Tag: ‘BKleingG’

Zollstock-Pedanterie und „Schema F“ sind nicht immer sinnvoll.

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Durch das bekannte Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) vom 17.6.2004 , III ZR 281-03 , wurde die kleingartenrechtliche Drittelregelung bekräftigt. Für den Normalfall gilt: Ein Drittel der jeweiligen Parzellenfläche sollte für Obst- und Gemüseanbau -und damit Zusammenhängendes- genutzt werden. In Gartenordnungen der Kleingartenvereine bzw. der Kreis- oder Bezirksverbände können die Einzelheiten geregelt werden (bspw. in welchem Umfang Kompostanlagen in das Drittel eingerechnet werden u.a. …).

Zum Urteil des BGH h i e r .

Sieht man sich das o.g. BGH-Urteil genau an, und die übrige Rechtsprechung, dann wird deutlich: Es geht hier nicht um eine Zollstock-Pedanterie (!), sondern immer um den Gesamteindruck, den eine Parzelle vermittelt. Die Drittelregelung hat Richtschnurcharakter. Indessen ist sie eine relativ strenge Richtschnur.

Gleichwohl ist in vielen Einzelfällen eine differenziertere Parzellenbeurteilung erforderlich. Auch in dem o.g. Urteil des BGH wird ausdrücklich hervorgehoben, daß Abweichungen von der Drittelregelung zulässig sind, etwa wenn die Größe des Kleingartens nicht der Norm des BKleingG entspricht bzw. der Garten also ganz besonders groß ist. Das ist gerade in den neuen Bundesländern häufiger der Fall (verankert über die Bestandsschutzregelung des deutsch-deutschen Einigungsvertrages). Auch topographische Besonderheiten oder eine besondere Bodenqualität können Ausnahmen zulassen. Mitunter gibt es hier durchaus gewisse Beurteilungsspielräume (bei der Tatbestandsbewertung) und/oder Ermessensspielräume (auf der Rechtsfolgeseite).

In diesem Zusammenhang muß auch das Problem der Adhäsion (zum Begriff: HIER) berücksichtigt werden:

Kleingarten-Parzellen, die sich bspw. direkt neben einer vielbefahrenen Autobahn oder Bundesstrasse befinden, können im Einzelfall extrem schadstoffbelastet sein. Die Schadstoffe dringen nicht nur in den Boden ein, aus dem die Pflanzen ihre Nährstoffe beziehen. Kfz-Abgase dringen auch direkt in das Blattwerk und andere Pflanzenteile ein, im Wege der Adhäsion (anhaftende/anziehende Verklebung). Insgesamt kann sich in seltenen Fällen dann eine Schadstoffbelastung im Gemüse ergeben, die dasselbe ungenießbar macht. Dann kann auch kein Gemüseanbau erzwungen werden. Es betrifft dies i.d.R. dann nicht die komplette Kleingartenanlagen, sondern nur einzelne Parzellen in unmittelbarer Nähe bspw. einer vielbefahrenen Bundesstrasse. Die Gefahr, daß dadurch eine Kleingartenanlage ihren Status verliert, dürfte also eher gering sein; denkbar wäre aber, daß es Grundstückseigentümer gibt, die den Aspekt der Adhäsion versuchen zu instrumentalisieren, um eine bauplanungsrechtliche Umwandlung anzustreben. Dem müsste dann mit großer Entschlossenheit juristisch begegnet werden. Gleichwohl: Übermäßig schadstoffbelastetes Gemüse muß niemand essen. Zu verlangen, es zu essen und/oder anzubauen wäre nicht zulässig. Ggf. sind in Einzelfällen professionelle Schadstoffuntersuchungen unvermeidbar.

Mit der Thematik der Adhäsion sollte also jedenfalls sensibel umgegangen werden. Kreis- oder Bezirksverbände sollten sich das zu Herzen nehmen, bevor sie bspw. eine Kündigung aussprechen (undifferenziert – nach „Schema F“), die dann ggf. von einem Gericht für unwirksam erklärt wird. „Dritte“ könnten zumindest versuchen, daraus Nutzen zu ziehen. Der Kleingärtner wäre einmal mehr der Leidtragende.

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https://www.pankower-gartenzwerge.de/kleingartenwesen-rechtliches-bundesweit/

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

fon ..: 0162-4347095
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Rechtsanwältin von Viola Kleinau und Friedhelm Schipper teilt uns im Auftrag ihrer Mandanten Behauptungen mit, die nicht nur bei uns Übelkeit erzeugen. Doch bitte, bilden Sie sich selbst Ihre Meinung:

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Der nachfolgende Bericht erinnert an Nenas Song „Wunder geschehen – ich hab’s gesehen“. Indessen empfehlen wir, nicht zu sehr an Wunder zu glauben, denn die Angelegenheit ist zu ernst.

BildHinweis vorab: An verschiedener Stelle im nachfolgenden Bericht, verweisen wir auf externe Links. Zu all diesen Links kommen Sie über den nachfolgenden Link:

LINK-WEITERLEITUNG

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Bevor wir die hochinteressanten Neuigkeiten schildern und kommentieren, eine kleine Zusammenfassung der Vorgeschichte:

Schon im letzten Jahr äußerten wir Kritik an Viola Kleinau (Vorsitzende des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V. und Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.) und Friedhelm Schipper (stellvtr. Vorsitzender des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V.) – unter dem Titel:

„Wenn Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer einer Makler-GmbH für Datschenanlagen u.a. sind.“ Sie können diese Artikel auf unserer Titelseite (www.pankower-gartenzwerge.de), weit unten, nachlesen. Wir kritisierten scharf das Bestehen von Interessengegensätzen in der im Jahre 2016 begonnenen Personalunion.

Wir berichteten auch darüber, daß auch der Generalstaatsanwalt (-Zentralstelle Korruptionsbekmpfung-) das Bestehen und die Gafahr von Interessengegensätzen mit Schreiben vom 19.8.2020 bestätigte (wörtlich). Frau Kleinau und Herr Schipper haben uns bislang nicht verklagt, auch nicht den Generalstaatsanwalt. Das erstaunt uns nicht. Würde sich das von uns kritisierte Verhalten im öffentlichen Dienst ereignen, würde man nach dem dort geltenden Nebentätigkeitsrecht -im Hinblick auf Interessengegensätze- eine Untersagung aussprechen, und bei Zuwiderhandlung eine Abmahnung aussprechen. Das ist unstrittig. Wer zweifelt, möge einen Arbeitsrechtler befragen.

Zum Thema Interessengegensätze (im einzelnen) gehen Sie bitte oben auf LINK-WEITERLEITUNG.

Auch die „Berliner Morgenpost“ berichtete am 15.10.2019 ausführlich („Morddrohungen und böse Briefe“). Gehen Sie bitte auch diesbezüglich oben auf LINK-WEITERLEITUNG. Auch die Berliner Morgenpost wurde von Frau Kleinau und Herrn Schipper nicht verklagt.

Die Äußerungen, die Frau Kleinau in ihrem Statement („Klarstellung“ vom 11.8.2019 – siehe Internet) machte, sind nicht nachvollziehbar. Es ist dies eine Vernebelung. Für die Motive, die sie dort benennt (es bestehe angeblich keinerlei commerzielles Interesse), wäre eine GmbH-Gründung nicht nötig gewesen. Ein Verein oder eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) hätten ausgereicht und wären steuerrechtlich günstiger gewesen.

Es wurden bei Gründung über 20.000,- Euro aus privaten Eigenmitteln in die GmbH eingebracht.

Es gibt -unstrittig- GmbH-rechtlich keine GmbH ohne commerzielle Interessen. Das geht garnicht. Bilden Sie sich aber bitte ihr eigenes Urteil. Fragen Sie einen Steuerberater oder jemanden, der sich mit GmbH-Recht auskennt. Vor allem aber: Sehen Sie sich den konkreten Handelsregister-Text an: Gehen Sie bitte auch diesbezüglich oben auf LINK-WEITERLEITUNG. Dort können Sie den Text nachlesen.

Auch die Frage der Raummiete (ein ganz zentrales Brennpunktthema in der ganzen Angelegenheit) läßt Fragen offen. Das wird noch für lange Zeit Thema bleiben.

Zu der Delegiertenversammlung vom 5.8.2019 (Frau Kleinau hat sich dort wiederwählen lassen), unsere öffentliche Kritik hatte gerade erst begonnen, schreibt Frau Kleinau im o.g. Statement, daß die Delegierten umfassend informiert worden seien. Bezogen auf den hier gegebenen Zusammenhang stimmt das nicht. Weder wurde dort GmbH-Recht kurz erläutert, noch wurde die Höhe der Raummiete benannt, die die Makler-GmbH (die ihren Geschäftssitz in der Quickbornerstrasse im Haus des Bezirksverbandes der Gartenfreunde hat) an den Bezirksverband zahlen muß. Zwar wurde auf der Delegiertenversammlung das Thema Raummiete angesprochen, die Höhe der Raummiete wurde aber verschwiegen: Gehen Sie bitte auch diesbezüglich oben auf LINK-WEITERLEITUNG. Dort können Sie die Einzelheiten nachlesen.

Im Herbst 2019 wurde die öffentliche Kritik lauter. In immer weiteren Kreisen der Gesellschaft, nicht nur unter Kleingärtnern, wurde zum Thema diskutiert. Auch Forderungen nach Rücktritt waren zu hören.

Man darf die Annahme vertreten, daß Frau Kleinau und Herr Schipper sich der Fragwürdigkeit ihres Verhaltens und der Problematik ihrer Situation bewußt waren – bewußt sind. Im Herbst 2019 beendeten beide ihr Geschäftsführeramt in der GmbH und zugleich ihre dortige Anteilseignerschaft. Die GmbH-Anteile von Viola Kleinau und Friedhelm Schipper (also von beiden) wurden an Petra Henning übertragen. Wir berichteten darüber und sprachen hinsichtlich der Beziehung von Petra Henning zu Friedhelm Schipper von „langjähriger Lebensgefährtin“. Das ist eigentlich allgemein bekannt -und doch etwas sehr schönes- und dabei bleiben wir auch.

UND-JETZT-BITTEN-WIR-DEN-GENEIGTEN-LESER-SICH-ANZUSCHNALLEN , denn

Frau Kleinau und Herr Schipper ließen uns durch ihre Anwältin mitteilen, daß

1) Viola Kleinau mit Petra Henning nicht verwandt und verschwägert ist, und

2) Petra Henning nicht die Lebensgefährtin von Friedhelm Schipper ist.

Unsere Stellungnahme:

In dem o.g. Anwaltsschreiben wird abgestritten, daß Interessengegensätze bestehen oder bestanden haben (nur nebenher: Der Generalstaatsanwalt sieht das anders). Dabei werden dann die o.g. Punkte 1) und 2) herausgestellt.

Unsere Stellungnahme:

Nachfolgend zu 1) :

Gewiß ist, im Zusammenhang mit Interessengegensätzen, der Hinweis wichtig, daß Frau Kleinau mit Frau Henning nicht verwandt und nicht verschwägert ist. Den Hinweis können wir nachvollziehen. Dann dürfen wir aber fragen: Steht die Person Viola Kleinau der Person Viola Kleinau (also diese sich selbst gegenüber) nicht näher als all ihren Verwandten (oder nicht Verwandten) und all ihren Verschwägerten (oder nicht Verschwägerten) ? Frau Kleinau höchstselbst war doch im Jahre 2016 Gründungsmitglied der Makler-GmbH (das bleibt ewige Tatsache) und jahrelang ZUGLEICH Vorsitzende UND Geschäftsführerin beim Kleingärtner-Bezirksverband UND Anteilseignerin und Geschäftsführerin der Makler-GmbH.

Hoffentlich wird jetzt nicht auch noch mit wütender Leidenschaft behauptet, daß Frau Kleinau auch mit sich selbst in keiner Weise verwandt und verschwägert ist.

Nachfolgend zu 2) :

Friedhelm Schipper und Petra Henning haben schon vor Jahrzehnten eine gemeinsame Laube in einer Pankower Kleingartenanlage untergepachtet. Und damals schon wohnten sie auch gemeinsam in einer Berliner Wohnung. Dann sind sie gemeinsam in eine andere Berliner Wohnung umgezogen. Einige weitere Punkte lassen sich hier anführen. Und nunmehr läßt Herr Schipper durch seine Anwältin mitteilen: Keine Lebensgefährtin. “ Gute Güte ! Allgemeines Kopfschütteln und nicht wenig Gelächter. Hoffentlich kommt jetzt nicht auch noch die Mitteilung, daß Herr Schipper Frau Henning nicht kennt und niemals gekannt hat.

Und auch hier ist festzustellen:

Gewiß ist, im Zusammenhang mit Interessengegensätzen, die Frage sehr bedeutsam, inwieweit Herr Schipper und Frau Henning zueinander in Beziehung stehen. Die Anwältin muß das ja wohl auch so sehen, wozu ansonsten diese Aussage in ihrem o.g. Schreiben. Den Hinweis also können wir nachvollziehen bzw. die Tatsache, daß man das als wichtig erachtet. Dann dürfen wir aber wiederum fragen: Steht die Person Friedhelm Schipper der Person Friedhelm Schipper (also diese sich selbst gegenüber) nicht näher als einer Lebensgefährtin (oder Nicht-Lebensgefährtin) ? Herr Schipper höchstselbst war doch im Jahre 2016 Gründungsmitglied der Makler-GmbH (das bleibt ewige Tatsache) und jahrelang ZUGLEICH Funktionär beim Kleingärtner-Bezirksverband UND Anteilseignerin und Mit-Geschäftsführerin der Makler-GmbH, brachte viel privates Geld ein.

Was Frau Kleinau und Herr Schipper über ihre Anwältin mit großer Leidenschaft mitteilen ließen, erscheint uns unfasslich, es verwundert doch sehr. Aber wir glauben nicht an Wunder (bei aller Sympathie für Nenas Song – „Wunder geschehen …“).

Immernoch ist der Geschäftssitz der Makler-GmbH in der Quickborner Str. 12 (in Pankow), im Gebäude des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde.

Die Art und Weise, wie Frau Kleinau und Herr Schipper mit der Problematk, in die sie sich seit 2016 verstrickt haben, umgehen, erachten wir als noch schlimmer als die Problematik selbst (auch wenn diese schon schlimm genug ist).

Wir sprachen hier schon letztes Jahr, bedenkt man nämlich noch zusätzlich alles, worüber die Berliner Morgenpost am 15.Oktober 2019 berichtet hat (schon in der Überschrift des Artikels), von einem KREBSGESCHWÜR , von dem das Pankower Kleingartenwesen befallen ist.

Und wiederum stellen wir fest: Die Kuh ist nicht vom Eis, und das Eis wird dünner.

Unterstützen Sie bitte unsere Online-Petition zum Thema „Ethik-Richtlinien“ für das Kleingartenwesen: hier.

Axel Quandt (Herausgeber der Zeitschrift „Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“ und Koordinator des Netzwerks kritischer Kleingärtner)

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Wir werden weiter berichten. Dies sei gewiß. Bald auch über Youtube.

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