Archiv: Februar 2023

Auch beim Bundesverband Deutscher Gartenfreunde ist sie nicht mehr als Präsidiumsmitglied (zuständig für Finanzen) ausgewiesen. Dort steht jetzt „N.N.“. Doch es bleibt gruselig:

Viola Kleinau ist nun endlich als Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde zurückgetreten.

Sie ist auch nicht mehr Geschäftsführerin des Bezirksverbands Pankow.

Doch es bleibt gruselig. Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende ?

Das Amt der Vorsitzenden ist ein Ehrenamt (ohne Gehalt); das Amt der Geschäftsführerin ist ein Angestelltenverhältnis (mit Gehalt). Geschäftsführerin, mit hohem Gehalt, wurde Viola Kleinau seinerzeit mit bereitwilligem Wohlwollen der Vorsitzenden (auch Viola Kleinau). Vom Amt der Vorsitzenden kann man zurücktreten – ehrenamtsrechtlich.

Ein Angestelltenverhältnis (als Geschäftsführerin) hingegen kann man arbeitsrechtlich nur kündigen oder auflösen. Ggf. werden bisweilen noch etliche Monate lang Gehalt gezahlt und/oder eine Abfindung. Im vorliegenden Fall …

(zur Strafanzeige des Landes Berlin: HIER)

… wäre eine außerordentliche Kündigung, also fristlos, ohne weitere Gehaltszahlungen und ohne Abfindung, unbedingt gerechtfertigt. Unstrittig.

Was hat nun Viola Kleinau als Noch-Vorsitzende bzw. was hat der Vorstand des Bezirksverbands mit der bis vor kurzem Noch-Geschäftsführerin (Viola Kleinau) diesbezüglich vereinbart/geregelt ? Die Pankower Kleingärtner, die ja alles bezahlen, haben Anspruch auf Antwort. Dann läßt sich die Frage eventueller rechtlicher Konsequenzen ggü. den Verantwortlichen beantworten.

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Siehe auch den Artikel „Aus der Polizeiakte“: HIER

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 0162-4347095
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Wenngleich ein manifestes „Post-Vac-Syndrom“ noch immer vergleichsweise selten ist, bleiben die Auswirkungen einer Impfkomplikation für den einzelnen Betroffenen schwerwiegend.

Und auch die soziale Situation der Patienten ist durchaus angespannt und nicht selten verzweifelt. Denn die rechtliche Anerkennung eines Impfschadens bleibt weiterhin die große Ausnahme. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen, wonach in Deutschland bisher nur in knapp mehr als 250 Fällen Anträgen stattgegeben wurde. Auf das Thema macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative aufmerksam. Ihr Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), erklärt wie folgt: „Die bisher bewilligten Entschädigungen nach dem Impfschutzgesetz kann man an wenigen Händen abzählen. Sie stehen nicht im Verhältnis zu den mittlerweile gemeldeten Verdachtsfällen auf stattgehabte und auch uns gegenüber präsentierten Komplikationen nach der Corona-Schutzimmunisierung. Immerhin sind hier allein deutlich mehr als 4000 Mails von Personen mit anhaltenden Beschwerden nach der Verabreichung des Vakzins eingegangen“, so der 37-jährige Psychosoziale Berater, der ebenfalls an einem seit der ersten Impfung Mitte 2021 fortdauernden Post-Vac-Syndrom mit Erschöpfung, erhöhten Leberwerten, Schmerzzuständen, Missempfindungen, Sensibilitätsstörungen, Konzentrationsdefiziten, Schüttelfrost und Abgeschlagenheit leidet. „Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Symptomatik durch den behandelnden Arzt umfangreich dokumentiert und attestiert wird, ansonsten wird ein Antrag nach sozialem Entschädigungsrecht wenig Aussicht auf Erfolg haben. Und nicht zuletzt bedarf es zumindest eines höchstwahrscheinlichen Kausalzusammenhangs zwischen der Impfung und den danach aufgetretenen Gesundheitsstörungen, insbesondere der zeitliche Aspekt, aber auch die Plausibilität der Zusammenhänge müssen offensichtlich sein“, erklärt Dennis Riehle, der aus der Erfahrung mit vielen Betroffenen und abgelehnten Anerkennungsbescheiden auf Impfschäden mittlerweile sehr gut weiß, dass die Aussicht auf Erfolg beim Versorgungsamt gering ist und nur in den seltensten Fällen eine Entschädigung festgesetzt wird.

„Allerdings heißt eine Zurückweisung des Anspruchs nicht gleichzeitig, dass nicht ein medizinisch begründeter Impfschaden vorliegt. Viel eher prüft die Behörde, ob die Gesundheitsbeeinträchtigung zu einer langfristigen sozialen und wirtschaftlichen Konsequenz geführt hat und ob anhand der ärztlichen Befunde nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und allgemeingültiger Rationalität eine Kausalität anzunehmen ist. Es bedarf zwar nicht des Beweises, aber durchaus der Indizien, die für eine durch die Impfung ausgelöste Beschädigung beim Betroffenen sprechen. Letztere muss als sekundärer Anerkennungsgrund allerdings objektiviert sein, ebenso die primäre Gesundheitsstörung als unmittelbare Auswirkung des Piks auf den Organismus. Deshalb sollten auch direkt nach der Impfung aufgetretene Schwellungen an der Einstichstelle, Rötungen oder Schmerzen am Arm, Überhitzung oder eintretendes Fieber detailliert aufgeschrieben und durch den Arzt bestätigt werden. In der letztendlichen Abwägung, ob ein Impfschaden auch zu einer rechtlichen Anerkennung und damit zu einer öffentlichen Entschädigung führt, spielt dann vor allem auch die differentialdiagnostische Abwägung eine erhebliche Rolle. Gerade bei Patienten, die bereits vorerkrankt sind und bei denen sich durch die Impfung lediglich die Zunahme bestehender Beschwerden nachweisen lässt, ist die Kausalitätsbestimmung oftmals nicht zweifellos möglich. Denn hier wird zumeist auf die wechselseitige und komplexe Beeinflussung vorherrschender Krankheitssymptome mit den Impfnebenwirkungen verwiesen, welche sich am Schluss nicht einwandfrei auseinanderhalten lassen und in der Folge zur Rückweisung des Antrags führen dürften“, erläutert Dennis Riehle und fordert Betroffene daher auf, eine lückenlose Krankenakte über die Impfkomplikation anlegen zu lassen.

Die Selbsthilfeinitiative berät in psychologischen, sozialen und familiären Belangen überregional und ehrenamtlich – und ist auch für Fragen zur Gesundheitsförderung und Prävention über die Webadresse: www.selbsthilfe-post-vac-syndrom.de erreichbar.

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Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Herr Dennis Riehle
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email : info@presse-riehle.de

Das ehrenamtliche Büro für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt Vereine und gemeinnützige Initiativen bei der PR, im Marketing und der Kommunikation. Es wird vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle geleitet.

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Pressekontakt:

Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen und Impfschäden
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
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