Tag: ‘Unternehmen’

JURA DIREKT als „Arbeitgeber der Zukunft“ ausgezeichnet

22. März 2023 um 14:03 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Für das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung und das größte Business Magazin DUP UNTERNEHMER zählt JURA DIREKT als Aushängeschild des deutschen Mittelstandes.

Nürnberg – Die JURA DIREKT GmbH als bundesweit spezialisierter Servicedienstleister rund um die Erstellung rechtlicher Vorsorgedokumente mit aktivem Notfallmanagement wurde nun bereits zum 3. Mal als herausragender Arbeitgeber ausgezeichnet. Nach der zweifachen Ehrung 2022 und 2023 des FOCUS BUSINESS zum „Top-Arbeitgeber Mittelstand“ folgte nun am 21. März 2023 der Preis für den „Arbeitgeber der Zukunft“. Für das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung (DIND) und das größte Business Magazin DUP UNTERNEHMER zählt JURA DIREKT als Aushängeschild des deutschen Mittelstandes. Ausgehändigt wurde der Preis am 21.03.2023 in Frankfurt von der Schirmherrin der Initiative, Brigitte Zypries, Bundeswirtschaftsministerin a. D.

Attraktivität und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens – Schlagwörter, die die Auszeichnung „Arbeitgeber der Zukunft“ ausmachen. Bereits mit Gründung der Firma im Jahr 2011 legt die JURA DIREKT GmbH ihren Fokus auf einfache und digital unterstützte Prozesse. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen so entlastet werden und mehr Zeit für persönlichen Kundenservice haben. Mit einem völlig neuartigen Geschäftsmodell und eigens entwickelten Software-Lösungen ermöglicht das Unternehmen seinen über 90.000 Kundinnen und Kunden individuelle rechtliche Vorsorgedokumente – wie z. B. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Testamente – über Kooperationskanzleien erstellen zu lassen. Einfach, preiswert und rechtskonform. „Mit stetiger Digitalisierung und Innovation bleiben wir zukunftsfähig. Deshalb waren moderne CRM- und Vertriebssysteme seit Anfang an ein Muss. Hier investieren unsere Programmiererinnen und Programmierer zusammen mit dem IT-Projektmanagement viel Zeit, damit alle Systeme mit den neuen technischen Möglichkeiten weiterwachsen“, erklärt der geschäftsführende Gesellschafter der JURA DIREKT GmbH, Domenico Anic.

Um Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit langfristig zu sichern, braucht es die wichtigste Ressource im Unternehmen: Kompetente und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Uns ist es wichtig, dass sich unser gesamtes Team wohl fühlt und gerne zu Arbeit kommt. Deshalb dürfen auch die „Feel-Good-Manager“ nicht fehlen: Für die kleine Pause zwischendurch stehen 11 Bürohunde für Streicheleinheiten zur Verfügung“, so die geschäftsführende Gesellschafterin Ute Anic schmunzelnd. „Wir legen Wert auf gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und offenen Austausch. Neben flachen Hierarchien steht bei uns der Mensch im Vordergrund und nicht Glaube, Herkunft, Geschlecht oder Genderidentität.“

Dazu gehört auch, dass die Geschäftsführung auf die Wünsche der Mitarbeitenden bzgl. z.B. flexiblen Arbeitszeiten oder Arbeitsschwerpunkten eingeht. Die Stärken jeder und jedes Einzelnen stehen klar im Vordergrund.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich geistig und körperlich gut fühlen. Neben bewegten Pausen achten wir auch auf modernste Büro- und Arbeitsplatzausstattung, z.B. mit Steh-Schreibtischen oder ergonomischen Bürostühlen, die über die normale vorgeschriebene Arbeitssicherheit hinaus gehen. Für das persönliche Wohl gibt es mehrere Küchen mit kostenfreien Heiß- und Kaltgetränken, Relax-Zonen und natürlich einen kostenfreien W-LAN-Zugang. Die Mitarbeitenden werden zudem laufend geschult, damit sie sich im Umgang mit Kundinnen und Kunden sicher fühlen und gleichbleibend hohen – sogar TÜV-zertifizierten – Service leisten können“, so Ute Anic weiter.

Liest man sich die über 11.000 Kunden-Bewertungen von JURA DIREKT auf der unabhängigen Bewertungsplattform ekomi durch, erkennt man schnell, wie die Kundinnen und Kunden die innerbetriebliche Philosophie aufnehmen: Häufig ist von einfach verständlichen und schnellen Abläufen die Rede. Viele sind von der Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des JURA DIREKT Teams begeistert. Das Ergebnis: 4,9 von 5 Sternen mit 99,28% zufriedenen Kundinnen und Kunden, die JURA DIREKT gerne weiterempfehlen.

Siegel „Arbeitgeber der Zukunft“
Eine Initiative vom Deutschen Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung DIND in Kooperation mit dem Business Magazin DUP UNTERNEHMER. Die Initiative richtet sich an alle Unternehmen mit Sitz im deutschsprachigen Raum, unabhängig von Größe und Branche. Die Bewertung erfolgt mittels eines Punktesystems anhand fest definierter Kriterien. Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Stufen:
1. Smart-Company-Check® der DIND: Fragen u.a. zur Digitalisierungs- und Innovationsbereitschaft, Kundenorientierung und Personalführung des Unternehmens
2. Digitaler Außen-Check: Analyse der digitalen Berührungspunkte und des Markenauftritts, z.B. Webseite und Social-Media-Kanäle

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

JURA DIREKT GmbH
Frau Carina Buskies
Gutenstetter Str. 8e-f
90449 Nürnberg
Deutschland

fon ..: +49 (911) 92 78 5 – 0
web ..: https://www.juradirekt.com/
email : info@juradirekt.com

JURA DIREKT mit Sitz in Nürnberg steht seit 2011 für den spezialisierten und bundesweiten Service rund um das Thema rechtliche Vorsorge. JURA DIREKT als Servicegesellschaft unterstützt Kundinnen und Kunden in Kooperation mit Rechtsanwaltskanzleien bei der Erstellung von individuellen Betreuungs- und Patientenverfügungen, Unternehmer- und Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügungen sowie Testamenten. Durch eigens entwickelte Software-Lösungen wird dieser Service kompetent, einfach und mit TÜV-zertifizierten Prozessen angeboten. Das dahinterstehende Experten-Team betreut jeden Kunden bei allen Abläufen von Anfang an bis Ende individuell und persönlich. Mit 18 TÜV-zertifizierten Servicepunkten sorgt der JURA DIREKT Service auch nach der Erledigung der Vollmachten für dauerhafte Aktualität, schnelle Auffindbarkeit und Sicherheit der Dokumente. Eine 24/7 Notfall-Hilfe steht Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörigen weltweit zur Verfügung. Zudem schafft JURA DIREKT Transparenz und Aufklärung zu den verheerenden Auswirkungen fehlender Vollmachten durch Vorträge und Kooperationen in den Bereichen Finanzen, Betreuung, Pflege, Krankenkasse, Steuerberatung, Recht und Medizin.

RECHTSICHER – PERSÖNLICH – EINFACH

Pressekontakt:

JURA DIREKT GmbH
Frau Carina Buskies
Gutenstetter Str. 8e-f
90449 Nürnberg

fon ..: +49 (911) 92 78 5 – 0
email : c.buskies@juradirekt.com

aus

Unternehmer, Manager und Führungskräfte im Visier von Erpressern

3. Juli 2020 um 13:07 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Verdacht gegen Manager? Skandal oder Affäre? Krise oder Konflikte? Privat oder Wirtschaft? Leichen im Keller? Angreifer nutzen die Coronakrise um Geld zumachen.

Mal ehrlich, wie viele Personen in ihrem beruflichen und privaten Umfeld gibt es, die Ihnen lieber heute als morgen schaden wollen? Konkurrenten, eigene Mitarbeiter, Familienangehörige, Personen, mit denen sie eine geschäftliche oder private Auseinandersetzung hatten? Geschäftspartner, die Ihnen Ihren guten Ruf und Erfolg neiden? Auseinandersetzungen um Einfluss, Geld und Erfolg. Dabei sind die Angreifer mit der Wahl der Mittel nicht zurückhaltend. Rufschädigung, öffentliche falsche Verdächtigungen, Bedrohungen Erpressungen und Gewaltandrohungen gegen Sie, Ihr Unternehmen oder gegen Ihre Familie gehören durchaus nicht selten zum Repertoire. Man versucht mit ganzer Kraft, Ihre eigenen kleine Geheimnisse auszugraben und diese als Druckmittel gegen Sie zu verwenden. Was ist, wenn sie sich aus speziellen Gründen nicht an die Behörden wenden können oder wollen, ohne das Sie Gefahr laufen, dass hinterher gegen Sie selbst ermittelt wird? Imageverlust? Glauben Sie wirklich, Sie sind nicht angreifbar? Sie besitzen Einfluss – strategische Angriffe gehören zum Alltag. Jeder ist angreifbar und das wissen sie auch
Manager, Unternehmer und Führungskräfte sind leichte Beute für Erpresser. belauscht – bespitzelt – ausspioniert und erpresst
Erpresser und Angreifer haben viele Gesichter. Freunde, Kollegen, Konkurrenten oder Mitbewerber, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Expartner oder aus dem eigenen aktuelle familiären Umfeld. Motiv sind meist Rache und Geld. Die Folgen sind Geschäftsschädigung sowie die Vernichtung privater und beruflicher Existenzen ohne das die Opfer sich wehren können. Affären am Arbeitsplatz, Geheimnisse, kriminelle Machenschaften, berufliche oder private Verfehlungen. Es gibt tausend Möglichkeiten Manager und Führungskräfte zu erpressen. Hilfreich dabei, aus Sicht der Täter, ist der allzu sorglose Umgang mit vertraulichen Informationen im Kunden- und Kollegenkreis.
Viele Unternehmer, Manager und Führungskräfte werden dabei unter Vorgabe falsch verstandener Freundschaft und Vertrauensverhältnissen systematisch über einen längeren Zeitraum ausspioniert. Die Täter sorgen für einen dosiert eingefädelten Informationsfluss, um intime Details Stück für Stück ans Tageslicht zu befördern, ohne dass der Betroffene böse Absichten erahnt. Informationen über Probleme oder Verfehlungen in der Familie oder im Arbeitsbereich sind oftmals das Startsignal für Erpressungs- und Bedrohungsszenarien. Die Angreifer graben die „Leichen im Keller aus“. Private und berufliche Fehltritte, Fotos, Videos, E-Mails und Chat Protokolle. Alles was eben brauchbar erscheint.
Die Opfer sind zumeist gutbetuchte, leitende Angestellte, Rechtsanwälte, Ärzte, Manager und Führungskräfte, Unternehmer, hier ist nämlich am meisten zu holen. Aber auch der ganz normale Bürger kann ins Visier solcher Machenschaften geraten. Es passiert täglich und doch kommen die meisten Straftaten nicht ans Tageslicht. Die Opfer befürchten Rufmord, Bedrohung und Erpressung bis hin zur völligen Vernichtung der familiären Struktur. Ganze Banden aber auch Einzeltäter haben sich darauf spezialisiert, genau diese Kundenklienten als Erpressungsopfer auszusuchen. Dabei werden Einträge, persönliche Daten und Angaben als Druckmittel gegen das Opfer benutzt, um die Opfer zu erpressen und ggf. auch zu bedrohen.
Den Angreifern geht es dabei in erster Linie um Geld. Angst, dass die Opfer zur Polizei gehen, ist aus Tätersicht nicht zu befürchten, zumal die Kundschaft jeden Preis bezahlen würde, um die berufliche und familiäre Reputation zu schützen. Damit sind die Betroffenen den Tätern hoffnungslos ausgeliefert. Je mehr Verfehlungen aufgedeckt werden, umso reizvoller ist es, die Kundschaft systematisch auszuspionieren. Je mehr man weiß, umso leichter lässt sich das Erpressungsszenario fortführen. Drohungen, diese intimen Daten an die Familie, Ehefrau und den Arbeitgebern weiterzugeben, oder die Datensammlungen im Internet zu verbreiten, verfehlen selten ihre Wirkung. Die Betroffenen bezahlen dabei oft große Mengen Bargeld, die bei einmaliger Zahlung immer wieder gefordert werden. Eine Spirale, aus der die Opfer nicht mehr heraus kommen und schon so manchen sogar bis in den Suizid getrieben haben. Aus Scham wenden sich die Wenigsten an die Polizei, obwohl dies eigentlich dringend zu empfehlen sei. Doch die Polizei einzuschalten heißt aus Opfersicht einen Offenbarungseid abzugeben.

Top Secret Hilfe international bei Schwierigkeiten – Probleme – prekäre Ausnahmesituationen – Wenn es mal wieder top-secret und schnell sein muss –
Die Problemlöser – Secret Problem Solving & Troubleshooting international Tel: 0049 700 97797777 ( 12,4 Tag / 6,3 Nacht Cent) Bereitschaftsdienst Koordination – 0049 175 4531436 oder 0049 151 22739601 E-Mail: hilfe@detektiv-international.de Homepage: http://www.detektiv-international.de
Spezialeinsätze Upperclass: http://www.themr.black E-Mail: hilfe@themr.black Tel: +49 175 622 68 99 Kooperationspartner: Psychosophic Consultants GmbH & Co. KG Festnetz: 08152 9822260 Mobil: 0177 5204953

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Detektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS
Frau Karin Schneider
Hugo Eckener Ring 15
60549 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 0700 97797777
fax ..: 0700 97797777
web ..: http://www.detektiv-international.de
email : hilfe@detektiv-international.de

Top Secret Hilfe international bei Schwierigkeiten – Probleme – prekäre Ausnahmesituationen – Wenn es mal wieder top-secret und schnell sein muss –
Die Problemlöser – Secret Problem Solving & Troubleshooting international Tel: 0049 700 97797777 ( 12,4 Tag / 6,3 Nacht Cent) Bereitschaftsdienst Koordination – 0049 175 4531436 oder 0049 151 22739601 E-Mail: hilfe@detektiv-international.de Homepage: http://www.detektiv-international.de
Spezialeinsätze Upperclass: http://www.themr.black E-Mail: hilfe@themr.black Tel: +49 175 622 68 99 Kooperationspartner: Psychosophic Consultants GmbH & Co. KG Festnetz: 08152 9822260 Mobil: 0177 5204953

Pressekontakt:

Detektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS
Herr Elean van Boem
Hugo Eckener Strasse 15
60549 Frankfurt

fon ..: 0700 97797777
web ..: http://www.detektiv-international.de
email : hilfe@detektiv-international.de

aus

Zahlungsunfähigkeit wegen Corona: Gesetzgeber lockert Vorschriften

14. April 2020 um 11:04 Uhr
Autor: PM-Ersteller

Die Insolvenzantragspflicht ist aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt. Das ist aber an enge Voraussetzungen geknüpft, sagt Dr. Gerrit W. Hartung (Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft).

Für Wirtschaft und Gesellschaft ist die Corona-Krise ein wirklich harter Schlag. Neben den Einschränkungen im sozialen Bereich trifft die Pandemie auch die Unternehmen mit voller Wucht. Geschlossene Betriebe, unterbrochene Lieferketten und ein eingefrorenes Konsumklima machen eine Rezession unvermeidlich und haben bereits bei vielen Unternehmen für arge Liquiditätsschwierigkeiten geführt. Diese sollen zwar durch umfangreiche Hilfen von Bund und Ländern bestmöglich abgefangen werden. Aber zum einen dauert es einige Zeit, bis die Hilfsmittel wirklich bei den Unternehmen ankommen. Und zum anderen ist nicht garantiert, dass damit alle Engpässe auf einen Schlag ausgestanden sind.

„Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona können also trotz aller Unterstützungsangebote dazu führen, dass Unternehmen zahlungsunfähig werden und daher insolvenzreif sind. Unter normalen Umständen müssten Geschäftsführer binnen drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen, um sich nicht dem zivil- und strafrechtlich relevanten Vorwurf der Insolvenzverschleppung auszusetzen“, betont Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft aus Mönchengladbach. Der Rechtsanwalt ist auf Verbraucherschutz- und Haftungsthemen spezialisiert und berät mit seinem Team auch im gesamten Insolvenzrecht.

Diese Insolvenzantragspflicht ist aktuell ausgesetzt – aber nur für die Unternehmen, die von der Corona-Krise nachweislich unmittelbar betroffen sind. Das „COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz“ (COVInsAG) wurde am 25. März vom Bundestag genehmigt und gilt rückwirkend vom 1. März bis zum kommenden Jahr. Es erlaubt Unternehmen, die bislang gesetzlich verordneten Meldepflichten bei Zahlungsunfähigkeit zu übergehen und bis zum 30. September ihre Arbeit fortzusetzen. „Damit wird die Möglichkeit gegeben, dass Unternehmen aus eigener Kraft die Krise überwenden können und nicht ohne eigenes Verschulden im Rahmen der aktuellen Verwerfungen ins Insolvenzverfahren müssen“, sagt der bekannte Rechtsanwalt.

Wichtig sind dabei aber die Regeln, die der Gesetzgeber aufgestellt hat. Die zentrale Vorschrift des COVInsAG lautet: „Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a InsO und nach § 42 Absatz 2 BGB ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS-CoV-2 (COVID-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.“ Das bedeutet: „War der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig, wird vermutet, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Es sollen mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht keine Unternehmen gerettet werden, die bereits weit vorher in der Krise steckten“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung.

Besonders wichtig ist in dem Zusammenhang auch die Erschwerung der Durchgriffshaftung.
Geschäftsleiter haften laut dem Bundesjustizministerium während der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nur eingeschränkt für Zahlungen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife des Unternehmens vornehmen. Üblicherweise stellen diese Zahlungen einen Haftungsgrund dar, der von Insolvenzverwaltern auch regelmäßig vollstreckt wird. Rechtsanwalt Hartung stellt heraus, dass Unternehmen das Instrument in jedem Falle nutzen, aber sich zuvor Gedanken für Krisenmanagement und Sanierung machen sollten. „Betroffene sollten sich dazu mit einem versierten Berater austauschen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wirklich zügig wiederhergestellt werden kann. Die Krise wird vorbeigehen, aber es braucht einen Plan, um die Umsatzausfälle aufzuholen.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Deutschland

fon ..: 02161 68456-0
web ..: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de

Über die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach

fon ..: 02161 68456-0
web ..: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
email : kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de

aus