Tag: ‘Anwalt’

Die Kanzlei ist spezialisiert auf nahezu sämtliche Bereiche des Zivilrechts. Sie besteht bereits seit über 50 Jahren. Mehrere Fachanwälte beraten Mandanten in diversen Rechtsfragen.

Gegründet vor mehr als 50 Jahren als zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei, ist die Rechtsanwaltssozietät Schwarze, Dr. Oskamp & Partner heute vor allem Ansprechpartner in nahezu allen Belangen des Zivilrechts. Bei Streitfragen im Familienrecht rund um Unterhalt, Trennung, Scheidung, Pflege oder in der Verwandtschaft beantworten Notare und ein Fachanwalt sämtliche Rechtsfragen. Die Interessen der Mandanten werden nach aktueller Gesetzeslage erörtert und, wenn nötig, vor Gericht vertreten.

Werte wie gute Erreichbarkeit und bei Bedarf kurzfristige Terminvergabe zeichnen die Kanzlei aus. Die Anwälte stehen in Kontakt mit Kooperationspartnern, sodass die Interessen überregional vertreten werden können. Grundlegend verfolgen die Fachanwälte das Leitbild, Vertrauen und eine effiziente Partnerschaft aufzubauen, um erfolgreich und zuverlässig die Rechte der vertretenen Mandanten durchzusetzen.

Heiner Hanefeld hat gegenüber dem Fernsehsender RTL Auswirkungen und Entwicklung der Gesetze im Bereich Familienrecht sowie seine Erfahrungen geschildert. RTL ist an ihn herangetreten, da er langjährige Berufserfahrung und eine hohe Fachexpertise mitbringt. Die Stellungnahmen des Familienfachanwalts wurden bundesweit verbreitet. Da er Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht ist, erhält er aus erster Hand immer die aktuellsten Informationen zu Gesetzesänderungen und kann die Interessen seiner Mandanten erfolgreich vertreten.Im Rahmen der notariellen Leistungen der Kanzlei Schwarze, Dr. Oskamp & Partner werden außerdem Scheidungs- und Trennungsfolgevereinbarungen sowie Eheverträge ausgearbeitet und durchgeführt.

In der Rechtsanwaltssozietät Schwarze, Dr. Oskamp & Partner finden Mandanten aktuell vier Fachanwälte vor:

– Wilfried Schwarze
– Heiner Hanefeld
– Henning Schwarze
– Dr. Tigran Dabag, LL.M.

Unternehmen, Krankenhäuser, Versicherungen, Freiberufler und Privatpersonen sind in der Kanzlei willkommen, um Rechtsangelegenheiten zu klären. Wer Fragen zum Familienrecht oder anderen Rechtsbereichen hat, kann telefonisch, per E-Mail oder Post Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren.

Schwarze, Dr. Oskamp & Partner
Huestraße 25
44787 Bochum
Telefon: 0234 – 91 22 30
Telefax: 0234 – 91 22 311
E-Mail: info@schwarze-oskamp.de
Internet: www.schwarze-oskamp.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Schwarze, Dr. Oskamp & Partner
Herr Wilfried Schwarze
Huestraße 25
44787 Bochum
Deutschland

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email : info@schwarze-oskamp.de

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Herr Benjamin Oechsler
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fon ..: 0711 128 501 0
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Bestens beraten für das Arbeitsrecht

27. August 2019 um 16:08 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Das Team um Fachanwalt Veiko Rabe vertritt Arbeitnehmer deutschlandweit bei Rechtsfragen zum Thema Arbeitsrecht.

Wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und anderen Instanzen angespannt ist und rechtlicher Unterstützung bedarf, steht die Rechtsanwaltskanzlei Rabe Kirsche & Kollegen in Leipzig Arbeitnehmern zur Seite. Als Fachanwalt hat sich Veiko Rabe mit seiner Kanzlei der Unterstützung von Arbeitnehmern bei allen Rechtsfragen und Problemen rund um das Thema Arbeitsrecht verschrieben. Die Kanzlei bietet eine umfassende Rechtsberatung an, in deren Rahmen eine Strategie für das weitere Vorgehen ausgearbeitet wird. Die Mandanten werden über alle Möglichkeiten ihres Falles aufgeklärt und sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich unterstützt.

Ansprechpartner für alle Anliegen des Arbeitsrechts

Die Kanzlei stellt ihren Mandanten eine Vielzahl an wichtigen Informationen bereit, die sie im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem Arbeitsrecht beachten sollten. Einige Informationen sind bereits auf der Homepage zu finden. Für eine umfassende Rechtsberatung empfiehlt sich jedoch ein individueller Beratungstermin in der Kanzlei. Die Anwälte legen viel Wert darauf, sich alle nötigen Informationen zu beschaffen und im bestmöglichen Fall einen Rechtsstreit und die damit verbunden Kosten zu umgehen. Die Mandanten werden nicht nur gegenüber Arbeitgebern, sondern auch gegenüber Behörden und Versicherungen vertreten.

Die Rechtsfragen der folgenden Bereiche werden von den Rechtsanwälten der Kanzlei betreut:

– Kündigung & Kündigungschutzklage
– Ordentliche & außerordentliche Kündigung
– Gestaltung & Überprüfung von Arbeitsverträgen
– Abmahnungen
– Erstellung & Überprüfung von Arbeitszeugnissen
– Lohngestaltung, Sozialplan & Interessensausgleich
– Abfindungen

Die Rechtsanwälte und ihre Kompetenzen

Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Rabe Kirsche & Kollegen vertreten deutschlandweit Mandanten im Arbeitsrecht. Veiko Rabe studierte an der Universität Leipzig und steht Klienten nicht nur als Fachanwalt für das Arbeitsrecht, sondern auch für das Versicherungs- und Verkehrsrecht zur Seite. Hendrik Klee beendete sein Studium an der Technischen Universität Dresden und unterstützt die Mandanten als Fachanwalt für Strafrecht. Erik Bergmüller und Jutta Kirsche stehen den Klienten bei allen Rechtsfragen als zugelassene Rechtsanwälte zur Seite.

Auch in Notfällen erreichbar

Im Notfall gewährleistet die Rechtsanwaltskanzlei immer Hilfe. Für dringende Fälle sind zwei rund um die Uhr besetzte Notfallnummern (+49 1525 3667534 oder +49 341 140753) eingerichtet. Die Mandanten erhalten somit auch in Krisensituationen schnellstmöglich Hilfe und Rat.

Die Kanzlei befindet sich seit Januar 2019 in neuen Räumlichkeiten mit folgender Anschrift: Czermaks Garten 11, 04103 Leipzig. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 15 Uhr.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kanzlei Rabe Kirsche & Kollegen
Herr Veiko Rabe
Czermaks Garten 11
04103 Leipzig
Deutschland

fon ..: 0341 – 14 07 53
web ..: https://wwww.ra-rabe-leipzig.de/
email : kanzlei@ra-rabe-leipzig.de

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Herr Benjamin Oechsler
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Begeht einer GmbH eine Markenrechtsverletzung kann ihr alleiniger Geschäftsführer auch persönlich dafür haften. Das hat das LG München mit Urteil vom 9. Juli 2019 entschieden (Az.: 33 O 11904/18).

Geschäftsführer einer GmbH sind einem großen persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie können bei Verletzung ihrer Pflichten nicht nur gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig sein, sondern auch gegenüber Dritten, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com. Dies wird auch durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München deutlich. Demnach kann der Geschäftsführer für eine Markenrechtverletzung der GmbH persönlich haftbar gemacht werden.

In dem zu Grunde liegenden Fall machte ein Konzern gegen die GmbH und ihren Geschäftsführer u.a. Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Löschung und Kostenerstattung geltend. Der Konzern ist Inhaber verschiedener Marken mit dem prägenden Bestandteil „M“. Die GmbH war ebenfalls Inhaberin zweier M-Marken. Der Konzern hatte beim DPMA zunächst Verfallsanträge gegen beide Marken gestellt, die Gesellschaft und ihren Geschäftsführer abgemahnt und schließlich Klage erhoben. Das M-Logo des Konzerns verfüge über durchschnittliche Kennzeichnungskraft und Unterscheidungskraft.

Die Klage stützte sich darauf, dass der Verbraucher aufgrund des Bekanntheitsgrads die Marken verwechseln oder unternehmerische Zusammenhänge vermuten könnte. Dadurch liege ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.

Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG München stellte fest, dass auch bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen bestehe. Außerdem hafte der GmbH-Geschäftsführer auch persönlich für die Markenrechtsverletzung.

Die persönliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers als Täter oder Teilnehmer setze voraus, dass er als gesetzlicher Vertreter entweder an der Markenrechtsverletzung durch positives Tun beteiligt war oder sie aufgrund der Garantenstellung hätte verhindern müssen. Von einer Verantwortlichkeit als Täter oder Teilnehmer könne auch dann ausgegangen werden, wenn es um Maßnahmen der Gesellschaft geht, die typischerweise auf Geschäftsführerebene entschieden werden. Dann könne davon ausgegangen werden, dass die jeweilige Maßnahme von dem gesetzlichen Vertreter veranlasst wurde. Dies sei hier der Fall, so das LG München.

Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Gesellschaften und Geschäftsführer beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Herr Michael Rainer
Augustinerstraße 10
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fax ..: +49 221 29273155
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