Tag: ‘Rechtsanwalt’

Seit 2007 bilden Frank Hatlé und Tobias Nikolas Westkamp eine Fachkanzlei mit Schwerpunkt Strafrecht in Köln. Sie decken nahezu alle Bereiche des Strafrechts ab.

Wer als Beschuldigter in ein Strafverfahren kommt, ist gut beraten, einen sachverständigen und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu verpflichten. Denn ein Laie ist kaum in der Lage, abzuschätzen, wie die Beweislage genau aussieht und welche Verhörmethoden und polizeilichen Tricks (z.B. Fangfragen) zur Anwendung kommen. In Köln und Umgebung finden Betroffene schnell Rat und anwaltliche Expertise bei Hatlé Westkamp Rechtsanwälte. Die Kanzlei hat sich auf Strafrecht spezialisiert. Die Leistungen von Frank Hatlé und Tobias Nikolas Westkamp umfassen neben Allgemeinem Strafrecht insbesondere folgende Rechtsgebiete: Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Arzneimittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht, Jugendstrafrecht, Fanstrafrecht (Sport) sowie Geschädigtenbeistand/Nebenklage/Adhäsionsverfahren.

Intensive und sehr persönliche Beratung in Strafsachen

Die zwei Fachanwälte für Strafrecht in Köln sehen es als eine Kernaufgabe an, die Grundrechte des Bürgers in Strafverfahren zu verteidigen. Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten greift der Staat bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten teils massiv in die Grundrechte ein. Mandanten schätzen die große Erfahrung der Fachanwaltskanzlei Hatlé & Westkamp und ihre Leidenschaft, jeden Fall und die Persönlichkeit des Angeklagten umfassend zu ergründen.

Die Strafverteidiger Hatlé & Westkamp sind 24 Stunden erreichbar

Im Strafrecht entscheiden auch am Standort Köln die Erfahrung und Spezialisierung der Strafverteidiger, wie ein Strafverfahren für Täter oder Opfer ausgeht. Zudem ist es sehr wichtig, dass die Rechtsanwälte schnell und sofort kontaktiert werden. Das gilt im Besonderen bei Festnahmen, Hausdurchsuchungen oder verhängten Haftbefehlen. Für diese Notfälle hat die Fachkanzlei Hatlé & Westkamp eine extra Hotline geschaltet. Rund um die Uhr sind die Strafverteidiger unter Telefon Köln 0221/93 67 97 28 zu erreichen.

Bereits seit 2007 für Mandanten in Köln aktiv

Mit ihrer Fachkanzlei für Strafrecht sind Frank Hatlé und Tobias Nikolas Westkamp in der Kölner City ansässig. Bereits seit 2007 betreuen sie als gleichberechtigte Partner Mandantinnen und Mandanten. Beide sind Fachanwälte für Strafrecht und Mitglieder im Deutschen Anwaltverein und dessen Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Weitere Mitgliedschaften bestehen in der Strafverteidigervereinigung NRW und im Kölner Anwaltverein. Wer die Kanzlei (Hohenstaufenring 17, 50674 Köln, Telefon 0221/93 67 97 28) besuchen will, erreicht diese ab Hauptbahnhof mit den Linien 16 und 17 bis Barbarossaplatz, außerdem mit den Linien 12 und 15 entlang des Innenstadtrings.
Mehr unter www.ra-hatle-westkamp.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Hatlé & Westkamp Rechtsanwälte
Herr Frank Hatlé
Hohenstaufenring 17
50674 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 93679728
fax ..: 0221 98542705
web ..: https://www.ra-hatle-westkamp.de/
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Pressekontakt:

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Herr Benjamin Oechsler
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Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann bietet fundierte Beratung im Erbrecht

2. Juli 2019 um 13:07 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Das Erbrecht ist ein komplexer und rechtlich schwieriger Teil des deutschen Rechts. Wer seine Ansprüche kompetent durchgesetzt wissen will, sollte sich einem erfahrenen Fachanwalt anvertrauen.

Kaum ein Bereich des Rechtswesens ist von einer vergleichbaren Masse an Gesetzestexten und komplizierten Fallkonstellationen betroffen wie das Erbrecht. Um sich in diesem Gebiet behaupten zu können, sind Fachkompetenz, juristische Erfahrung und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unabdingbar, die nur ein ausgewiesener Anwalt im Erbrecht gewähren kann. Als kompetente Fachanwälte haben sich die Mitarbeiter der Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann in Düsseldorf auf diesen und angrenzende Rechtsbereiche spezialisiert und bieten eine umfangreiche juristische Beratung sowie Vertretung an.

Testamentserstellung und Durchsetzung von Erbansprüchen

Zu den Kernbereichen des Erbrechts, die von der Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann betreut werden, gehört etwa die Erstellung von juristisch einwandfreien Testamenten und Erbverträgen. Testamente und Erbverträge müssen eine Reihe von rechtlich vorgegebenen Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Auch muss auf eine Reihe von klaren Formulierungen und Angaben Rücksicht genommen werden, um später bei der Erbauseinandersetzung unter Miterben oder bei einer Testamentsvollstreckung keine Streitigkeiten aufkommen zu lassen. Die Kanzlei erstellt, in direkter Absprache mit den Erblassern, individuelle und einwandfreie letztwillige Verfügungen wie Testamente, um alle Wünsche und Ansprüche bestmöglich umzusetzen.

Ein problematisches Aufgabengebiet, in dem die Kanzlei häufig beauftragt wird, stellt die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen dar, wobei insbesondere auch lebzeitige Schenkungen von Immobilienübertragungen für Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen sind. Grundlage dessen ist die rechtliche Vorgabe, dass ein bestimmter Kreis von enterbten Personen Anspruch auf einen Pflichtanteil an der Erbmasse hat. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Personen im Testament oder Erbvertrag als Erben vermerkt sind oder nicht. Eine Erbberechtigung, die von den Anwälten durchgesetzt werden kann, hängt dabei von dem Verwandtschaftsgrad der möglichen Erben zum Erblasser ab.

Ein anspruchsvolles neues Arbeitsfeld stellt auch die zunehmende Verzahnung von IT-Recht und Erbrecht für die Fachanwälte dar. In diesem Bereich spielt der „digitale Nachlass“, der in Form von Online-Konten bei Banken oder in den sozialen Medien und Netzwerken vorkommt, eine bedeutende Rolle. Wie mit solchen digitalen Erbsachen zu verfahren ist und welche Ansprüche und Rechte die Hinterbliebenen haben, darüber beraten die Anwälte der Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann, die auch im IT-Recht fachanwaltlich tätig sind.

Kompetenz und Praxiserfahrung in Düsseldorf

Die Kanzlei Schnorrenberg o Oelbermann ist seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeits-, Erb- und Versicherungsrecht tätig. Seinen Standort hat das fünfköpfige Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten in Düsseldorf und bedient dabei diesen Großraum, genauso wie Bergisch Gladbach, Neuss, Hilden und die angrenzenden Regionen. Durch ihr theoretisches Know-how und ihre eingehende Praxiserfahrung erarbeitet die Kanzlei praktikable Lösungsstrategien, um die Ansprüche ihrer Mandanten zu sichern und kompetent durchzusetzen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Schnorrenberg o Oelbermann Anwaltskanzlei
Herr Dirk Oelbermann
Benrather Schloßallee 125
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Die Versicherung will nicht zahlen – was tun?

10. Mai 2019 um 09:05 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Dann hilft ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Fachanwalt wie Stefan Krings.

Die Deutschen und ihre Versicherung, das ist beinahe etwas wie eine natürlich gewachsene Einheit. Im Jahr 2017 belief sich der Bestand an Verträgen der deutschen Versicherungswirtschaft auf eine Summe von rund 434,9 Millionen, ein neuer Rekord. Das gibt ein Gefühl von Sicherheit, Ruhe und Gelassenheit – denn im Schadenfall ist man ja abgesichert.

Aber: „Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, dem die Versicherung auch stattgibt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen“, sagt Stefan Krings, Partner der Kanzlei Krings, Krebs und Kollegen und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht am Standort Baesweiler (www.fachanwalt-kreis-aachen.de). „Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen.“

Die Versicherung will nicht zahlen – was tun? Stefan Krings, der seine Mandanten regelmäßig bei Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften berät, weiß Rat: „Zwar sollte der Versicherung in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen. Aber dennoch darf nicht allzu viel Zeit bei der Regulierung ins Land gehen. Auch eine Ablehnung oder unvollständiger Regulierung muss sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen, sondern kann mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen oftmals, Kunden unzureichend abzufinden. Versicherungsnehmer sollten sich aber im Schadenfall, wenn sie Anspruch auf eine Regulierung haben, nicht so einfach abspeisen lassen, auch nicht mit einer kleinen Teilzahlung.“

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt Stefan Krings die Argumente und Tricks der Versicherungen und kann seinen Mandanten dementsprechend dabei beraten, ihr Recht im Schadenfall durchzusetzen. Im Mittelpunkt steht laut dem Rechtsanwalt eine offene, transparente Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung und eine ehrliche Bestandsaufnahme. Nur wer nachweisbar und nachvollziehbar Schäden und voraussichtliche Verluste aufzeige, könne seine Ansprüche dann auch geltend machen. Er weiß aus der Praxis: „Nicht selten bewerten Versicherungen den Schaden viel niedriger als der Unternehmer, sodass dieser auf zum Teil nicht unbeträchtlichen Kosten sitzenbleibt. Natürlich, beide haben Interesse, ihre Ziele bestmöglich durchzusetzen. Unser Anliegen ist es, Versicherungsnehmer bei streitigen Bewertungen so zu beraten und zu begleiten, dass ihr Schaden gedeckt wird, im Zweifel auch vor Gericht.“

Stefan Krings übernimmt in solchen Versicherungsfällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich die gesamte Abwicklung für seine Mandanten, um auf diese Weise eine tragfähige und schnelle Lösung herzustellen. Übrigens: Die Anwaltskosten werden bei einem streitigen Versicherungsschaden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Stefan Krings unterstützt seine Mandanten auch bei der Kommunikation mit ihren Rechtsschutzversicherern, um die Kosten der Streitigkeit mit der Versicherungsgesellschaft zu decken.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR
Herr Rechtsanwalt Stefan Krings
Kirchstraße 40
52499 Baesweiler
Deutschland

fon ..: 02401 601320
web ..: http://www.fachanwalt-kreis-aachen.de
email : s.krings@krings-krebs.de

Über Rechtsanwalt Stefan Krings

Rechtsanwalt Stefan Krings ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR. Er führt den Standort der Kanzlei in Baesweiler und betreut seine Mandanten in der ganzen Region (Alsdorf, Eschweiler, Geilenkirchen, Herzogenrath, Übach-Palenberg, Würselen) im besonders im gesamten Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Dabei übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten, setzt deren rechtliche und finanzielle Ansprüche durch und berät bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Ebenso übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gesamte Schadenabwicklung und die Kommunikation mit den Gesellschaften in Versicherungsfällen. Rechtsanwalt Stefan Krings ist bei zahlreichen Rechtsschutzversicherungen als Partneranwalt gelistet und übernimmt für die Mandanten auch die Verhandlungen mit den Rechtsschutzversicherungen für die Deckungszusagen. Mehr Informationen unter www.fachanwalt-kreis-aachen.de

Pressekontakt:

Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbach

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