Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten droht dem Verein der Ruin !

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§ 10 Abs.3 BKleingG wird ja weiterhin bewußt ignoriert. Sinnlose Panikmache ufert aus:

Werden Tausende Pankower Kleingärtner das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten ?

Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Kleingartenverein ruinieren.

………………… Unbedingt zu beachten ist folgendes:

1) Pflichten zur „Pachtzahlung oder Doppelpachtzahlung …“ sind reines Vertragsrecht und ergeben sich AUSSCHLIEßLICH nur aus dem jeweiligen Unterpachtvertrag. Beschlüsse (des Vorstands oder der Mitgliederversammlung), die DIESBEZÜGLICH explizit Pflichten erweitern sollen, sind unwirksam. Entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen sind infolgedessen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.

2) Wenn Kleingärtner und die einzelnen Vereine das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten wollen/sollen, dann geht das nur explizit im Wege der „Einmalumlage/Sonderzahlung“ (hier muß auf die Wortwahl geachtet werden). Das aber ist nur zulässig, wenn die jeweilige Vereinssatzung es sprachlich konkret zulässt (konkret auch in exakt definierter Höhe). ANSONSTEN müsste erst die Satzung geändert werden und die Änderung im Vereinsregister eingetragen werden (erst dann ist die Änderung wirksam). Geschieht das nicht, dann sind infolgedessen entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.

Wenn gegen einen der beiden o.g. Punkte von einem örtlichen KGV-Vereinsvorstand verstoßen wird und Kleingärtner sich infolgedessen zur Wehr setzen, dann könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Verein ggf. ruinieren. Mehrere Pankower Kleingartenvereine beraten untereinander zwecks gemeinsamer (ggf. dauerhafter) Beauftragung eines Anwalts zum Zwecke der entschlossenen Interessenvertretung Pankower Kleingärtner und Pankower KGV ggü. dem Bezirksverband.

—————————————————————————— LINKS dazu:

ZIVILRECHT: Zum Thema „persönliche vereinsrechtlich-gesamtschuldneriche Haftung des kompletten Vorstands“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/offene-briefe/offener-brief-an-eigentümer-und-andere/

KLEINGARTENRECHT: Auch bei Kündigung eines Zwischenpachtvertrages aufgrund von Pflichtverstößen durch den Bezirksverband bleiben gemäß § 10 Abs.3 BKleingG die Unterpachtverträge UNVERÄNDERT als Kleingarten-Unterpachtverträge bestehen. Dazu das Bundesverfassungsgericht: https://www.pankower-gartenzwerge.de/kleingartenwesen-rechtliches-bundesweit/bundesverfassungsgericht-zu-10-iii-bkleingg/

STRAFRECHT: Zum Thema „Straftatbestand wegen des Verdachts der Untreue auf Seiten von Vorstandsmitgliedern“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/netzwerk-kritischer-pankower-kleingärtner/lawine-von-strafanzeigen-droht/

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-46988359
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email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht. Kritische Pankower Kleingärtner.

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Mustervorlagen sind im Datenschutz eine unschätzbare Ressource für Unternehmen, die ihren Datenschutz verbessern und DSGVO-konform handeln möchten.

In der heutigen digitalen Ära, in der persönliche Informationen einen immensen Wert haben, ist der Schutz von sensiblen Daten von entscheidender Bedeutung. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Datenschutzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und gleichzeitig die Datensicherheit zu gewährleisten. Hier kommen Datenschutz-Mustervorlagen ins Spiel – eine effektive und zeitsparende Lösung, um diesen komplexen Anforderungen gerecht zu werden.

Warum Datenschutz-Mustervorlagen?

Die DSGVO hat die Spielregeln für den Datenschutz in Europa und darüber hinaus verändert. Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie personenbezogene Daten rechtmäßig und transparent verarbeiten und schützen. Für viele Unternehmer kann dies jedoch ein verwirrender und zeitaufwändiger Prozess sein. Datenschutz-Mustervorlagen bieten hier eine wertvolle Unterstützung.

Diese Mustervorlagen wurden von Datenschutzexperten sorgfältig erstellt und helfen Unternehmen dabei, die DSGVO-Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Sie bieten klare und präzise Texte, die an die individuellen Bedürfnisse und Strukturen eines Unternehmens angepasst werden können. Von Datenschutzrichtlinien über Einwilligungserklärungen bis hin zu Auftragsverarbeitungsverträgen – die Vorlagen decken eine Vielzahl von Bereichen ab und erleichtern die Erstellung der erforderlichen Dokumente erheblich.

Vorteile von Datenschutz-Mustervorlagen

Zeitersparnis: Die Erstellung von Datenschutzdokumenten kann kompliziert und zeitaufwändig sein. Datenschutz-Mustervorlagen ermöglichen es Unternehmen, diesen Prozess zu beschleunigen und Ressourcen einzusparen.

Rechtliche Konformität: Die Vorlagen sind auf die DSGVO abgestimmt und helfen Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies verringert das Risiko von Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen erheblich.

Individuelle Anpassung: Jedes Unternehmen ist einzigartig, und Datenschutz-Mustervorlagen können an die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst werden. Dies gewährleistet, dass die erstellten Dokumente präzise und relevant sind.

Datensicherheit stärken: Durch die korrekte Umsetzung der DSGVO schützen Unternehmen nicht nur ihre Kunden, sondern stärken auch ihr eigenes Ansehen als vertrauenswürdiger Akteur im digitalen Raum.

So verwenden Sie Datenschutz-Mustervorlagen

Auswahl: Wählen Sie die Vorlagen aus, die am besten zu den Bedürfnissen Ihres Unternehmens passen, z. B. Datenschutzerklärungen, Löschkonzepte oder Bestellungsurkunden.

Anpassung: Passen Sie die Vorlagen an Ihre Unternehmensdetails und -anforderungen an. Dies gewährleistet, dass die erstellten Dokumente relevant und präzise sind.

Implementierung: Implementieren Sie die erstellten Datenschutzdokumente in Ihre Unternehmenspraxis. Informieren Sie Ihr Team über die neuen Richtlinien und sorgen Sie für eine umfassende Umsetzung.

Unser Vorlagenpaket für Sie

Unser Paket wurde von Datenschutzexperten sorgfältig zusammengestellt und steht Ihnen sofort zum Download bereit. Sie sparen wertvolle Zeit und Ressourcen, indem Sie auf unsere praxiserprobten Vorlagen zurückgreifen.

Sichern Sie sich noch heute unser Datenschutz-Mustervorlagen-Paket und geben Sie Datenschutzbedenken keine Chance! Vertrauen Sie auf bewährte Vorlagen, um die Integrität Ihrer Daten zu gewährleisten und das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken.

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Es enthält Vorlagen zu folgenden Bereichen:

Datenschutzerklärungen
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Fazit

Datenschutz-Mustervorlagen sind eine unschätzbare Ressource für Unternehmen, die ihren Datenschutz verbessern und DSGVO-konform handeln möchten. Sie bieten eine effiziente Möglichkeit, komplexe Datenschutzanforderungen zu bewältigen und gleichzeitig die Datensicherheit zu stärken. Durch die Verwendung dieser Vorlagen können Unternehmen Zeit und Ressourcen sparen, während sie gleichzeitig ihr Vertrauen bei Kunden und Partnern festigen. Investieren Sie in den Datenschutz Ihres Unternehmens – mit Datenschutz-Mustervorlagen als Ihrem zuverlässigen Begleiter auf dem Weg zur DSGVO-Konformität und Datensicherheit.

Gerne unterstützt Sie das Bildungsinstitut Wirtschaft in Ihrer Umsetzung – kontaktieren Sie uns gern!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Herr Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 028712395078
web ..: http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

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aus

Missbrauchserfahrung Vergewaltigungserfahrung Opferentschädigung Therapiemissbrauch Benachteiligung Selbstbewusstsein Mobbing Niedermachen Kreuztragen ausschliessen lebenslang Siglinde Kallnbach Kreuz

Aus Opfersicht: Siglinde Kallnbach zu Mißbrauch und Vergewaltigung
Performance in der katholischen Kirche St. Clemens, Köln-Mülheim, Ausstellung noch bis zum 23.07.23

Manchen im Publikum wird der markerschütternde Schrei der Kölner Künstlerin Siglinde Kallnbach noch lange im Gedächtnis bleiben, mit dem sie ihre Performance am Altar der katholischen Kölner Kirche St. Clemes Kirche beendete. Am Sonntag, dem 25. Juni 2023 fand die letzte Eröffnung einer Ausstellung im „Kunstforum St. Clemens“ statt. 43 Jahre lang war das Kircheninnere mit zeitgenössischer Kunst bespielt wurden, und nun zum Abschluss der Projektreihe erstmals auch mit einer Performance.
Siglinde Kallnbach hatte erst kürzlich in einem Interview (in der März 23-Ausgabe von „Politik und Kultur“ – Zeitschrift des Deutschen Kulturrats) zu ihrer eigene Posttraumtische Belastungsstörung (PTBS) Stellung genommen, die sie zuvor durch ihre PTBS-Performance in ihrer Ausstellung im Vonderau Museum Fulda (1.12.22 – 5.02.23) offen gelegt hatte (Video s. PTBS-Performance Siglinde Kallnbach, Mediathek Hessen). Die Ursache ihrer PTBS ist Freiheitsberaubung, Vergewaltigung pp., der Täter wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Künstlerin beleuchtete den Begriff „Opfer“ in verschiedenen Facetten: „Das Opfer geht in die Ecke und schämt sich – und erstickt an all dem, was es nicht sagen kann.“ kam immer wieder in ihren Ausführungen vor. Eine „großartige Entscheidung“ nannte die Künstlerin das kürzlich erfolgte Gerichtsurteil, mit dem Gregor Menne 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Zahlen muss diese Summe das Erzbistum Köln für den jahrelangen fortwährenden Missbrauch, den Menne als Kind durch einen katholischen Geistlichen erfuhr. Mennes Anwalt hatte allerdings 700.000 Euro eingefordert. Das Gericht meinte jedoch, dass Menne später eine Familie gegründet und auch seinen Beruf ausgeübt hatte, mithin seinem Leben durchaus auch Plan und Richtung geben konnte. Deswegen zog das Gericht bei der Strafzumessung 400.000 Euro von der ursprünglichen Forderung ab. Kallnbach wollte keine Urteilsschelte üben, stellte in ihrer Performance aber die Frage: „Wie viele nicht sichtbare Ausnahmezustände mag es in Mennes Leben gegeben haben, wo man dem Tod näher war als dem Leben?“
Sie fragte anhand von Beispielen nach Kriterien für Kompensationen von Leid und vergegenwärtigte anhand von Beispielen, dass die Parameter für Schuld und Sühne, für Rehabilitation und Heilung nicht einfach zu handhaben sind. Bei Machtmissbrauch, sexueller Gewalt und anderen Verbrechen ist es wichtig, sich Gehör zu verschaffen, über Medien und in den sozialen Medien Öffentlichkeit herzustellen. Wie geschehen in Fällen des Investmentbankers und verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, des ebenfalls verurteilten Filmproduzenten Harvey Weinstein. Generell erfolgreich war diese Strategie bei der „metoo“-Bewegung und auch den massenhaften Übergriffen in der Kölner Silvesternacht 2025/16, wo erst eine kritische Berichterstattung dafür sorgte, dass solche Vorgänge heute nicht mehr verharmlost und unter den Teppich gekehrt werden können, sondern juristisch und politisch aufgearbeitet werden.
Medienöffentlichkeit hat freilich auch eine Kehrseite: die Medien funktionieren nämlich nach eigenen Regeln und entwickelten eine Eigendynamik, über die dann die Betroffenen als Gast in einer Talkshow oder bei Interviews nicht mehr die Kontrolle behalten können. Oft überlagert Sensationsgier eine seriöse Auseinandersetzung. Der Tenor des Medienhypes kann sich rasch drehen, und um der Quoten- oder Auflagensteigerung willen wird das Opfer einer Straftat schließlich leicht zum zweiten Mal in eine Opferrolle gedrängt, diesmal als Projektionsfläche derjenigen, die sich gerne brachial in Shitstorms austoben. In vielen Gesellschaften passiert ein „victim blaming“ – eine Täter-Opfer-Umkehr, als ob das Opfer selber schuld an seinem Schicksal sei.
Kritik übte die Künstlerin an „experimentierfreudigen Therapeuten und solchen, die sich dafür halten“ sowie an „ebensolchen Sozialarbeitern, „Forschern“ etc. etc., sogar manchen KünstlerInnen, die das Opfer erneut zum Objekt degradieren und es für eigene Zwecke benutzen, bevormundend und übergriffig sind statt Empowernment zu leisten. (Kallnbach).“
Siglinde Kallnbach verwies auf die Theorie, dass Menschen, denen etwas angetan wurde, die z.B. vergewaltigt wurden, sich nicht gerne als „Opfer“ bezeichnen lassen wollen, weil dieser Begriff nur die Hilflosigkeit und Wehrlosigkeit zum Ausdruck bringen würde. Und nicht impliziert, dass die Person das Erlebte doch konstruktiv bewältigen kann, wie es das Gericht Gregor Menne attestierte. Mit ihrem Statement: „Die Opfer sind immer die Opfer: Nein! – The victim will always be the victim: No!“ berief sich die Künstlerin auf eine vergangene Performance, die sie im Zusammenhang mit der schleppenden Aufarbeitung des Missbrauchs im Erzbischofstum Köln zu einem früheren Zeitpunkt aufgeführt hatte. Den Schriftzug hatte sie auf einer kugelsicheren Weste aufgebracht, die sie während einer Walking-Performance im Umfeld des Doms und in der Kölner Altstadt trug. Der langanhaltende extreme Schrei, Schlussakkord ihrer Performance in der voll besetzten Kirche, entwickelte sich aus einem klaren „Nein“.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

a performancelife e.V.
Herr Jürgen Raap
Senefelderstrasse 5
50825 Köln
Deutschland

fon ..: 0221/30196010
web ..: http://www.a.performancelife.com
email : vorstand@a.performancelife.com

Begleitung der künstlerischen Arbeit von Siglinde Kallnbach, insbesondere ihres lebenslangen Projekts „a performancelife“ – Empathie und Solidarität

Pressekontakt:

a performancelife e.V.
Herr Jürgen Raap
Senefelderstrasse 5
50825 Köln

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