Tag: ‘Esther Omlin Obwalden’

Über Esther Omlins Expertise im Bereich des Strafrechts

Im Laufe ihrer Karriere hat sich Esther Omlin viel mit dem Thema Strafrecht befasst. Dabei hat nicht nur das Schweizer Strafrecht ihr Interesse geweckt, sondern auch der Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts. Mittlerweile berät sie ihre Klienten als außerordentliche Staatsanwältin in Luzern bei allen Belangen, die sich um dieses Themengebiet drehen. Hierfür profitiert Esther Omlin von einem umfangreichen Netzwerk aus verschiedenen spezialisierten Juristen und Experten.

ÜBER ESTHER OMLIN

Dr. Iur. Esther Omlin hat sowohl ihr zweisprachiges Lizentiat als auch ihr Doktorat an der Université de Fribourg absolviert und später zahlreiche Aus- und Weiterbildungen in der Strafverfolgung und im internationalen Recht durchschritten. Neben Deutsch und Englisch spricht die Juristin auch Französisch und Russisch, was ihr für ihre Arbeit als Oberstaatsanwältin im nationalen und internationalen Recht zugutekam. Sie ist Mitglied der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, innerhalb deren sie sich um die Prüfung und Analyse der menschenrechtlichen Verhältnisse in Gefängnissen, Psychiatrien und Heimen sowie die Beobachtung der schweizerischen und europäischen Zwangsrückschaffungsflüge kümmert. Darüber hinaus ist Esther Omlin Präsidentin der Vereinigung der schweizerischen Staatsanwälte mit Führungsfunktion.

ESTHER OMLINS NETZWERK FÜR NATIONALES UND INTERNATIONALES STRAFRECHT

Um den Klienten die bestmögliche Beratung zu gewährleisten, hat Esther Omlin ein Netzwerk für Untersuchungen, Expertisen und Rechtsberatungen im Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts, Wirtschaftsrechts und Völkerrechts aufgebaut. Die Kompetenzen dieses Netzwerks liegen aber auch im Recht der internationalen Organisation, internationalen Beschaffungswesen, nationalen und internationalen Klima- und Umweltrecht, Medizinrecht und in der Rechtsvergleichung zu angloamerikanischem Recht. Die unabhängigen, außerordentlichen Staatsanwälte, Anwälte, Uno-Experten, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und IT-Spezialisten führen Strafuntersuchungen durch, verfassen Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leisten Beratungsdienste.

DAS STRAFRECHT IN DER SCHWEIZ

Das Schweizer Strafrecht gilt allgemein als etwas milder als es in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Doch Esther Omlin weiß, dass auch in der Schweiz Verurteilte je nach Straftat mit langen Freiheitsstrafen rechnen können. Das Strafrecht in der Schweiz bezieht sich in diesem Zusammenhang auf einen zentralen Grundsatz, der in Artikel 1 des schweizerischen Strafgesetzbuches nachzulesen ist und festlegt, dass eine Strafe nur dann verhängt werden kann, wenn durch das formelle Gesetz tatsächlich begründet ist, dass die Tat eine strafbare Handlung war. Insgesamt werden in der Schweiz drei verschiedene Arten von Strafe verhängt: Buße, Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Welche Strafe wann in Kraft tritt, ist abhängig vom begangenen Delikt.

DIE HÖCHSTSTRAFE IN DER SCHWEIZ

Esther Omlin erklärt, dass als Höchststrafe in der Schweiz die lebenslange Freiheitsstrafe festgesetzt ist. Diese tritt jedoch nur in seltenen und besonders schweren Fällen wie Mord, Entführung, Folter, schwerer Körperverletzung oder schweren Fällen gegen das Vermögen ein. Doch auch hier bedeutet lebenslang nicht zwangsläufig wirklich lebenslang – bei guter Führung kann auch eine Verkürzung auf zehn oder 15 Jahre erwirkt werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Omlin Strafrecht: Untersuchungen & Expertisen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Schweiz

fon ..: +41 (0) 41 220 21 92
web ..: https://esther-omlin.ch/
email : esther.omlin@omlin-strafrecht.ch

DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

Pressekontakt:

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Esther Omlin erklärt das Schweizerische Bundesstrafgericht

20. November 2021 um 13:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Esther Omlin: Nicht jeder Schweizer Bürger weiss, was das Bundesstrafgericht macht

Die Juristin Dr. Iur. Esther Omlin weiss: in der Schweiz gibt es die unterschiedlichsten Arten von kantonalen und bundesweiten Gerichten, so dass dem eidgenössischen Bürger oftmals der Überblick fehlt, welche Instanz denn nun für welche Vorgänge zuständig ist. Das Bundesstrafgericht ist dazu noch eine recht neue Instanz, die erst seit 2004 eine entscheidende Rolle einnimmt, wenn es um die Verhandlung von Strafsachen auf Bundesebene geht. Für Esther Omlin ist es deswegen wichtig, dass Schweizer Bürger die Zuständigkeiten und die Arbeitsweise dieses Gerichts kennen und klärt gerne darüber auf:

o Was ist das Bundesstrafgericht?
o Wie ist der Aufbau des Bundesstrafgerichts?
o Was sind die Aufgaben von Bundesgericht und Bundesanwaltschaft?
o Inwiefern unterscheidet sich das Bundesstrafgericht vom Bundesverwaltungsgericht?

WAS IST DAS BUNDESSTRAFGERICHT?

Das Bundesstrafgericht behandelt in erster Linie Strafsachen, die sich gegen den Bund richten. Dabei sind mehrere Abteilungen jeweils für einen eigenen Bereich zuständig. Als Zuständigkeitsbereiche nennt Esther Omlin beispielsweise Wirtschaftskriminalität, wenn sie die Grenzen der Schweiz übertritt, Geldwäscherei, organisierte Kriminalität oder Korruption.

WIE IST DER AUFBAU DES BUNDESSTRAFGERICHTS?

Damit eine klare Teilung der Aufgaben besteht, ist das Bundesstrafgericht in verschiedene Kammern aufgeteilt, erklärt Esther Omlin:

o Die Strafkammer ist für Bundesstrafsachen zuständig. Das können Verbrechen gegen Bundesbeamte sein oder Verbrechen gegen Institutionen der Schweiz. Auch bei bestehendem völkerrechtlichem Schutz ist die Strafkammer zuständig sowie für die Beurteilung von Strafsachen, die gegen andere Bundesgesetze gehen.
o Bei der Beschwerdekammer werden dann Beschwerden gegen Prozesshandlungen vorgetragen, wenn öffentliche Instanzen betroffen sind, zum Beispiel die Bundesanwaltschaft oder die Polizei. Auch wenn Uneinigkeit über die gerichtliche Zuständigkeit eines Falls besteht, kann die Beschwerdekammer angerufen werden oder wenn Beschwerden mit Personen verbunden sind, die bereits verurteilt oder strafrechtlich verfolgt wurden.
o Die Berufungskammer existiert erst seit 2019. Sie verhandelt Revisionen gegen bereits rechtskräftige Urteile der Strafkammer.

WAS SIND DIE AUFGABEN VON BUNDESGERICHT UND BUNDESANWALTSCHAFT?

Das Schweizerische Bundesgericht ist das oberste Gericht der Schweiz und ist eines von vier Gerichten, die auf Bundesebene arbeiten, beschreibt Esther Omlin. Während das Bundesstrafgericht Strafsachen behandelt, schützt das Bundesgericht die Verfassung und überwacht mit Hilfe der Bundesanwaltschaft die korrekte Anwendung der Gesetze an den kantonalen und eidgenössischen Gerichten. Neben dem Bundesstrafgericht und dem Bundesgericht gibt es auf Bundesebene zwei weitere Gerichte: das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht.

INWIEFERN UNTERSCHEIDET SICH DAS BUNDESSTRAFGERICHT VOM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT?

Die Frage, ob es sich beim Bundesstrafgericht mit seiner Beschwerdekammer und dem Bundesverwaltungsgericht nicht um die gleiche Institution handelt, stellt sich den Schweizerischen Bürgern öfter. Das Auseinanderhalten beider Instanzen ist in der Tat nicht ganz einfach, jedoch kennt Esther Omlin den entscheidenden Unterschied: das Bundesverwaltungsgericht schreitet anders als die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts dann ein, wenn eine Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung von einer Bundesbehörde vorliegt. Ausserdem kann das Bundesverwaltungsgericht auch einige Bereiche beurteilen, in denen es um kantonale Entscheide geht – was bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts nicht der Fall ist, betont Esther Omlin.

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DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht

In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.

DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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Esther Omlin: Das Gesetz behandelt Urkundenfälschung als Straftat

20. November 2021 um 13:11 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Esther Omlin erklärt, warum man Urkundenfälschung nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte

Als Oberstaatsanwältin hat Dr. Iur. Esther Omlin oft das Erstaunen der Beklagten darüber erlebt, mit welcher Härte das Gesetz gegen Urkundenfälschung vorgeht. Mal eben eine Unterschrift nachmachen, weil der Betreffende gerade nicht da ist oder die Signatur möglicherweise verweigern könnte, oder ein Dokument erstellen, das man eigentlich nicht selbst ausstellen dürfte – für viele Menschen ist das nicht besonders verwerflich. Esther Omlin erklärt jedoch, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung schneller erfüllt ist, als man glaubt, und dass die Strafen härter ausfallen können, als man denken möchte.

o Esther Omlin über den Tatbestand der Urkundenfälschung und welche Arten es gibt
o Esther Omlin erklärt das Strafmass für Urkundenfälschung
o Esther Omlin: Urkundenfälschung kann im Strafregisterauszug stehen
o Esther Omlin über die Verjährung von Urkundenfälschung

ESTHER OMLIN ÜBER DEN TATBESTAND DER URKUNDENFÄLSCHUNG UND WELCHE ARTEN ES GIBT

Eine Urkundenfälschung liegt dann vor, wenn jemand sich oder anderen durch die Manipulation eines Dokuments einen Vorteil verschaffen will. Das Vertrauen in schriftliche Dokumente gilt als ein hohes Rechtsgut, das vom Gesetz geschützt wird. Urkundenfälschung liegt sowohl dann vor, wenn ein Dokument unberechtigterweise aufgesetzt wurde oder wenn unbefugte Änderungen in einem vorhandenen Dokument vorgenommen wurden. Auch eine Unterschrift darf nur von jener Person selbst stammen, deren Name die Unterschrift darstellen soll. Esther Omlin weist darauf hin, dass auch die Abänderung einer E-Mail eine Urkundenfälschung sein kann. Genauso strafrechtlich verfolgt wird das Erschleichen einer falschen Beurkundung, wenn jemand sich mit falschen Angaben eine echte Urkunde verschafft hat, und wenn auf einem echten Dokument falsche Angaben macht gemacht wurden (Falschbeurkundung). Esther Omlin warnt: auch die Benutzung einer nicht selbst gefälschten Urkunde ist eine Straftat. Alle Varianten von Urkundenfälschung sind im Schweizer Strafgesetzbuch ab Art. 251 aufgeführt.

ESTHER OMLIN ERKLÄRT DAS STRAFMASS FÜR URKUNDENFÄLSCHUNG

Esther Omlin fasst es kurz zusammen: Urkundenfälschung gilt grundsätzlich als Verbrechen, für das eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden kann. In Einzelfällen kann Urkundenfälschung als Bagatelle eingestuft werden, zum Beispiel wenn jemand in einer Vollmacht eine Unterschrift, die er ohnehin bekommen hätte, aus Bequemlichkeit fälscht.

ESTHER OMLIN: URKUNDENFÄLSCHUNG KANN IM STRAFREGISTERAUSZUG STEHEN

Nicht ins Strafregister aufgenommen werden Bagatellfälle von Urkundenfälschung, für die im Urteil eine Geldstrafe von weniger als 5000 Franken oder 180 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängt werden. Alles was darüber verhängt wird, bis hin zu Freiheitsstrafen, kann zehn bis fünfzehn Jahre lang im Strafregisterauszug vermerkt sein, erklärt Esther Omlin.

ESTHER OMLIN ÜBER DIE VERJÄHRUNG VON URKUNDENFÄLSCHUNG

Entsprechend der verschieden schweren Arten der Urkundenfälschung werden auch unterschiedliche Urteile gefällt – und auch die Fristen der Verjährung richten sich danach. Leichtere Fälle und beispielsweise das Fälschen von Ausweisen verjähren nach sieben Jahren. Die meisten Arten der Urkundenfälschung jedoch, wie zum Beispiel das Erschleichen einer falschen Beurkundung und Urkundenfälschung im Amt, verjähren erst 15 Jahre nach der Tat, betont Esther Omlin.

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DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG

Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.

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