Archiv: November 2019

Datenschutz-Compliance – Datenschutz-Managementsystem & IT-Compliance

Unsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Hamburg & München 04. – 06.12.2019

München & Frankfurt 19.-21.02.2020

Stuttgart & Berlin 11.-13.03.2020

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Zielgruppe:

> Neu als Datenschutzbeauftragter in Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance- und Datenschutzbeauftragte,
> Führungskräfte und Mitarbeiter im Vertrieb und HR-Management

Ihr Nutzen:

Tag 1

> Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen
> Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte
> Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?

Tag 2

> Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten
> Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten

Tag 3

> IT-Compliance sicher umsetzen
> IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs
> Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern

Seminarprogramm Tag 1:

Datenschutz-Compliance: Das müssen Sie wissen

> Überblick zu EU-DSGVO und BDSG:
– „Data Protection by Design“ und „Data Protection by Default“
– Striktere Löschpflichten und Recht auf Vergessenwerden
– Neue Compliance-Meldepflichten: Organisation der Datenflüsse und Prozesse mit der Datenschutzrichtlinie
> Besonderheiten für Unternehmensgruppen/Konzerne
> Meldepflichten bei Datenschutz-Vorfällen
> Neue Zuständigkeiten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Sanktionen und Bußgelder

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Aufgaben, Pflichten und Rechte

> Benennung, Stellung und Aufgaben im Überblick
> Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren und überwachen
> Risikobeurteilung der mit den Verarbeitung verbundenen Risiken
> Mehr Akzeptanz schaffen: Überzeugende Kommunikation der Prüfungsergebnisse
> Erledigungsverfahren effizient einrichten: Maßnahmenverfolgung und Follow Up-Prozesse in der Praxis

Datenschutz-Managementsystem: Auf was kommt es an?

> Erweiterte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sicher erfüllen
> Risikobasierter Datenschutz:
– Durchführung eines prüfungssicheren Risk Assessments
– Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
> Anforderungen an die Datenübermittlung an Drittländer
> Datenschutzrechtliche Folgen des „Brexit“

Seminarprogramm Tag 2:

Datenschutz im Vertrieb – Neue Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten

> Schnittstelle EU-DSGVO und Kundendaten im Vertrieb
> Einrichten eines Datenschutz-Management-Systems (DMS)
> Ermitteln von Risikoindikatoren
> Was gilt künftig für Datentransfers ins EWR-Ausland?
> Abgrenzung zwischen wettbewerbsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Einwilligung
> Was muss in die Datenschutzhinweise?
> Social Media und Cloud-Computing – wichtige Regelungen auf einen Blick
> Safe Harbor und EU-US Privacy Shield
> EU-Standardvertragsklauseln – Binding Corporate Rules gemäß Art. 47 DSGVO

Datenschutz im HR-Management: Umgang mit Mitarbeiterdaten

> Mindestanforderungen an die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
> Beschäftigtendatenschutz nach Art. 88 DSGVO:
– Neue Erlaubnistatbestände – Was gilt für Betriebsvereinbarungen?
– Nutzung und Kontrolle von Kommunikationsmitteln, wie E-Mail, Internet & Co.
– Betriebliches Eingliederungsmanagement
> Sonderfall: Datenverarbeitung für Compliance-Zwecke

Seminarprogramm Tag 3:

IT-Compliance sicher umsetzen

> Diese „rote Linien“ müssen Sie kennen: Mindestanforderungen aus BAIT, VAIT, DIN EN ISO 2700x und BSI-Grundschutz prüfungsfest umsetzen
> Welche Risiken sind „wesentlich“? Begriffsabgrenzung zu § 25b KWG; § 26 ZAG und § 32VAG
> Auslagerung oder Fremdbezug? Richtige Bewertung von Software und IT-Dienstleistungen
> IT-Compliance im Überblick: Verzahnung von IT-Strategie, IT- Governance, Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagement
> Prüfungsschwerpunkt IT-Compliance: IT-Strategie, IT-Umfeld und IT-Organisation im Fokus der neuen MaRisk, MaGO, KAMaRisk und BCBS 239

IT-Governance: Risikoanalyse zur Feststellung des IT-Schutzbedarfs

> Risikoanalyse im Informationsmanagement
> Durchführung der qualitativ verschärften IT-Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
– Einschätzung des Schutzbedarfs mit Blick auf Integrität,Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Authentizität
– Neue BaFin-Anforderungen an Cloud-Computing: Strategie, Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbewertung
– Informationssicherheits-Management: Erstellung des Sollmaßnahmenkatalogs und Ableiten der risikoreduzierenden Maßnahmen

Pflichten im Datenschutz: Schnittstellen zwischen Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz aktiv steuern

> Module eines wirksamen Datenschutzsystems: Schnittstellenmanagement zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Sicherer Umgang mit selbst entwickelten IT-Anwendungen, Zugriffsrechten, IT- Abnahmen sowie Veränderungen im IT-System
> Effiziente Kommunikation zu Auslagerungs-, Datenschutz-, Geldwäsche- und Informationssicherheits-Beauftragten
> Kontrollplan Compliance: Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
> Compliance-Anforderungen an Kontroll- und Reportingpflichten im IT-Bereich

Die inhaltlichen Details sowie unsere weiteren Zertifizierungslehrgänge finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: 089 4524 2970 100
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email : as@sp-unternehmerforum.de

Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

Pressekontakt:

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aus

Mit der Anwaltssoftware LawFirm® werden Tablets und Notebooks zum idealen externen Anwaltsarbeitsplatz bei Gericht, bei Mandanten, im Homeoffice, im Zug, im Hotel usw.

(Frechen, 12.11.2019) Mobile Kanzleiarbeit: Online, mit mobilen Akten und auch in der Cloud

Steht eine Internet-Verbindung zur Verfügung, so kann uneingeschränkt Online gearbeitet werden, z.B. im Home-Office, an weiteren Kanzlei-Standorten, bei Gericht, bei externen Terminen (Mandant, Besprechungen, Konferenz), am Flughafen und Bahnhof, im Zug (teilweise sogar im Flugzeug) und natürlich mit einem mobilen Rechner auch im Besprechungszimmer. Durch die Integration mit der Aufgabenverwaltung können jederzeit auch außerhalb der Bürostunden Aufgaben für das Sekretariat in der Kanzlei eingetragen werden.

Werden für die Arbeit ohne Internet-Zugang unterwegs (alle oder ausgewählte) Original-Dateien einer Akte benötigt, so können diese per Knopfdruck auf das Tablet oder Notebook kopiert werden. Besonders beliebt ist die Möglichkeit, mit LawFirm® eine Zusammenfassung der benötigten Dokumente in einer PDF-Datei als Lesekopie zu erstellen. Automatisch eingefügte ,Lesezeichen‘ am Beginn jedes Dokuments erlauben ein schnelles ,Blättern durch die Akte‘. Die Orientierung in der Akte ist einfach, weil jedes Lesezeichen den Kommentartext enthält, den der Benutzer selbst vergeben hat.

Die Programmfunktionen von LawFirm® können auch im private Cloud- oder im public-private Cloud-Betrieb genutzt werden. Wie bei allen Cloud-Systemen liegt ein Hauptvorteil in der Flexibilität: sie können von jedem Ort der Welt benutzt werden, an dem ein brauchbarer Internetzugang besteht. Bei der public-private Cloud kümmert sich zudem ein Rechenzentrumsbetreiber um Hardwarebetrieb und Datensicherung.

Auch die unbequeme Bedienung (ständiges horizontales und vertikales Fenster-Rollen) bei kleineren Bildschirmen (Tablet, XL-Smartphone) gehört der Vergangenheit an: Die Zoom-Funktion der Kanzleisoftware passt nicht nur den äußeren Programm-Rahmen, sondern – exklusiv – auch die einzelnen Elemente in den LawFirm® Fenstern der aktuellen Bildschirmgröße automatisch an. Das ermöglicht die zügige Arbeit auf Bildschirmen jeder Größe.

Alle Details finden Sie unter: Kanzleisoftware LawFirm – Mobile Arbeit, Cloud

Übrigens:

Der elektronische Rechtsverkehr mit dem Anwaltspostfach (beA) und der Alternative „Governikus Communicator“ (vgl. Anwaltssoftware LawFirm – ERV mit dem Anwaltspostfach (beA), Governikus, EGVP … ) wird in einer kostenlosen PDF-Broschüre mit umfassenden Hintergrund-Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen im Detail erklärt. Die Broschüre finden Sie im Download-Bereich der Webseite (im Menü „Service“).

Firmenportrait:

Die kanzleirechner.de GmbH ist Hersteller der Premium-Kanzleisoftware LawFirm®. LawFirm® ist ein All-Inclusive Komplettsystem für Kanzleien, Rechtsabteilungen sowie Inkasso-Unternehmen und -Abteilungen mit vollständigen Funktionen (Adressen-, Aktenverwaltung, Beitreibung, RVG/Zeithonorar Abrechnung, Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) mit dem Anwaltspostfach beA und Governikus Communicator, Korrespondenz-Erstellung, Controlling, umfassende Statistiken, u.V.m.), mit modernsten Verfahren: Elektronische Akte, Dokumenten-Workflows, mobile und standortunabhängige voll elektronische Kanzleiarbeit, auch mit Tablet und Smartphone, sowie schnellem und effektivem Support etc.

Weitere Informationen und kostenlose & unverbindliche Testsystem-Bestellung:
https://www.kanzleirechner.de
https://www.facebook.com/kanzleisoftware.lawfirm

(Stichworte: Anwaltssoftware, Kanzleisoftware, Anwaltsprogramm, Kanzleiprogramm, Kanzlei, Rechtsanwalt, Anwalt, Software, Programm, LawFirm, mobil, Tablet, Smartphone, Android, iPad, iPhone, Cloud, Standort, unterwegs, Anwaltspostfach, beA, Governikus, Rechtsabteilung, Inkasso, Angebot, effizient, Einstieg, Umstieg, Abrechnung, RVG, Gebühren, Zeiterfassung, Controlling, Auswertungen, Statistiken, Wirtschaftlichkeit, elektronische Akte, elektronische Kanzleiarbeit, Digitalisierung)

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Herr Peter Schwindling
Albert-Einstein-Straße 18
50226 Frechen
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Schlachthof-Skandal in Oldenburg: Staatsanwaltschaft bestätigt Straftaten

11. November 2019 um 10:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Fast genau vor einem Jahr hatte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus dem Schlachthof in Oldenburg veröffentlicht.

Die Bilder zeigten, wie brutal die Mitarbeiter*innen mit den Tieren vor Ort umgegangen sind. So kam z.B. regelmäßig der Elektroschocker zum Einsatz und Rinder wurden in mehreren Fällen ohne ausreichende Betäubung getötet. Das Bild- und Videomaterial war so schockierend, dass sich selbst die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast empört zeigte. Damals hatten die Tierrechtler*innen vom Deutschen Tierschutzbüro den Schlachthof angezeigt.

Ein Jahr später hat die Staatsanwaltschaft nun das Bildmaterial ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Neben einigen Ordnungswidrigkeiten kam es nach Einschätzung der Justiz jedoch auch zu Straftaten. Hier sieht der Gesetzgeber Geld-sowie Freiheitsstrafen vor. Bei den Beschuldigten handelt es sich um die damaligen Geschäftsführer*innen der Standard Fleisch GmbH sowie weitere Mitarbeiter*innen des Schlachthofes. Wann und ob es zu einer Anklage vor Gericht kommt ist derzeit noch unklar.

„Wir fordern harte Strafen gegen die Verantwortlichen, wer Tiere auf diese brutale Art und Weise misshandelt und quält, darf nicht unbestraft davon kommen“ so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros. Die Tierrechtler*innen erinnern abschließend aber auch daran, dass dies nur ein Fall von mehreren in Niedersachsen und bundesweit ist. „Immer wieder werden Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie bei Tiertransporten und Schlachthäusern dokumentiert und in die Öffentlichkeit gebracht, es ist offenbar gängige Praxis Tiere zu quälen, daher empfehlen wir den Verbraucher*innen die pflanzliche Lebensweise, nur so kann man den Tieren effektiv und nachhaltig helfen“ so Peifer.

Weitere Informationen zum Schlachthof Oldenburg finden Sie hier: https://www.tierschutzbuero.de/realitaet-schlachthof/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
Streustraße 68
13086 Berlin
Deutschland

fon ..: 030-270049611
fax ..: 030-270049610
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : info@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
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13086 Berlin

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email : info@tierschutzbuero.de

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