
email : recht@hatle-westkamp.de

Pressekontakt:

RegioHelden GmbH
Herr Benjamin Oechsler
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgart

fon ..: 0711 128 501 0
web ..: https://regiohelden.de/
email : pressemitteilung@regiohelden.de

aus