Archiv: September 2019

MaRisk: Geschäftsmodell, Refinanzierungsplan, Liquiditätsreserven und Stresstests sowie eine erfolgreiche Liquiditätssteuerung unter MaRisk 6.0

Unsere nächsten Seminare finden Sie in

München 26.09.2019

Hamburg & Berlin 21.11.2019

München & Stuttgart 17.12.2019

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@sp-unternehmerforum.de.

Zielgruppe:

> Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Leasing- und Factoring Gesellschaften
> Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Treasury und Risikocontrolling

Ihr Nutzen:

> MaRisk AT 4: Verschärfte Anforderungen an das Risikomanagement
> MaRisk BTR 3.1: Refinanzierungsplan, Transferpreise, Liquiditätsreserven und Stresstests
> Erfolgreiche Steuerung mit aufsichtsrechtlichen Kennzahlen

Seminarprogramm:

MaRisk AT 4: Verschärfte Anforderungen an das Risikomanagement

> Kapitalplanung und Risikotragfähigkeit: Fortführungsziel und Gläubigerschutz
> MaRisk BTR 3: Anforderungen an den Liquiditätsstatus, die Liquiditätsplanung sowie die Liquiditätssteuerung
> Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätsreserve
> Liquiditätskennzahlen und Bemessung der Liquiditätsreserven
> ILAAP: 6 Monitoring-Kennzahlen zum Liquiditätsprofil
> Verzahnung von Geschäftsstrategie (AT 4.2), Risikoappetit (AT 4.2, Tz 2) und zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess (AT 4.1, Tz 11)

MaRisk BTR 3.1: Refinanzierungsplan, Transferpreise, Liquiditätsreserven und Stresstests

> Berechnung der Liquiditätsspreads für das Kredit- und Einlagengeschäft
> Auswahl der geeigneten Zins- und Bewertungskurven
> Fristen- und Liquiditätstransformation: Was ist noch möglich?
> Refinanzierungsplan: Verzahnung von Strategie, Risikoappetit, Geschäftsmodell und Überlebenshorizont
> Bemessung der Liquiditätsreserven in normalen Marktphasen und in Stressphasen
> Stressszenarien mit institutseignen und marktweiten Ursachen
> Liquidierbarkeit ohne signifikante Wertverluste

Erfolgreiche Steuerung mit aufsichtsrechtlichen Kennzahlen

> Passt die Liquiditätsstruktur des Unternehmens?
> Kurzfristige und strukturelle Steuerung der Liquidität
> Verschärfte Anforderungen an die Liquiditätsrisikotragfähigkeit
> Steuerung mit den Liquiditätskennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR)
> Maßnahmen zur Verbesserung der NSFR und LCR
> Vermeiden von Wettbewerbsnachteilen durch Auswahl der „richtigen“ Fundingkurven
> Welche Produkte sind künftig regulatorisch teuer?

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema MaRisk finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de

Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

Pressekontakt:

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Black Friday- Status Quo der Marke

3. September 2019 um 14:09 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Die deutsche Wortmarke „Black Friday“ wurde in den letzten drei Jahren medial emotional diskutiert. Leider wurden dabei regelmäßig auch verschiedene Unwahrheiten verbreitet.

Aus diesem Grund möchte die Black Friday GmbH, die das Portal blackfridaysale.de betreibt und bei der es sich um die exklusive Lizenznehmerin der Marke handelt, nun aktuelle und relevante Informationen rund um die geschützte Marke liefern.

Die Verkaufsveranstaltung „Black Friday Sale“ findet zwar erst am vierten Freitag im November statt, jedoch häufen sich bereits jetzt Medienberichte rund um diesen Tag. Viele von diesen behandeln die in Deutschland geschützte Wortmarke „Black Friday“.

Die Geschichte der Marke „Black Friday“

Die Wortmarke „Black Friday“ wurde bereits im Jahr 2013 von der Firma Klingenthal Südring GmbH aus Paderborn beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) angemeldet. Einige Teilnehmer der seitens der Black Friday GmbH betriebenen Plattform blackfridaysale.de wurden in der Folge wegen der Verletzung dieser Wortmarke abgemahnt. „Um unseren Shopping-Partnern Rechtssicherheit garantieren zu können, haben wir uns im Jahr 2016 exklusiv die dafür notwendigen Markennutzungsrechte gesichert“ informiert Geschäftsführer Konrad Kreid. Die Black Friday GmbH darf somit seit diesem Zeitpunkt gültige Sub-Lizenzen erteilen, sodass die Sub-Lizenznehmer die geschützte Wortmarke „Black Friday“ am deutschen Markt nutzen können. Kreid meint dazu: „Alle Black Friday Sale Partner erhalten seitdem eine gültige Unterlizenz. Darüber hinaus kann eine Sub-Lizenz aber auch unabhängig von der Teilnahme auf der Plattform erworben werden.“

Marke „Black Friday“ trotz Löschungsanträgen weiterhin in Kraft

Trotz Löschungsanträgen ist die Marke „Black Friday“ weiterhin in Kraft. Die Begründung der Antragsteller, der Marke fehle die für die Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft und sei freihaltebedürftig, teilte das DPMA im Jahr der Anmeldung in 2013 nicht, zudem „Black Friday“ in Deutschland zu diesem Zeitpunkt noch gänzlich unbekannt war. Folglich hatte auch das DPMA nach Prüfung auf absolute Schutzhindernisse im Dezember 2013 keine Bedenken und trug die Wortmarke im Auftrag der Klingenthal Südring GmbH in das Register ein. Im März 2018 jedoch entschied das DPMA in Bezug auf die Löschungsanträge ohne überzeugende Begründung zu Lasten der Super Union Holdings Ltd., der aktuellen Inhaberin der Wortmarke „Black Friday“; aus diesem Grund legte diese nun Beschwerde gegen eben diese Entscheidung ein. Somit ist die Entscheidung des DPMA vom März 2018 nicht rechtskräftig – die Marke „Black Friday“ ist auch weiterhin gültig und muss daher beachtet werden. Das Beschwerdeverfahren ist zur Zeit beim Bundespatentgericht anhängig, welches über die Beschwerde zu beschließen hat; am 26. September findet dazu eine mündliche Verhandlung in München statt.

Bekanntheitsgrad von „Black Friday“: Ein steiniger Weg

2013 startete die Black Friday GmbH mit ihrem Portal www.blackfridaysale.de. „Zu Beginn war es wahrlich ein steiniger Weg“, blickt Kreid zurück. Bei den ersten Verkaufs- und Anbahnungsgesprächen mit größeren Händlern waren diese mehr als skeptisch. „Black Friday kennt niemand…, dieser Name wird sich in Deutschland nicht durchsetzen“, bekamen wir damals eigentlich von fast jedem zu hören. Wir sollten uns besser einen deutschen Namen überlegen, wurde uns damals oft mit auf den Weg gegeben, schmunzelt Kreid. Ein „Schwarzer Freitag“ wäre aus der Sicht vieler Händler zu negativ behaftet und würde, wenn maximal, mit dem Börsencrash 1929 in Verbindung gebracht. Auch auf Google suchte damals niemand nach dem Begriff „Black Friday“ im Zusammenhang mit Rabatten. Doch man machte unbeirrt weiter. Selbst zwei Jahre später, im Jahr 2015, kannten laut einer repräsentativen forsa-Erhebung, im Auftrag einer RTL Tochter, noch immer 96 Prozent der Deutschen den Begriff „Black Friday“ im Zusammenhang mit Rabattaktionen nicht“, so Kreid. Enorme Marketing Anstrengungen und Medienkooperationen haben jedoch über die Jahre ihre Wirkung gezeigt. So wurde der Bekanntheitsgrad bis heute massiv gesteigert.

Apple machte „Black Friday“ in Deutschland bekannt – ein Mythos

Kreid möchte auch gleich mit zwei Branchen Mythen aufräumen: „Apple war 2006 zwar das erste Unternehmen, das am 4. Freitag im November mit Produktrabatten auf iPhones, etc. geworben hat. Den Namen „Black Friday“ verwendete Apple dabei in Deutschland nie, sondern sprach etwa in 2012 nur von einem „eintägigen Shopping Event“ und hat die Bezeichnung „Black Friday“ sogar bis heute gänzlich vermieden. Selbst Amazon hat die Bezeichnung „Black Friday“ in Deutschland nicht vor 2015 verwendet“, informiert Kreid.

Rekordergebnis für 2019 erwartet

Seit einigen Jahren betreibt die Black Friday GmbH mehrere Verkaufsplattformen in Deutschland und Österreich, unter anderem auch für die deutsche BILD-Zeitung oder auch für die ProSiebenSat.1 Gruppe. Jährlich nehmen hunderte Händler an der bekannten Verkaufsveranstaltung im November teil und Millionen Shopper besuchen die Webseiten. „Seit unserem Start gab es jährlich hohe zweistellige Zuwachsraten bei unseren Zugriffszahlen in Österreich und Deutschland. Für 2019 rechnen wir erneut mit einem Rekordergebnis“, so Kreid weiter.

Über Blackfridaysale.de

Die Black Friday GmbH betreibt die Verkaufsplattform www.blackfridaysale.de. Mehrere hundert teilnehmende Markenshops und angesagte Labels reduzieren dabei drastisch ihre Preise. Auf dem Shoppingportal blackfridaysale.de können Kunden in übersichtlichen Kategorien passende Produkte und alle Angebote der teilnehmenden Händler finden. Im Jahr 2019 startet die Verkaufsveranstaltung bereits am 28. November um 19:00 auf www.blackfridaysale.de. Die Black Friday GmbH verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte der in Deutschland geschützten Wortmarke „Black Friday“.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Black Friday GmbH
Herr Konrad Kreid
Wattgasse 48
1170 Wien
Österreich

fon ..: +49 89 99 74 368 10
web ..: http://www.blackfridaysale.de
email : presse@blackfridaysale.de

Über Blackfridaysale.de

Die Black Friday GmbH betreibt die Verkaufsplattform www.blackfridaysale.de. Mehrere hundert teilnehmende Markenshops und angesagte Labels reduzieren dabei drastisch ihre Preise. Auf dem Shoppingportal blackfridaysale.de können Kunden in übersichtlichen Kategorien passende Produkte und alle Angebote der teilnehmenden Händler finden. Im Jahr 2019 startet die Verkaufsveranstaltung bereits am 28. November um 19:00 auf www.blackfridaysale.de. Die Black Friday GmbH verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte der in Deutschland geschützten Wortmarke „Black Friday“.

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Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer – Seminare in München

3. September 2019 um 08:09 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Pflichten des Geldwäsche-Beauftragten: Risikomanagement + Datenschutz + Strafrecht

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt 29.-30.08.2019

Frankfurt 12.-13.09.2019

München 26.-27.09.2019

Hamburg 24.-25.10.2019

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach über unser online Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften, Nicht-Finanzunternehmen
> Geldwäsche-Beauftragter, Stellvertreter aus Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision und Rechtsabteilung

Ihr Nutzen:

Tag 1:
> Aufsichtsprüfungen 2019 – Aktuelle Prüfungsschwerpunkte
> Risikoanalyse nach § 5 GwG: Aufbau eines Risikomanagement-Systems
> Datenschutz für Geldwäsche Officer – Umsetzung § 58 GwG

Tag 2:
> Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie
> Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter wissen und beachten sollten?
> 6. EU Geldwäscherichtline: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

Teilnehmerzertifikat:
Fortbildungsbestätigung gemäß §27 PrüfbV –
Nachweis der Sachkunde zum GwG

Seminarprogramm Tag 1:

Risikoanalyse nach §5 GwG: Prüfungssichere Erstellung und Aktualisierung für den Jahresabschluss

> Geldwäsche aktuell: Praxisberichte aus Prüfungen und Urteilen
> Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz
> Aufbau, Struktur und Inhalt einer Gefährdungsanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
> Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken
> Aufbau einer Konzern-Risikoanalyse
> Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung
> Sektor-spezifische Leitlinien der ESA zur Geldwäscheprävention

Risikoanalyse nach § 25h Abs. 1 KWG: Sonstige strafbare Handlungen

> Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
> Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen
> Spezielle Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen bzw. sonstige strafbare Handlungen
> Betrugsbekämpfung gemäß § 25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
> Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der Praxis

Verdachtsmeldung nach §§43,45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt

> Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
> Form und Inhalt der Verdachtsmeldung: Welche Unterlagen müssen der Online-Meldung beiliegen?
> Interne und externe Verdachtsmeldungen: Pflichten von Mitarbeitern
> Meldung von Verdachtsfällen – Schnittstellen zu Ermittlungsbehörden
> Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt? Ablehnung – Ausführungsverbot – neue Regelungen zum Fristfall – Haftungsrisiken
> Konsequenzen des OLG Urteils Frankfurt vom 10.04.2018 für die Meldepraxis des Geldwäsche-Beauftragten

Datenschutz für Geldwäsche-Beauftragte

> Neue Anforderungen des § 58 GwG an den Datenschutz
> Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018
> Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten
> Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG?
> Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten – §37 GwG
> Schnittstellen in der Praxis zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Gruppenweit einheitliche Sicherungsmaßnahmen für den Datenschutz
> Rechtsfolgen bei der Verletzung von Datenschutzpflichten durch den Geldwäsche-Beauftragten

Seminarprogramm Tag 2:

Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie

> Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Geldwäschegesetz
> Prüfung des Risikomanagements nach §4 GwG – Auf was müssen Beauftragte und zuständiges Leitungsorgan zwingend achten?
> Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte – OLG Frankfurt: Urteil vom 10.04.2018
> 55 Erwägungsgründe der 5. EU Geldwäscherichtlinie:
– Erweiterter Kreis der Verpflichteten: Anbieter von virtuellen Währungen und Fiatgeld (EG 8 bis 11)
– Überwachung von politisch exponierten Personen (EG 23)
– Neuregelung der risikobasierten Überprüfung vorhandener Kunden (EG 24)
– Offenlegungspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern (EG 28 bis 42)
– Sorgfaltspflichten gegenüber Drittländern: Grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen (EG 43)
> Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Neue Anforderungen der EU Delegierten Verordnung

Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis

> Zivilrecht – Strafrecht: Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
> Haftung des Vorstands und leitender Angestellter gegenüber ihrem Unternehmen
> Echte Delikthaftung: Unterlassungsdelikte, Beauftragtenhaftung, Bußgeldkatalog § 56 GwG und Verbandsgeldbuße §30 OWiG
> Organisation und Delegation im Unternehmen: Strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter
> Durchsetzen von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen
> Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
> Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
> Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was ist zu beachten?
> Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
> Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
> Verzahnung mit den Sektorspezifischen Leitlinien zur Geldwäscheprävention

6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

> 24 Erwägungsgründe zur 6. EU Richtlinie im Überblick
> Änderungen zum Katalog der Vortaten sowie zu Steuerstraftaten
> Neue strafverschärfende Vorschriften für Verpflichtete
> EU-weite Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.

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Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
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Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

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