Tag: ‘Arbeitgeber’

Dienstwagen und Rückgabeort

9. Mai 2023 um 12:05 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Ein Dienstwagen ist oftmals Bestandteil des Arbeitsvertrages. Manchmal ist er erforderlich, um die Arbeitsleistung zu erbringen, etwa bei Vertriebsmitarbeitern oder Servicetechnikern im Außendienst.

Manchmal wird er aber auch Angestellten, die nur im Werk oder Büro des Arbeitgebers arbeiten, überlassen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages wird oft private Nutzung erlaubt. Der Arbeitnehmer kann sein privates Fahrzeug abschaffen. Der Vorteil der privaten Nutzung wird dann im Rahmen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und anteilig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hierauf bezahlt.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es dann oftmals zu Streit, wo der Dienstwagen zurückgegeben werden muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer weit entfernt von dem Geschäftssitz der Arbeitgeberin wohnt oder aber erkrankt ist. Die Antwort auf die Frage, wo denn der Arbeitnehmer den Dienstwagen abgeben muss, lautet wie bei uns Juristen so oft: es kommt darauf an.

Dienstwagen: Regelung zur Rückgabe im Arbeitsvertrag

Zunächst sollte man einmal im Arbeitsvertrag nachschauen. Oft werden auch gesonderte Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen geschlossen. Dort kann geregelt werden, wo die Rückgabe zu erfolgen hat. Ist dies nicht der Fall, gilt die gesetzliche Regelung des § 269 BGB. Danach hat eine Herausgabe an den Ort zu erfolgen, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet. Soweit dies die Wohnung des Arbeitnehmers ist, kann die Rückgabe des Fahrzeuges eine sogenannte Holschuld sein. Dies wäre beispielsweise bei Vertriebsmitarbeitern der Fall, die von zu Hause arbeiten. Bei diesen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Fahrzeug bei dem Arbeitnehmer abzuholen. Dasselbe wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 23.08.2012, 2 Ca 278/12, in einem Fall angenommen, in dem die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig erkrankt war. Während der Arbeitsunfähigkeit ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet im Betrieb zu erscheinen und muss dementsprechend auch das Fahrzeug dort nicht abgeben.

Wenn der Abstellort des Fahrzeuges regelmäßig auf dem Betriebsgelände ist, etwa weil eine Privatnutzung nicht vereinbart wurde und der Arbeitnehmer mit anderen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz gelangt, hat die Herausgabe des Fahrzeuges am Geschäftssitz des Arbeitgebers erfolgen.

Fragen Sie sich, wo die Rückgabe Ihres Dienstwagens erfolgen muss? Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin in meinem Büro. Dieser kann auch schriftlich oder per Videokonferenz erfolgen, falls Sie nicht in der Nähe von Wuppertal wohnen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Deutschland

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fax ..: 0202 76988092
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email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.de

Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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JURA DIREKT als „Arbeitgeber der Zukunft“ ausgezeichnet

22. März 2023 um 14:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Für das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung und das größte Business Magazin DUP UNTERNEHMER zählt JURA DIREKT als Aushängeschild des deutschen Mittelstandes.

Nürnberg – Die JURA DIREKT GmbH als bundesweit spezialisierter Servicedienstleister rund um die Erstellung rechtlicher Vorsorgedokumente mit aktivem Notfallmanagement wurde nun bereits zum 3. Mal als herausragender Arbeitgeber ausgezeichnet. Nach der zweifachen Ehrung 2022 und 2023 des FOCUS BUSINESS zum „Top-Arbeitgeber Mittelstand“ folgte nun am 21. März 2023 der Preis für den „Arbeitgeber der Zukunft“. Für das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung (DIND) und das größte Business Magazin DUP UNTERNEHMER zählt JURA DIREKT als Aushängeschild des deutschen Mittelstandes. Ausgehändigt wurde der Preis am 21.03.2023 in Frankfurt von der Schirmherrin der Initiative, Brigitte Zypries, Bundeswirtschaftsministerin a. D.

Attraktivität und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens – Schlagwörter, die die Auszeichnung „Arbeitgeber der Zukunft“ ausmachen. Bereits mit Gründung der Firma im Jahr 2011 legt die JURA DIREKT GmbH ihren Fokus auf einfache und digital unterstützte Prozesse. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen so entlastet werden und mehr Zeit für persönlichen Kundenservice haben. Mit einem völlig neuartigen Geschäftsmodell und eigens entwickelten Software-Lösungen ermöglicht das Unternehmen seinen über 90.000 Kundinnen und Kunden individuelle rechtliche Vorsorgedokumente – wie z. B. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Testamente – über Kooperationskanzleien erstellen zu lassen. Einfach, preiswert und rechtskonform. „Mit stetiger Digitalisierung und Innovation bleiben wir zukunftsfähig. Deshalb waren moderne CRM- und Vertriebssysteme seit Anfang an ein Muss. Hier investieren unsere Programmiererinnen und Programmierer zusammen mit dem IT-Projektmanagement viel Zeit, damit alle Systeme mit den neuen technischen Möglichkeiten weiterwachsen“, erklärt der geschäftsführende Gesellschafter der JURA DIREKT GmbH, Domenico Anic.

Um Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit langfristig zu sichern, braucht es die wichtigste Ressource im Unternehmen: Kompetente und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Uns ist es wichtig, dass sich unser gesamtes Team wohl fühlt und gerne zu Arbeit kommt. Deshalb dürfen auch die „Feel-Good-Manager“ nicht fehlen: Für die kleine Pause zwischendurch stehen 11 Bürohunde für Streicheleinheiten zur Verfügung“, so die geschäftsführende Gesellschafterin Ute Anic schmunzelnd. „Wir legen Wert auf gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und offenen Austausch. Neben flachen Hierarchien steht bei uns der Mensch im Vordergrund und nicht Glaube, Herkunft, Geschlecht oder Genderidentität.“

Dazu gehört auch, dass die Geschäftsführung auf die Wünsche der Mitarbeitenden bzgl. z.B. flexiblen Arbeitszeiten oder Arbeitsschwerpunkten eingeht. Die Stärken jeder und jedes Einzelnen stehen klar im Vordergrund.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich geistig und körperlich gut fühlen. Neben bewegten Pausen achten wir auch auf modernste Büro- und Arbeitsplatzausstattung, z.B. mit Steh-Schreibtischen oder ergonomischen Bürostühlen, die über die normale vorgeschriebene Arbeitssicherheit hinaus gehen. Für das persönliche Wohl gibt es mehrere Küchen mit kostenfreien Heiß- und Kaltgetränken, Relax-Zonen und natürlich einen kostenfreien W-LAN-Zugang. Die Mitarbeitenden werden zudem laufend geschult, damit sie sich im Umgang mit Kundinnen und Kunden sicher fühlen und gleichbleibend hohen – sogar TÜV-zertifizierten – Service leisten können“, so Ute Anic weiter.

Liest man sich die über 11.000 Kunden-Bewertungen von JURA DIREKT auf der unabhängigen Bewertungsplattform ekomi durch, erkennt man schnell, wie die Kundinnen und Kunden die innerbetriebliche Philosophie aufnehmen: Häufig ist von einfach verständlichen und schnellen Abläufen die Rede. Viele sind von der Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des JURA DIREKT Teams begeistert. Das Ergebnis: 4,9 von 5 Sternen mit 99,28% zufriedenen Kundinnen und Kunden, die JURA DIREKT gerne weiterempfehlen.

Siegel „Arbeitgeber der Zukunft“
Eine Initiative vom Deutschen Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung DIND in Kooperation mit dem Business Magazin DUP UNTERNEHMER. Die Initiative richtet sich an alle Unternehmen mit Sitz im deutschsprachigen Raum, unabhängig von Größe und Branche. Die Bewertung erfolgt mittels eines Punktesystems anhand fest definierter Kriterien. Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Stufen:
1. Smart-Company-Check® der DIND: Fragen u.a. zur Digitalisierungs- und Innovationsbereitschaft, Kundenorientierung und Personalführung des Unternehmens
2. Digitaler Außen-Check: Analyse der digitalen Berührungspunkte und des Markenauftritts, z.B. Webseite und Social-Media-Kanäle

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JURA DIREKT GmbH
Frau Carina Buskies
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JURA DIREKT mit Sitz in Nürnberg steht seit 2011 für den spezialisierten und bundesweiten Service rund um das Thema rechtliche Vorsorge. JURA DIREKT als Servicegesellschaft unterstützt Kundinnen und Kunden in Kooperation mit Rechtsanwaltskanzleien bei der Erstellung von individuellen Betreuungs- und Patientenverfügungen, Unternehmer- und Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügungen sowie Testamenten. Durch eigens entwickelte Software-Lösungen wird dieser Service kompetent, einfach und mit TÜV-zertifizierten Prozessen angeboten. Das dahinterstehende Experten-Team betreut jeden Kunden bei allen Abläufen von Anfang an bis Ende individuell und persönlich. Mit 18 TÜV-zertifizierten Servicepunkten sorgt der JURA DIREKT Service auch nach der Erledigung der Vollmachten für dauerhafte Aktualität, schnelle Auffindbarkeit und Sicherheit der Dokumente. Eine 24/7 Notfall-Hilfe steht Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörigen weltweit zur Verfügung. Zudem schafft JURA DIREKT Transparenz und Aufklärung zu den verheerenden Auswirkungen fehlender Vollmachten durch Vorträge und Kooperationen in den Bereichen Finanzen, Betreuung, Pflege, Krankenkasse, Steuerberatung, Recht und Medizin.

RECHTSICHER – PERSÖNLICH – EINFACH

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Quarantäne während des Urlaubs – Gutschrift der Urlaubstage?

4. August 2022 um 15:08 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Den meisten dürfte es bekannt sein: Wer während seines Urlaubs erkrankt, kann die Urlaubstage seinem Urlaubskonto gutschreiben lassen und den Urlaub später noch einmal nehmen.

Denn der Urlaub soll der Erholung dienen. Diese tritt nicht ein, wenn man mit Fieber, Durchfall usw. im Bett liegt. Aber was, wenn man sich „nur“ in Quarantäne befindet, also nicht krank, vielleicht noch nicht einmal positiv auf das Corona-Virus getestet ist, aber das Haus nicht verlassen darf?

Aktuell lautet die unbefriedigende Antwort der Juristen: Es kommt darauf an.Insbesondere, in welchem Landesarbeitsgerichtsbezirk man wohnt, da es hier unterschiedliche Auffassungen verschiedener Landesarbeitsgerichte gibt.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in seiner ausführlich begründeten Entscheidung vom 07.10.2021, 7 Sa 857/21, ausgeführt, dass der Urlaub trotz der Quarantäne nicht erneut genommen werden kann. Die Regelung aus dem Urlaubsrecht finde nicht, auch nicht analog Anwendung. Die Klägerin in dem Fall wurde zwar positiv auf das Corona-Virus getestet, aber nicht krank geschrieben, obwohl dies auch telefonisch möglich gewesen wäre. Für eine analoge Anwendung sei kein Raum. Das Bundesurlaubsgesetz sehe vor, dass alle anderen urlaubsstörenden Ereignisse Teil des persönlichen Lebensschicksals des Arbeitnehmer seien. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, diese auszugleichen. Auch während der Quarantäne könne sich ein Arbeitnehmer erholen, auch wenn der Urlaub einen geringeren Erholungswert haben mag.

Diese Entscheidung wird von etlichen Gerichten als zutreffend zitiert, nicht aber vom Landesarbeitsgericht Hamm. Dieses hat in seinem Urteil vom 27.01.2022, 5 Sa 1030/21 die Urlaubsvorschriften analog auf die Situation der Quarantäne angewendet und die Arbeitgeberin verurteilt, dem Urlaubskonto des Arbeitnehmers die Urlaubstage wieder gutzuschreiben. Diese insbesondere unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofes, der mehrfach das deutsche Urlaubsrecht auf den Kopf gestellt hat mit dem Hinweis, der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub sei ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft. Im Fall einer angeordneten Quarantäne sei die Situation vergleichbar mit einer Erkrankung. Dies unabhängig davon, wie der einzelne betroffene Arbeitnehmer die Quarantäne empfinde. Denn er könne seine Urlaubsgestaltung nicht frei bestimmen. Es verwies auf einige ältere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Ausscheider im Sinne des Bundesseuchengesetzes einem Kranken gleichgestellt werden müsse.

Welche Rechtauffassung sich letzten Endes durchsetzt, bleibt abzuwarten. In beiden Fällen wurde die Revision zugelassen, offenbar aber nur gegen das Urteil des LAG Hamm eingelegt. Dort wird unter dem Aktenzeichen 9 AZR 76/22 am 16.08.2022 mündlich verhandelt. Auf den 08.11.2022 ist die mündliche Verhandlung anberaumt gegen ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 15.02.2022, 1 Sa 208/21, das ebenso argumentiert hat wie das LAG Düsseldorf. Wie so oft im Arbeitsrecht bleibt es spannend.

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Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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