Archiv: Februar 2019

Detektiv musste über 1000 intime Videos anschauen

18. Februar 2019 um 12:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Internet-Detektive müssen permanent löschen, wo unvorsichtige Internetnutzer einen digitalen Flächenbrand gelegt haben. Mathias Kindt-Hopffer erzählt hier von seinem Berufsalltag.

Täglich rufen um die fünf zum Teil völlig aufgelöste Personen bei ihm an, die ihn über die Homepage des Internetdetektiv gefunden haben oder ein Interview mit ihm gelesen haben. Oder sie stehen vor der Türe seiner Internetdetektei in Weilrod-Mauloff im Taunus.

Meistens werden sie wegen geklauter Nacktbilder erpresst. Das zeigt, wie hilflos und naiv sich viele Menschen immer noch im Internet bewegen. Darum besteht Kindt-Hopffers Berufsalltag zum großen Teil aus Aufklärungsarbeit und auch in der seelischen Betreuung der Betroffenen.

Banker, Ärzte oder Lehrer stellen ihre Phantasien gelegentlich über die Ratio und sind aufgrund ihrer Stellung erpressbar und gehen Forderungen von Erpressern darum oft bis zu einem gewissen Punkt nach:

„Wenn Kinder sich auf dem Schulhof Nacktbilder vom Lehrer zeigen würden, wäre das sein berufliches Aus“,

sagt der Detektiv.

„Inzwischen habe ich auch sehr illustre Klienten, wie einen hochrangigen Kirchenvertreter, einen ehemaligen Regierungspräsidenten, Chefärzte, Klinikleiter und einen Schönheitspapst, deren Ruf ich mit meinen Mitteln schütze.“

Der Detektiv erzählt:

„Die Arbeit mit erpressten Promis ist natürlich auch sehr spannend für mich, weil es interessante Menschen sind, mit denen ich ganz intim in Kontakt trete. Andererseits ist es auch nervenaufreibend, wenn diese Leute nervös werden, mich bis zu 30 Mal am Tag anrufen, und ich ihr Nervenkostüm abkühlen muss. Dann steht nicht mehr die rein technische Abwehr einer Rufschädigung im Vordergrund, sondern es ist sehr viel Fingerspitzengefühl und Überredungskunst notwendig, damit sie nicht nachgeben, und mit einer Zahlung an die Erpresser alles nur noch schlimmer machen, weil diese dann so schnell nicht mehr von ihrem Opfer ablassen.

Bei Erpressungen, Cyberstalking und Rufmord sammelt Kindt-Hopffer zunächst Beweise im Netz, gelangt über die IP-Adresse an den Verdächtigen und wendet sich mit richterlichem Beschluss an den Provider, um seine Identität herauszufinden.

In den meisten Erpressungsfällen mit intimen Video-Clips ist jedoch Eile geboten. Damit sich diese Inhalte nicht im Netz verbreiten, reicht es den meisten Opfern dieser Erpressung völlig aus, wenn das Material schnellstmöglich gelöscht wird.

Die Internetdetektei ist genau hierauf spezialisiert und erreicht Löschungen auf den entsprechenden Videoportalen oftmals innerhalb weniger Stunden.

Seit dem Jahr 2004 existiert die Internetdetektei Mathias Kindt-Hopffer. Gegründet wurde die Detektei in Frankfurt a.M.. Inzwischen sind wir in den Taunus, nach Weilrod-Mauloff, umgezogen.

In den Medien von RTL, SAT1, mdr, „Galileo“, „Spiegel TV“, bei „Escher“. „bild“ u.s.w. war ich zwischenzeitlich mehrfach zu Gast für Interviews und als „Experte“ für Aufklärungssendungen.

Als privater Detektiv berate und helfe ich heute Privatpersonen und Firmen, die Probleme in Bezug auf das Internet haben. Meine Beratung und Hilfe wird zumeist über das Internet, per eMail oder telefonisch abgewickelt. In manchen Fällen besuchen mich meine Klienten aber auch persönlich in unserem Büro im Taunus. Dies kommt vor, wenn der Fall besonders heikel ist und wenn mich der Klient zunächst persönlich kennenlernen möchte, bevor er mir sein Vertrauen schenken kann

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Internetdetektei Kindt-Hopffer
Herr Mathias Kindt-Hopffer
Freiherr-vom-Stein-Str. 14
61276 Weilrod
Deutschland

fon ..: 06084-9189881
web ..: https://internetdetektiv.eu/
email : kindt-hopffer@internetdetektei.org

Seit dem Jahr 2004 existiert die Internetdetektei Mathias Kindt-Hopffer. Gegründet wurde die Detektei in Frankfurt a.M.. Inzwischen sind wir in den Taunus, nach Weilrod-Mauloff, umgezogen.
Wir ermitteln im Internet bei Abzocke, Mobbing und Erpressung. Gerne werden wir auch für Sie tätig.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Internetdetektei Kindt-Hopffer
Herr Mathias Kindt-Hopffer
Freiherr-vom-Stein-Str. 14
61276 Weilrod

fon ..: 06084-9189881
web ..: https://internetdetektiv.eu/
email : kindt-hopffer@internetdetektei.org

aus

Jens-Uwe Strandmann zeigt den Lesern von „Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung – Band 1“, wie sie hochqualitative Anfechtungsschreiben und Klageschriften formulieren.

Das Buch „Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung – Band 1“ von Jens-Uwe Strandmann richtet sich an alle, die vor der Insolvenz stehen und dagegen angehen möchten. Strandmnn gibt Lesern exklusive Muster für Anfechtungsprofis, verbunden mit einer Anweisung zu deren Handhabung an die Hand. Mit diesen Informationen lassen sich in kürzester Zeit ausführliche, hochqualitative Anfechtungsschreiben und Klageschriften formulieren. Ganz einfach das Muster an den farblichen Markierungen auf das spezielle Mandat anpassen! Der Wert liegt im großen Zeitgewinn. Bei wiederholten Anfechtungen erweist sich diese Methode als zeitsparend und einfach, ohne die man nie mehr arbeiten möchte. Durch den Bonusblock „Muster für eine Anfechtungsklage“ lässt sich aus dem Anspruchsschreiben mit wenigen Handgriffen die vollständige Klageschrift erstellen.

Das leicht verständlich und praktisch anwendbare Buch „Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung – Band 1“ von Jens-Uwe Strandmann liegt ab sofort bereits in der 2. Auflage (2019) vor. Es beinhaltet die Anfechtung gegenüber privaten Gläubigern und nach Druckantrag. Die neue Auflage berücksichtigt den Stand der Rechtsprechung nach dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vom 29. März 2017 (Bundesgesetzblatt Teil I 2017 Nr. 16 vom 04.04.2017 = BGBl. I S. 654). Jeder Band der Reihe beinhaltet einen Passwort-geschützten Download der im Band enthaltenen Dokumente im WORD-Format.

„Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung – Band 1“ von Jens-Uwe Strandmann ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-7469-9674-5 zu bestellen. Der tredition Verlag hat es sich zum wichtigsten Ziel gesetzt, jungen und unbekannten Autoren die Veröffentlichung eigener Bücher zu ermöglichen, aber auch Verlagen und Verlegern eine Kooperation anzubieten. tredition veröffentlicht Bücher in allen Medientypen, vertreibt im gesamten Buchhandel und vermarktet Bücher seit Oktober 2012 auch aktiv.

Alle weiteren Informationen zum Buch gibt es unter: https://tredition.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

tredition GmbH
Frau Nadine Otto
Halenreie 40-44
22359 Hamburg
Deutschland

fon ..: +49 (0)40 / 28 48 425-0
fax ..: +49 (0)40 / 28 48 425-99
web ..: https://tredition.de
email : presse@tredition.de

Die tredition GmbH für Verlags- und Publikations-Dienstleistungen zeichnet sich seit ihrer Gründung 2006 durch eine auf Innovationen basierenden Strategie aus. Das moderne Verlagskonzept von tredition verbindet die Freiheiten des Self-Publishings mit aktiver Vermarktung sowie Service- und Produktqualität eines Verlages. Autoren steht tredition bei allen Aspekten der Buchveröffentlichung als kompetenter Partner zur Seite. Durch state-of-the-art-Technologien wie das Veröffentlichungstool „publish-Books“ bietet tredition Autoren die beste, schnellste und fairste Veröffentlichungsmöglichkeit. Mit der Veröffentlichung von Paperbacks, Hardcover und e-Books, flächendeckendem Vertrieb im internationalen Buchhandel, individueller Autorenbetreuung und einem einmaligen Marketingpaket stellt tredition die Weichen für Ihren Bucherfolg und sorgt für umfassende Auffindbarkeit jedes Buches. Passende Publishing-Lösung hält tredition darüber hinaus auch für Unternehmen und Verlage bereit. Mit über 40.000 veröffentlichten Büchern ist tredition damit eines der führenden Unternehmen in dieser Branche.

Pressekontakt:

tredition GmbH
Frau Nadine Otto
Halenreie 40-44
22359 Hamburg

fon ..: +49 (0)40 / 28 48 425-0
web ..: https://tredition.de
email : presse@tredition.de

aus

Rentenimmobilien-Euphorie: Das Risiko wird verkannt!

15. Februar 2019 um 16:02 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Warum Rentenimmobilien als Geldanlage für die meist älteren Verkäufer große Risiken mit sich bringen und jahrelange Prozesse zur Folge haben können!

„Verkaufen Sie Ihr Haus und leben Sie glücklich und zufrieden! Ein Teil des Kaufpreise wird vorab gezahlt und ein Teil als Rente!“ Für fast alle Modelle wird besonders die große Sicherheit der Geldanlage hervorgehoben.
Genau da aber rät Prof. Dr. Volker Thieler, Leiter des Forschungsinstituts für Seniorenwissenschaften und Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung zur Vorsicht: ‚Die Rechtsprobleme, die die älteren Menschen treffen können sind überhaupt nicht transparent und vielfach wissen sogar die Notare nicht, ob die Verträge wirklich lange halten!‘

Thieler warnt vor allem davor, dass in vielen Fällen zusätzlich ein Wohnrecht angeboten wird, nur manche erhalten zusätzlich einen Nießbrauch. Der für den Verkäufer aber sehr entscheidende Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch liegt darin, dass der Wohnrechtsberechtigte nur allein in der Wohnung leben darf (dies wird oft verschwiegen), der Nießbrauchberechtigte kann die Immobilie auch vermieten (wichtig wegen Geld fürs Pflegeheim!) und z.B. auch Gäste und Pflegepersonal längere Zeit aufnehmen.

Außerdem kritisieren die Rechtsexperten der Kester-Haeusler-Stiftung, dass nicht geregelt wird, was passiert, wenn der Käufer der Immobilie stirbt und die Leibrente nicht mehr bezahlt wird, weil beispielsweise ein jahrzehntelanger Streit unter den Erben besteht. Noch schlimmer ist nach Meinung des Rechtsexperten Thieler der Hinweis in vielen Prospekten und Notarverträgen, dass der Erwerb völlig risikolos sei, weil man vereinbaren kann, dass bei Nichtzahlung der Leibrente / Rente das Haus wieder an den älteren Menschen zurückgeht. Fast in keinem Prospekt oder Angebot ist jedoch der Hinweis enthalten, dass in einem solchen Fall sämtliche Raten sogar verzinst zurückzuzahlen sind.

Auch das oft von Notaren empfohlene Verkaufsmodell bei dem man sein Haus verkauft und später wieder anmietet sieht der Jurist Thieler problematisch, insbesondere wenn der Vermieter, den man so geschätzt hat, nicht mehr der Käufer ist, sondern zwischenzeitlich irgendwo im Ausland ein Fremder. Kann dann im Ausland zB eine Klage auf Reparatur der Heizung und des Hauses zugestellt werden?

Ein weiteres großes Risiko liegt darin, dass das was als Vorteil versprochen wird, nämlich Instandhaltung, Renovierung und Übernahme aller Kosten in der Praxis schwer durchsetzbar ist. Die Verkäufer erwartet vielmehr dann im hohen Alter ein jahrelanger Prozess über die Notwendigkeit einer Reparatur oder Instandsetzung.

Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Volker Prof.Dr.Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschland

fon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.de

Im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Kester-Haeusler-Stiftung
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck

fon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.de

aus