Archiv: August 2023

Verhandlung am 30.08.2023 vor dem Amtsgericht Bersenbrück (NIedersachsen)

Vor drei Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) veröffentlicht. In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher kommt es Ende August zur Verhandlung. „Wir hoffen auf eine Verurteilung, Tierquälerei darf nicht unbestraft bleiben“, so Peifer.

Folgen hatte die Aufdeckung bereits jetzt für den Landwirt, der insgesamt fünf Schweinemastanlagen betreibt. Die Schlachtunternehmen Vion und Tönnies nehmen keine Tiere mehr von dem Betrieb ab. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück (NZS 400 Js 36090/21) wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs. So erhielt der Landwirt und sein Familiengeflecht zwischen 200.000 Euro und 300.000 Euro pro Jahr an Subventionen, die teilweise an Tierwohl-Auflagen geknüpft waren. Aber genau diese wurden offenbar nicht eingehalten. Die Ermittlungen laufen noch. „Es kann nicht sein, dass Tierquäler auch noch Steuergelder erhalten“, empört sich Peifer.
Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt jedem Menschen, der die Tierquälerei nicht weiter unterstützen möchte, die vegane Lebensweise. „Kein Tier geht freiwillig in den Schlachthof, Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Die öffentliche Verhandlung findet am 30.08.2023 um 11:30 Uhr vor dem Amtsgericht Bersenbrück (Saal E 11) statt. Das Deutsche Tierschutzbüro plant keine Demonstration vor Ort.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/der-standard-ist-tierquaelerei/

Bildmaterial aus der Mastanlage, senden wir auf Anfrage gerne zu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

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aus

Nach Aufdeckung von Tierquälerei in Ferkelzucht im Kreis Warendorf

22. August 2023 um 06:08 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Staatsanwaltschaft Münster stellt Verfahren überraschend ein – Landwirtschaftsministerium in NRW widerspricht

Im Dezember 2019 hat das Deutsche Tierschutzbüro erschreckendes Bildmaterial aus einem Ferkelzuchtbetrieb in Drensteinfurt-Rinkerode (Kreis Warendorf) veröffentlicht. Die Aufnahmen sind im Oktober und November 2019 entstanden und umfassen 2.000 Stunden Videomaterial.

Immer wieder schlichen sich Aktivist*innen nachts in den Betrieb, in dem ca. 1.200 Zuchtsauen und mehr als 3.500 Ferkel gehalten werden. Begleitet wurden sie auch von den Youtubern Aljosha Muttardi und Gordon Prox, die zur damaligen Zeit den Account „Vegan ist ungesund“ betrieben. Die versteckten Kameras konnten mehrfach grausame Praktiken dokumentieren. „Auf den Aufnahmen ist zu sehen, dass ganz offensichtlich kranke und schwache Ferkel nicht tierärztlich versorgt worden sind, sondern einfach so lange auf den Boden geschlagen wurden, bis sie vermeintlich tot waren. Dieses Vorgehen führte offenbar dazu, dass mehrere Tiere überlebten und anschließend qualvoll im Mülleimer verendet sind“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.

Die Kameras dokumentierten aber auch, wie Schweine getreten, gestoßen, geschlagen, geworfen und bespuckt worden sind. Zudem zeigen die Bilder, wie tote Tiere achtlos im Gang abgelegt wurden und wie teilweise kranke Tiere sich selbst überlassen worden sind. Auf einem Dokument im Stall wurde von „Schrottferkeln“ gesprochen, also Tiere, die für die Verantwortlichen keinen Wert mehr haben. „In dem Betrieb haben die Menschen offenbar jeden Respekt vor den Lebewesen verloren“, empört sich Peifer.

Auch die Sauenhaltung im sogenannten Kastenstand verstieß gegen geltendes Recht, da sie zu klein waren. Dies hatte auch das zuständige Veterinäramt bei mehreren Kontrollen im Dezember 2019 festgestellt. Bei den Kontrollen wurden zudem eine Vielzahl von weiteren Verstößen protokolliert, so z.B. fehlende Krankenbuchten, dass die Stallbeleuchtung in mehreren Stallungen nicht ausreichend war, fehlendes Beschäftigungsmaterial, defekte Futtertröge und zu kleine Tränken. Zudem wurden bei einer Kontrolle kranke und verletzte Tiere vorgefunden, die nicht behandelt und separiert wurden.

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte basierend auf einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro Ermittlungen gegen die Verantwortlichen aufgenommen (AZ 540 Js2738/19). Die Ermittlungen wurden vor wenigen Wochen eingestellt, weil nicht erkennbar sei, dass Straftaten begangen wurden. „Das finde ich absurd, denn das gesetzeswidrige Töten der Ferkel ist für jeden Menschen klar erkennbar“, so Peifer. Auch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW kommt zu einer klaren Einschätzung. Dort heißt es auf Nachfrage: „Die Durchführung der im Videomaterial erkennbaren Nottötungen verstößt hiesigen Erachtens gegen geltendes Tierschutzrecht, weil die Betäubung nicht korrekt durchgeführt wurde und eine Entblutung ganz zu fehlen scheint“.

„Dass Tierquälerei nicht geahndet und verurteilt wird, ist keine Seltenheit. Immer wieder decken wir und andere Tierrechtsorganisationen massive Tierquälerei auf und am Ende passiert quasi nichts“, so Peifer, der auf die Online Datenbank www.tierschutz-skandale.de verweist. Auf der Website wurden von verschiedenen Tierrechtsorganisationen alle Aufdeckungen aus den letzten Jahren aufgelistet. Hier kann auch nach den rechtlichen Folgen der Verantwortlichen gesucht werden. Nur in drei von 171 dokumentierten Fällen wurden Haftstrafen auf Bewährung ausgesprochen. Das sind lediglich zwei Prozent. Zu einem Tierhalteverbot bzw. Tierbetreuungsverbot kam es nur in sieben Fällen und damit in vier Prozent (von 171 Fällen).

Im Fall Drensteinfurt-Rinkerode wurden durch das zuständige Veterinäramt drei Bußgeldbescheide erlassen, da sich Ordnungswidrigkeiten ergeben haben. Die beiden Personen, die diverse Ferkel illegal zum Töten auf den Boden geschlagen haben, mussten jeweils 200 Euro (plus 28,50 Euro Verwaltungskosten), der Betriebsleiter 300 Euro (plus 28,50 Euro Verwaltungskosten) zahlen. Die Summen richten sich nach dem Einkommen, der Betriebsleiter gab an, dass er 5.000 Euro brutto pro Monat verdient. „Ich kann den Menschen, die solche Tierquälerei nicht mehr unterstützen möchten, nur die vegane Lebensweise empfehlen“ so Peifer abschließend.

Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/youtuber-undercover-die-recherche

Bildmaterial senden wir auf Anfrage gerne zu.

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aus

Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten droht dem Verein der Ruin !

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§ 10 Abs.3 BKleingG wird ja weiterhin bewußt ignoriert. Sinnlose Panikmache ufert aus:

Werden Tausende Pankower Kleingärtner das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten ?

Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ansonsten könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Kleingartenverein ruinieren.

………………… Unbedingt zu beachten ist folgendes:

1) Pflichten zur „Pachtzahlung oder Doppelpachtzahlung …“ sind reines Vertragsrecht und ergeben sich AUSSCHLIEßLICH nur aus dem jeweiligen Unterpachtvertrag. Beschlüsse (des Vorstands oder der Mitgliederversammlung), die DIESBEZÜGLICH explizit Pflichten erweitern sollen, sind unwirksam. Entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen sind infolgedessen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.

2) Wenn Kleingärtner und die einzelnen Vereine das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten wollen/sollen, dann geht das nur explizit im Wege der „Einmalumlage/Sonderzahlung“ (hier muß auf die Wortwahl geachtet werden). Das aber ist nur zulässig, wenn die jeweilige Vereinssatzung es sprachlich konkret zulässt (konkret auch in exakt definierter Höhe). ANSONSTEN müsste erst die Satzung geändert werden und die Änderung im Vereinsregister eingetragen werden (erst dann ist die Änderung wirksam). Geschieht das nicht, dann sind infolgedessen entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen.

Wenn gegen einen der beiden o.g. Punkte von einem örtlichen KGV-Vereinsvorstand verstoßen wird und Kleingärtner sich infolgedessen zur Wehr setzen, dann könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Verein ggf. ruinieren. Mehrere Pankower Kleingartenvereine beraten untereinander zwecks gemeinsamer (ggf. dauerhafter) Beauftragung eines Anwalts zum Zwecke der entschlossenen Interessenvertretung Pankower Kleingärtner und Pankower KGV ggü. dem Bezirksverband.

—————————————————————————— LINKS dazu:

ZIVILRECHT: Zum Thema „persönliche vereinsrechtlich-gesamtschuldneriche Haftung des kompletten Vorstands“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/offene-briefe/offener-brief-an-eigentümer-und-andere/

KLEINGARTENRECHT: Auch bei Kündigung eines Zwischenpachtvertrages aufgrund von Pflichtverstößen durch den Bezirksverband bleiben gemäß § 10 Abs.3 BKleingG die Unterpachtverträge UNVERÄNDERT als Kleingarten-Unterpachtverträge bestehen. Dazu das Bundesverfassungsgericht: https://www.pankower-gartenzwerge.de/kleingartenwesen-rechtliches-bundesweit/bundesverfassungsgericht-zu-10-iii-bkleingg/

STRAFRECHT: Zum Thema „Straftatbestand wegen des Verdachts der Untreue auf Seiten von Vorstandsmitgliedern“: https://www.pankower-gartenzwerge.de/netzwerk-kritischer-pankower-kleingärtner/lawine-von-strafanzeigen-droht/

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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
Deutschland

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email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de

Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht. Kritische Pankower Kleingärtner.

Pressekontakt:

Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin

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