Archiv: März 2020

Corona – Homeoffice und DSGVO

18. März 2020 um 16:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Wem es möglich ist, der sollte nun diese Wochen ab ins Homeoffice. Damit es aber nicht zu Datenpannen kommt bzw. Datenschutzverstöße entstehen, müssen Unternehmer einiges beachten.

Nachdem nun immer mehr Unternehmen Möglichkeiten suchen, die Mitarbeiter keinen unnötigen Risiken auszusetzen und zugleich den „normalen“ Betrieb, soweit es geht, aufrecht zu erhalten, scheint „Home-Office“ plötzlich die Lösung zu sein; vor allem da deutschlandweit die Krippen, Kindergärten und Schulen nun geschlossen sind, und die Kinder daher möglichst von den Eltern betreut werden sollten.

Jeder Computer-Job kann doch auch von Hause erledigt werden, indem man sich einfach mit einem Notebook zu Hause an den Schreibtisch setzt und dann die Ergebnisse der Arbeit per E-Mail an die Firma sendet.

Aber Achtung! Das kann sehr schnell zu einem Verstoß gegen die geltenden Datenschutzregelungen werden.

Daher haben Sie daher als Unternehmer zum einen die Aufgabe, Ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass keine personenbezogenen Daten gegenüber Dritten öffentlich gemacht werden dürfen.

Zum anderen müssen alle nach dem aktuellen Stand der Technik mit angemessenem Aufwand herstellbaren Schutzmaßnahmen getroffen werden, damit es gar nicht erst zu Datenschutzverstößen kommen kann.

Meine dringende Empfehlung ist daher, dass Sie Ihren Mitarbeitern entweder unternehmenseigene Notebooks mitgeben, auf denen den Mitarbeitern die Privatnutzung streng untersagt ist, oder dass Sie einen sogenannten „Remote-Zugriff“ auf die Rechner der Mitarbeiter im Unternehmen einrichten, sodass Ihre Mitarbeiter zwar die eigenen Computer nutzen, aber dort überhaupt keine Datenspeicherung stattfindet, da Ihre Mitarbeiter per Remote auf den Unternehmensrechner im Betrieb zugreifen.

Als Lösung könnte man hier z. B. an TeamViewer oder Google Remote denken.

Bitte achten Sie dann aber darauf, dass Ihre Mitarbeiter z. B. bei Google Remote nicht die eigenen Google-Konten nutzen, sondern Sie ein für diesen Zweck eigenes Google-Konto einrichten, das ausschließlich für die Nutzung von Google Remote bestimmt ist. In diesem Fall findet außer der Dokumentation des Logins keine Datenübertragung an Google statt, und auch auf den Computern Ihrer Mitarbeiter befinden sich außer den Zugangsdaten zu Google Remote keine personenbezogenen Daten Ihrer Kunden bzw. Ihres Unternehmens.

WICHTIG: Sie müssen neben diesen technischen Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter natürlich auch entsprechend auf die datenschutzrechtlichen Pflichten hingewiesen haben, da die Daten aus Ihrem Unternehmen innerhalb der vier Wände Ihrer Mitarbeiter zumindest sichtbar gemacht werden.

Gern können Sie hierfür die unter www.dsgvo-anwalt.eu veröffentlichte „Homeoffice-Datenschutz-Belehrung“ nutzen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwalt Matutis
Herr Cornelius Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdam
Deutschland

fon ..: 0331 – 813 284 70
web ..: https://matutis.de
email : mail@matutis.de

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Link auf https://dsgvo-anwalt.eu/conora-homeoffice-und-die-dsgvo/ bzw. www.dsgvo-anwalt.eu gern kostenlos auch auf Ihrer Webseite oder in Ihren Social-Media-Kanälen oder auch im Printbereich verwenden.

Über eine kurze Mitteilung an mail@matutis.de, dass diese genutzt wurde, sind wir dankbar.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Matutis
Herr Cornelius Matutis
Berliner Straße 57
14467 Potsdam

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web ..: https://matutis.de
email : mail@matutis.de

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Seminare Leipzig – Fit für die Datenschutz-Grundverordnung

15. März 2020 um 15:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Pflichten im Datenschutz- und Compliance-Management

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Stuttgart & Berlin 11.03.2020

Köln & Leipzig 13.05.2020

Köln & Stuttgart 01.07.2020

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
> Leiter und Mitarbeiter der Internen Revision, Prokuristen, Compliance- und Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte des Unternehmens

Seminarprogramm:

Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen

> Überblick zu EU-DSGVO und BDSG:
– „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“
– Striktere Löschpflichten und Recht auf Vergessenwerden
– Neue Compliance-Meldepflichten: Organisation der Datenflüsse und Prozesse mit der Datenschutzrichtlinie
> Besonderheiten für Unternehmensgruppen/Konzerne
> Meldepflichten bei Datenschutz-Vorfällen
> Neue Zuständigkeiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Sanktionen und Bußgelder

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte

> Benennung, Stellung und Aufgaben im Überblick
> Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren und überwachen
> Risikobeurteilung der mit den Verarbeitung verbundenen Risiken
> Mehr Akzeptanz schaffen: Überzeugende Kommunikation der Prüfungsergebnisse
> Erledigungsverfahren effizient einrichten: Maßnahmenverfolgung und Follow Up-Prozesse in der Praxis

Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?

> Erweiterte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sicher erfüllen
> Risikobasierter Datenschutz:
– Durchführung eines prüfungssicheren Risk Assessments
– Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
> Anforderungen an die Datenübermittlung an Drittländer
> Datenschutzrechtliche Folgen des „Brexit“

Die inhaltlichen Details sowie viele Informationen finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de

Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

Pressekontakt:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring

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email : as@sp-unternehmerforum.de

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Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Köln

11. März 2020 um 14:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Eine Steuererklärung schreibt sich nicht von selbst – besonders Unternehmen haben dabei einiges zu beachten. Martin Bleckmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hilft weiter!

Sie kehrt jährlich wieder: Die Steuererklärung, die man als Privatperson entweder selbst über ein elektronisches Formular ausfüllt oder mithilfe eines Steuerberaters ausfüllt Aber auch Unternehmen müssen eine Steuererklärung einreichen und dabei ein paar mehr Dinge beachten. Deshalb hilft Martin Bleckmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ein-Mann-Unternehmen und kleinen bis mittleren Unternehmen, aber auch Privatpersonen, dabei, Steuererklärungen zu erstellen und alle sonstigen steuerlichen Angelegenheiten zu regeln.

Vorausschauende Steuerplanung mit einem Fachmann

Wer den steuerlich günstigsten Weg einschlagen und die eigene Steuerplanung optimieren möchte, sollte eine professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen. So können Privatpersonen am Ende eines Geschäftsjahres ihre Ersparnisse durch die Steuererklärung geltend machen. Aber nicht nur das, denn die unternehmerische Steuerberatung durch Martin Bleckmann geht über die Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinaus. In der Kanzlei werden alle Möglichkeiten des Steuerrechts aufgezeigt, um eine umfassende Steueroptimierung vorzunehmen und das Geschäftsjahr erfolgreich zu gestalten. Beispielsweise ist auf eine steuerliche Gewinnverwendung zu achten. Gemeinsam mit Unternehmern wird hier der cleverste Lösungsweg für eine langfristige Steuerplanung erarbeitet.

Wirtschaftsprüfer für Unternehmen aller Branchen

Jeder prüfungspflichtige Konzern muss, je nach Rechtsform und Größe der Gesellschaft, die eigenen Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen. Dies übernimmt Martin Bleckmann für Mandanten aus den verschiedensten Branchen. Ganz gleich, um welche Rechtsform es sich handelt – jegliche Aufträge im Bereich der Wirtschaftsprüfung werden mit Erfahrung und der nötigen fachlichen Expertise angegangen. Dabei werden Jahresabschlüsse zunächst auf Korrektheit geprüft, da dieser gegenüber internen und externen Anspruchsinhabern als Informationsdokument gilt. Durch die kontinuierliche und professionelle Betreuung haben Mandanten stets einen Überblick über die Unternehmenslage und können z.B. auch für den Aufbau einer internen Revision professionelle Unterstützung anfordern.

Komplexe Beratungsaufgaben sicher und souverän meistern

Dafür steht die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in Köln. Mandanten werden hier in allen Fragen rund um das Thema Steuerberatung betreut. Dazu zählen die Finanzbuchhaltung ebenso wie die Lohnbuchführung, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Abschlusserstellung sowie die Existenzgründung. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Mandaten und Steuerberater ist die Basis für eine gemeinsame, erfolgreiche Steuergestaltung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Martin Bleckmann Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Herr Martin Bleckmann
Mathias-Brüggen-Straße 160
50829 Köln
Deutschland

fon ..: 0221 – 709 009 0
web ..: https://www.steuerberater-cologne.net/
email : info@steuerberater-cologne.de

Pressekontakt:

RegioHelden GmbH
Herr Benjamin Oechsler
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgart

fon ..: 0711 128 501 0
web ..: https://stroeer-online-marketing.de/
email : pressemitteilung@regiohelden.de

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