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Esther Omlin: Wie man eine Klage richtig einreicht

28. Oktober 2021 um 21:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Eine Klage einreichen – das klingt für den Laien banal. Dr. Iur. Esther Omlin erklärt, was man dennoch dabei falsch machen kann und was man unbedingt beachten sollte, damit die Klage nicht mit einer E

Die meisten Menschen denken, das Einreichen einer Klage sei eine simple Sache, weiss Dr. Iur. Esther Omlin. Als Juristin sieht sie sich in ihrem Berufsleben mit einer Vielzahl von Klagen verschiedenster Art konfrontiert, und oft hört sie von ihren Mandanten, dass sie sich die Sache zunächst sehr viel einfacher vorgestellt haben. Doch auch wenn der Sachverhalt klar scheint und die Klage eine blosse Formalie sein dürfte, enden Gerichtsverhandlungen so manches Mal mit einem für den Kläger überraschenden Ausgang. Esther Omlins Rat lautet deswegen: wer eine Klage einreichen will, sollte sich unbedingt darüber im Klaren sein, welche Vorgänge eine Klage in Gang setzt.

o Wie definiert sich der Begriff der Klage?
o Welchen Weg kann eine Klage einschlagen?
o Warum ist eine Rechtsberatung im Vorfeld wichtig?
o Was muss eine Klageschrift beinhalten?
o Wie läuft eine Hauptverhandlung ab?
o Nach dem Urteil – wer übernimmt die Kosten des Verfahrens?
o Wie berechnen sich die Anwaltskosten?

WIE DEFINIERT SICH DER BEGRIFF DER KLAGE?

Eine rechtliche Klage wird mit dem Ziel eingereicht, mithilfe des Gesetzes bei einer Gerichtsverhandlung an sein Recht zu kommen. Jeder hat dabei grundsätzlich das Recht, zu klagen, betont Esther Omlin, auch Minderjährige, die dann von den Eltern oder dem Vormund vertreten werden müssen. Ein klagendes Unternehmen wird als juristische Person betrachtet und vor Gericht vom Geschäftsinhaber vertreten.

WELCHEN WEG KANN EINE KLAGE EINSCHLAGEN?

Wenn sich der Streitwert auf weniger als 30.000 Schweizer Franken beläuft, so kann das sogenannte einfache Verfahren in Anspruch genommen werden. Dies wird oft bei arbeits- oder mietrechtlichen Fällen genutzt, erklärt Esther Omlin. Zunächst geht der Fall dabei an eine Schlichtungsbehörde. Wenn der Versuch einer Schlichtung misslingt, erhält der Kläger eine Klagebewilligung. In wenigen Ausnahmen ist vorab kein Schlichtungsverfahren notwendig, zum Beispiel bei Scheidungen oder wenn der Kläger seinen Wohnsitz im Ausland hat. Spätestens dann sollte ein Anwalt konsultiert werden, eine Anwaltspflicht besteht bei einfachen Verfahren jedoch nicht.

WARUM IST EINE RECHTSBERATUNG IM VORFELD WICHTIG?

Esther Omlin weist darauf hin, dass jeder, der eine Klage einreichen will, vorab klären sollte, wie realistisch seine Chancen stehen, einen Prozess tatsächlich zu gewinnen. Ein Anwalt kann hier eine grosse Unterstützung sein, und er kann ausserdem die Kosten für den Prozess hochrechnen, so dass auch in finanzieller Hinsicht abgewogen werden kann, ob ein solcher sich überhaupt lohnt. Mitunter kann so ein teures, aber letztlich sinnloses Verfahren vermieden werden.
Beim einfachen Verfahren hat der Kläger die Möglichkeit, sich auch selbst zu vertreten. Je nach Komplexität des Falls oder Streitwerts rät Esther Omlin jedoch in den meisten Fällen von dieser Möglichkeit ab. Wenn der Prozess zugunsten des Klägers ausgeht, besteht zudem die Möglichkeit, dass der Kläger die Anwalts- und Verfahrenskosten zum Teil oder ganz erstattet bekommt.

WAS MUSS EINE KLAGESCHRIFT BEINHALTEN?

Im Fall eines einfachen Verfahrens kann der Kläger seine Klageschrift schriftlich, aber auch mündlich einreichen. Unbedingt beinhalten sollte sie Namen und Kontaktdaten, Angabe des Streitgegenstands und das Ziel, welches aus Sicht des Klägers erreicht werden soll. Optional, aber oftmals hilfreich sind Angaben über weitere Hintergründe und Beweise oder Zeugen. Esther Omlin empfiehlt ausserdem unbedingt, der Klage einen Antrag auf Parteientschädigung beizufügen. Damit beantragt der Kläger eine Kostenübernahme durch die Gegenpartei. Sollte dieser Antrag fehlen, kann es auch bei einem gewonnenen Prozess passieren, dass die Gegenpartei die Kosten nicht übernehmen muss. Generell sollte für die Klageschrift grosse Sorgfalt aufgewendet werden, sie muss präzise sein und in ihren Argumenten überzeugen. Wesentliche Hintergrundinformationen sollten kurz und auf den Punkt eingearbeitet sein.

WIE LÄUFT EINE HAUPTVERHANDLUNG AB?

Wird die Klage als begründet bewertet, so erhält zunächst der Beklagte die Möglichkeit der Stellungnahme. Dieser folgt entweder direkt die Ladung zur Hauptverhandlung oder ein weiterer Schriftwechsel. In einigen Fällen wird eine Vorverhandlung angeordnet, erläutert Esther Omlin. Je nachdem, ob eine Vorverhandlung bereits wichtige Punkte der Klage abhandeln konnte, wird in der Hauptverhandlung Kläger und Beklagtem die Möglichkeit gegeben, Argumente und Beweise direkt vor dem Richter vorzutragen und zweimalig Schlussvorträge zu halten, in denen sie Stellung zur Anklage und zu den vorgebrachten Beweisen geben können. Esther Omlin weist darauf hin, dass beiderseitig auch auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden kann, was jedoch bedeutet, dass Beweise nicht untersucht und Zeugen nicht vorgeladen werden. Der richterliche Beschluss, also das Urteil, beendet die Verhandlung.

NACH DEM URTEIL – WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN DES VERFAHRENS?

Bei einem einfachen Verfahren wird selten eine Vorleistung vom Kläger in Sachen Kosten verlangt. Bei ordentlichen Verfahren ist eine sogenannte Vorauszahlungserhebung allerdings durchaus nicht unüblich. Teilweise ordnet der Richter zudem eine Sicherheitszahlung an, zum Beispiel, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Beklagte zahlungsunfähig ist oder nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Die Prozesskosten trägt in der Regel der Verlierer, der auch die kantonale Entschädigungspauschale tragen muss. Ausserdem ist auch das Schlichtungsverfahren kostenpflichtig ist, dabei werden nur selten Ausnahmen gemacht. Esther Omlin skizziert des Weiteren die Möglichkeit, einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Voraussetzung dafür ist eine gute Ausgangsprognose für den Prozess und dass der Betreffende rechtlich als mittellos gilt, was jedoch eine Offenlegung der finanziellen Situation erfordert. Wird dem Antrag stattgegeben, werden Prozesskosten und anfallende Anwaltskosten übernommen.

WIE BERECHNEN SICH DIE ANWALTSKOSTEN?

Esther Omlin weiß, dass viele Mandanten Bedenken haben, wenn es um die korrekte Kalkulierung der Anwaltskosten geht. Tatsächlich gibt es verschiedene Modelle, wie Anwälte ihre Honorare berechnen, doch gibt es immer verschiedene klare Kriterien, zum Beispiel nach der Komplexität des Falls und der Höhe des Streitwerts. Dabei haben einige Anwälte einen festen Stundensatz, während andere Kollegen ein Pauschalmodell anbieten. In der Schweiz ist es Anwälten untersagt, ausschliesslich auf Erfolgshonorar zu arbeiten, jedoch ist eine Erfolgsprovision nach vorheriger Absprache mit dem Mandanten durchaus zulässig. Bei einigen Anwälten erfolgen Erstberatungsgespräche kostenlos, andere wiederum stellen diese per Stundensatz in Rechnung. Der Mandant sollte in jedem Fall darauf achten, dass zusätzliche Kosten, etwa für Recherchen, Telefonate oder Mehrwertsteuer im Preis inbegriffen sind. Fühlt sich der Mandant unsicher und denkt, dass der berechnete Satz zu hoch sein könnte, so hilft es in jedem Fall weiter, sich an die Honorarkommission des Anwaltsverbandes zu wenden. Ein offenes Kennenlerngespräch mit dem ausgewählten Anwalt ist jedoch immer der einfachste Weg, denn seriöse Anwälte sorgen stets für transparente Honorare und lösen Unklarheiten sofort und gerne auf, betont Esther Omlin.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Schweiz

fon ..: +41 (0) 41 220 21 92
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DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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Esther Omlin über das Strafrecht in der Schweiz

28. Oktober 2021 um 21:10 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Esther Omlin: Auch in der Schweiz können hohe Strafen verhängt werden

Die Juristin Dr. Iur. Esther Omlin kennt die weitläufige Meinung, dass in der Schweiz Straftaten weniger hart sanktioniert werden als anderswo. Tatsächlich fallen hier die Strafen im Vergleich zu anderen Rechtssystemen oftmals milder aus – doch je nach Art und Schwere der Straftat müssen Verurteilte auch in der Schweiz mit einem langen Freiheitsentzug rechnen. Zu beachten ist daher, dass das Strafrecht der Schweiz einem zentralen Grundsatz folgt, der in Artikel 1 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) festgelegt ist und besagt, dass eine Massnahme oder Strafe nur dann verhängt werden kann, wenn durch ein formelles Gesetz begründet ist, dass es sich bei einer Tat um eine strafbare Handlung handelt. Auch der Strafrahmen für die Tat ist im entsprechenden Gesetz festgelegt. Was es ausserdem zu beachten gilt und was im Fall einer Anklage zu tun ist, beantwortet Esther Omlin im Folgenden:

o Was sind „harte“ Strafrechte?
o Für welche strafbaren Taten gilt das allgemeine Strafrecht?
o Welche Besonderheiten beinhaltet das Jugendstrafrecht?
o Warum ist das Wirtschaftsstrafrecht ein besonders komplexer Rechtsbereich?
o Wann werden lebenslange Strafen verhängt?
o Wann wird ein Anwalt unbedingt benötigt?
o Wie sollte man sich im Fall einer Anklage verhalten?
o Was ist zu beachten, wenn man als Zeuge vor Gericht auftritt?

WAS SIND „HARTE“ STRAFRECHTE?

Im Strafrecht der Schweiz werden verschiedene Arten von Strafe verhängt: Busse (Art. 106 StGB), Geldstrafe (Art. 34 ff. StGB) und Freiheitsstrafe (Art. 40 StGB). Welche dieser Strafen ausgesprochen wird, hängt von der Schwere des Delikts ab. Mit einer Busse werden Übertretungen geahndet, die schwächste Form einer Straftat. Für Vergehen gilt eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Verbrechen wiederum sind strafbare Handlungen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren geahndet werden. Unter den Begriff der „harten“ Strafrechte fallen entsprechend jene Rechtsbereiche, die bestimmte Handlungen zu Verbrechen erklären und hohe Freiheitsstrafen zur Folge haben, führt Esther Omlin aus.

FÜR WELCHE STRAFBAREN TATEN GILT DAS ALLGEMEINE STRAFRECHT?

Im allgemeinen Strafrecht erfolgen harte Strafen vor allem bei Delikten gegen Leib und Leben. Oft geht es hier um extreme Gewalt, weiss Esther Omlin aus langer juristischer Erfahrung. Zu den schwersten aller Straftaten zählen vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Genitalien. Doch auch Delikte gegen das Vermögen sind oft Grund für Strafverfahren, wie beispielsweise Veruntreuung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung oder Hehlerei.

WELCHE BESONDERHEITEN BEINHALTET DAS JUGENDSTRAFRECHT?

Das schweizerische Strafrecht zeigt sich besonders milde, wenn es um Jugendliche geht. Doch Esther Omlin warnt: schwere Delikte können auch hier mit einem Freiheitsentzug geahndet werden. Dieser kommt allerdings grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn der Straftäter das 15. Lebensjahr vollendet hat, und er kann einen Tag bis zu einem Jahr dauern. Härtere Strafen sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres zur Zeit der Tat möglich.

WARUM IST DAS WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT EIN BESONDERS KOMPLEXER BEREICH?

Tatbestände, die unter das Wirtschaftsstrafrecht fallen, berühren viele andere Rechtsbereiche mit, erklärt Esther Omlin. Daher benötigt ein Rechtsbeistand in diesen Fällen ein umfassendes Fachwissen, welches nicht nur strafrechtliche und strafprozessuale Kompetenzen beinhalten muss sondern auch ein grundlegendes wirtschaftliches Verständnis. Auch sind Kenntnisse im Gesellschafts- und Handelsrecht unbedingt erforderlich, damit die Vorwürfe gegen den Mandanten eingehend geprüft und eine gute Verteidigung möglich werden kann.

WANN WERDEN LEBENSLANGE STRAFEN VERHÄNGT?

Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe darf nur ausgesprochen werden, wenn eine entsprechende Sanktion vom Gesetz abgesichert ist. Esther Omlin weiss, dass dies nur bei wenigen Straftaten der Fall ist: bei Mord und Völkermord, besonders schweren Fällen von Geiselnahme, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder schweren Fällen eines Angriffs auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft. Lebenslange Freiheitsstrafen werden vergleichsweise selten verhängt – und Esther Omlin erklärt, dass selbst dann nicht gesagt ist, dass der Täter tatsächlich bis zum Ende seines Lebens im Gefängnis bleiben muss. Vorausgesetzt, dem Täter wird eine günstige Prognose für sein künftiges Leben bescheinigt, sieht das schweizerische Strafrecht nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung vor, in besonderen Fällen sogar bereits nach 10 Jahren.

WANN WIRD EIN ANWALT UNBEDINGT BENÖTIGT?

Esther Omlin weist darauf hin, dass in der Schweizer Strafprozessordnung einheitlich festgelegt ist, dass die Behörden verpflichtet sind, einem Beklagten einen Strafverteidiger zur Seite zu stellen, wenn dieser beispielsweise länger als zehn Tage inhaftiert war oder ihm eine Freiheitsstrafe droht. Auch wenn die Staatsanwaltschaft persönlich vor Gericht auftritt oder ein abgekürztes Verfahren angestrebt wird, ist eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Angeklagte einen Rechtsbeistand haben möchte. Im Zweifelsfall wird ihm ein behördlicher Strafverteidiger zur Seite gestellt.

WIE SOLLTE MAN SICH IM FALL EINER ANKLAGE VERHALTEN?

Egal, ob ein Angeklagter sich für schuldig hält oder nicht, zunächst ist es am allerwichtigsten, Ruhe zu bewahren, rät Esther Omlin. Keinesfalls sollte man Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen und immer im Hinterkopf behalten, dass jedes noch so freundliche Gespräch ein potenzielles Verhör sein kann. Unbedingt empfiehlt Esther Omlin daher als ersten Schritt das Einschalten eines anwaltlichen Beistands, mit dem die Situation offen besprochen werden kann. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass unüberlegte Aussagen im Polizeirapport auftauchen und möglicherweise den Ausgangspunkt für eine Befragung bieten. Da kein Anspruch auf Verschiebung einer Vernehmung besteht, sollte die Verteidigung so rasch wie möglich in Aktion treten.

WAS IST ZU BEACHTEN, WENN MAN ALS ZEUGE VOR GERICHT AUFTRITT?

In jedem Fall hat man als Auskunftsperson oder Zeuge die Pflicht, bei einer Vorladung vor Gericht tatsächlich persönlich zu erscheinen. Dies gilt auch für den Fall, wenn man sich auf sein Aussageverweigerungs- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen will. Eine Absage oder ein Nichterscheinen vor Gericht wird nur dann toleriert, wenn wichtige Gründe vorliegen. Das kann beispielsweise eine schwere Erkrankung sein oder ein längerfristig gebuchter Aufenthalt im Ausland. Wenn man den anberaumten Gerichtstermin nicht wahrnehmen kann, sollte man sich unbedingt umgehend direkt an das Gericht wenden und alle Unterlagen vorlegen, die benötigt werden, um nachzuweisen, dass eine Anwesenheit tatsächlich nicht möglich ist. Esther Omlin rät des Weiteren dazu, stets ordentlich gekleidet und frisiert bei einer Verhandlung zu erscheinen und ein respektvolles Verhalten zu zeigen, denn dies kann durchaus einen gewissen Eindruck machen.

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Frau Esther Omlin
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DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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aus

Esther Omlin über Urkundenfälschung – Gesetze und Strafen in der Schweiz

22. September 2021 um 06:09 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Dr. Esther Omlin informiert über Urkundenfälschung und Falschbeurkundung.

Dokumente bestimmen das Leben eines jeden Menschen, verrät Dr. Esther Omlin. Dazu gehören die Schulzeugnisse, Ausweisdokumente, Verträge und vieles mehr. Kurz gesagt: Urkunden bescheinigen den beruflichen Werdegang, die Staatsangehörigkeit, den Versicherungsschutz und so ziemlich alles, was einen Menschen ausmacht. Jeder verlässt sich darauf, dass die ausgehändigten oder auch vorgelegten Dokumente richtig sind und auf korrektem Wege erstellt wurden. Doch was passiert, wenn das nicht der Fall ist?

Wir haben Staatsanwältin Esther Omlin zum Thema Urkundenfälschung gefragt:

o Was ist Urkundenfälschung?
o Wann ist Urkundenfälschung strafbar?
o Wie wird Urkundenfälschung bestraft?
o Wie unterscheiden sich Urkundenfälschung und Falschbeurkundung?
o Was passiert beim Gebrauch einer gefälschten Urkunde?
o Kann Urkundenfälschung verjähren?

WAS IST URKUNDENFÄLSCHUNG?

Unter den Begriff Urkundenfälschung fallen alle Handlungen, die den Beweiswert von Urkunden durch manipulative Eingriffe verändern. Hierzu gehören die Herstellung, die Veränderung einer bestehenden Urkunde oder die offensichtliche Verwendung einer falschen oder veränderten Urkunde, berichtet Dr. Esther Omlin. Demnach kann eine Urkundenfälschung auf drei Arten erfolgen.

o Die ganze Urkunde wird von einer anderen Person angefertigt. Das bedeutet, dass dieses Dokument nicht von der vermerkten ausstellenden Behörde stammt. In diesem Fall spricht die Justiz von einer Totalfälschung.
o Die Urkunde wird verfälscht, indem Textpassagen oder Titelbezeichnungen hinzugefügt werden. Beispiele hierfür sind Doktortitel (Falschbeurkundung).
o Es wird eine Blankettfälschung angefertigt. In diesem Fall wird die echte Unterschrift einer anderen Person mit einem Text zusammengefügt, der nicht dem Willen dieser Person entspricht.

Bei allen drei Varianten stellt der Täter oder die Täterin eine unechte Urkunde her.
Das Vertrauen in Urkunden ist aber ein schützenswertes Rechtsgut. Daher kann auch die Abänderung einer E-Mail unter die Urkundenfälschung fallen. Eng verwandt mit der Urkundenfälschung ist das Erschleichen einer falschen Beurkundung unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Alle Varianten der Urkundenfälschung sind Bestandteil des Strafgesetzbuches ab Art. 251, weiß Dr. Esther Omlin.

WANN IST URKUNDENFÄLSCHUNG STRAFBAR?

Wurde die Urkunde vorsätzlich gefälscht, geht die Justiz von einer strafbaren Handlung aus. Der Fälscher oder die Fälscherin muss wissentlich und willentlich vorgehen und die wesentlichen Bestandteile der Urkunde kennen und wiedergeben. Zusätzlich zum Vorsatz muss zudem auch die Absicht nachgewiesen sein, dass die Urkunde verwendet werden soll. Zur Verwendung kommt die Absicht, mit dem gefälschten Dokument zu gewissen Vorteilen (Vorteilsabsicht) zu gelangen. Auch der Plan, mit einer falschen Urkunde eine dritte Person zu schädigen oder um das Vermögen zu bringen (Schädigungsabsicht) fällt darunter. Das Vorliegen der bloßen Absicht ist aber ausreichend. Für die Straftat ist es unerheblich, ob der Getäuschte tatsächlich geschädigt wurde oder tatsächlich ein Vorteil erreicht wurde, schildert Dr. Esther Omlin.

WIE WIRD URKUNDENFÄLSCHUNG BESTRAFT?

Das genaue Strafmaß orientiert sich bei der Urkundenfälschung an den Folgen der Täuschung, so Dr. Esther Omlin. Generell handelt es sich aber bei der Fälschung von Dokumenten und Urkunden immer um ein Verbrechen und nicht um ein Kavaliersdelikt. Die Folgen können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre sein. In leichten Fällen liegt diese auch bei drei Jahren. Bei sehr leichten Fällen wird die Fälschung als Bagatellfall eingestuft. In diesen Fällen kann von Gesetzes wegen eine Strafmilderung erfolgen. Die Kriterien für einen Bagatellfall sind sehr hoch. Aber nur so ist eine Abgrenzung von schweren Urkundenfälschungen möglich. Die Kriterien sind:

o Die Bedeutung der gefälschten Urkunde im Rechtsverkehr?
o Wie weit weicht die Fälschung von der wahren Sachlage ab?
o Welche Vorteile sollten mit dem gefälschten Dokument erschlichen werden?
o Wie hoch sollte die beabsichtigte Schädigung ausfallen (Erschleichung von Geld beispielsweise)?
o Was sind die Tatmotive?

So ist die Erschleichung einer Freistunde eines minderjährigen Schülers durch die Unterschriftsfälschung der Eltern bestimmt keine schwere Urkundenfälschung, verrät Dr. Esther Omlin.

Bagatellfälle können sein:

o Fälschung einer bestehenden Vollmacht aus Bequemlichkeit (KGer GR, 25.08.1970).
o Fälschung einer Unterschrift zum Erhalt eines Feriengeldanspruchs vor dem Fälligkeitstag (OGer BE, 28.06.1956, ZBJV 1957, 116).

Zusätzlich kann Urkundenfälschung auch als Betrug eingestuft werden. Vor allem dann, wenn jemand geschädigt wurde. Dies tritt beispielsweise beim Immobilienverkauf gelegentlich zutage. Wird ein Grundstück überteuert verkauft wegen eines zugrunde liegenden gefälschten Wertgutachtens, ist dies nicht nur Urkundenfälschung, sondern auch Betrug.

WIE UNTERSCHEIDEN SICH URKUNDENFÄLSCHUNG UND FALSCHBEURKUNDUNG?

Bei der Falschbeurkundung wird eine echte Urkunde um einen unwahren Inhalt erweitert oder ergänzt. Jedoch ist die Abgrenzung der einfachen schriftlichen Lüge bei einer Falschbeurkundung schwer nachzuweisen, erläutert Dr. Esther Omlin. Damit auch die Frage, ob es sich um eine strafbare Handlung handelte oder eben nicht. Daher muss die Urkunde im Verhältnis zur normalen schriftlichen Lüge eine erhöhte Glaubwürdigkeit vorweisen. Eine Urkunde gilt als erhöht glaubwürdig, wenn allgemeine tatsächliche Garantien die Richtigkeit der Erklärung verbriefen und daher einer Urkunde generell ein gewisses Vertrauen zugutekommt (BGE 126 IV 65). Solche Garantien ergeben sich:

o Durch die Prüfungspflicht einer beurkundenden Person, die den Beweis für die Wahrheit der Erklärung oder des Tatbestandes in der Urkunde bringt.
o Aus den gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel den Bilanzvorschriften (OR 958 ff). Darin werden der Aufbau und die wesentlichen Inhalte genau benannter Schriftstücke exakt gesetzlich vorgegeben.

Allgemein unterscheidet sich eine Falschbeurkundung von einer Urkundenfälschung in einem wesentlichen Punkt, erklärt Dr. Esther Omlin: Der Aussteller der Falschurkunde ist mit dem Aussteller der Urkunde identisch. Bei einer Urkundenfälschung ist der tatsächliche Aussteller der Urkunde mit dem Aussteller nicht identisch. Wie auch die Urkundenfälschung ist die Falschbeurkundung ein Verbrechen und kann mit dem gleichen Strafmaß geahndet werden.

WAS PASSIERT BEIM GEBRAUCH EINER GEFÄLSCHTEN URKUNDE?

Die strafbare Handlung ergibt sich durch den Gebrauch der Urkundenfälschung oder Falschbeurkundung im Rechtsverkehr mit Dritten, schildert Dr. Esther Omlin. Die Bestrafung entspricht den allgemeinen Vorgaben der Urkundenfälschung. Dabei ist es auch beim Gebrauch gefälschter Dokumente unerheblich, ob die Täuschung zum Erfolg führt oder nicht. Die dritte Person muss die Urkunde nicht einmal wissentlich zur Kenntnis nehmen. Der Tatbestand gilt bereits als gegeben, wenn die Urkunde der zu täuschenden Drittperson zugänglich gemacht wird. Beispiele hierfür sind:

o Publikation und Erläuterung inhaltlich falscher Bilanz für eine Generalversammlung einer AG.
o Einreichen gefälschter Urkunden zum Erhalt einer Berufsausübungsbewilligung.
o Vorlegen gefälschter Bankauszüge für den Erhalt vermögenswirksamer Vorteile.
o Abgabe gefälschter Studienzeugnisse oder Hochschulabschlüsse bei Bewerbungen.
Auch bei der Benutzung gefälschter Dokumente muss der Täter oder die Täterin vorsätzlich handeln und die wichtigsten Umstände kennen. Ebenso muss die Absicht einer Schädigung oder Vorteilsnahme vorliegen.

KANN URKUNDENFÄLSCHUNG VERJÄHREN?

Eine allgemeingültige Verjährungsfrist ist beim Strafbestand der Urkundenfälschung nicht gegeben. Dies liegt unter anderem an den verschiedenen Formen der Urkundenfälschung und an der unterschiedlich eingestuften Schwere der Tat. Generell verjähren aber leichte Fälle und das Fälschen von Ausweisen nach sieben Jahren. Die meisten Varianten, wie das Erschleichen einer falschen Beurkundung und Urkundenfälschung im Amt, verjähren aber erst nach Ablauf von 15 Jahren. Die Aufnahme ins Strafregister erfolgt bei Bagatellfällen (Übertretungen) mit einer Busse von unter 5000 Franken oder unter 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit nicht. Einträge zu Geldstrafen, Freiheitsstrafen auf Bewährung und Freiheitsstrafen unter einem Jahr bleiben 10 Jahre bestehen. Erst dann erfolgt deren Löschung. Eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bleibt bis zu 15 Jahre im Strafregister stehen und damit auch im Auszug, berichtet Esther Omlin abschließend.

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