Tag: ‘Johanna Steinle’

Anwalt Reiserecht über Reiseplanung in Zeiten des Brexit

30. November 2019 um 13:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Ob No-Deal-Brexit oder doch noch ein Abkommen – für die Planung von Flugreisen hängt Einiges davon ab. Zum Beispiel bei der Wahl der Fluggesellschaft.

Wenn Sie mit Ryanair oder Easyjet planen

Brexit hin oder her – London ist eines der weltweit beliebtesten Ziele für Städtereisen! Aber was ist in Zeiten des Brexit zu beachten, wenn man beabsichtigt, einen Flug nach Großbritannien zu buchen?.

Wer einen Flug bei Ryanair oder Easyjet bucht, muss sich keine grauen Haare wachsen lassen, denn Ryanair ist eine irische Fluggesellschaft und die für die europäischen Länder zuständige Tochtergesellschaft von Easyjet hat ihren Sitz in Österreich. Damit bleiben dem Fluggast zumindest bei diesen beiden Fluggesellschaften die Entschädigungsansprüche, welche bei stornierten oder erheblich verspäteten Flügen von der Airline zu bezahlen sind, erhalten.

Wenn Sie mir britischen Airlines planen

Für Flüge mit britischen Fluggesellschaften bleibt abzuwarten, ob sich Briten und Rest-Europa bis zum 31.01.2020 auf einen „Deal“ verständigen können.

Wenn das nicht der Fall ist, es also zu einem harten Brexit kommt, dann dürften die Europäischen Standards und Ansprüche nicht mehr gelten.

Einigen sich hingegen die Briten und die EU auf ein Abkommen, dann ändert sich für Flugreisende im kommenden Jahr erst mal nichts. Denn bis zum Ende des Jahres 2020 gilt dann der „Status Quo“ weiter, damit während dieser Zeit ein vernünftiges Abkommen ausgehandelt werden kann. In der Folgezeit wird es zwischen Großbritannien und der EU wohl inhaltlich vergleichbare Regelungen geben, wie sie jetzt mit der Schweiz und mit Norwegen (beide gehören ebenfalls nicht zur EU) bestehen.

Eine Einigung wäre also auch im Sinne unzähliger Flugpassagiere!

Fragen dazu beantwortet gerne die Autorin Rechtsanwältin Johanna Steinle in der überregional tätigen Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschland

fon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.de

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.

Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.

Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.

Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.

Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
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aus

Mops gepfändet und verkauft – Shitstorm heftig

30. März 2019 um 20:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Ist die Pfändung eines Haustiers rechtmäßig? Im Fall „Mops Edda“ bezog dazu ein Gutachten Stellung. Doch kommt es in dieser Frage voraussichtlich zu keiner gerichtliche Klärung.

Der Fall erregte großes Aufsehen, sogar die New York Times berichtete darüber. Weil sie der Stadt mehrere Tausend Euro schuldete, ließ die Stadt Ahlen in Westfalen bei einer Frau einen Hund – Mops-Dame „Edda“ – pfänden und verkaufen.

Dieses Vorgehen wurde teilweise massiv kritisiert. Ein Hund stellt nach der Meinung vieler ein vollwertiges Familienmitglied dar und könne nicht einfach aus der Familie herausgerissen und verkauft werden. So Volkes Empfinden in der Tradition des großen Loriot.

Die Stadt Ahlen hat zu dieser Thematik daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Vorgehen der Stadt bestätigt:

Die Ahlenerin soll bei der Stadt etwa 7.000,00 EUR Schulden angehäuft haben, unter anderem wegen der nicht bezahlten Hundesteuer und der Kosten für die Ganztagsbetreuung ihrer beiden schulpflichtigen Kinder. Bei der Suche nach pfändbaren Vermögen sind die Vollziehungsbeamten im Rahmen einer Hausdurchsuchung dann auf die Mops-Dame „Edda“ gestoßen, deren Anschaffungspreis bei ca. 2.400,00 EUR gelegen haben soll. Weiteres Vermögen konnte nicht aufgefunden werden, sodass die Abholung von „Edda“ und der anschließende Verkauf veranlasst wurden. Das Gutachten sollte sich nunmehr mit der Frage auseinandersetzen, ob ein derartiges Vorgehen zulässig sein kann. Für den vorliegenden Fall wurde dies bejaht. Wesentliche Begründung war eine bewusste Missachtung bestehender Zahlungsverpflichtungen sowie der Umstand, dass die Anstrengungen der Schuldnerin, den Hund zurückzuerlangen, gering waren.

Die Justiz musste sich mit dieser konkreten Thematik nicht auseinandersetzen. Ob auch ein Gericht zu diesem Ergebnis gekommen wäre, ist fraglich und wird wohl auch künftig in ähnlich gelagerten Fällen sehr vom Einzelfall abhängen.

Zur Autorin: Rechtsanwältin Johanna Steinle ist tätig bei der Anwaltskanzlei Reissner Ernst & Kollegen, Rechtsanwälte Augsburg Starnberg

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– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
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