Tag: ‘Kleingartenanlage’

Gerd Schoppa (Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin) macht in der Ausgabe Dezember 2023 der Zeitschrift „Gartenfreund“ eine deutliche Aussage, die ganz gewiß keine Spekulation ist !

Der Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Berlin, Gerd Schoppa, in der Ausgabe Dezember 2023 der Zeitschrift „Gartenfreund“: Zum Pankower Kleingarten-Skandal :

„… In diesem Ausmaß war das für mich unvorstellbar. Als wir Ende 2022 erstmals … erfuhren, nahm niemand an, dass der Verband dort systematisch und über Jahre geschröpft worden war. Und ich hätte mir nie vorstellen können, dass es zu solchen Verfehlungen über einen längeren Zeitraum kommen kann, ohne dass ein gewähltes Gremium, der Vorstand oder die Delegiertenversammlung , kritisch nachfragt und seine Kontrollpflichten ausübt. …“.

Ergänzende Anmerkung vom Verein „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität … im Kleingartenwesen“ (HIER) =

Der Pankower Skandal ist zweifellos der größte, den es im deutschen Kleingartenwesen jemals gab, aber bei weitem nicht der einzige. Wir haben aus ganz Deutschland Hunderte sms, Emails, Anrufe, Briefe erhalten (mit überwiegend äußerst fundierten Darlegungen). Das Aushebeln der Kontrollinstanzen ist vglw. einfach (fünf Mechanismen bzw. Tricks ermöglichen hier das „Sesam öffne dich“). Auf Dauer wird Abhilfe nur durch externe Kontrollen möglich sein (vgl. dazu die ins Berliner Abgeordnetenhaus eingebrachte Initiative:

https://www.pankower-gartenzwerge.de/lichtblicke-der-hoffnung/eine-konstruktive-initiative/

Das ist gerade im Interesse der Vereine und Verbände, die „sauber“ sind und vor rufschädigenden Verdacht geschützt werden sollten.

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Viola Kleinau äußerte ggü. dem Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martini (lt. Morgenpost vom 7.11.23):

Die ausufernden Kosten…

„… waren mit dem gesamten Vorstand abgestimmt“.

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Die Pankower-Kleingärtner-Demonstration …

… am 30.11.2023 (vor der Quickborner Str. 12) kann zweifellos als erfolgreich bezeichnet werden, trotz der eisigen Kälte. Veranstalter war der BRANDBRIEF-Verein. Zwar haben die 40 mitgebrachten Trillerpfeifen nicht ausgereicht (man lernt dazu – bei den nächsten Demos bringen wir 150 mit), aber es war nötig, den drei BV-Vorstandsmitgliedern, die schon unter Kleinau im Vorstand waren (mit voller vereinsrechtlicher Verantwortung) eine rechtsstaatlich legitime WARNUNG zukommen zu lassen.

Die Morgenpost und die Pankower Allgemeine Zeitung hatten schon im Vorfeld der Demo berichtet (HIER).

Zu einem RADIKALEN personellen Neuanfang gibt es keine Alternative. Versuche, dies trickreich zu unterlaufen, sind heillos.

Erfreulich war, daß eine ganze Reihe Delegierter (zum Verbandstag) zu den Demonstranten kamen und Sympathie zeigten.

Zu den Megaphon-Sprachdurchsagen bei der Demo:

https://www.pankower-gartenzwerge.de/lichtblicke-der-hoffnung/megaphon-durchsagen-zur-demo-am-30-11-23/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
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fon ..: 030-46988359
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aus

Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten droht dem Verein der Ruin !

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§ 10 Abs.3 BKleingG wird ja weiterhin bewußt ignoriert. Sinnlose Panikmache ufert aus:

Werden Tausende Pankower Kleingärtner das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten ?

Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Kleingartenverein ruinieren.

………………… Unbedingt zu beachten ist folgendes:

1) Pflichten zur „Pachtzahlung oder Doppelpachtzahlung …“ sind reines Vertragsrecht und ergeben sich AUSSCHLIEßLICH nur aus dem jeweiligen Unterpachtvertrag. Beschlüsse (des Vorstands oder der Mitgliederversammlung), die DIESBEZÜGLICH explizit Pflichten erweitern sollen, sind unwirksam. Entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen sind infolgedessen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.

2) Wenn Kleingärtner und die einzelnen Vereine das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten wollen/sollen, dann geht das nur explizit im Wege der „Einmalumlage/Sonderzahlung“ (hier muß auf die Wortwahl geachtet werden). Das aber ist nur zulässig, wenn die jeweilige Vereinssatzung es sprachlich konkret zulässt (konkret auch in exakt definierter Höhe). ANSONSTEN müsste erst die Satzung geändert werden und die Änderung im Vereinsregister eingetragen werden (erst dann ist die Änderung wirksam). Geschieht das nicht, dann sind infolgedessen entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.

Wenn gegen einen der beiden o.g. Punkte von einem örtlichen KGV-Vereinsvorstand verstoßen wird und Kleingärtner sich infolgedessen zur Wehr setzen, dann könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Verein ggf. ruinieren. Mehrere Pankower Kleingartenvereine beraten untereinander zwecks gemeinsamer (ggf. dauerhafter) Beauftragung eines Anwalts zum Zwecke der entschlossenen Interessenvertretung Pankower Kleingärtner und Pankower KGV ggü. dem Bezirksverband.

—————————————————————————— LINKS dazu:

ZIVILRECHT: Zum Thema „persönliche vereinsrechtlich-gesamtschuldneriche Haftung des kompletten Vorstands“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/offene-briefe/offener-brief-an-eigentümer-und-andere/

KLEINGARTENRECHT: Auch bei Kündigung eines Zwischenpachtvertrages aufgrund von Pflichtverstößen durch den Bezirksverband bleiben gemäß § 10 Abs.3 BKleingG die Unterpachtverträge UNVERÄNDERT als Kleingarten-Unterpachtverträge bestehen. Dazu das Bundesverfassungsgericht: https://www.pankower-gartenzwerge.de/kleingartenwesen-rechtliches-bundesweit/bundesverfassungsgericht-zu-10-iii-bkleingg/

STRAFRECHT: Zum Thema „Straftatbestand wegen des Verdachts der Untreue auf Seiten von Vorstandsmitgliedern“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/netzwerk-kritischer-pankower-kleingärtner/lawine-von-strafanzeigen-droht/

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aus

Auch beim Bundesverband Deutscher Gartenfreunde ist sie nicht mehr als Präsidiumsmitglied (zuständig für Finanzen) ausgewiesen. Dort steht jetzt „N.N.“. Doch es bleibt gruselig:

Viola Kleinau ist nun endlich als Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde zurückgetreten.

Sie ist auch nicht mehr Geschäftsführerin des Bezirksverbands Pankow.

Doch es bleibt gruselig. Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende ?

Das Amt der Vorsitzenden ist ein Ehrenamt (ohne Gehalt); das Amt der Geschäftsführerin ist ein Angestelltenverhältnis (mit Gehalt). Geschäftsführerin, mit hohem Gehalt, wurde Viola Kleinau seinerzeit mit bereitwilligem Wohlwollen der Vorsitzenden (auch Viola Kleinau). Vom Amt der Vorsitzenden kann man zurücktreten – ehrenamtsrechtlich.

Ein Angestelltenverhältnis (als Geschäftsführerin) hingegen kann man arbeitsrechtlich nur kündigen oder auflösen. Ggf. werden bisweilen noch etliche Monate lang Gehalt gezahlt und/oder eine Abfindung. Im vorliegenden Fall …

(zur Strafanzeige des Landes Berlin: HIER)

… wäre eine außerordentliche Kündigung, also fristlos, ohne weitere Gehaltszahlungen und ohne Abfindung, unbedingt gerechtfertigt. Unstrittig.

Was hat nun Viola Kleinau als Noch-Vorsitzende bzw. was hat der Vorstand des Bezirksverbands mit der bis vor kurzem Noch-Geschäftsführerin (Viola Kleinau) diesbezüglich vereinbart/geregelt ? Die Pankower Kleingärtner, die ja alles bezahlen, haben Anspruch auf Antwort. Dann läßt sich die Frage eventueller rechtlicher Konsequenzen ggü. den Verantwortlichen beantworten.

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Siehe auch den Artikel „Aus der Polizeiakte“: HIER

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