Tag: ‘Kreditvertrag widerrufen’

Mit Urteil vom 27.10.2020 hat der u. a. für Bankenrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH – zur Freude der Verbraucher – für Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit dem Widerrufsjoker gesorgt.

Die bisherige BGH-Position

Das überraschend deutliche EuGH-Urteil vom 26.03.2020 hatte Diesel-Skandal geschädigten Autobesitzern zunächst die Möglichkeit einer vergleichsweise schnellen und kostengünstigen Diesel-Entschädigung eröffnet. Auch für die Zins-Senkung bei Haus-Krediten wurde damit erleichtert. Im Gegensatz hierzu hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Beschlüssen vom 31.03.2020 (XI ZR 198/19 und XI ZR 581/18) unter Aufrechterhaltung seiner bisherigen Rechtsprechung der vom EuGH monierten Kritik zur Kaskadenverweisung – oder auch Kettenverweisung genannt – jedoch eine Absage erteilt und diese als noch klar und verständlich angesehen.

Die neue BGH-Position

Doch nun hat der XI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 27.10.2020 (Az.: XI ZR 498/19) zur Freude der Verbraucher – die Anwendbarkeit des Widerrufsjokers verbreitert.

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zum Kaskadenverweis hat der BGH den Widerruf eines mit einem Gebrauchtwagenkauf verbundenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags auch noch ca. neun Monate nach Abschluss des Kreditvertrags aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsinformation akzeptiert. Der BGH hat deswegen seine restriktive Rechtsprechung zum Kaskadenverweis ausdrücklich aufgegeben. Damit ist für viele Betroffene die zunächst durch die beiden BGH-Beschlüsse vom 31.03.2020 zugestoßene Türe im Hinblick auf den Widerrufsjoker wieder weit geöffnet.

Die Widerruf-Chancen infolge der neuen BGH-Position

Der BGH hat mit dieser Entscheidung zum Widerrufsrecht einen Großteil der deutschen Verbraucherkredite wieder ins Wanken gebracht: Die Entscheidung eröffnet den deutschen Verbrauchern die Möglichkeit, annähernd alle PKW-Finanzierungen und Leasingverträge, die seit dem 11.06.2010 geschlossen wurden, auch heute noch zu widerrufen. Im Erfolgsfall muss die Bank bisherige gezahlte Zinsen, Tilgungsraten und die Anzahlung vollständig zurückerstatten, die Kunden müssen im Gegenzug das Auto zurückgeben. In einigen Fällen müssen die Kunden unter bestimmten Voraussetzungen noch nicht einmal einen Ausgleich für den Wertverlust oder eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer bezahlen.

So reagieren die Rechtsschutz-Versicherungen

Die meisten Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen stellen ihre Kunden übrigens vom Kostenrisiko frei und übernehmen die Kostendeckung – vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag bestand bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs.

Was jetzt zu tun ist

In einem ersten Schritt sollten betroffene Verbraucher demnach prüfen lassen, ob ihre Verträge von den Urteilen des BGH und des EuGH betroffen sind und welche Möglichkeiten konkret bestehen. Nach der Erfahrung wird zwar nicht damit zu rechnen sein, dass die Kreditinstitute den Widerruf der Kunden sofort anerkennen, insbesondere dann, wenn die Kunden selbst den Widerruf ohne anwaltliche Unterstützung erklären. Nach der Entscheidungen des BGH und des EuGH sind die Chancen von Verbrauchern jedoch nunmehr deutlich gestiegen und so gut, wie selten zuvor.
Für Verbraucher, die bislang noch gezögert haben, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, ist jetzt der Moment gekommen, um zu handeln!

Der sog. „Widerrufsjoker“ – über den in Fachkreisen viel diskutiert wurde – ist mit dem Urteil des EuGH wieder und jetzt stark stichhaltig zum Leben erwacht:

– Hauskredit-Zinsen senken: Ehemals teure Hauskredite, die noch vor einiger Zeit z.B. um die 4% Zinsen kosteten sind aktuell schon für unter 1 % zu haben. Über mehrere Jahre gerechnet beträgt der Unterschied häufig mehrere tausend Euro.

– Diesel-Entschädigung erhalten: Kaum mehr an den Mann zu bringende Diesel-Pkw können mit lukrativer Berechnung des Werts der Nutzung abgestoßen werden.

Der Autor Udo Reissner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Anwalt für Strafrecht und ADAC-Vertragsanwalt in der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen, Augsburg / Starnberg. Rechtsanwalt Reissner vertritt Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
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Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.

Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/

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Ein neues EuGH-Urteil macht viele private Kreditverträge nachträglich anfechtbar, z. B. um Hauskredit-Zinsen zu senken oder durch Widerruf der Kfz-Finanzierung eine Diesel-Entschädigung zu erstreiten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom 26.03.2020 einen Großteil der deutschen Verbraucherkredite ins Wanken gebracht. Die Luxemburger Richter widersprechen damit der verbraucherunfreundlichen Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) und treffen damit insbesondere die Bankenbranche in Zeiten der Ausbreitung des Corona-Virus empfindlich.

Reichweite und Grundlage der Entscheidung

Nach der genannten EuGH-Entscheidung ist ein Großteil der ab dem 11.06.2010 geschlossenen Verbraucherkreditverträge – also insb. Immobilienkredite, Privatkredite oder Autofinanzierungen – widerrufbar. Die im Laufe der letzten Jahre immer bankenfreundlicher werdende Rechtsprechung des BGH wird damit wohl der Vergangenheit angehören.

Die Entscheidung des EuGH kann all den Verbrauchern, die bislang einen Widerruf ihres Kreditvertrags gescheut haben, Mut machen. Sie wird nämlich die bisherige Praxis der deutschen obergerichtlichen Rechtsprechung aller Erwartung nach auf den Kopf stellen:

Der EuGH hat eine Formulierung als unzureichend angesehen, die so oder ähnlich nahezu ausnahmslos in allen Verbraucherdarlehensverträgen, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden, zu finden sind. Zwar hatte der EuGH auf Vorlage des Landgerichts Saarbrücken über einen Immobiliendarlehensvertrag – also einen Kreditvertrag über die Finanzierung einer Immobilie – zu entscheiden. Der beanstandete Passus innerhalb der Widerrufsinformationen findet sich aber nahezu identisch in den allermeisten allgemeinen Kredit- und Darlehensverträgen, die Banken mit Verbrauchern abgeschlossen haben.

Brisant ist diese Entscheidung vor allem für zwei Arten von privaten Darlehen:

Widerruf der Kfz-Finanzierung als Diesel-Entschädigung

Die erste große Gruppe der Betroffenen betrifft all diejenigen, die ab dem 11.06.2010 mit einem Kredit- oder Leasingvertrag ein Auto finanziert haben. Der wirksame Widerruf einer Finanzierung führt in der Regel dazu, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann. Insbesondere für Schummel-Diesel-Besitzer, die häufig unter einem enormen Wertverfall ihrer Fahrzeuge leiden, eröffnet die Entscheidung den Weg zu einer Diesel-Entschädigung, unabhängig von Volkswagens geizigen Gnaden.

Immobiliendarlehen überwiegend widerrufbar

Bei Immobilienfinanzierungen – der zweiten großen Gruppe – ist es etwas komplizierter. Hier sollten Immobilienbesitzer, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 eine Hypothekenfinanzierung aufgenommen haben, die Widerrufsbelehrung überprüfen lassen, um vorzeitig aus einem teuren Baukredit aussteigen zu können. Nach dem 20.03.2016 wurde in den meisten Kreditverträgen über Immobilien eine andere Formulierung verwendet. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dabei nach der Entscheidung des EuGH grundsätzlich nicht fällig! Es eröffnet sich so der Weg zur Senkung der Hauskredit-Zinsen per Umfinanzierung.

Was jetzt zu tun ist.

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Für Verbraucher, die bislang noch gezögert haben, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, ist jetzt der Moment gekommen, um zu handeln!

Mit dem Urteil des EuGH ist der sog. „Widerrufsjoker“ – über den in Fachkreisen viel diskutiert wurde – wieder und jetzt stark stichhaltig zum Leben erwacht:

? Hauskredit-Zinsen senken: Ehemals teure Hauskredite, die noch vor einiger Zeit z.B. um die 4% Zinsen kosteten sind aktuell schon für unter 1 % zu haben. Über mehrere Jahre gerechnet beträgt der Unterschied häufig mehrere tausend Euro.

? Diesel-Entschädigung erhalten: Kaum mehr an den Mann zu bringende Diesel-Pkw können mit lukrativer Berechnung des Werts der Nutzung abgestoßen werden.

Weitere Informationen erteilt Rechtanwalt Udo Reissner von der überregional tätigen Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen. Man freut sich dort auf jeden Fall.

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– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
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